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10.06.2014
Sexualstraftäter
Einem Sexualstraftäter, der unter Führungsaufsicht steht, können strenge Weisungen erteilt werden, die nachhaltig in seine Lebensführung eingreifen. Voraussetzung ist eine erhebliche Rückfallgefahr und damit eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter.mehr