Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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E / 13 Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1816]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.6.3.1 Strafen und Strafzumessung

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Verstoß gegen § 331 HGB wird beim Täter (vgl. Tz. 30, 46, 49, 53, 57) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im Falle von Leichtfertigkeit ist die Höchststrafe nunmehr 1 Jahr (Abs. 2). Das Mindestmaß der Freiheitsstrafe beträgt einen Monat (§ 38 Abs. 2 StGB), wobei kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten n...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.2.7.3 Rechtsfolgen

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Verstoß gegen § 333 Abs. 1 HGB wird beim Täter (vgl. Tz. 129) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätzen) bestraft. Der Strafrahmen ist im Vergleich zu § 23 GeschGehG moderat, entspricht jedoch dem des § 203 StGB. Für das Verwerten sieht § 333 Abs. 2 Satz 2 HGB Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ode...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.6.3.2 Weitere Maßnahmen und Nebenfolgen

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gericht kann dem Täter gem. § 70 StGB im Urteil als Maßregel der Besserung und Sicherung ein Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren erteilen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lässt, dass er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rech...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.3 § 332 HGB

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 332 Verletzung der Berichtspflicht (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Abschlußprüfer oder Gehilfe eines Abschlußprüfers über das Ergebnis der Prüfung eines Jahresabschlusses, eines Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a, eines Lageberichts, eines Konzernabschlusses, eines Konzernlageberichts ...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.3.2.5.3 Rechtsfolgen

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Verstoß gegen § 332 Abs. 1 HGB wird beim Täter (vgl. Tz. 100 f.) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätzen) bestraft, im Fall von § 332 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 HGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, bei Leichtfertigkeit i. S. d. Abs. 3 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren o...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.2 § 331a HGB

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 331a Unrichtige Versicherung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 264 Absatz 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 325 Absatz 2a Satz 3, entgegen § 289 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 325 Absatz 2a Satz 4, oder entgegen § 297 Absatz 2 Satz 4 oder § 315 Absatz 1 Satz 5, jeweils a...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4 § 333 HGB

Rz. 123 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 333 Verletzung der Geheimhaltungspflicht (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Geheimnis der Kapitalgesellschaft, eines Tochterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2), eines gemeinsam geführten Unternehmens (§ 310) oder eines assoziierten Unternehmens (§ 311), namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeh...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.2.1 Einleitung

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Unrichtige Versicherung über die Richtigkeit eines Jahresabschlusses wurde ursprünglich im Jahr 2007 in § 331 Abs. 1 Nr. 3a HGB nach Vorbild des US-amerikanischen Sarbanes-Oxley Act 2002[1] geregelt. Damit war der deutsche Gesetzgeber seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Transparenz-RL 2004/109/EG[2] nachgekommen. Binnensystematisch war...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1 § 331 HGB

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 331 Unrichtige Darstellung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wermehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.5 § 333a HGB

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 333a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines nach § 324 Absatz 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung begeht und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder eine in...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Erklärung für die verhältnismäßig geringe kriminalstatistische Sichtbarkeit des § 331 HGB (vgl. Tz. 7) lässt sich vor allem Folgendes anführen: Bilanzstraftaten werden i. d. R. nicht um ihrer selbst willen begangen. Am Ende der Ermittlungen stehen meist andere Straftatbestände im Vordergrund,[1] namentlich Betrugs- (§§ 263ff. StGB), Untre...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.2.2.4.3 Rechtsfolgen

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein vorsätzlicher Verstoß gegen § 331a HGB wird beim Täter mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im Falle von Leichtfertigkeit ist die Höchststrafe zwei Jahre. Ansonsten gelten die Tz. 70 ff. entsprechend.mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.8 Sanktionen und sonstige Verstoßfolgen

Rz. 489 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die aktienrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften wurden um Tatbestände mit Bezug zur Vergütungsberichterstattung ergänzt: Unrichtige Darstellung: Gemäß § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe u. a. derjenige bestraft, der als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats im aktienrechtlichen...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1.2.9 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 131 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht ist handelsrechtlich nicht sanktioniertsbewehrt ist. Indessen können festgestellte Mängel im Rahmen der Abschlussprüfung dazu führen, dass im Einzelfall der Bestätigungsvermerk eingeschränkt oder sogar versagt wird, da sich die Verletzung der Aufbewahrungspflicht auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchfü...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.3 Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Reaktion auf diverse Bilanzskandale hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Abgabe einer Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung implementiert. Diese ergibt sich für den Lagebericht aus § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB, für den JA aus § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB. Damit soll – ähnlich w...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 5 IFRS

Rz. 239 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten keine eigenen Sanktionsvorschriften. Vielmehr richtet sich die Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafen sowie Buß- und Ordnungsgeldern nach den §§ 331ff. HGB. Namentlich sind die Strafvorschriften zur Unrichtigen Darstellung in § 331 Abs. 1 Nr. 1a (vgl. Tz. 45), Nr. 2 (vgl. Tz. 49), Nr. 4 (vgl. Tz. 56) HGB, zur Unrichtige...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss der Umgang mit F... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben. Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Feuerlöscher r... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben. Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 9 Mögliche Sanktionen – wenn Unterlagen vernichtet werden

Wer aufbewahrungspflichtige Unterlagen nicht aufbewahrt bzw. nicht ausreichend lange aufbewahrt, muss auch mit großen Nachteilen in Zivilprozessen rechnen. Die vernichteten Unterlagen haben keine Beweiskraft mehr. Insbesondere bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit kann die Vernichtung von Belegen mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.[1] Dane...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erste Entscheidung zu drittstaatlichen Subventionen billigt Durchsuchung eines chinesischen Konzerns

Zusammenfassung Im April 2024 durchsuchte die Europäische Kommission erstmals ein Unternehmen auf Grundlage der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen. Mit Beschluss vom 12.8.2024 hat der Präsident des Europäischen Gerichts den Antrag des betroffenen chinesischen Konzerns auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Er ebnet damit weitreichenden ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Wer Sozialdaten unbefugt weitergibt, verarbeitet oder darauf zugreift, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wenn der Zugriff gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht erfolgt, dann ist die Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Strafbar ist nur der Vorsatz. Die Tat wird nur au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.3 Leistungsanspruch nach verfestigtem Aufenthalt

Rz. 222 Abs. 1 Satz 4 regelt abweichend von den vorherigen grundsätzlichen Regelungen für die von den Leistungsausschüssen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfassten Personen und ihre Familienangehörigen seit dem 29.12.2016 erstmals unter bestimmten Voraussetzungen eine Anspruchsberechtigung auch auf Leistungen nach dem SGB II. Dies ist allerdings in Übereinstimmung mit den Folgen a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 2.2 Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht (Abs. 2)

Rz. 15 Eine verschärfte Strafe erhält der Täter, wenn er gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen Anderen zu bereichern oder in der Absicht handelt, einen Anderen zu schädigen. In diesen Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 2.1.2 Strafmaß

Rz. 14 Der unbefugte Zugriff auf Sozialdaten wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Für die Strafbemessung gelten die Vorschriften der §§ 38ff. StGB. Zu berücksichtigen sind die Bedeutung bzw. Schwere der Tat, das Ausmaß der Schuld des Täters und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB).mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 2.1.1 Tatbestand

Rz. 8 Wer unbefugt Sozialdaten weitergibt (Nr. 1), verarbeitet (Nr. 2) oder darauf zugreift (Nr. 3) wird bestraft. Die betroffenen Daten sowie die Befugnis zum Zugriff darauf ergeben sich aus den in der Norm enthaltenen Verweisen. Aufgrund der hohen Sensibilität genomischer Daten werden Verstöße gegen das Verbot der Weitergabe der über den Träger der Dateninfrastruktur berei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.2 Alleiniges Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG (Buchst. b)

Rz. 137 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b schließt den Leistungsbezug für die Unionsbürger aus, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche oder seit dem 1.6.2024 allein aus dem Zweck der Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG ergibt. Jeder andere Zweck, der auch neben diesen Zwecken beste...mehr

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Warum muss eine Gefährdungs... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommt der Arbeitgeber oder seine Führungskraft den Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für ...mehr

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S / 11 Strafbefehlsverfahren [Rdn 4382]

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P / 10 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat/Rechtsfolge [Rdn 3598]

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P / 4 Pflichtverteidiger, Beiordnung in sonstigen Fällen [Rdn 3476]

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P / 5 Pflichtverteidiger, Beiordnung in Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 3491]

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A / 16 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 158]

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B / 17 Beschleunigtes Verfahren [Rdn 1130]

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Z / 4 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5730]

Rdn 5731 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr

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U / 11 Untersuchungshaft, Haftgründe, Flucht/Fluchtgefahr [Rdn 4721]

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P / 11 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage [Rdn 3611]

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E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

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E / 25 Europäischer Haftbefehl [Rdn 2446]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

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A / 17 Absprachen/Verständigung, Verfahren [Rdn 191]

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A / 60 Auslieferungsverfahren, Allgemeines [Rdn 796]

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zfs 10/2024, Tötungsvorsatz... / 1 Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Ferner hat es Entscheidungen über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen getroffen. Der BGH hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des LG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Die Revision d...mehr

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U / 5 Untersuchungshaft, Allgemeines, Verhältnismäßigkeit [Rdn 4666]

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V / 37 Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 5225]

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zfs 10/2024, Feststellung d... / 2 Aus den Gründen:

[1] Das LG hat den Angeklagten K. wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, den Angeklagten P. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Besitzes von Betäubungsmitteln und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaub...mehr

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H / 1 Haftbeschwerde [Rdn 2600]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 11 Hauptverhandlungshaft [Rdn 2719]

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