Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Maschinenverordnung (EU) 20... / Zusammenfassung

Überblick Ab 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) die bislang geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Als unmittelbar geltende Verordnung steht sie über nationalem Recht und alle Maschinen, die ab diesem Stichtag bereitgestellt, verkauft oder in die EU eingeführt werden, müssen zwingend den Vorgaben der MVO entsprechen. Der Bestandsschutz ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.23 § 12 EStG (Nicht abzugsfähige Ausgaben)

• 2022 Abzugsverbot von Strafverteidigungskosten/§ 12 Nr. 4 EStG Nach der Rechtsprechung sind Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein betriebliches bzw. berufliches Verhalten veranlasst ist. Ein Abzug von Strafverteidigungskosten als außergew...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Argumentationsstrategien de... / 3.2 Rechtliche Argumentation

Fragen der Compliance[1] sind in den vergangenen Jahren immer mehr in den Mittelpunkt gerückt. Damit ist die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes und Verträgen durch Unternehmen und deren Beschäftigte gemeint. Unternehmen müssen nicht nur wissen, welche rechtlichen Vorschriften für sie relevant sind, sondern auch, wie sie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale (Überblick)

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wer die Schädigung des Umsatzsteueraufkommens gem. § 26a Abs. 1 UStG gewerbs- oder bandenmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Sanktionen

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Strafrahmen sieht § 26c UStG eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder ein Geldstrafe vor. Die Geldstrafe kann i. H. v. 5 bis 360 Tagessätzen verhängt werden (§ 40 Abs. 1 StGB). Für Teilnehmer (Anstifter/Gehilfen) besteht die Möglichkeit der Strafmilderung (§ 27 Abs. 2 i. V. m. § 49 Abs. 1 StGB). Es handelt sich somit nach § 12 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ruhen des Betriebes

Rn. 4 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Ein Gewerbebetrieb kann – vorübergehend, ohne zeitliche Grenze – ruhen, ua bei Saisonbetrieben oder bei Verbüßung einer Freiheitsstrafe (s Rn 143 ) und bei Betriebsverpachtung im Ganzen (s Rn 141 ff) oder Betriebsverpachtung an verschiedene Nutzer oder Teilnichtverpachtung (s Rn 143 Betriebsunterbrechung ieS). Der ruhende Gewerbebetrieb erziel...mehr

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AGS 06/2026, Pauschgebühr i... / III. Besonders umfangreiches Verfahren

Nach diesen Maßstäben liege hier – so das OLG – ein besonders umfangreiches Verfahren vor. Bei dem gegenständlichen Strafvollstreckungsverfahren handele es sich im Vergleich mit anderen, in die entsprechende Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer fallenden Verfahren um eine besonders umfangreiche Sache. Bis zum Beginn der Anhörung habe der Umfang des Gesuchshefts rund 56...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Tetzlaff, Aktuelle Entwicklungen in der BFH-Rspr zur Betriebsunterbrechung – Zugleich Besprechung des BFH-Urteils vom 21.12.2021, IV R 13/19, NWB 2022, 2026. Rn. 143 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 S H 16 Abs 2 EStH 2022 "Betriebsunterbrechung" und H 16 Abs 5 EStH 2022. Schon Geschwendter, DStR 1999, 1168 zu BFH vom 11.05.1999, BStBl II 2002, 722 hat auf die steuerlichen Vo...mehr

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AGS 06/2026, Entstehen der ... / I. Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde, über die der VerfGH Berlin entschieden hat, richtete sich gegen einen Beschluss des KG, durch den dem als Pflichtverteidiger beigeordneten Rechtsanwalt die Festsetzung und Auszahlung der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV versagt wurde. Der Rechtsanwalt war in einem gegen mehrere Angeklagte geführten Strafverfahren einem der Angeklagten als P...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 19 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Aussetzung der Reststrafe, Allgemeines [Rdn 270]

Rdn 271 Literaturhinweise: Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft, 2008, Rn 920 ff. Rdn 272 1. Dass eine Freiheitsstrafe von dem Verurteilten voll verbüßt wird, stellt nicht den Regelfall dar. Die Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafe kann nach Verbüßung von zwei Dritteln – mindestens jedoch zwei Monaten – unter den Voraussetzungen des §...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 21 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Aussetzung der Reststrafe, lebenslang [Rdn 287]

Rdn 288 Literaturhinweise: Artkämper/Esders/Jakobs/Sotelsek, Praxiswissen Strafverfahren bei Tötungsdelikten, 2012, S. 1000 f. Rdn 289 1. Unter den Voraussetzungen des § 57a StGB kann auch die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt sind, die besondere Schwere der Schuld des Verur...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 23 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Pflichtverteidiger [Rdn 304]

Rdn 305 Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren endet nach ganz überwiegender Auffassung mit der Rechtskraft des Urteils und bezieht sich nicht mehr auf das sich anschließende Vollstreckungsverfahren, § 143 Abs. 1 StPO. Allerdings ist die Mitwirkung eines Verteidigers in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO in bestimmten Fällen geboten (zur ...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 20 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Aussetzung der Reststrafe, Halbstrafe [Rdn 276]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 18 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Allgemeines [Rdn 263]

Rdn 264 Literaturhinweise: Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft 2008, Rn 882 ff. Kamann, Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug, 2. Aufl. 2008, Rn 46 ff. Röttle/Wagner/Theurer, Strafvollstreckung, 9. Aufl. 2023, 2. Kap. Rn 1 ff. Rdn 265 1.a) Die Vollstreckung darf erst eingeleitet werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Bes...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 22 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Aussetzung der Reststrafe, Zweidrittel [Rdn 293]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 16 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Ablehnung Rechtspfleger [Rdn 248]

Rdn 249 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Allgemeines, Teil B Rdn 264. Rdn 250 1. Aufgrund der Vorschrift des § 10 RpflG, nach der für die Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers die für den Richter geltenden Vorschriften gem. § 22 ff. StPO entsprechend gelten, stellt sich die Frage, inwieweit der im Rahmen der Strafvolls...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 25 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Strafzeitberechnung [Rdn 321]

Rdn 322 1. Die – teilweise durchaus komplizierte – Strafzeitberechnung obliegt dem Rechtspfleger bei der StA, der hierzu ein Computerprogramm nutzt. Für jede selbstständige Strafe ist die Strafzeit getrennt zu berechnen; Grundsätze zur Berechnungsweise finden sich in den §§ 37 StVollstrO (vgl. die Berechnungsbeispiele bei Röttle/Wagner/Theurer, 2. Kap. Rn 146 ff.). Rdn 323 2....mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 17 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Absehen bei Auslieferung/Ausweisung [Rdn 252]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 24 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Strafaufschub/-unterbrechung [Rdn 306]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 81 Maßregeln, Erwachsene, Vollstreckungsreihenfolge [Rdn 1197]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 69 Maßregeln, Erwachsene, Anrechnung [Rdn 987]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 62 Jugendliche, Vollstreckung, Jugendstrafe [Rdn 825]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 49 Führungsaufsicht, Eintritt [Rdn 531]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 25 Strafvollstreckung, Verfahrensgebühr [Rdn 371]

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Teil E: Register / 10 Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Fristen [Rdn 138]

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Teil E: Register / 12 Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Allgemeines [Rdn 175]

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Teil E: Register / 14 Bundeszentralregister, Führungszeugnis, einfaches [Rdn 218]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 124 Waffenbesitzer, waffenrechtliche Zuverlässigkeit [Rdn 1381]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 20 StrEG-Entschädigung, Billigkeitsentscheidung nach Sanktionierung [Rdn 408]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 82 Maßregeln, Erwachsene, Zuständigkeit und Verfahren [Rdn 1240]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 71 Maßregeln, Erwachsene, Bewährung [Rdn 1014]

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Teil C: Vollzug / 62 Strafvollzug, Erwachsene, Strafvollzug mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung [Rdn 650]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 47 Führungsaufsicht, Beendigung/Ruhen [Rdn 490]

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Teil C: Vollzug / 44 Strafvollzug, Erwachsene, Entlassung [Rdn 466]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 467 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Strafvollzug, Erwachsene, Allgemeines, Teil C Rdn 170. Rdn 468 Zum Verständnis der fo...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 21 Bewährung, Widerruf, neuerliche Straffälligkeit [Rdn 351]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 41 Beamte, Statusverlust durch Gesetz [Rdn 525]

Rdn 526 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Beamte, Allgemeines, Teil H Rdn 462. Rdn 527 1. Der Verlust der Beamtenstellung tritt im Fall einer Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. im Fall der Verurteilung wegen einer Volksverhetzung bereits von sechs Monaten automatisch mit Rechtskraft des Urteils ein. Fehler im strafrechtlichen Verfahren können im Disziplinarve...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 54 Sicherungsverwahrung, vorbehaltene [Rdn 681]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 10 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Antragsvoraussetzungen [Rdn 130]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 7 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Allgemeines [Rdn 97]

Rdn 98 Literaturhinweise: Adams/Eberth, Die Therapievorschriften des Betäubungsmittelgesetzes in der Praxis, NStZ 1983, 193 Apfel/Strittmatter, Praxiswissen Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht, 2010 Baumgart, Illegale Drogen – Strafjustiz – Therapie, 1994 Eberth/Müller/Schütrumpf/Just, Verteidigung in Betäubungsmittelsachen, 8. Aufl., 2025 Endriß, Zu den Voraussetzungen e...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 13 Bewährung, Straferlass [Rdn 202]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 107 Soldaten, Entlassung, Dienstleistungspflichtige [Rdn 1219]

Rdn 1220 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1151. Rdn 1221 1. Ein früherer Berufssoldat, der wegen Erreichens einer allgemeinen Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist oder wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden ist, kann bis zum Ablauf des Monats, in dem er das 65. Lebensja...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 41 Erwachsene, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 432]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 14 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Verfahren [Rdn 212]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 15 Bewährung, Verwarnung mit Strafvorbehalt [Rdn 236]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 32 Erwachsene, Geldstrafen, Absehen von der Vollstreckung [Rdn 373]

Rdn 374 Unter den Voraussetzungen des § 459d StPO kann das Gericht anordnen, dass die Vollstreckung einer Geldstrafe (und der Verfahrenskosten) zur Erleichterung der Wiedereingliederung des Verurteilten unterbleibt. Voraussetzung ist, dass in demselben Verfahren eine Freiheitsstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder in einem anderen Verfahren eine Fre...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 23 Bewährung, Widerruf, vorläufige Maßnahmen [Rdn 403]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 9 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Antragsmuster [Rdn 127]

Rdn 128 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → BtM-Verfahren, Zurückstellung, Allgemeines, Teil B Rdn 98. Rdn 129 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster B.1: Antrag auf Zurückstellung gem. § 35 BtMG An die Staatsanwaltschaft Musterstadt Vollstreckungsbehörde – In dem Strafvollstreckungsverfahren gegen H. Muster Az: _________________________ wird beantragt,mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 32 StrEG-Entschädigung, Urteilsfolgen [Rdn 666]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 73 Maßregeln, Erwachsene, Erledigterklärung [Rdn 1064]

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