Wichtige Urteile zur betrieblichen Altersversorgung

Das BAG hat 2012 entschieden, inwieweit die Anhebung der Altersgrenze auch in der bAV gilt und ein weiteres wichtiges Urteil zur Einstandspflicht des Arbeitgebers gefällt.

Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf betriebliche Versorgungssysteme
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 15.05.2012 ein Urteil zur Frage getroffen, welche Auswirkungen die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze ("Rente mit 67") auf betriebliche Versorgungssysteme hat. Das BAG kommt dabei zur Annahme, dass hier eine so genannte "dynamischen Verweisung" vorliegt. Das hat zur Folge, dass die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren in vielen betrieblichen Versorgungssystemen - analog zur gesetzlichen Rente - auf 67 Jahre steigt. Arbeitgeber sollten daher die Auswirkungen des Urteils auf ihre Betriebsrente prüfen und die Altersgrenze ggf. eindeutig festlegen. (BAG, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 11/10)

Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt, die über eine Pensionskasse durchgeführt werden, und macht die (regulierte) Pensionskasse von ihrem satzungsmäßigen Recht Gebrauch, Fehlbeträge durch Herabsetzung ihrer Leistungen auszugleichen, hat der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG dem Versorgungsempfänger im Umfang der Leistungskürzung einzustehen. Von der Einstandspflicht kann sich der Arbeitgeber durch vertragliche Abreden nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers befreien (BAG, Urteil vom 19.6.2012, 3 AZR 408/10).