Betriebliche Invaliditätsrente setzt Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis voraus
Das höchste deutsche Arbeitsgericht beschäftigte sich mit dem Fall eines bei einer IHK beschäftigten Verwaltungsangestellten, auf den der TVöD-VKA Anwendung fand.
Beschäftigter begehrte Ruhegeld während einer befristeten Erwerbsminderung
Nach § 7 Abs. 4 der Zusatzversorgungsordnung der Arbeitgeberin (§ 7 Abs. 4 ZVO) erhält ein Mitarbeiter Ruhegeld, der wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und aus den Diensten des Arbeitgebers ausscheidet.
Aufgrund Bescheids der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Januar 2021 bezog der Verwaltungsangestellte auf seinen Antrag vom Mai 2020 mit Wirkung des 1. November 2020 befristet bis zum 31. August 2022 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Mit Schreiben vom 19. Januar 2021 wandte er sich unter Vorlage des Bescheids an die Beklagte IHK und beantragte die Gewährung der betrieblichen Invaliditätsrente ab Januar 2021. Am 20. August 2021 kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31. März 2022. Ab April 2022 leistete die Beklagte das Ruhegeld.
Der Kläger hat geltend gemacht, ihm stehe bereits ab Januar 2021 das betriebliche Ruhegeld zu. § 7 Abs. 4 ZVO setze nicht eindeutig das rechtliche Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis voraus. Jedenfalls sei die Regelung unwirksam, da er unzumutbar gezwungen werde, sein Arbeitsverhältnis zu beenden, um in den Genuss des Ruhegelds zu kommen. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.
BAG: Ruhegeld setzt rechtliches Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis voraus
Die Revision des Klägers vor dem Dritten Senat des BAG blieb erfolglos. Die Auslegung des § 7 Abs. 4 ZVO als AGB ergab, dass die ZVO das rechtliche Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis für einen Anspruch auf das betriebliche Ruhegeld voraussetzt.
Die der Inhaltskontrolle unterliegende Regelung benachteiligt den Kläger auch nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben. Es ist im Grundsatz nicht unzumutbar, die Zahlung einer betrieblichen Invaliditätsrente davon abhängig zu machen, dass eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewilligt und das Arbeitsverhältnis beendet ist. Unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen wird dadurch kein unzumutbarer Druck auf den Arbeitnehmer zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ausgeübt (BAG, Urteil v. 10.10.2023, 3 AZR 250/22).
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.767
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
8442
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8231
-
Entgelttabelle TV-L
609
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
599
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
487
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
469
-
Entgelttabelle TV-V
440
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
406
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
321
-
Geplante Änderungen des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
22.06.2026
-
Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken
18.06.2026
-
Ferienlücke zwischen Referendariat und Schuldienst darf Pension nicht schmälern
16.06.2026
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-V
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
12.06.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-L
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
12.06.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
12.06.2026