Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 50 [Autor/Stand] § 257 StGB Begünstigung (1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe. (3) Wegen Begünstigung wird nicht bestraft, wer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Androhung von Strafe

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu unterscheiden sind die Steuerstraftaten insb. von den Steuerordnungswidrigkeiten und Normen mit besonderen steuerrechtlichen oder sonstigen Sanktionen wie dem Verspätungs- (§ 152 AO) oder Säumniszuschlag (§ 240 AO) bzw. dem nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO zu zahlenden Geldbetrag (s. § 398a Rz. 4 m.w.N.). Entscheidend für die Einordnung als Strafnorm ist d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO)

a) Jederzeitige Abgabe Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) Rz. 117 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 1 AO kann die FinB die Strafsache jederzeit an die StA abgeben (vgl. die Übersicht Rz. 51 unter II.B.1.). b) Ermessen Rz. 118 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Abgabe und deren Zeitpunkt steht – wie aus der Formulierung "kann" hervorgeht – im pf...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / II. Beurteilungszeitpunkt

Nach § 52 Abs. 2 RVG kann der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt vom Angeklagten die Zahlung der Gebühren eines Wahlverteidigers nur verlangen, soweit dem Angeklagten ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht oder nachdem das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag des Rechtsanwalts nach Anhörung des Angeklagten festgestellt hat, dass dieser ohne Beeinträchtigu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) sowie Nr. 267 Abs. 1 RiStBV Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 200...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / d) Sanktionen

Rz. 40 Ein Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 ArbZG Ruhepausen nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt, handelt gem. § 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ordnungswidrig. Handelt der Arbeitgeber vorsätzlich und gefährdet er dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft des Arbeitnehmers, oder verstößt er beharrlich gegen § 4 ArbZG, kann er g...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / c) Sanktionen

Rz. 49 Ein Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Abs. 1 ArbZG die Mindestruhezeit nicht gewährt, handelt gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG ordnungswidrig. Handelt der Arbeitgeber vorsätzlich und gefährdet er dadurch Gesundheit und Arbeitskraft des Arbeitnehmers, oder verstößt er beharrlich gegen § 22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG, kann er gemäß § 23 Abs. 1 ArbZG mit eine...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / c) Sanktionen

Rz. 63 Ein Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 Abs. 1 ArbZG einen Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt, handelt ordnungswidrig nach § 22 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG. Rz. 64 Ein Arbeitgeber, der den Verstoß gegen § 9 Abs. 1 ArbZG vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder beharrlich wiederholt, wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerdienstliches Verhalten / 2 Freiheitsstrafe

Ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer bei den Einstellungsverhandlungen Freiheitsstrafen offenbaren muss, hängt vom Einzelfall ab.[1] Muss ein Arbeitnehmer eine Freiheitsstrafe verbüßen, braucht der Arbeitgeber keinen Lohn zu zahlen.[2] Die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren ist an sich geeignet, eine meist ordentliche Kündigung de...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / I. Einleitung

Die Verschwiegenheitspflicht (z.B. gem. § 43a BRAO, § 18 BNotO, § 43 WPO, § 57 StBerG) verpflichtet Angehörige freier Berufe wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Berufspsychologen usw., über Verhältnisse anderer Personen, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit bekannt werden, grundsätzlich gegenüber jedem Schweigen zu bewahren. Ein Verstoß gegen die Versc...mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / K. Gebühren im Strafvollstreckungsverfahren

Rz. 84 Strafvollstreckungssachen erfordern in der Regel einen erheblichen Zeitaufwand des RA. Häufig müssen Sachverständigengutachten ausgewertet werden und Anhörungstermine mit Sachverständigen wahrgenommen werden. Deshalb wurden im Vergütungsverzeichnis des RVG diesbezügliche Gebühren in den Nummern 4200 ff. geregelt. Beispiel: Der Verteidiger wird beauftragt, den Verurteil...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / B. Besonderheiten bei der Berechnung der Rahmengebühren

Rz. 8 Die oben (siehe § 2 Rdn 108 ff.) dargestellten Grundlagen der Berechnung von Rahmengebühren gelten selbstverständlich auch für die Gebühren in Strafsachen. Nach § 14 RVG bestimmt der RA die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Verm...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Das Bußgeldverfahren gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Rz. 93 Strafbare Handlungen können nach dem StGB mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zahlreiche Gesetzesverstöße werden nach anderen Gesetzen (z. B. Jugendschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung) mit Geldbußen geahndet. Mit Geldbußen bedrohte Handlungen werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Auch das "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" (OWiG) nennt in den §§ 1...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.1 Keine Einleitung wegen § 34 LDG BW (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 LDG)

Wurde gegen den Beamten in einem Straf- oder Bußgeldverfahren eine Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme unanfechtbar verhängt, darf wegen desselben Sachverhalts gegen den Beamten kein Verweis mehr ausgesprochen werden Das gleiche gilt für eine Tat nach § 153 a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 StPO, die nach der Erfüllung von Auflagen und Weisungen nicht mehr als Vergehen v...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat/Rechtsfolge [Rdn 3465]

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 4204]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung in sonstigen Fällen [Rdn 3357]

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U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung in Strafvollstreckungs­verfahren [Rdn 3372]

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A / Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 257]

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A / Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 158]

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Z / Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5461]

Rdn 5462 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr

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B / Beschleunigtes Verfahren [Rdn 874]

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B / Beschleunigtes Verfahren [Rdn 1136]

Literaturhinweise: Ambos, Verfahrensverkürzung zwischen Prozeßökonomie und "fair trial", Eine Untersuchung zum Strafbefehlsverfahren und zum beschleunigten Verfahren, Jura 1998, 281 Behrendt, Rechtsstaatliche Strafverfahren und Ressourcenschonung – Widerspruch oder lösbares Problem?, NJOZ 2019, 881 Dahs, Das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 – ein Produkt des Sup...mehr

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Z / Zeuge, Kronzeuge [Rdn 4109]

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E / Europäischer Haftbefehl [Rdn 2390]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1656]

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / IV. Auswirkungen für das Strafbefehlsverfahren

Diese Auffassung hat für das Strafbefehlsverfahren zur Folge – so das LG –, dass die Bestellung des Pflichtverteidigers zweifellos endet, wenn der Strafbefehl in Rechtskraft erwächst. Lege der Angeschuldigte hingegen Einspruch ein, sei zu differenzieren: Sei eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten, habe die Bestellung schon nach § 140 Abs. 2 StPO fortzudauern...mehr

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H / Haftfragen [Rdn 2030]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage [Rdn 3475]

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R / Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2721]

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E / Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2230]

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N / Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2255]

Rdn 2256 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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A / Absprachen/Verständigung, Verfahren [Rdn 191]

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 2981]

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A / Absprachen/Verständigung, Verfahren, Bindungswirkung [Rdn 298]

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P / Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2376]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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V / Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3292]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3392]

Rdn 3393 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 ­Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notw...mehr

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H / Hauptverhandlungshaft [Rdn 2617]

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 809]

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H / Haftbeschwerde [Rdn 2533]

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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R / Rasterfahndung [Rdn 3925]

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / I. Sachverhalt

Das AG hatte im Strafbefehlsverfahren den Rechtsanwalt gem. § 408b StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet. Es hat dann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einen Strafbefehl erlassen und eine Freiheitsstrafe von drei Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Bei der Zustellung des Strafbefehls hat das AG den Angeklagten darauf hingewiesen, dass ...mehr

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A / Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 227]

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H / Hilfsbeweisantrag [Rdn 2087]

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H / Haftprüfung durch das Oberlandesgericht [Rdn 2556]

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