Gesetz zur vertraulichen Geburt tritt zum 1.5.2014 in Kraft

Diese Neuregelung soll Schwangeren in Konfliktsituationen eine umfassende Hilfe anbieten und es ermöglichen, ihr Kind in einer Klinik mit medizinischer Betreuung vorerst anonym zur Welt zu bringen. Mit 16 Jahren erhält ein so entbundenes Kind in jedem Fall die Möglichkeit, die Personendaten der Mutter einzusehen.  

Schätzungen zufolge werden deutschlandweit 25 bis 30 Babys pro Jahr getötet oder ausgesetzt. Zusätzlich wurden von 2000 bis 2010 in Deutschland 278 Neugeborene in sogenannte Babyklappen abgelegt.

Ausweg für verzweifelte Schwangere und Alternative zur Babyklappe

Um Schwangeren in Konfliktsituationen besser beraten zu können und ihnen eine anonyme Geburt mit medizinischer Hilfe anzubieten, wurde daher diese Neuregelung geschaffen.

Rechtsanspruch auf anonyme Beratung

In erster Linie sollen Schwangere eine umfassende Beratung und Hilfestellungen erhalten. Unter anderem wurde als erste Anlaufstelle ein kostenloses Hilfstelefon „Schwangere in Not“ (0800 – 4040020) mit einer Erreichbarkeit rund um die Uhr eingerichtet. Zudem gibt es ab dem 1.05.2014 Informationen im Internet unter www.geburt-vertraulich.de. Ab Oktober 2014 können sich hier die Frauen ebenfalls anonym beraten lassen. Durch Aufklärungskampagnen und Werbemaßnahmen sollen die werdenden  Mütter ermutigt werden, die bereits vorhandenen Angebote zur anonymen Beratung anzunehmen.

Neuregelung zur vertraulichen Geburt verankert in §§ 25 ff. SchKG

Für solche Frauen, welche weiterhin ihr Kind anonym zur Welt bringen wollen, bietet das Gesetz die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Hier findet eine geschützte und medizinische betreute Entbindung statt, die den Müttern eine 16-jährige Anonymität garantiert. Zudem wird die Mutter über die verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise einer Adoption des Kindes, sowie über die Bedeutung der Herkunftsdaten für die Entwicklung des Kindes aufgeklärt. Möchte die Schwangere weiterhin ihre Daten nicht preisgeben, wählt sie ein Pseudonym aus Vornamen und Nachnamen und weibliche und männliche Vornamen für das Kind aus. Die tatsächlichen Personalien und die Adresse der werdenden Mutter werden von der Beratungsstelle auf deren Richtigkeit überprüft und in einem verschlossenen Umschlag verwahrt, welchen das Kind mit 16 Jahren einsehen kann.

Vertrauliche Geburt nicht zwangsläufig mit einer Adoption verbunden

Die Mutter kann sodann unter ihrem gewählten Pseudonym entbinden. Die geburtshilfliche Einrichtung oder Hebamme leitet die Daten des Kindes und das Pseudonym der Mutter an das Standesamt weiter und kennzeichnet, dass es sich um eine vertrauliche Geburt handelt. Dieses erstellt nach der Bestimmung von Vor- und Familienname durch die zuständige Behörde eine Geburtsurkunde, welche zur Identifikation des Kindes für eine Adoption geeignet ist. Die Mutter kann bis zum Ende des Adoptionsbeschlusses ihr Kind zurückerhalten, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

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