Adoption




Weinendes Baby in Bettchen
Weinendes Baby in Bettchen
Rücksichtnahmepflicht zwischen Eltern und Kind

BGH: Leibliche Mutter muss adoptiertem Kind helfen, seinen Vater zu ermitteln

Die meisten adoptierten Kinder möchten erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind sind. Der BGH hat nun die Rechte der Betroffenen gestärkt, indem er auch ohne eindeutige gesetzliche Vorschrift einen Anspruch auf Auskunft bejaht. Die leibliche Mutter muss ihr Möglichstes tun, um der Tochter die Daten der in Frage kommenden Väter zur Verfügung zu stellen.



Justitia-Figur vor Paragraphenzeichen
Justitia-Figur vor Paragraphenzeichen
Länder Abkommen oder "ordre public"

Wann werden ausländische Adoptionen in Deutschland anerkannt?

Kinder können im Ausland adoptiert werden. Die Anerkennung in Deutschland ohne weitere Prüfung setzt aber u.a. voraus, dass das ausländische Gericht am Kindeswohl orientiert die Eignung beider Eltern geprüft hat. Wurden die Eltern nicht persönlich angehört, ist ihre Eignung nicht nachgewiesen und es muss noch ein deutsches Verfahren durchlaufen werden, damit die Adoption nach deutschem Recht anerkannt wird.


Vater mit Sohn huckepack auf dem Ruecken
Vater mit Sohn huckepack auf dem Ruecken
Reformen im Adoptionsrecht

Stiefkinderadoption für Unverheiratete und mehr Kindeswohlschutz bei Adoptionen

Zwei Gesetzentwürfe sollen das Adoptionsrecht reformieren und dabei den Schutz des Kindeswohls in den Vordergrund stellen. Mit der Reform zur Stiefkinderadoption nicht Verheirateter wird eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das Adoptionshilfe-Gesetz verfolgt mehr Unterstützung und Transparenz bei Adoptionen und verbietet Auslandsadoptionen "unter dem Radar".


Vater mit Sohn huckepack auf dem Ruecken
Vater mit Sohn huckepack auf dem Ruecken
BVerfG rügt Rechtslage

Die Adoption von Stiefkindern muss auch bei unverheirateten Paaren möglich sein

Bisher war es für nicht verheiratete Paare nicht möglich, das Kind des Partners als gemeinsames Kind zu adoptieren. Dies ist verfassungswidrig, denn es führt zu einer Ungleichbehandlung der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden Kinder. Dies entschied nun auf Verfassungsbeschwerde eines langjährigen Paares, bei dem der Partner der Witwe ihre Kinder adoptieren will, das Bundesverfassungsgericht.