Mord


Vergittertes Fenster, Gefaengnis
Vergittertes Fenster, Gefaengnis
Verfassungsrechtliche Zweifel: neue BT-Beratung?

Der Bundespräsident hat Zweifel am Gesetz zur Wiederaufnahme von Mordverfahren

Es war eine der letzten Gesetzesinitiativen der GroKo-Regierung. Das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossene Gesetz zur Erleichterung der Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Strafverfahrens im Falle von Mord hat Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet, gleichzeitig äußert er erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken und bittet den Bundestag, die Reform erneut zu prüfen.


Schuld und Strafe
Schuld und Strafe
Schuld und Strafe

Einführung eines neuen Wiederaufnahmegrundes: Das Ende der Blütezeit der Freiheit?

Die Regierungsfraktionen haben kurz vor Ende der Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der zur Einführung eines neuen Wiederaufnahmegrundes zu Lasten des Angeklagten in die StPO führen soll. In Zukunft sollen bei Mord und schwersten Kriegsverbrechen, die nicht verjähren, neue Tatsachen oder Beweismittel die Rechtskraft des freisprechenden Urteils durchbrechen können. Ob diese Einschränkung des Prozessgrundrechts des Verbots der Doppelbestrafung (ne bis in idem) verfassungsrechtlich zulässig ist, ist zweifelhaft. Lohnt sich seine Aufgabe?


Abendliche Kreuzung mit bunten Lichtern
Abendliche Kreuzung mit bunten Lichtern
Illegale Straßenrennen

Verurteilung des 2. Kudamm-Rasers wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft

Der BGH hat - im zweiten Anlauf - bereits die Verurteilung wegen Mordes für den Kudamm-Raser bestätigt, der den für einen 69-Jährigen todbringenden Wagen lenkte. Die Verurteilung des zweiten Rasers wegen Mordes in Mittäterschaft hatte er aufgehoben. Jetzt folgte die neue Verurteilung des nicht unmittelbar am Zusammenstoß Beteiligten durch das LG, nun wegen versuchten Mordes. Ob der BGH diesmal mitzieht?

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Vergittertes Fenster, Gefaengnis
Vergittertes Fenster, Gefaengnis
Überlanger Verfahrensdauer und Unschuldsvermutung

Ein wegen Mordes Verurteilter musste aus der U-Haft entlassen werden

Der Personalmangel in der Justiz sorgt nicht nur dafür, dass Bürgern jahrelang nicht zu ihrem Recht verholfen wird. Er hat auch massive Sicherheitsprobleme zur Folge. Das zeigt eine Freilassung wegen überlanger Verfahrensdauer. Ein wegen Mordes Verurteilter hatte Revision eingelegt. Die inzwischen seit 1 Jahr und 9 Monaten andauernde U-Haft befand das OLG Brandenburg als deutlich zu lang. Er war aus der Haft zu entlassen.



Taxi-Zeichen, beleuchtet, nachts
Taxi-Zeichen, beleuchtet, nachts
Kfz als Mordwerkzeug

Taxiraser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Der alkoholisierte Täter war mit einem gestohlenem Taxi mit bis zu 160 km/h durch die Hamburger Innenstadt gerast. Weil er sein Fahrzeug bewusst in den Gegenverkehr lenkte, starb ein dreiundzwanzigjähriger Verkehrsteilnehmer noch am Unfallort. Das war Mord, urteilte jetzt das Hamburger Landgericht und steuert so zur aktuellen Rechtsdiskussion: "Begehen Raser Mord oder Totschlag?" ein weiteres Kapitel bei. 



Vergittertes Fenster, Gefaengnis
Vergittertes Fenster, Gefaengnis
Amoklauf durch Anwaltskanzleien

Düsseldorfer Amokläufer zu lebenslanger Haft verurteilt

Höchststrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – und das in Rekordzeit. Damit hat das LG Düsseldorf auch einer vorzeitigen Entlassung des Dreifachmörders in zwei Kanzleien in und bei Düsseldorf nach 15 Jahren einen Riegel vorgeschoben. Auslöser seiner tödlichen Tour, die in eine Verurteilung wegen wegen dreifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und versuchten Totschlags endete. war ein Rechtsstreit um eine Ohrfeige.


Gefängniszelle
Gefängniszelle
Tötungsdelikte

Scheitert die Reform des Mordparagrafen?

Die Verurteilung einer Straftat mit Todesfolge sorgt immer für starke Gefühle und Kontroversen. Das zeigt aktuell wieder  der Fall Pistorius. Auch die deutschen Normen in diesem Bereich sind seit langem umstritten. Insbesondere der Mordparagraf gilt seit längerem als unlogisch und antiquiert. Doch bei seinen Reformansätzen stößt der Justizminister Maas auf starke Widerstände. Insbesondere das "Lebenslänglich" dürfe nicht in Frage stehen.

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