Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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Teil H: Personen- und Beruf... / 106 Soldaten, Entlassung, Berufssoldaten [Rdn 1204]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 40 Beamte, Disziplinarverfahren, materielle Fragen [Rdn 504]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil E: Register / 8 Bundeszentralregister, Eintragungen, Registervergünstigungen [Rdn 105]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 57 Internationale Vollstreckung, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen [Rdn 687]

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Teil C: Vollzug / 48 Strafvollzug, Erwachsene, Post [Rdn 510]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 511 Literaturhinweise: Arloth, Die "beleidi... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 65 Jugendliche, Vollstreckung, Strafmakel, Beseitigung [Rdn 908]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 20 Ausländer, Allgemeines [Rdn 155]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 42 Erwachsene, Vollstreckung, Mitteilungspflichten [Rdn 442]

Rdn 443 Literaturhinweise: Küppers, Die Bedeutung des Bundeszentralregisters in der anwaltlichen Beratungspraxis – Teil 1, StRR 2014, 128 ders, Die Bedeutung des Bundeszentralregisters in der anwaltlichen Beratungspraxis –Teil 2, StRR 2014, 164 s.a. die Hinweise bei → Bundeszentralregister, Allgemeines, Teil E Rdn 2. Rdn 444 1. Mit der Einleitung der Vollstreckung geht eine Vie... mehr

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Teil D: Daten / 24 Daten, Datenumwidmung, genetische Daten [Rdn 219]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 40 Erwachsene, Vollstreckung, Aktenführung und -einsicht [Rdn 423]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 32 Fahrverbot, Allgemeines [Rdn 517]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 22 Strafvollstreckung, Einzeltätigkeiten [Rdn 344]

Rdn 345 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei den u.a. Stichwörtern und bei → Strafvollstreckung, Allgemeines, Teil J Rdn 319. Rdn 346 1. Die Vergütung des Anwalts in der Strafvollstreckung richtet sich grds. nicht nach den Vorschriften der Nr. 4300 ff. VV RVG. Die Anwendung dieser Vorschriften ist durch die vorrangigen besonderen Bestimmungen der Nr. 4200 ff. VV RVG grds. ausg... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 46 Führungsaufsicht, Allgemeines [Rdn 483]

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Teil C: Vollzug / 35 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, PKH/Beiordnung [Rdn 361]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 20 Strafvollstreckung, Allgemeines [Rdn 319]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 54 Führungsaufsicht, Verfahrensbeteiligte [Rdn 616]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 12 Bewährung, nachträgliche Entscheidungen [Rdn 190]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 48 Sicherungsverwahrung, Vollzug, Grundsätze [Rdn 648]

Rdn 649 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 562 m.w.N. Rdn 650 § 66c StGB regelt die Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung sowie des vorhergehenden Strafvollzugs. In § 66c Abs. 1 StGB sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Gestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung (→ Sicherungsverwahrung, Vo... mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 22 Bewährung, Widerruf, notwendige Verteidigung [Rdn 387]

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Teil E: Register / 15 Bundeszentralregister, Führungszeugnis, erweitertes [Rdn 238]

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Teil E: Register / 19 Erziehungsregister, Allgemeines [Rdn 292]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 11 Gerichts- und Verfahrenskosten, Gerichtsgebühren [Rdn 149]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 75 Maßregeln, Erwachsene, Organisationshaft [Rdn 1115]

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Teil C: Vollzug / 69 Strafvollzug, Erwachsene, Vollzugslockerungen [Rdn 732]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 21 Strafvollstreckung, Beschwerde [Rdn 334]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 33 Ausländer, Freizügigkeitsrecht/Unionsbürger, Verlustfeststellung [Rdn 397]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 37 StrEG-Entschädigung, Versagung, Nichtverurteilung wegen Schuldunfähigkeit oder Verfahrenshindernis [Rdn 714]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 1 Bewährung, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Allstadt, Das Verhältnis von Führungsaufsicht und parallellaufender Bewährungsstrafe gem. § 68g StGB, NStZ 2025, 588 Boetticher, Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, NStZ 1991, 1 Bohlander, Widerruf früherer Strafaussetzung durch das erkennende Gericht – Eine Anregung zur Verfahrensbeschleunigung, NStZ 1999, 493 Detter, Zum Strafzumessungsrec... mehr

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Teil C: Vollzug / 71 Strafvollzug, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 760]

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Teil E: Register / 11 Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Verwertungsverbot [Rdn 156]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 16 Bewährung, Weisungen [Rdn 249]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 11 Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 229]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 27 Vergütung im Strafvollzug [Rdn 400]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 59 Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 738]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 26 Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Allgemeines [Rdn 328]

Rdn 329 Literaturhinweise: Burhoff, Die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, ZAP Fach 22, S. 530 ders., StRR 2010, 444 ff. ders., Die Vergütung des Verteidigers in Verfahren betreffend die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, RVGreport 2018, 122 ff. Hackner/Trautmann, Die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregier... mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 36 Sicherungsverwahrung, Allgemeines [Rdn 562]

Rdn 563 Literaturhinweise: Anders, Kritik der nachträglichen Therapieunterbringung, JZ 2012, 498 Baier, Vollstreckung und Vollzug der Sicherungsverwahrung, StraFO 2014, 397 Bartsch, Neue bundes- und landesrechtliche Vorschriften über Vollstreckung und den Vollzug der Sicherungsverwahrung, FS 2013, 208 ders., Anmerkung zum Beschluss des OLG Köln vom 17.9.2012 – 2 Ws 653/12 –, St... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 266

Rn. 199a Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG bzw. haftungsbeschränkten PersG i. S. d. § 264a (vgl. § 335b) gegen eine der Gliederungsvorschriften des § 265 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 oder Abs. 6, der §§ 266, 268 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6 oder Abs. 7 oder der §§ 272, 274, des § 275 oder § 277 verstößt, begeht eine ... mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.3 Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Rz. 35 Durch das am 20.1.2007 in Kraft getretene Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde der § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB eingefügt. Nach diesem haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB eine schriftliche Versicherung abzugeben, dass der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage ... mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.5 Vorrangige Straf- und Bußgeldvorschriften, § 333 HGB u. a.

Rz. 62 Mit § 349 ist dem UmwG eine Strafvorschrift für Pflichtverletzungen betreffend die Geheimhaltung im Zuge von Umwandlungen inhärent. Das Strafmaß umfasst entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Damit wird belegt, wer ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis eines an einer Umwandlung beteiligten Rechtsträgers unbefugt offenbart, welches ih... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum sollten Mitarbeiter b... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun... mehr

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Warum müssen Unterweisungen... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum sollte es eine Regelu... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftung des Arbe... mehr

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Schwarzarbeit / 3 Rechtsfolgen

Ordnungswidrig handelt, wer nach § 8 SchwarzArbG der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes[1] nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte[2] nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein[3] und Dienst- ... mehr

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Schwarzarbeit / 3 Ergänzung von Straftatbeständen

Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten Mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe können Arbeitgeber bestraft werden, die der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialv... mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.3 Lohndumping und Meldeverstöße

Lohnwucher[1] und Ausbeutung der Arbeitskraft[2] können mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe, unter besonderen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, geahndet werden. Zwangsarbeit nach § 232b StGB ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, unter besonderen Voraussetzungen von einem Jahr bis zu 10 Jahren bedroht. Die... mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.2 Illegale Ausländerbeschäftigung

Wer einen nichtdeutschen Arbeitnehmer ohne Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis oder Bescheinigung, die eine Arbeitnehmertätigkeit erlaubt, beschäftigt, riskiert eine Geldbuße bis zu 500.000 EUR. Mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird bestraft, wer vorsätzlich mehr als 5 Ausländer gleichzeitig illegal oder immer wieder Ausländer illegal beschäftigt. Bei grob... mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.4 Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen

Wer gegenüber der Einzugsstelle bewusst falsche Angaben macht, so z. B. Arbeitnehmerzahl oder Arbeitsentgelt unrichtig meldet, und Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen (z. B. Hinterziehung aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß) ist eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis ... mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.6 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bis zu 3 Jahren soll ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen von Personen erfolgen, die wegen illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen) oder eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz zu einer Freiheitsstrafe von mehr ... mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 6 Rechtsmittel

Gegen die Festsetzung eines Bußgeldes durch die Verwaltungsbehörde (Hauptzollamt) hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist dem Bußgeldbescheid zu entnehmen. Bei Geld- oder Freiheitsstrafen gelten die den jeweiligen Entscheidungen zu entnehmenden Rechtsmittelbelehrungen. Praxis-Tipp Rechtsmittel richtig einlegen Arbeitgeber sollte... mehr