Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten

Rz. 29 Wer rechtskräftig verurteilt ist wegen der in § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 i.V.m. S. 4 abschließend angeführten Straftaten im Inland und bei vergleichbarem ausl. Urteil (ausreichend Strafbefehl) wird, ist ungeeignet und darf nicht Geschäftsführer sein. Das gilt für Täter, Teilnahme oder Versuch für die Dauer von fünf Jahren (anders bei Verurteilung nach §§ 263a etc. StGB: 1 ...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / 1. Verurteilung zu Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 2 Das Fahrverbot kann nur neben einer Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden, im Gegensatz zu der Maßregel des § 69 StGB, die auch bei Freispruch, etwa wegen Schuldunfähigkeit, in Betracht kommt. Rz. 3 Unzulässig ist die Verhängung eines Fahrverbotes gem. § 44 StGB, wenn auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gem. § 59 StGB erkannt wird.[4] Dies ergibt sich aus dem Wo...mehr

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§ 25 Strafrecht / aa) Verjährung

Rz. 67 Die Strafverfolgungsverjährung richtet sich nach § 78 Abs. 3 StGB. Relevant sind im erbrechtlichen Zusammenhang die Regelverjährungen nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 und 5 StGB. Danach verjähren Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren bedroht sind, in 5 Jahren. Taten mit geringerer Straferwartung verjähren nach 3 Jahren. Der Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vergiftung / 2 Wie kann es zu einer Vergiftung kommen?

Zu einer Vergiftung kann es durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut kommen. Möglich ist auch eine lokale Vergiftung durch Hautkontakt. Um die Giftigkeit zu charakterisieren, kann die Höhe der geringsten schädigenden Dosis zugrunde gelegt werden. Bezogen auf die Wirkung ist die Nennung von Zielorganen möglich (z. B. Blut-, Herz-, Nerven-, Lebergift). Eine we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung der §§ 289, 289a–f

Rn. 337 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Aus Verstößen gegen die Vorschriften zur Lageberichterstattung resultieren unterschiedliche Rechtsfolgen. Wird entgegen § 264 Abs. 1 Satz 1 kein Lagebericht aufgestellt, führt dies zu einer Verletzung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Vorstandsmitglieder (vgl. § 93 Abs. 2 AktG) und Geschäftsführer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 248

Rn. 42a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für eine Verletzung der Aktivierungsverbote des § 248 sieht das HGB keine speziellen zivilrechtlichen Rechtsfolgen vor. Eine Aktivierung nicht ansatzfähiger VG oder Aufwendungen stellt jedoch eine Überbewertung i. S. d. § 256 Abs. 5 Nr. 1 AktG dar, die bei KapG ggf. zur Nichtigkeit ihres JA führen kann. Eine etwaige qua Unterlassens gebotene...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 318

Rn. 163a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das HGB enthält keine Sanktionen, die bei einer Verletzung des § 318 greifen. Mit dem Inkrafttreten des EHUG im Jahr 2007 wurde ein zuvor mögliches (registergerichtliches) Zwangsgeldverfahren aufgrund fehlender praktischer Relevanz ersatzlos gestrichen (vgl. HdR-E, HGB § 318, Rn. 54, 124). Die in § 318 verankerten Zuständigkeits- und Verfah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 266

Rn. 199a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapG bzw. haftungsbeschränkten PersG i. S. d. § 264a (vgl. § 335b) gegen eine der Gliederungsvorschriften des § 265 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 oder Abs. 6, der §§ 266, 268 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6 oder Abs. 7 oder der §§ 272, 274, des § 275 oder § 277 verstößt, begeht e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 268 (Rn. 310–320 kommentiert von Dyck/Hayn/Knop, W./Küting, P./Lorson/Scholz, S.)

Rn. 310 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bezüglich der Rechtsfolgen einer Verletzung der einzelnen Vorschriften des § 268 ist zu unterscheiden zwischen Verstößen gegen RL-Grundsätze einerseits sowie einer Verletzung der Behandlung ausschüttungsgesperrter Beträge andererseits. Rn. 311 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Handelt ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer

Rn. 22 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 293d Abs. 2 AktG besteht die Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer explizit sowohl gegenüber den beteiligten Vertragsparteien als auch gegenüber deren Anteilseignern (Aktionären). Konkretisiert werden die aktienrechtlichen Vorschriften durch einen Gesetzesverweis auf § 323. Dies schließt neben dem Pflichtenmaßstab hinsichtlich Gewisse...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 250

Rn. 100 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird gegen eine der Vorschrift(en) des § 250 Abs. 1f. i. R.d. Aufstellung oder Feststellung des JA durch Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG verstoßen, liegt eine Zuwiderhandlung i. S. d. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) vor, die gemäß § 334 Abs. 3 Satz 1 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 6 Strafrechtliche Folgen

Durch die Annahme von Vergünstigungen kann sich der Beschäftigte auch strafbar machen: Wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) macht sich strafbar, wer als Amtsträger oder als ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Maßgebend ist die Verknüpfung der Annah...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erste Hilfe / 1.1 Verpflichtung zur Hilfeleistung

§ 323c Strafgesetzbuch (StGB): "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbes. ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." § 323c StGB verpflichtet jeden zur E...mehr

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B / 23 Beschleunigtes Verfahren [Rdn 902]

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A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

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Z / 5 Zeuge, Kronzeuge [Rdn 4213]

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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H / 1 Haftfragen [Rdn 2100]

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N / 1 Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2330]

Rdn 2331 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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A / 24 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Bindungswirkung [Rdn 305]

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P / 1 Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2451]

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zfs 11/2024, Räuberischer A... / 1 Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hat der BGH das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.mehr

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V / 7 Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3386]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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B / 16 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 837]

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§ 21 Fahrlässige Tötung (§ ... / A. Einleitung

Rz. 1 Bei der fahrlässigen Tötung kommt es hinsichtlich der Verteidigungsstrategie auf die Umstände des Einzelfalls an. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten. So können insbesondere Beweisanträge zur Einholung von Sachverständigengutachten erforderlich werden. Dies wird beispielsweise relevant bei Fußgängerunfällen oder Unfällen mit Radfahrern. Hier ist oft Aufklärungsarbe...mehr

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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H / 3 Hilfsbeweisantrag [Rdn 2160]

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B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

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F / 2 Feststellung von Vorstrafen des Angeklagten [Rdn 1923]

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§ 21 Fahrlässige Tötung (§ ... / B. Muster

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.1: Verteidigung bei fahrlässiger Tötung In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ darf ich mich bei Ihnen für die gewährte Akteneinsicht bedanken. Ich habe die Angelegenheit mit meinem Mandanten besprochen. Zur Sache erfolgt die nachstehende Einlassung: Mein Mandan...mehr

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A / 16 Ablehnung von Schöffen [Rdn 188]

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V / 51 Verweisungsfragen [Rdn 3952]

Rdn 3953 Literaturhinweise: Behl, Verweisungsbeschluß gem. § 270 StPO und fehlende örtliche Zuständigkeit des höheren Gerichts, DRiZ 1980, 182 Burhoff, Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren, Teil 3: Verweisung und Zurückverweisung, AGS 2023, 102 Pauka/Link/Armenat, Die Verweisung nach § 270 StPO im Lichte des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, StraFo 2017,...mehr

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Z / 21 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 4392]

Rdn 4393 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, ...mehr

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H / 2 Hauptverhandlungshaft [Rdn 2142]

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E / 10 Entbindung des Angeklagten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung [Rdn 1773]

Rdn 1774 1. Nach § 233 kann ohne den Angeklagten verhandelt werden, wenn er vom Erscheinen in der HV entbunden worden ist. ☆ Ob der Angeklagte von der Pflicht zum Erscheinen in der HV entbunden werden kann, ist an sich eine Frage, die vom Verteidiger schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung , Teil V Rdn 4046 , zu prüfen ist, so z.B., wenn der Angeklagte weit vom Ger...mehr

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R / 7 Revision, Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts [Rdn 2753]

Rdn 2754 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil R Rdn 2742 m.w.N. Rdn 2755 1. Ist die Revision verspätet eingelegt oder sind die Revisionsanträge nicht rechtzeitig oder nicht in der in § 345 Abs. 2 vorgeschriebenen Form angebracht worden, so hat das Gericht, dessen Urteil angefochten wird, nach § 346 Abs. 1 die Revision durch Beschluss als unzulässi...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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S / 7 Strafbefehlsverfahren [Rdn 3070]

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

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A / 36 Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 460]

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A / 3 Ablehnung eines Sachverständigen

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H / 4 Hinweis auf veränderte Sach-/Rechtslage [Rdn 2172]

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A / 11 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 98]

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M / 2 Mitteilung über Erörterungen zur Verständigung [Rdn 2303]

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T / 6 Ton- und Filmaufnahmen während der Hauptverhandlung [Rdn 3186]

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A / 30 Anhörungsrüge [Rdn 399]

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