Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Personenbedingte Kündigungsgründe

Rz. 108 Im Anwendungsbereich des KSchG ist eine ordentliche, fristgerechte Kündigung unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Gem. § 1 Abs. 2 KSchG kann sich die soziale Rechtfertigung einer Kündigung neben Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers (vgl. hierzu Rdn 332 ff.) und neben dringenden betrieblichen Erfordernissen (vgl. hierzu Rdn 568 ff.) auch aus Gründen ...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / aa) Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 36 Von sich aus ist der Arbeitnehmer bei der Einstellung zur Offenbarung bestimmter, für den Arbeitgeber interessanter Tatsachen grds. nicht verpflichtet. Etwas anderes gilt nur dann, sofern die verschwiegenen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder zumindest für den Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung...mehr

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zfs 08/2023, Der Wert eines... / 2. Rechtsfolgen

Neben den möglichen Rechtsfolgen Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Nebenstrafe Fahrverbot ist bei der Unfallflucht die Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Regelbeispiels in § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB maßgeblich von Bedeutung. Die Norm beinhaltet zwei Komponenten. Einmal verlangt der Wortlaut, dass "der Täter weiß oder wissen kann", dass an einer fremden Sache e...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 9. Verfahrensfragen

Rz. 152 Bevor der Werkvertrag durchgeführt werden kann, muss das ausländische Unternehmen der zuständigen Arbeitsagentur eine Kontingentbestätigung, den Werkvertrag, das Leistungsverzeichnis bzw. die Leistungsbeschreibung mit genauen Angaben über das zu verrichtende Werk (Stückzahlen/Einzel-/Gesamtpreis) sowie eine Erklärung zum Werkvertrag über die Lohn- und Arbeitsbedingun...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 38 Grundsätzlich sind für Arbeitszeiten weiblicher Beschäftigter die gleichen Regelungen maßgebend wie für männliche, im Wesentlichen also das ArbZG (vgl. oben Rdn 8 ff.). Dies ist der Fall, seitdem 1994 das ArbZG die AZO ersetzt hat, die noch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen enthielt, so z.B. das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Gemäß der EU-RL zur Verwirklichung de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Straftaten

Rz. 330 Auch bei der Begehung von Straftaten außerhalb des Dienstes kommt eine Kündigung nur dann in Betracht, wenn durch die Straftat das Arbeitsverhältnis konkret gestört wird. Es ist insoweit scharf zwischen der Privatsphäre des Arbeitnehmers und dem Arbeitsverhältnis zu trennen. Rz. 331 Die außerdienstliche Begehung von Straftaten kann auch Zweifel an der Zuverlässigkeit ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 91. Schmiergeld

Rz. 1475 Als Schmiergeld (Oberbegriff: Vorteilsannahme) können in dem hier vorliegenden Zusammenhang alle solchen Vorteile bezeichnet werden, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung dafür erhält oder fordert, dass er einen Dritten bei dem Bezug von Waren oder Leistungen sonstiger Art in unlauterer Weise bevorzugt. Eine entsprechende Definition, wenn auch in wettbewerbsrechtli...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sprecherausschüsse können gem. § 1 SprAuG in Betrieben privater Unternehmen mit mindestens zehn leitenden Angestellten von den leitenden Angestellten gewählt werden. Wer leitender Angestellter ist, bestimmt sich nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Sind in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben i.d.R. insgesamt mindestens zehn leitende Angestellte beschäftigt, kann gem. § 20 Abs....mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / H. Sanktionen

Rz. 8 Die finanzielle und die nichtfinanzielle Berichterstattung sind im Hinblick auf die Straf- und Bußgeldvorschriften gleichgestellt. Organmitgliedern von berichtspflichtigen Kapitalgesellschaften drohen bei einer vorsätzlich unrichtigen Darstellung oder Verschleierung der nichtfinanziellen Verhältnisse nach § 331 HGB Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XI. Beweis- und Sachvortragsverwertungsverbote

Rz. 119 Weder die Zivilprozessordnung noch das Arbeitsgerichtsgesetz enthalten Bestimmungen, die die Verwertbarkeit von Erkenntnissen oder Beweismitteln einschränken, die eine Arbeitsvertragspartei rechtswidrig erlangt hat. Vielmehr gebieten der Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG und der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) grundsätzlich die B...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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zfs 08/2023, Der Wert eines... / 1. "Erzieherische Einziehung" und Allgemeine Einziehung

Gegenüber Tätern eines illegalen Kraftfahrzeugrennens, § 315d StGB, kann als weitere Maßnahme die Einziehung des Fahrzeugs des Täters, ggf. sogar eines Dritten angeordnet werden, § 315f StGB. Der mit § 315d StGB bezweckte Kampf gegen die "Raserszene" soll gerade durch die Ermöglichung des Zugriffs auf das Auto als "Lieblingsspielzeug" der Beteiligten forciert werden.[151] Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Vorschrift des § 50f EStG (Steuerordnungswidrigkeit iSd § 377 Abs 1 AO) wurde durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) mit Wirkung ab 01.01.2005 in das EStG eingefügt. Auf Vorschlag des Finanzausschusses war sie in das AltEinkG aufgenommen worden (BT-Drucks 15/3004, 13, 21). Durch das JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 28...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.3 Verfolgbarkeit der Tat

Rz. 21 Tat i. d. S. ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung oder Unterlassung, die den die Ahndung begründenden Gesetzestatbestand in Form einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit verwirklicht.[1] Unerheblich ist das Stadium der Tat, solange sie nur strafbewehrt ist.[2] Das Zwangsmittelverbot greift jedoch nicht ein, wenn nur eine straflose Vorbereitungshandlung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.2 Freiheitsstrafe

Rz. 24 Die Finanzbehörde kann mit dem Strafbefehl die Verhängung einer Freiheitsstrafe beantragen, sofern diese nicht mehr als ein Jahr beträgt und der Angeschuldigte einen Verteidiger hat.[1] Hat er im Laufe des Ermittlungsverfahrens auf einen Verteidiger verzichtet, so stellt dies für die Finanzbehörde keinen Hinderungsgrund für einen Strafbefehlsantrag dar. Allerdings mus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Strafmaß

Rz. 36 Für die Beurteilung der Straferwartung kommt es in erster Linie auf die Höhe der verkürzten Steuern an.[1] So liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerverkürzung in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat Steuern i. H. v. mindestens 50.000 EUR hinterzogen hat[2], ohne dass es darauf ankommt, ob er eine Steuererstattung in dieser Höhe vom Fiskus erhalten hat, od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.1.1 Abgrenzung Zuständigkeit Amtsgericht – Landgericht

Rz. 4a Im Steuerstrafverfahren kommen als erstinstanzliche Gerichte das Amtsgericht und das Landgericht in Betracht. Ausgangspunkt ist die umfassende sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts.[1] Nur wenn nach § 24 GVG das Amtsgericht sachlich nicht zuständig ist, ergibt sich im Steuerstrafverfahren nach § 74 Abs. 1 GVG die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts, ande...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 6 Das Gericht erlässt einen Strafbefehl nur dann, wenn es sich bei der zu ahndenden Tat um ein Vergehen handelt.[1] Vergehen sind solche Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.[2] Dabei bleiben Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches oder für beso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Notwendige Verteidigung

Rz. 33 Nach § 140 Abs. 1 StPO ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig, wenn z. B. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet; dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann. In umfangreichen Hinterziehungsfällen wird regelmäßig vor einer (Wirtschafts-)S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Mögliche Sanktionen

Rz. 21 In § 407 Abs. 2 StPO werden abschließend die möglichen Sanktionen aufgelistet, die durch einen Strafbefehl festgesetzt werden dürfen. In der Praxis des Steuerstrafrechts kommt regelmäßig nur die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe in Betracht. Als weitere Folge der Tat ist die Einziehung bedeutsam, beispielsweise von Schmuggelgut. 3.2.1 Geldstrafe Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.1.2 Strafrichter – Schöffengericht – Strafkammer

Rz. 6 Soweit das Landgericht als erstinstanzliches Gericht sachlich zuständig ist, entscheidet nach §§ 74 Abs. 1, 76 Abs. 1 GVG die Große Strafkammer. Diese ist in der Hauptverhandlung nach § 76 Abs. 2, 3 GVG [1] i. d. R. mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt, da Steuerstraftaten der Wirtschaftskammer beim Landgericht zugewiesen sind. Entscheidungen außerhalb der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.3 Zuständiges Gericht

Rz. 25 Die Finanzbehörde stellt den Antrag bei dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht.[1] Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts folgt i. d. R. der Zuständigkeit des Landgerichts der Finanzbehörde[2], die sich ihrerseits aus §§ 385 Abs. 1, 388–390 AO ergibt. Die sachliche Zuständigkeit liegt abweichend vom Wortlaut des § 407 Abs. 1 S. 1 StPO stets beim Strafrichte...mehr

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Kündigung / 7 Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers beruhen. Hierzu zählen unter anderem: Erkrankungen, die die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers erheblich herabsetzen und/oder zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, Abnahme der Leistungsfähigkeit durch fortgeschrittenes Alter sowie mangelnde körperliche oder g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1 Form und Inhalt des Antrags

Rz. 19 Liegen die Voraussetzungen vor und hat die Finanzbehörde dies in ihrem wesentlichen Ermittlungsergebnis vermerkt, so fertigt sie einen Strafbefehlsentwurf. Dieser muss inhaltlich den Ansprüchen des § 409 StPO genügen und folgende Angaben enthalten[1]: Angaben zur Person des Angeklagten und etwaige Nebenbeteiligte, Name des Verteidigers, Bezeichnung der Tat, die dem Angek...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 12 Freiheitsstrafe/Straftat

Die Arbeitsverhinderung aufgrund der Verbüßung einer Freiheitsstrafe kann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Bei Straftaten im Arbeitsverhältnis, d. h. bei Ausübung der vertraglich vorgesehenen Tätigkeit, wird allerdings grundsätzlich eine verhaltensbedingte Kündigung (ggf. fristlose Kündigung) auszusprechen sein. Wurde die Straftat vom Arbeitnehmer außerdiens...mehr

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Warum haben beim Umgang mit... / 1.4 Folgen von Verstößen

Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 GefStoffV ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn vorsätzlich oder fahrlässig eine Tätigkeit ausgeübt wird, für die keine Gefährdungsbeurteilung mit festgelegten Schutzmaßnahmen gem. Abschnitt 4 GefStoffV (§§ 8 ff. GefStoffV) vorliegt. Im Rahmen der Festlegung von Schutzmaßnahmen ist auch die Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten, sodass eine technis...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso sind an bestimmten Ma... / 1.4 Folgen von Verstößen

Das Fehlen von Schutzabdeckungen kann im Fall eines eingetretenen Unfalls gleichgesetzt werden mit dem fahrlässigen oder vorsätzlichen Herbeiführen einer Körperverletzung. Das mögliche Strafmaß gem. Strafgesetzbuch beträgt hier je nach Schwere des Vergehens bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe. Achtung Schutzabdeckungen nicht dauerhaft entfernen Beachten Sie daher besonders ...mehr

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Warum sollte der Umgang mit... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftung de...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 1. Vorschriften

Rz. 18 Schon bei der Mandatsannahme warten auf Anwälte die ersten Fallstricke im Hinblick auf eine etwaige Interessenkollision. Gerade im Familienrecht ist der Wunsch, aus Kostengründen einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen für Mandanten vielfach verlockend. Doch kennt man die wichtigen BGH-Entscheidungen und die maßgeblichen Vorschriften, kann man mit Transparenz und Klar...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Allgemeines zum GewSchG

Rz. 520 Am 1.1.2002 ist das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung"[499] (GewSchG) in Kraft getreten. Hintergrund dieses Gesetzes ist eine Initiative der Bundesregierung, durch verschiedenste geeignete Maßnahmen vor allem Gewalt gegen Frauen und Kinder einzudämmen und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.3 Geringe Schuld

Rz. 25 Der Begriff der geringen Schuld ist bei § 398 AO mit dem bei § 153 StPO relevanten Schuldmaßstab identisch (Rz. 4, 5a). Zur weiteren Konkretisierung dieses Begriffs muss man auf die individuelle Schuld des jeweiligen Täters abstellen.[1] Eine geringe Schuld ist anzunehmen, "wenn bei einem Vergleich mit Vergehen gleicher Art die Schuld nicht unerheblich unter dem Durchs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Grundsätzlicher Verfolgungszwang

Rz. 23 Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, und nach § 160 Abs. 1 StPO den Lebenssachverhalt, der dem Verdacht zugrunde liegt, zu ermitteln. Diese Rechtspflicht zur Strafverfolgung – im strafrechtlichen Sprachgebrauch als Legalitätsprinzip b...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / II. (Kontroll-)Betreuer

Rz. 11 Sofern für den Vollmachtgeber eine Betreuung[6] mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge angeordnet wurde, ist der Betreuer gem. § 1823 BGB zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung berechtigt. Der Widerruf erteilter Vollmachten gehört in diesem Zusammenhang zu den ersten Amtshandlungen des Betreuers. Nur, wenn kein Dritter mehr über das Vermögen des Betreut...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 2. Nach § 408b StPO beigeordneter Rechtsanwalt

Wird der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls nach § 408b StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet, entsteht nicht nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4302 VV.[7] Vielmehr rechnet nach h.M. auch der Rechtsanwalt nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab mit der Folge, dass Grundgebühr, Verfahrensgebühr und ggf. auch die zusätzliche Gebühr Nr. 4141 ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 24 Seit dem 1.1.2010[26] gelten für alle Pflichtteilsberechtigten einheitliche Regelungen wegen der Pflichtteilsentziehungsgründe. Wesentliches Merkmal ist dabei, dass eine Pflichtteilsentziehung möglich ist bei einem schweren Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser oder ihm nahestehenden Personen sowie bei allgemeinem schwerem sozialwidrigem Verhalten. Der Entziehungsgrun...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / ee) Entziehung wegen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat

Rz. 385 Eine Entziehung des Pflichtteils ist auch dann möglich, wenn der Abkömmling wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Dem gleichgestellt ist der Fall, dass die Unterbringung des Abkömmlings in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verpflichtete (§ 2 GwG)

Rz. 307 [Autor/Stand] Zu den Verpflichteten gehören uneingeschränkt, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine (Nr. 12) sowie Immobilienmakler (Nr. 14). Mit Einschränkungen zählen zu den Verpflichteten darüber hinaus Rechtsanwälte,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unbefugte Berufsbezeichnungen (§ 161 StBerG)

Rz. 224 [Autor/Stand] Gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB wird als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, wer unbefugt u.a. die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt. Demgegenüber ahndet § 161 StBerG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR, wer unbefugt di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.2 Aufzüge

Betriebssicherheit von Aufzugsanlagen Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.1.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 8 Strafrechtliche Folgen bei Verletzung der Buchführungspflicht

Gerät ein Unternehmen (vor allem: GmbH) in die Insolvenz, werden die Insolvenzakten vom Insolvenzrichter regelmäßig dem Strafrichter vorgelegt, der die Begehung von Insolvenzstraftaten[1] seitens des Geschäftsführers prüft.[2] Bei Verletzung von Buchführungspflichten riskiert der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder ein...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Bei drohender...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 163 GVG – [Vollstreckung von Freiheitsstrafen in anderen Gerichtsbezirken; Ergreifung und Ablieferung von Verurteilten].

Gesetzestext Soll eine Freiheitsstrafe in dem Bezirk eines anderen Gerichts vollstreckt oder ein in dem Bezirk eines anderen Gerichts befindlicher Verurteilter zum Zwecke der Strafverbüßung ergriffen und abgeliefert werden, so ist die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht des Bezirks um die Ausführung zu ersuchen. Rn 1 Unter die Freiheitsstrafe fallen auch Ordnungs- und Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 162 GVG – [Vollstreckung von Freiheitsstrafen außerhalb des Bezirks der Strafvollstreckungsbehörde].

Gesetzestext Hält sich ein zu einer Freiheitsstrafe Verurteilter außerhalb des Bezirks der Strafvollstreckungsbehörde auf, so kann diese Behörde die Staatsanwaltschaft des Landgerichts, in dessen Bezirk sich der Verurteilte befindet, um die Vollstreckung der Strafe ersuchen. Rn 1 Die Bestimmung ist in Zivilsachen für die Vollstreckung von Ordnungs- und Erzwingungshaft (§§ 38...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Strafrechtliche Sanktionierung nach den §§ 332f.

Rn. 47 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Neben den bereits geschilderten Haftungsfolgen kann ein Verstoß gegen die in § 323 Abs. 1 genannten Verhaltenspflichten unter bestimmten Voraussetzungen auch strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Spezialregelungen der §§ 332f. für AP von mindestens mittelgroßen KapG bzw. ihnen qua § 264a gleich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 2333 I regelt die Entziehung des Pflichtteils der Abkömmlinge (§ 2303 Rn 2), II ordnet die entspr Geltung für Eltern und Ehegatten an. Deren schuldhafter Verstoß gegen die Familiensolidarität (Rn 1) ist Voraussetzung der Entziehung (Ddorf NJW 68, 944 [OLG Düsseldorf 23.02.1968 - 7 U 128/66]). Daher liegt grds kein Entziehungsgrund vor, wenn der Berechtigte in Notwehr ...mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rec... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren wegen Beleidigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. verteidigt. Nachdem der Angeklagte vom AG zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verteilt worden war, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat der Pflichtverteidiger hiergegen im Namen des Angeklagten Berufung eingelegt. Zur...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / a) Beschwerdegebühr

Nach Vorbem. 4.2 VV erhält der Rechtsanwalt in Strafvollstreckungsverfahren im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung in der Hauptsache die Gebühren des Teil 4 Abschnitt 2 VV besonders. Die insoweit erbrachten Tätigkeiten sind also nicht wie sonst das strafrechtliche Beschwerdeverfahren aufgrund des Pauschalcharakters der Gebühren durch die Gebühren im Ausgangs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ende des Annahmeverzugs.

Rn 13 Annahmeverzug endet naturgemäß durch Annahme der Leistung als Erfüllung, wobei nach Kündigung nicht befristete (Prozess-)Beschäftigung, sondern nur dauerhafte Weiterbeschäftigung ausreichen soll (BAG AP Nr 106 zu § 615; NZA 05, 1348 [BAG 13.07.2005 - 5 AZR 578/04]). Allerdings wird der ArbN idR zur Vermeidung der Folgen von 2 eine befristete Prozessbeschäftigung annehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmlingmehr