VW-Dieselskandal: Kündigung unwirksam

Der Dieselskandal bei VW hat auch zu Kündigungen von Führungskräften geführt. Über einen der ersten Fälle hat nun das Arbeitsgericht Braunschweig entschieden. Es hat nicht nur die Kündigung der Mitarbeiterin für unwirksam erklärt, sondern auch ein anderes Anliegen von VW deutlich zurückgewiesen.

Nach dem Dieselskandal ist Volkswagen vor dem Arbeitsgericht Braunschweig mit der Kündigung gegen eine beteiligte Managerin gescheitert. Im ersten einer Reihe von Kündigungsschutzverfahren von entlassenen Führungskräften erklärte das Gericht die Kündigung der Frau für unwirksam. Da VW der Mitarbeiterin erst 2018 gekündigt habe, drei Jahre nach Bekanntwerden ihrer Verwicklung in die Manipulationen, sei das Kündigungsrecht verwirkt gewesen. Zudem habe die Managerin nach der Aufdeckung des Dieselskandals kooperiert.

Die frühere Abteilungsleiterin ist eine von 39 Beschuldigten im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Im April war der seinerzeitige Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn gemeinsam mit vier weiteren Führungskräften unter anderem wegen schweren Betrugs angeklagt worden.

Der Fall: Kündigung zu spät angegangen?

Im jetzigen Arbeitsgerichtsprozess hatte die Managerin die Unwirksamkeit der fristlosen, hilfsweise fristgemäß ausgesprochenen Kündigung geltend gemacht und verlangte das ihr entsprechende Arbeitsentgelt. Sie sei lediglich mit der Erstellung einer neutralen Software befasst gewesen, über deren Verwendung sie nicht zu befinden gehabt habe, argumentierte die ehemalige Führungskraft. Schließlich habe VW mit der Kündigung nicht nur lange Zeit zugewartet, sondern die Klägerin in Kenntnis des Sachverhalts sogar befördert.

Das sah der Autokonzern anders und warf ihr vor, an der Manipulation von Abgassoftware mitgewirkt und Daten gelöscht zu haben. Zudem habe sie ihre Pflicht verletzt, übergeordneten Führungsebenen die Vorgänge zu melden. Im Wege der Widerklage verlangte die Volkswagen AG zudem die Feststellung, dass die Managerin auf Schadensersatz hafte.

Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung zu spät

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat nun der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Die fristlose Kündigung sei unwirksam, da sie VW nicht innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen habe, nachdem das Unternehmen vom zugrundeliegenden Sachverhalt Kenntnis erlangt hatte. Bereits im Verlauf von Vorstandssitzungen im Dezember 2015 und zuletzt im April 2017 habe sich die Arbeitgeberin mit der Frage einer arbeitsrechtlichen Maßnahme in Bezug auf die Führungskraft befasst.

Ordentliche Kündigung: Beförderung statt Freistellung führt zur Verwirkung

Aber auch die fristgerechte Kündigung kassierte das Arbeitsgericht. Das Recht zum Ausspruch einer solchen Entlassung habe VW verwirkt. Eine solche Verwirkung besteht aus einem sogenannten Zeit- sowie einem Umstandsmoment. Da die Pflichtverletzungen der damaligen Managerin im Zeitraum November 2006 bis September 2015 erfolgt seien, erfülle ein Zuwarten von drei Jahren bis zum Ausspruch der fristgerechten Kündigung das Zeitmoment. Auch das Umstandsmoment sei gegeben, da VW die Managerin – im Gegensatz zu anderen Mitarbeitern, die in den Dieselskandal verwickelt sind – nicht von der Arbeitsleistung freigestellt hatte. Nach Auffassung des Gerichts sei die Führungskraft, die zudem nach Aufdeckung des Dieselskandals kooperiert habe, letztlich befördert worden, indem sie mit Wirkung zum 2. April 2017 in den Bereich der Qualitätssicherung versetzt wurde.

Widerklage von VW: Keine Chance auf Schadensersatz

Die Widerklage von VW hat das Gericht als unbegründet abgewiesen. Den VW entstandenen Schaden wegen des Dieselskandals müsse sich das Unternehmen wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn selber zuschreiben, urteilte das Gericht. Es überwiege das Mitverschulden von VW, das das Gericht mit 100 Prozent berücksichtigt hat.

Schon 2014 hätte Winterkorn demnach Maßnahmen in Hinblick auf die Manipulationssoftware ergreifen müssen. Schließlich habe damals das Ergebnis einer Studie der unabhängigen Forschungsorganisation ICCT bereits ergeben, dass die realen Stickoxidemissionen moderner Dieselautos durchschnittlich um ein Vielfaches höher liegen als nach den Emissionsgrenzen erlaubt. Zudem sei es bereits zu Ermittlungen seitens der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA gekommen. Daher seien Forderungen gegen die Ex-Managerin unbegründet.

Dieselskandal: Weitere Kündigungen von Managern gesondert betrachten

Ob Volkswagen gegen die Entscheidung beim Landesarbeitsgericht in Berufung geht, war zunächst nicht klar. Ob sich für den Autobauer aus der Entscheidung Schlüsse für die Kündigungsschutzklagen von sechs weiteren Managern ergeben, könne man erst nach Bewertung der schriftlichen Urteilsbegründung sagen, sagte ein Sprecher.

Dabei ist die Verwicklung der klagenden Manager in den Skandal jeweils unterschiedlich, wie aus der Gerichtsankündigung der noch ausstehenden Kündigungsschutzklagen hervorgeht. Während VW die Managerin, um die es im aktuellen Urteil geht, nach dem Skandal sogar noch befördert hatte, wurde der frühere Hauptabteilungsleiter für die Dieselmotorenentwicklung und spätere Leiter des Standorts Kassel bereits 2015 freigestellt, ehe ihm 2018 gekündigt wurde.

Im Dieselskandal hatte VW Schadstoff-Grenzwerte bei Tests nur mit Software-Manipulationen eingehalten. 2015 hatten US-Behörden die Manipulationen aufgedeckt. Weltweit waren Millionen von Autos betroffen, in den USA waren es rund 600.000 Fahrzeuge des Konzerns.


Hinweis: Arbeitsgericht Braunschweig, Urteil vom 25.7.2019


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Schlagworte zum Thema:  Fristlose Kündigung, Verwirkung