Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines MU bei Aufklärungen oder Nachweisen, die gem. § 12 Abs. 3 Satz 3 iVm. § 2 Abs. 3 Satz 4 PublG iVm. § 145 Abs. 2 und 3 AktG einem Prüfer vorgelegt werden, unrichtige Angaben macht oder die Verhältnisse ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Sanktionen, Verjährung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Als Strafrahmen ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen. Daneben kann, da es sich bei § 19a PublG um eine Strafnorm handelt, gem. § 70 StGB ein Berufsverbot von bis zu fünf Jahren angeordnet werden (§ 333a HGB Rz. 15). Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt drei Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB) und beginnt nach ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellung

Rz. 89 [Autor/Zitation] Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 PublG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines MU bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns als MU dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter die Verhältnisse des (Teil-)Konzerns im (Teil-)KA oder (Teil-)Konzernlagebericht unrichtig wiedergibt ode... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Sanktionierung von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses (Abs. 2)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Ausweislich des RegE zum AReG (BT-Drucks. 18/7219, 53) wurden die Strafvorschriften nach § 341m um Sanktionierungsvorschriften in Bezug auf besonders gravierende Verstöße gegen die prüfungsbezogenen Pflichten der Mitglieder eines nach § 341k Abs. 4 eingerichteten Prüfungsausschusses ergänzt. Rz. 9 [Autor/Zitation] Danach wird ein Mitglied eines Prüfungsau... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Genossenschaftsgesetz

Rz. 82 [Autor/Zitation] Genossenschaften werden von § 331 HGB nicht erfasst; ggf. ist § 17 PublG in Bezug auf Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte anzuwenden, falls eine Genossenschaft als MU zur Konzernrechnungslegung nach § 11 PublG verpflichtet ist (Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331 HGB Rz. 75). § 147 Abs. 2 Nr. 1 GenG enthält eine § 400 Abs. 1 AktG nachgebil... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) 1998 bis 2004

Rz. 88 [Autor/Zitation] Durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) v. 20.4.1998 (BGBl. I 1998, 707) wurde § 331 Nr. 3 um die Bezugnahme auf § 292a ergänzt. § 292a HGB aF regelte die Befreiungsmöglichkeiten von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts, falls der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach international... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellung

Rz. 356 [Autor/Zitation] Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter die Verhältnisse des Unternehmens im JA oder Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert (weit... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) 2007 bis 2015

Rz. 91 [Autor/Zitation] Durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) v. 4.12.2004 (BGBl. I 2007, 10) wurde mit Art. 1 Nr. 32 Buchst. a die Abgabe einer unrichtigen Versicherung (umgangssprachlich als "Bilanzeid" bezeichnet) unter Strafe gestellt. § 331 HGB idF v. 5.1.2007, gültig ab 20.1.2007: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, w... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Strafrechtliche Folgen einer Verletzung der besonderen Pflichten des Abs. 1

Rz. 213 [Autor/Zitation] Die Vorschriften der §§ 332, 333 regeln die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei einer schuldhaften Verletzung von Verhaltenspflichten des § 323. Strafbar sind demnach die falsche oder in wesentlichen Punkten unvollständige Berichterstattung, die Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks, die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Sanktionen

Rz. 77 [Autor/Zitation] Von den Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 17–21 PublG bezieht sich lediglich § 17 Abs. 1 Nr. 3 PublG auf eine Verletzung der Aufstellungspflichten gem. § 11 PublG. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines MU bzw. beim Einzelkaufmann als Inhaber oder dessen gesetzlicher Ve... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Subjektiver Tatbestand

Rz. 208 [Autor/Zitation] § 331 Abs. 2 wurde durch Art. 11 Nr. 12 des FISG v. 3.6.2021 (BGBl. I 2021, 1534) eingefügt und hierfür wurden in § 331 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 3 die Wörter "vorsätzlich oder leichtfertig" gestrichen. Somit war auch nach altem Recht die leichtfertige Offenlegung in den genannten Vorschriften strafbar, Zweck der Änderung war allein dem "unterschiedlichen Ha... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Subjektiver Tatbestand

Rz. 72 [Autor/Zitation] § 17 Abs. 2 HGB wurde durch Art. 13 Nr. 6 des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes v. 3.6.2021 (BGBl. I 2021, 1534) eingefügt und hierfür wurden in § 17 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 3 PublG die Wörter "vorsätzlich oder leichtfertig" gestrichen. Somit war auch nach altem Recht die leichtfertige Offenlegung in den genannten Vorschriften strafbar, Zweck der Ände... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) 1993 bis 1998

Rz. 87 [Autor/Zitation] Durch das Kreditwesenänderungsgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I 1992, 2211) wurde § 331 Nr. 1, 2 mit Wirkung zum 1.1.1993 geändert und zusätzlich der "Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3" bzw. der "Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4" in die bei Falschdarstellungen ggf. zu sanktionierenden Rechnungslegungsinstrumente aufgenommen (Altenhain in HKMS... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsfolgen

Rz. 28 [Autor/Zitation] Werden die in § 340n Abs. 2a genannten Verstöße entweder gegen Gewährung oder Versprechen eines Vermögensvorteils begangen oder beharrlich wiederholt, erscheint eine Sanktionierung lediglich als Ordnungswidrigkeit im Hinblick auf die entsprechend höhere kriminelle Energie nicht ausreichend (vgl. Begr. zu § 333a, BR-Drucks. 635/15, 54; BT-Drucks. 18/721... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Sanktionen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Strafrahmen umfasst Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach § 40 StGB und orientiert sich damit an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Neben die eigentliche Strafe können Nebenfolgen wie ein Berufsverbot nach § 70 StGB oder die Einziehung des Erlangten nach § 73 Abs. 1... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Umwandlungsgesetz

Rz. 83 [Autor/Zitation] Das UmwG enthält mit § 346 Abs. 1 UmwG eine Strafvorschrift, die weitgehend § 400 AktG, § 82 GmbHG und § 147 GenG nachgebildet wurde und die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse eines an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgers in einem vom UmwG vorgesehenen Bericht (Verschmelzungs-, Spaltungs-, Übertragungs-, Formwechselbericht),... mehr

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Warum dürfen Stehleitern ni... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommt ein Arbeitgeber oder eine Führungskraft ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für... mehr

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zfs 07/2025, Ausschluss bei... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von 40.000,00 EUR aus § 1 VVG i.V.m. dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag über eine Transportversicherung und der ausweislich des Nachtrags Nr. 1 vom 23.1.2017 geschlossenen Binnenwarenversicherung. Zwar hat die Kl. nachgewiesen, dass sie Inhaberin der streitgegenständlichen Versicherungsforderung und demzufolge... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Absicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 220 [Autor/Zitation] § 332 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Strafverschärfung auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Täter gegen Entgelt handelt, hiermit ist jedoch nicht das Honorar des Abschlussprüfers gemeint. Das Honorar ist als Gegenleistung für die Durchführung der Abschlussprüfung zu sehen und keine Gegenleistung für ein absichtliches falsches Berichten, es sei ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) 1986 bis 1992

Rz. 85 [Autor/Zitation] § 331 wurde im Zuge der Umsetzung der 4. (Jahresabschluss-RL 78/660/EWG), 7. (Konzernabschluss-RL 83/349/EWG) und 8. (Abschlussprüfer-RL 84/253/EWG) EG-Richtlinie durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 als Teil des sechsten Unterabschnitts "Straf- und Bußgeldvorschriften" des zweiten Abschnitts im dritten Buch des HGB eingefügt (Biener/Berneke, Bilanzrichtlin... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Ausschussmitglieder

Rz. 411 [Autor/Zitation] Mangels spezieller Vorgaben in § 324 zu den Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Prüfungsausschusses gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der §§ 116 iVm. 93 AktG entsprechend (Burg/Müller in Kölner Komm. RLR, § 324 HGB Rz. 108; Grottel/Gundel in Beck BilKomm.14, § 324 HGB Rz. 93; Staake in HKMS3, § 324 HGB Rz. 115; Haber... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 HGB kann ein JA nicht festgestellt werden, wenn keine Prüfung stattgefunden hat. Darauf nimmt § 6 PublG nicht Bezug. Das erscheint hier auch entbehrlich denn § 10 Abs. 1 Nr. 1 PublG bestimmt, dass ein nicht geprüfter JA nichtig ist; zu Einzelheiten vgl. § 10 PublG Rz. 8 ff. Bei KapGes. sowie haftungsbeschränkten Personenhandels... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Billigung erlaubter Nichtprüfungsleistungen

Rz. 213 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 4 UAbs. 1 APrVO enthält eine zusätzliche Beschränkung für die Erbringung anderer als der verbotenen, also erlaubter, Nichtprüfungsleistungen. Demnach dürfen der Abschlussprüfer und die Mitglieder seines Netzwerks erlaubte Nichtprüfungsleistungen nur dann erbringen, wenn der Prüfungsausschuss des geprüften Unternehmens diese Leistung billig... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aktiengesetz

Rz. 75 [Autor/Zitation] Subsidiär zu § 331 Abs. 1 Nr. 1 oder 1a werden gem. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG Vorstands- und AR-Mitglieder sowie Abwickler einer AG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn sie die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Vergütungsbericht nach § 162 Abs. 1 oder 2 AktG, in D... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) 2004 bis 2007

Rz. 89 [Autor/Zitation] Durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) v. 4.12.2004 (BGBl. I 2004, 3166) wurde § 292a aufgehoben und die Bezugnahme darauf aus § 331 Nr. 3 entfernt (Art. 1 Nr. 11, 32b BilReG; Begr.RegE BT-Drucks. 15/3419, 31 f.), weil nunmehr mit der IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. EG 2002 Nr. L 243, 1) eine... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Mit § 332 soll die Ehrlichkeit des Abschlussprüfers einer gesetzlichen Abschlussprüfung gestärkt werden (Spatscheck/Wulf, DStR 2003, 173, 178). Geschütztes Rechtsgut ist das Vertrauen in die Ergebnisse der Arbeit eines Abschlussprüfers, dh. die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht (Mansdörfer in Heymann3, § 332 HGB... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen nur in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.[1] Es bes... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.5.2 Versicherung an Eides statt (Satz 2)

Rz. 36 Die Regelung in Satz 2 findet in § 49 Satz 2 SGB VI eine rentenrechtlich exakt entsprechende Regelung. Rz. 37 Der Unfallversicherungsträger ist berechtigt von den Hinterbliebenen die Versicherung an Eides statt zu verlangen, dass ihnen weitere als die angezeigten Nachrichten über die Verschollenen nicht bekannt sind. Rz. 38 Die Regelung ist daher Ermächtigungsgrundlage ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Hausrecht / Zusammenfassung

Begriff Unter Hausrecht ist die Gesamtheit der rechtlich geschützten Befugnisse zu verstehen, über Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum tatsächlich frei zu verfügen, andere am widerrechtlichen Eindringen zu hindern und jedermann, der ohne Befugnis darin verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Inhaber des Hausrechts muss nicht der Eigentümer selbst sein. Auch Besitzr... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Schuldform und Strafmaß

Rz. 14 Verstöße gegen § 119 Abs. 1 Nr. 1-3 sind nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich erfolgt sind; Fahrlässigkeit genügt nicht. [1] Beziehen muss sich der Vorsatz auf die Behinderung, die Störung, die Benachteiligung oder die Begünstigung.[2] Bedingter Vorsatz, also das Wissen oder die Inkaufnahme, dass sich infolge eines Handelns oder Unterlassens ein Tatbestand der Nr. 1... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Folge

Rz. 12 Verstöße werden mit Freiheitsstrafe von einem Monat (§ 38 Abs. 2 StGB) bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.[1] Gemäß § 120 Abs. 3 Satz 1 tritt Strafverschärfung ein, wenn der Täter gegen Entgelt handelt oder in der Absicht, sich selbst oder einem anderen durch die Gesetzesverletzung einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen, insbesond... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Sanktionen

Rz. 286 [Autor/Zitation] Bedeutung bekommt der Bilanzeid neben seiner Appell- und Warnfunktion vor allem dadurch, dass Verstöße gegen Abs. 2 Satz 3 nach § 331a Abs. 1 strafbewehrt sind (Abschreckungsfunktion). Eine unrichtige Versicherung wird hiernach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe und damit härter sanktioniert als eine unrichtige Darstellung gem. § 3... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsfolgen bei Verletzung der Vorschrift

Rz. 83 [Autor/Zitation] Ein Verstoß gegen § 274 kann nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c als Ordnungswidrigkeit gegen ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats geahndet werden. Darüber hinaus kommt eine Strafbarkeit nach § 331 Nr. 1 in Betracht. Demnach ist die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse im JA mit Freihe... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeit

Rz. 73 [Autor/Zitation] Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die gegen § 266 verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit (§ 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c), die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 334 Abs. 3). Ist die KapGes. kapitalmarktorientiert iSd. § 264d, kann die Geldbuße bis zu 2 Mio. EUR oder das Zweifache des aus der Or... mehr

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AGS 06/2025, Bemessung der ... / III. Konkrete Bemessung

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte für die Bemessung der Gebührenhöhe sieht das LG die Geltendmachung der Grund- und Verfahrensgebühren für das Berufungsverfahren durch den Angeklagten jeweils i.H.d. Mittelgebühr nicht als unbillig an. Denn es seien keine Umstände erkennbar, die eine Erhöhung oder Ermäßigung der Gebühren rechtfertigten, vielmehr entspreche die Verteidigun... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zielsetzung

Rz. 120 [Autor/Zitation] Aufgrund von § 289 Abs. 1 Satz 5 haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die als Inlandsemittent iSd. § 2 Abs. 14 WpHG Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG begibt und keine KapGes. iSd. § 327a HGB ist, in einer dem Lagebericht beizufügenden schriftlichen Erklärung zu versichern, dass im Lagebericht nach bestem Wissen der Ges... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 253 (Rn. 412–415 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 412 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei einer Verletzung der Regelungen des § 253 können sich diverse Rechtsfolgen ergeben. Nach HGB sind hierbei die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 331ff. zu beachten. Danach werden mitunter die gesetzlichen Vertreter und Mitglieder eines AR einer KapG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, w... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrecht

Rn. 105 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wird gegen die Aufbewahrungspflichten verstoßen, kann der Nachweis einer ordnungsmäßigen Buchführung nicht (mehr) erbracht werden. Zeugenaussagen entlasten nicht, und zwar gemäß BFH – bei fehlendem Inventar – selbst dann nicht, wenn diese Zeugen an der Aufstellung der entsprechenden Unterlagen mitgewirkt haben (vgl. BFH, Urteil vom 25.03.196... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Nichtfinanzielle Erklärung / 4.5 Sanktionen

Rz. 35 Die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung bzw. der nichtfinanzielle (Konzern-)Bericht wurden im § 334 HGB bezüglich der Bußgeldvorschriften verankert. Dabei hat der Gesetzgeber gleichzeitig die bislang auf 50.000 EUR begrenzte Geldbuße für alle in § 334 HGB aufgeführten Ordnungswidrigkeiten, d. h. nicht nur für die im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Erklärung, f... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Unternehmergesellschaft / 5 Musterprotokoll und Anmeldung zum Handelsregister für den Gründer einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt

Bei Gründung im vereinfachten Verfahren sind im Musterprotokoll (Anlage zu § 2a Abs. 1a GmbHG) 3 Dokumente zusammengefasst: Gesellschaftsvertrag, die Bestellung des Geschäftsführers und die Gesellschafterliste. Praxis-Beispiel Ehepaar gründet mit einem Betrag von 5.000 EUR eine standardisierte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Musterprotokoll für die Gründung einer h... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a., dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen ... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Sicherheit bei Pannen und U... / 7 Unfallhilfe – Rechtliche Situation

Der "klassische Fall": Man fährt nachts über eine einsame Landstraße und sieht ein verunfalltes Auto vor sich im Straßengraben. Die gesetzliche Regelung sieht hier vor, dass bei einem Unfall Verkehrsteilnehmer anderen helfen müssen. Wer zumutbare Hilfeleistung verweigert, kann mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Hat besagtes Auto auf der Landstraße hingegen keinen ... mehr

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FF 05/2025, Umgangsrecht ei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft den Umgang des rechtlichen Vaters mit seiner am 18.6.2015 geborenen Tochter X. Der Vater hat die Vaterschaft am 21.6.2016 mit Zustimmung der Mutter vor dem Notar A. zu UR-Nr. … anerkannt, in derselben notariellen Urkunde hat er mit der Mutter übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben. [2] X.s Mutter ist deutsche Staatsangehörige. Sie is... mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 9 Zugang der Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für die elektronische Form einer Willenserklärung. Auch bei der elektronischen Form ist nicht ausreichend, dass die Willenserklärung formgerecht abgegeben wurde; diese muss ... mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe... mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Tod... / 1. Verlorene Ladung/Fahrzeugteile

Viele Gefahrenmeldungen, die bei der Polizei eingehen, hängen mit verlorener Ladung oder verlorenen Fahrzeugteilen zusammen. So hat die Polizeiautobahnstation (PAST) Kaiserslautern auf ihren 258 BAB-Kilometern (beide Fahrtrichtungen zusammen) vom 1.1.2024 – 15.11. 2024 1.290 Gefahrenmeldungen erhalten, die auch mit verlorenen Fahrzeug- oder Ladungsteilen im Zusammenhang steh... mehr

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AGS 04/2025, Erstreckung un... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Angeklagten in zunächst zwei verschiedenen Verfahren wegen des Tatverdachts des Besitzes und Verbreitens von kinderpornografischen Inhalten. In dem Verfahren V 1 legitimierte sich der Rechtsanwalt als Verteidiger mit Schriftsatz vom 20.3.2023 und beantragte die Beiordnung als Pflichtverteidiger. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft... mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Tod... / 2. Handy-Verstöße

Was man bei Rücksprachen mit Polizeibeamtinnen und -beamten immer wieder hört, wenn es um die Todsünden geht, ist das Telefonieren oder auch das Schreiben von Nachrichten mittels Smartphone oder die Nutzung von anderen elektronischen Geräten. Der Verfasser will hier auf zwei Entscheidungen eingehen. Das LG Paderborn[23] verhängte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, nachdem e... mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Tod... / 3. Konkrete Gefahr

Bleibt letztendlich die konkrete Gefahr für Andere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert. Anderer ist dabei grundsätzlich jeder, außer dem Fahrer selbst. Bei einer fremden Sache ist es grds. ein Gegenstand, der dem Verdächtigen nicht gehört, wobei das von diesem benutzte Fahrzeug nicht darunterfällt, auch wenn es ihm nicht gehört. Der bedeutende Wert wird dabei bei einem B... mehr