Studie lobt Jobturbo für Geflüchtete
2023 hat die damalige Ampelregierung den Jobturbo auf den Weg gebracht, um die Arbeitsmarktintegration insbesondere von Geflüchteten aus der Ukraine zu beschleunigen.
Jobturbo: Mehr als 100.000 Geflüchte in Jobs gebracht
Eine Studie des Immigration Policy Labs (IPL) wertet das Integrationsprogramm nun als Erfolg. In den vergangenen zwei Jahren hätten dadurch mehr als 100.000 Geflüchtete in Deutschland einen Job gefunden.
Noch nie habe man derartig große Effekte wie beim Jobturbo gesehen, erklärte laut Spiegel Jens Hainmüller, Mitautor der Studie. Seit 15 Jahren vergleiche das Forscherteam des IPL die Wirkung internationaler Integrationsmaßnahmen.
Wem der Jobturbo hilft
Vom Jobturbo haben insbesondere Geflüchtete aus der Ukraine profitiert: an sie gingen 58.000 zusätzlich geschaffene Stellen. 44.000 Stellen wurden an Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern vergeben. Laut Co-Autor Moritz Marbach habe es sich dabei fast ausschließlich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gehandelt. Auch seien die Menschen dauerhaft in Arbeit geblieben.
Laut der Studie hat der Jobturbo über fast alle Altersgruppen und in allen Bundesländern sowie bei Niedrig- wie auch bei Hochqualifizierten gewirkt. Er habe auch nicht dazu geführt, dass Qualifizierte in Billigjobs gedrückt worden seien.
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Jobturbo: Änderungen für ukrainische Geflüchtete geplant
Die Studie führt den Erfolg des Jobturbos unter anderem darauf zurück, dass Geflüchtete so häufiger zu Beratungsterminen eingeladen wurden. Zudem konnten Sprach- und Integrationskurse abgeschlossen und ausländische Abschlüsse anerkannt werden, bevor die Menschen in Arbeit vermittelt wurden.
Ob sich diese Entwicklung fortsetzen lässt, ist ungewiss. So sollen ukrainische Geflüchtete, die nach dem 31. März 2025 nach Deutschland gekommen sind bzw. kommen, laut den Plänen der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung nicht länger Bürgergeld, sondern Leistungen für Asylbewerber erhalten. Damit ist das Jobcenter nicht mehr für sie zuständig, sodass die gezielte Begleitung sowie die Möglichkeit zur Sanktionierung entfallen.
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