BMF

Private Altersvorsorge und betriebliche Altersversorgung


Private Altersvorsorge und betriebliche Altersversorgung

Das BMF nimmt zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung umfangreich auf 153 Seiten Stellung.

Für die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG wird, was die Prüfungskompetenz der Finanzämter betrifft, auf § 10a Abs. 5 Satz 4 EStG hingewiesen, wonach die vom Anbieter mitgeteilten übrigen Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 bis 3 EStG (z. B. die Zulageberechtigung oder die Art der Zulageberechtigung) im Wege des automatisierten Datenabgleichs nach § 91 EStG durch die zentrale Stelle (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA -) überprüft werden.

BMF, Schreiben v. 24.7.2013, IV C 3 - S 2015/11/10002, IV C 5 - S 2333/09/10005


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