Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 2333 I regelt die Entziehung des Pflichtteils der Abkömmlinge (§ 2303 Rn 2), II ordnet die entspr Geltung für Eltern und Ehegatten an. Deren schuldhafter Verstoß gg die Familiensolidarität (Rn 1) ist Voraussetzung der Entziehung (Ddorf NJW 68, 944 [OLG Düsseldorf 23.02.1968 - 7 U 128/66]). Daher liegt grds kein Entziehungsgrund vor, wenn der Berechtigte in Notwehr (§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ende des Annahmeverzugs.

Rn 13 Annahmeverzug endet naturgemäß durch Annahme der Leistung als Erfüllung, wobei nach Kündigung nicht befristete (Prozess-)Beschäftigung, sondern nur dauerhafte Weiterbeschäftigung ausreichen soll (BAG AP Nr 106 zu § 615; NZA 05, 1348 [BAG 13.07.2005 - 5 AZR 578/04]). Allerdings wird der ArbN idR zur Vermeidung der Folgen von 2 eine befristete Prozessbeschäftigung annehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmlingmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, GewSchG § 4 GewSchG – Strafvorschriften.

Gesetzestext 1Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer bestimmten vollstreckbarenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gemeinsamer Haushalt.

Rn 9 Der Begriff (Butenberg ZMR 15, 191, vgl Rn 16) setzt voraus, dass dieser Wohnraum für den Verstorbenen und den Ehegatten den gemeinsamen Lebensmittelpunkt (anders bei Leerstand und Hauptwohnsitz im Ausland: AG Hambg-St.Georg ZMR 15, 937) gebildet hat (AG Wedding MM 97, 243, Schmidt-Futterer/Streyl § 563 Rz 38). Teilweise wird eine geistige, persönliche und tatsächliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB F

Fachkenntnisse § 1987 BGB 4 Factoring § 134 BGB 55; § 398 BGB 24 Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 Facultas alternativa § 257 BGB 5 Fahren automatisiertes § 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung § 823 BGB 159 Fahrlässigkeit § 275 BGB 26; § 276 BGB 9, 13; § 287 BGB 1 erforderliche Sorgfalt § 276 BGB 9 grobe ~ § 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe § 276 BGB 13 höhere Fähigkeiten § 27...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.1 Fiktion der Verfügbarkeit

Rz. 3 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sind arbeitsmarktpolitische Instrumente von relativ kurzer Dauer (grundsätzlich bis zu 6 Wochen bei Durchführung durch einen Arbeitgeber und bis zu 8 Wochen bei Maßnahmen zur Vermittlung von beruflichen Kenntnissen). Sie stehen oft am Anfang konkreter Eingliederungsbemühungen und gehen Vermittlungsvorschlägen desh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 3 Pflichten des Geschäftsführers

Der GmbH-Geschäftsführer muss mit der Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes handeln (§ 43 Abs. 1 GmbHG, § 347 HGB). Danach müssen die Geschäftsführer der GmbH bestehende Gesetze einhalten und dafür sorgen, dass die GmbH dies ebenfalls tut. Der Geschäftsführer hat die Gesellschaft im Rahmen der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der bestehenden Geschäftsordnung s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1 Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Die Haftung der GmbH selbst ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die GmbH kann als juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit nur die Mittel zur Verfügung stellen, die sie hat und ggf. noch erwirtschaftet. Ihre Gesellschafter sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht verpflichtet, bei Verbrauch der Mittel der GmbH Nachschüsse in das Gesellschaftsvermö...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.1 Keine Einleitung wegen § 34 LDG BW (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 LDG)

Wurde gegen den Beamten in einem Straf- oder Bußgeldverfahren eine Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme unanfechtbar verhängt, darf wegen desselben Sachverhalts gegen den Beamten kein Verweis mehr ausgesprochen werden Das gleiche gilt für eine Tat nach § 153 a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 StPO, die nach der Erfüllung von Auflagen und Weisungen nicht mehr als Vergehen v...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 27 Gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Abs. 1 die Mindestruhezeit nicht gewährt oder entgegen § 5 Abs. 2 die Verkürzung der Ruhezeit durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit nicht oder nicht rechtzeitig ausgleicht. Rz. 28 Handelt der Arbeitgeber vorsätzlich und gefährdet dadurch Gesundheit ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 163 GVG – [Vollstreckung von Freiheitsstrafen in anderen Gerichtsbezirken; Ergreifung und Ablieferung von Verurteilten].

Gesetzestext Soll eine Freiheitsstrafe in dem Bezirk eines anderen Gerichts vollstreckt oder ein in dem Bezirk eines anderen Gerichts befindlicher Verurteilter zum Zwecke der Strafverbüßung ergriffen und abgeliefert werden, so ist die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht des Bezirks um die Ausführung zu ersuchen. Rn 1 Unter die Freiheitsstrafe fallen auch Ordnungs- und Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 162 GVG – [Vollstreckung von Freiheitsstrafen außerhalb des Bezirks der Strafvollstreckungsbehörde].

Gesetzestext Hält sich ein zu einer Freiheitsstrafe Verurteilter außerhalb des Bezirks der Strafvollstreckungsbehörde auf, so kann diese Behörde die Staatsanwaltschaft des Landgerichts, in dessen Bezirk sich der Verurteilte befindet, um die Vollstreckung der Strafe ersuchen. Rn 1 Die Bestimmung ist in Zivilsachen für die Vollstreckung von Ordnungs- und Erzwingungshaft (§§ 38...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Erstinstanzliche Zuständigkeiten

Rz. 600 [Autor/Stand] Die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen ist abhängig von Art und Schwere des Anklagevorwurfs. Siehe dazu auch die Übersicht in Rz. 768. Rz. 601 [Autor/Stand] Das Amtsgericht mit seinen drei Spruchkörpern (Einzelrichter, Schöffengericht, erweitertes Schöffengericht) ist zuständig, wenn nicht die Zuständigkeit des Landg...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 5. § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB – Rechtskräftige Verurteilung und Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe

Rz. 25 Als weiteren Entziehungsgrund nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB die rechtskräftige Verurteilung und Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe. Zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments muss die Tat begangen sein und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen.[44] Rz. 26 Der Pflichtteilsberechtigte muss wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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AGS 08/2025, Tätigkeiten de... / I. Sachverhalt

Gegen den Verurteilten wurde am 5.11.2019 Anklage zum Strafrichter erhoben. Am 21.4.2020 wurde dem Verurteilten der Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet. Mit Urt. v. 28.5.2020 hat das AG Aachen den Verurteilten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Aufhebung des Haftbefehls

Rz. 516 [Autor/Stand] Der Haftbefehl ist gem. § 120 StPO in folgenden Fällen aufzuheben: sobald die Voraussetzungen (s. Rz. 499) nicht mehr vorliegen; die weitere U-Haft außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe stehen würde (z.B. die Haftdauer die mutmaßliche Strafdauer überschreitet); bei Freispruch, Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung...mehr

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§ 24 Erbvertrag / a) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten

Rz. 127 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen, oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten (§ 2294 BGB). Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgrund.

Rn 2 Erforderlich ist eine einheitliche Rechtsbeziehung, bei deren Fortbestand laufend neue Raten fällig werden oder neue Ansprüche entstehen (St/J/Würdinger § 832 Rz 4). Umstritten ist, ob die Forderung aus einer persönlichen Dienstleistung stammen und wenigstens tw für den Unterhalt bestimmt sein muss. Letzteres ist abzulehnen, da sonst die sozialpolitisch für den Schuldne...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Geschlossene Unterbringung oder Haft

Rz. 14 Allein durch die Haft oder eine geschlossene Unterbringung in einem anderen Staat als dem bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsstaat wird ein neuer gewöhnlicher Aufenthalt in aller Regel nicht begründet, da es an einem freien Willen fehlt, in diesem Staat bleiben zu wollen.[22] Dies gilt auch, wenn es sich um den Vollzug einer lebenslangen Freiheitsstrafe handelt.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Aussetzung der U-Haft

Rz. 514 [Autor/Stand] Der Richter muss den Vollzug des Haftbefehls bei Fluchtgefahr aussetzen, wenn mildere Mittel, z.B. Meldepflicht, Aufenthaltsbeschränkung oder Sicherheitsleistung, ausreichen (§ 116 Abs. 1 StPO). Der praktisch wichtigste Fall einer Haftverschonung ist die Freilassung gegen Sicherheitsleistung ("Kaution", s. § 399 Rz. 634), die bei Gericht bar hinterlegt ...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 14. Kein eigenmächtiges Entfernen von Gegenständen aus der Wohnung durch den Vermieter erlaubt

Aber selbst, wenn es nicht nötig sein sollte, dem Mieter die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts anzukündigen, und wenn der Vermieter auch keinen gerichtlichen Titel benötigt, dann darf der Vermieter trotzdem nicht eigenmächtig Dinge aus der Wohnung entnehmen, sondern muss dafür gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das unbefugte Eindringen in die Wohnung des Mieters st...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 7.3 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Verstößt der Arbeitgeber gegen Handlungspflichten, wie sie in den vorstehenden Ausführungen dargestellt worden sind, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden kann. Handelt er vorsätzlich und gefährdet er dadurch die Gesundheit der Frau oder ihres Kindes (insbesondere Beschäftigung einer Frau trotz Beschäftigungsverbot oder ohne erf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verhältnismäßigkeit

Rz. 506 [Autor/Stand] Die Anordnung der U-Haft darf zur Bedeutung der Tat und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel nicht außer Verhältnis stehen ( § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO). Der schwerwiegende Eingriff der U-Haft ist nur zulässig, wenn die vollständige Aufklärung der Tat und die schnelle Bestrafung des Täters nicht anders gewährleistet werden kann.[2] Ergänzend dazu besti...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO F

falsche Schreibweise § 750 ZPO 9 FamFG Anwendbarkeit § 1 FamFG 1 Entwicklung Einl. FamFG 1 Evaluation Einl. FamFG 9 Familiensachen Einl. famFG Rdn. 5 geregelte Angelegenheiten § 1 FamFG 7 Gerichtsverfassungsgesetz § 1 FamFG 9 Regelungskonzept Einl. FamFG 6 Unanwendbarkeit § 1 FamFG 8 Unzulänglichkeiten Einl. FamFG 2 Verfahrensvorschriften § 25 EGGVG 4 Familiengericht § 23b GVG 2; § 764 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche Anforderungen ieS.

Rn 2 Positiv verlangt das Gesetz zunächst, dass der Handelsrichter Deutscher ist (vgl auch § 9 Nr 1 DRiG). Hier steht die rechtspolitische Forderung einer Öffnung zumindest im Rahmen der EU im Raum (für die ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Dombrowski BB 16, 3129). Eine Erweiterung der Kompetenz und Akzeptanz angesichts der zunehmenden Verflechtungen im H...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafbefehlsantrag

Rz. 586 [Autor/Stand] Wie die Praxis zeigt, sind viele Vergehen auf steuerstrafrechtlichem Gebiet so geartet, dass ihre Ahndung im Wege des Strafbefehlsverfahrens erfolgen kann (s. dazu auch Nr. 84–88 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 84 ff.). Im Hinblick auf die überragende Bedeutung, die der Strafbefehl im steuerstrafrechtlichen Alltag spielt, wird das Strafbefehlsverfahren in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Recht auf Verteidigung

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 392 Rz. 1. Ergänzender Hinweis: Nr. 32–36 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 32 ff.). Rz. 152 [Autor/Stand] Der Beschuldigte hat ein Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu verteidigen (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu § 392). Dies kann er tun – wie bereits ausgeführt – durch Erhebung von Einwänden (§ 136 Abs. 2, § 163a Abs. 3 StPO), in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Beendigung der Beschlagnahme und Rückgabe beschlagnahmter Beweismittel

Schrifttum: Amelung, Anm. zu BGH III ZR 3/86, "Entschädigung für Schäden infolge Beschlagnahme", StV 1988, 326; Cremers, Nur Vernichtung oder auch Hinterlegung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabemöglichkeit, wistra 2000, 130; Damrau, Der Ort der Rückgabe beschlagnahmter Sachen, NStZ 2003, 408; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Strafgerichtsbarkeit.

Rn 5 Bei Abgrenzungsschwierigkeiten, zumeist im Zusammenhang mit Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verkehrsdelikten, ist im Zweifel dem Grundgedanken der Immunität Vorzug einzuräumen (sog Zweifelsgrundsatz, Schlesw VRS 62, 277). Überwiegend wird allerdings für die Annahme des Verfahrenshindernisses gefordert, dass ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Gebrauch des K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über die Rechtmäßigkeit der Anordnungen, Verfügungen oder sonstigen Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Strafrechtspflege getroffen werden, entscheiden auf Antrag die ordentlichen Gerichte. 2Das...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren

Rz. 31 [Autor/Stand] Aus § 385 Abs. 1 AO ergibt sich, dass das Steuerstrafverfahren – abgesehen von den Sonderregelungen der AO – ein normaler Strafprozess ist. Dieser gliedert sich entsprechend seiner Aufgabe, den staatlichen Strafanspruch festzustellen und im gegebenen Fall durchzusetzen, in das Erkenntnisverfahren, in dem ermittelt, geprüft und entschieden wird, ob ein bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Verfassungsbeschwerde

Schrifttum: Fleury, Verfassungsprozessrecht, 9. Aufl. 2012; Gusy, Die Verfassungsbeschwerde. Voraussetzungen, 1988; Klein/Sennekamp, Aktuelle Zulässigkeitsprobleme der Verfassungsbeschwerde, NJW 2007, 945; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019; Lübbe-Wolff, Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, AnwBl. 2005, 509; Lübbe-Wolff/Geisler, Neuere Rechtsprechung des BVerfG zum Vollz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Schrifttum: Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

Rz. 647 [Autor/Stand] Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das Zwischenverfahren in das Hauptverfahren übergeleitet. Das Hauptverfahren gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung selbst. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung ist in den §§ 212–225a StPO geregelt. a) Terminsanberaumung Rz. 648 [Autor/Stand] Der Termin zur Hauptverhandlung wird du...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.5 Strafzumessung

Steuerhinterziehung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren[1] oder mit einer Geldstrafe bestraft. Da Freiheitsstrafen unter 6 Monaten grundsätzlich nicht verhängt werden[2], kommt der Geldstrafe besondere Bedeutung zu. Der BGH hatte schon im Jahr 2008 eine Anpassung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu der strengeren Strafpraxis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.3 Festsetzungsverjährung

Entscheidende Auswirkungen hat die Feststellung einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung auch im Bereich der Festsetzungsverjährung. Bekanntlich wird die Festsetzungsfrist von 3 Faktoren bestimmt, nämlich von Beginn, Ende und Dauer der Frist. Soweit eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt, hat dies Einfluss auf den Ablauf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unterlassene Hilfeleistung / Zusammenfassung

Begriff Eine Person macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn sie bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihr den Umständen nach zumutbar ist, v. a. ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten. Die Unterlassene Hilfeleistung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr od...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.2 Verpflichtung des Vorstands

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Anzeige trifft den Vorstand. Anders als nach dem Recht der Insolvenzordnung hat er nicht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, sondern den Sachverhalt der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Vorstand muss damit ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) handeln. Die Anzeige ist spätestens 3 Woc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.3 Einzelne verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Rz. 324 Bei der nachfolgenden Zusammenstellung werden Sachverhalte dargestellt, die tendenziell eine verhaltensbedingte Kündigung eher zur Folge oder eher nicht zur Folge haben. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Manche der Sachverhalte können je nach Ausprägung auch eine außerordentliche Kündigung begründen (wird z. T. angegeben). Auf die Notwendigkeit einer eige...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.1 Grundlagen

Rz. 393 Dass die Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses zu den Sperrzeitsachverhalten bei Arbeitsablehnung gehört, hat wohl im Gesetz nur klarstellende Bedeutung. Erfasst werden Fälle, in denen der Arbeitslose Vermittlungsvorschläge nicht aufgreift, keinen Vorstellungstermin vereinbart oder ein solches Vorstellungsgespräch versäumt sowie Fälle, in denen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso ist es gefährlich, Sc... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes bzw. der Betriebssicherheitsverordnung können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen Druckgasflasch... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommt der Arbeitgeber oder seine Führungskraft den Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 30.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftung...mehr