Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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§ 41 Strafrecht / f) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO)

Rz. 173 Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 S. 2 StPO nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Die Verhältnismäßigkeit ist nach h.M. keine Haftvoraussetzung, die Unverhältnismäßigkeit ist vielmehr ein Haftausschließungsgrund. Gemäß § 120 Abs. 1 S. 1 St... mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister B melden wir zur Eintragung an die Firma _________________________ GmbH. Wir überreichen als Anlagen: mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Antrag auf Verfahrenskostenstundung/Erteilung der Restschuldbefreiung für natürliche Personen, die einen Geschäftsbetrieb haben

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.4: Antrag auf Verfahrenskostenstundung _________________________ (Aktenzeichen des Gerichts, falls bekannt) Antragssteller/in Name: _________________________ Vorname: _________________________ Straße: _________________________ PLZ und Ort: _________________________ Ich beantrage die Bewilligung der Verfahrenskosten... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VI. Muster: Handelsregisteranmeldung

Rz. 141 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.16: Handelsregisteranmeldung Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main HRB _________________________ Zum Handelsregister der Taxelex GmbH überreiche ich den Gesellschafterbeschluss vom _________________________ und melde zur Eintragung an: mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _________________________ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes... mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / IV. Muster: Klage gegen Ausweisungsverfügung

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Klage gegen Ausweisungsverfügung Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7 10557 Berlin per beA Klage des _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für ... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 356 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.42: Anmeldung zum Handelsregister Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH HRB _________________________ In der Anlage überreiche ich, der unterzeichnende alleinige Liquidator der Gesellschaft, den Gesellschafterbeschluss vom _________________________. Ich melde zur Eintragung in das H... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7.1 Strafrahmen

Rz. 50 Der Grundtatbestand des § 374 Abs. 1 AO enthält einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Bei Begehung einer qualifizierten (gewerbs- oder bandenmäßigen) Steuerhehlerei gem. § 374 Abs. 2 S. 1 AO ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen, in minder schweren Fällen[1] sieht das Gesetz gem. § 374 A... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.4 DNA-Identitätsfeststellung gem. § 81g StPO

Rz. 62 Besteht ein Tatverdacht wegen gewerbsmäßiger oder bandenmäßig begangener Steuerhehlerei[1], so kommt eine DNA-Identitätsfeststellung gem. § 81g StPO in Betracht, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 81g StPO vorliegen. Denn gewerbsmäßige Steuerhehlerei bzw. gewerbsmäßige Steuerhinterziehung (z. B. in der Form des Zigarettenschmuggels) sind erhebliche... mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.5 Freiheitsentzug (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 19 Eine Ruhen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 tritt ein, wenn eine freiheitsentziehende Maßnahme durchgeführt wird und gleichzeitig ein Anspruch auf Gesundheitsfürsorge nach dem Strafvollzugsgesetz oder eine sonstige Gesundheitsfürsorge besteht. Es soll auch hier eine Doppelversorgung vermieden werden. Die Vorschrift betrifft Gefangene in Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO), ei... mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.3 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Sozialhilfebedürftigkeit

Rz. 18 Nicht das Herbeiführen als solches, sondern nur das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen der Sozialhilfebedürftigkeit führt zum Kostenersatz. Vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen die Voraussetzungen schafft, die die Sozialhilfeleistungen auslösen. Überwiegend wird vertreten, dass sich der Vorsatz nicht auf den Erfolg – die Gewährung von Sozialhilf... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Die Rechtsfolge

Rz. 10 Als Strafrahmen ergibt sich aus § 33 eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Eine Geldstrafe ist gem. § 40 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Tagessätzen zu bemessen. Sie beträgt mindestens 5 und, wenn das Gericht nichts anderes bestimmt, höchstens 360 Tagessätze (§ 40 Abs. 1 Satz 2 StGB). Die Höhe der Tagessätze bestimmt das Gericht gem. § 40 Abs. 2 Sat... mehr

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§ 5 Der Strafprozess / II. Begriffe

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§ 9 Gesellschaften / D. Gründung einer AG

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Kindergeld / 12.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rückabwicklung (§ 398a Abs. 4 AO)

Rz. 39 [Autor/Stand] Tritt die Rechtsfolge des § 398a Abs. 1 AO nicht ein, wird ein gezahlter Geldbetrag nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO nicht erstattet (§ 398a Abs. 4 AO). Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn (hinsichtlich einer materiell-rechtlichen Tat) Steuern, Zinsen und Geldbetrag innerhalb der dem Tatbeteiligten gesetzten Frist nicht vollständig gezahlt wurden oder d... mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 9 Strafzumessung

(1) 1Gem. § 369 Abs. 2 AO gelten für Steuerstraftaten grundsätzlich die allgemeinen Gesetze über das (materielle) Strafrecht. 2Danach sind insbesondere auch die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB (§§ 1 bis 79b StGB) anzuwenden, die u.a. die Rechtsfolgen der Tat beschreiben. 3Hauptzweck der Strafe ist es, der Begehung von (Steuer-) Straftaten entgegenzuwirken und die... mehr

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FF 10/2025, Elektronische F... / 3. Höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen

Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen (also insbesondere Annäherungsverbote) sollen schärfer geahndet werden können. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden. mehr

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FoVo 10/2025, Die Strafanze... / Einführung

Strafanzeige ist ein zweischneidiges Schwert Die Strafanzeige gegen den Schuldner ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann dadurch der Aufenthalt ermittelt, die Vollstreckung privilegiert, die Insolvenzsicherheit hergestellt und auch ein gewisser Vollstreckungsdruck erzeugt werden, der den Schuldner zur Vermeidung der strafrechtlichen Verfolgung zum Forderungsausgleic... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.5 Entzug des Pflichtteils

Rz. 282 Noch zu Lebzeiten kann schließlich der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten (Abkömmlingen, Eltern, Ehegatten) den Pflichtteil entziehen, wenn sie sich eines der nachfolgend genannten Vergehen schuldig gemacht haben (s. §§ 2333 ff. BGB): mehr

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AGS 10/2025, Überprüfung un... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. BVerfG, Beschl. v. 28.12.2020 – 2 BvR 211/19 Der Entscheidung des LG liegt die Rspr. des BVerfG in seinem Beschl. v. 28.12.2020 (2 BvR 211/19) zugrunde. In dem Beschluss hatte das BVerfG den Beschluss einer anderen Kammer des LG Düsseldorf aufgehoben. Durch den hatte die Staatskasse von einem durch Strafbefehl wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften zu e... mehr

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Sauer, SGB IX § 237b Strafv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Abs. 1 benennt die Tatbestände, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Das sind nach der Formulierung, die auf § 179 Abs. 7 Satz 1 verweist, alle die in § 179 Abs. 1 Satz 1 insgesamt aufgeführten Verpflichtungen der Vertrauenspersonen, also sowohl die in der dortigen Nr. 1 als auch die in der dortigen Nr. 2 genannten ... mehr

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Sauer, SGB IX § 237a Strafv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 benennt die Tatbestände, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. In dieser Vorschrift geht es um die Offenbarung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Die Offenbarung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen stellt einen Verstoß gegen die Verpflichtung aus § 96 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 dar, auch nach dem Ausscheiden aus ... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Strafzumessung (§ 46 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Der CEO einer GmbH tätigte für diese gemeinsam mit dem Geschäftsführer für den Eigenhandelsbereich, dem Leiter und einem weiteren Angestellten der Handelsabteilung u.a. mit verschiedenen Kreditinstituten jeweils unter Einschaltung ausländischer Depotbanken Aktien- und Optionsgeschäfte rund um den Dividendenstichtag. Die GmbH ließ sich vom FA auf Grund unrichtiger Steuerbesch... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des Angeklagten und seines Verteidigers (§ 329 StPO)

Es verstößt gegen das Recht des Angekl. auf ein faires Verfahren, wenn das Berufungsgericht beim Ausbleiben des Angekl. und seines Wahlverteidigers im Hauptverhandlungstermin keinen Pflichtverteidiger bestellt und den Angekl. auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, obwohl in erster Instanz... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 15 Überwachung des Arbeitsschutzes

Bereits das Europarecht verpflichtet die Mitgliedsstaaten, eine angemessene Kontrolle und Überwachung der Arbeitsschutznormen sicherzustellen[1]. In Deutschland ist die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem ArbSchG (und den aufgrund des ArbSchG erlassenen Rechtsverordnungen) daher als staatliche Aufgabe definiert[2]. Welche Behörden die Überwachung des Arbeitsschutzes über... mehr

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Datenschutz und neue Medien... / 1.1.4 Das geschriebene Wort – Anforderungen an E-Mails

Auch das geschriebene Wort ist durch das Gesetz in einem gewissen Umfang geschützt. Bei Arbeitnehmern wird hier ein besonderes Augenmerk auf die Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung gelegt werden müssen.[1] Der Schutz des Briefgeheimnisses in § 202 StGB ist nicht auf E-Mails und Faxe anwendbar, weil die bei beiden Medien verwendeten Daten nicht als "ver... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Rechtsfolgen

Rz. 93 Die Strafe ist alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) oder Geldstrafe. Im Falle der leichtfertigen Begehung in den Fällen des § 331 Abs. 2 HGB beträgt die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr. Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB beträgt die Geldstrafe mind. fünf und höchstens 360 Tagessätze.[1] Bei einer Bereicherung des Täters kann neb... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.2 Rechtsfolgen

Rz. 50 Die Strafe im Fall des unbefugten Bereicherns ist alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Der Qualifikationstatbestand nach § 333 Abs. 2 Satz 1 HGB und der Fall des Verwertens sehen alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen bei § 331 HGB (§ 331 Rz 93 ff.)... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.2 Rechtsfolgen

Rz. 18 Die Strafe bei vorsätzlicher Begehung der Tat ist alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) oder Geldstrafe. Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB beträgt die Geldstrafe mind. fünf und höchstens 360 Tagessätze. Bei leichtfertiger Tatbegehung nach Abs. 2 beträgt die Strafe von einem Monat bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bei einer Berei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Bilanzeid (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 64 Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines MU, das als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist (also wenn das MU ausschl. Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 WpHG mit einer Mindeststückelung von 100.000 EUR oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begeben... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Sanktionen

Rz. 8 Im Zuge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)[1] wurde der § 331a HGB eingeführt, welcher u. a. auch die Strafbarkeit eines unrichtigen Konzernbilanzeids sowie unrichtigen Konzernlageberichtseid regelt und auch künftig maßgeblich ist. Durch das CSRD-UmsG werden zum einen lediglich die Normverweise angepasst. Die Rechtsfolgen bei Abgabe eines unrich... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 124 Eine Überschreitung der Aufstellungsfrist im Zusammenhang mit einem Bankrott wird strafrechtlich nach § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (Vorsatz und in besonders schweren Fällen sogar bis zehn Jahre, § 283a StGB) oder bis zu zwei Jahren (Fahrlässigkeit, § 283 Abs. 5 StGB) oder einer Geldstrafe belegt. Dabei ist bereits der Vers... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Strafverfolgung und Rechtsfolgen

Rz. 47 Die Strafe beträgt entweder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Liegen auch die Voraussetzungen der Tatbestandsqualifikation gem. § 332 Abs. 2 HGB vor, so erhöht sich das Höchstmaß des Strafrahmens auf fünf Jahre. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen bei § 331 HGB (§ 331 Rz 92 ff.) verwiesen. mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.4 Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rz. 42 Straferhöhend wirkt sich aus, soweit der Täter einen inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerk (Rz 26) zu dem Jahresabschluss oder dem Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB oder zu dem Konzernabschluss einer KapG, die ein Unt von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 HGB ist, erteilt. Nicht unter diese Qualifikation fallen die beiden weiteren Tatbestandsalternat... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Sanktionen

Rz. 30 Ein Verstoß gegen § 265 HGB stellt ein Vergehen dar, welches mit Geldstrafe sanktioniert werden kann. Dieser führt gem. § 256 Abs. 4 AktG zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses vorliegt. Werden durch den Verstoß gegen § 265 HGB die Verhältnisse der KapG oder der KapCoGes im Jahres... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 9 Ein direkter Verstoß gegen § 327a HGB ist nicht möglich. Eine Pflichtverletzung kann nur im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen erfolgen, die einen Verstoß gegen § 325 HGB bedingt. Entsprechend greifen die Rechtsfolgen des § 325 HGB (§ 325 Rz 179). Gleiches gilt hinsichtlich der Befreiung von Bilanz- und Lageberichtseid. W... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 43 Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 299 HGB ist regelmäßig zunächst nicht straf- oder bußgeldbewehrt,[1] liegt aber vor, wenn der Konzernabschluss auf einen unzulässigen Stichtag aufgestellt wird – also vom Stichtag des Einzelabschlusses des MU abweicht, ein TU mit einem Einzelabschluss und ohne Zwischenabschluss in den Konzernabschluss einbezogen wird, wobei der S... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Strafverfolgung und Rechtsfolgen

Rz. 13 Die Strafe beträgt entweder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen bei § 331 HGB (§ 331 Rz 92 ff.) verwiesen. Rz. 14 Bei Straftaten nach § 333a HGB hat die Staatsanwaltschaft, die das Strafverfahren abschließende Entscheidung sowie ggf. einen Hinweis auf ein gegen die Entscheidung eingelegtes Rechtsmittel an die Abschlus... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Sanktionen

Rz. 57 § 268 HGB schreibt für einzelne Bilanzposten erweiterte Angabeverpflichtungen in Erg. des in § 266 HGB aufgeführten verpflichtenden Bilanzgliederungsschemas vor. Insofern sind Verstöße gegen § 268 HGB entsprechend den Sanktionen zu ahnden, die bei einem Verstoß gegen § 266 HGB drohen. So erfolgt eine Bestrafung mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 331 Nr. 1 HGB), we... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Sanktionen

Rz. 37 § 309 HGB wird von der Bußgeldvorschrift § 334 HGB nicht unmittelbar erfasst. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 309 HGB kann jedoch mittelbar von § 331 Nr. 2 HGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldbuße sanktioniert werden, wenn dadurch die Verhältnisse im Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder Konzernzwischenabschluss unrichtig wie... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Sanktionen

Rz. 107 Ein nicht ordnungsgemäß erstellter Konzernanhang sowie unrichtige Angaben darin können einen Straftatbestand nach § 331 Nr. 2 HGB (§ 331 Rz 51 ff.) oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f HGB (§ 334 Rz 23) darstellen. Straftatbestände werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldbuße geahndet. Die Geldbuße für Ordnungswidrigk... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Qualifikationen

Rz. 36 In § 332 Abs. 2 S. 2 HGB wird der Strafrahmen von bis zu 3 Jahren auf bis zu 5 Jahre erhöht, wenn der Täter die Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, vornimmt. Rz. 37 Durch Art. 11 des FISG wurde mit Wirkung zum 1.7.2021 die Norm um einen weiteren Qualifikationstatbestand erweitert. Nach § 332... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 9 Für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht gilt eine verkürzte Aufstellungsfrist von vier Monaten (§ 290 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Befreiung von der Aufstellung eines Konzernabschlusses durch ein übergeordnetes MU darf von kapitalmarktorientierten KapG nicht in Anspruch genommen werden. Diese Beschränkung gilt noch nicht, wenn lediglich der Antrag auf Zulassung g... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge und Sanktionen

Rz. 16 Der Anhang soll zusammen mit Bilanz und GuV ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Beachtung der GoB vermitteln. Daher gelten für die Erstellung des Anhangs die allgemeinen Vorschriften für den Jahresabschluss. Hierzu zählen: Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, Grundsatz der Wahrheit, Grundsatz der ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Durchsetzung der Auskunftsrechte

Rz. 50 Die Rechte aus § 320 HGB haben für den Abschlussprüfer zum Jahresabschluss und Konzernabschluss elementare Bedeutung, sodass deren Durchsetzung gegen die gesetzlichen Vertreter große praktische Bedeutung zukommt. Rz. 51 § 331 Nr. 4 HGB sieht zwar für eine Verletzung der Auskunftspflicht (unrichtige Angaben, unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung) eine Freiheitsstraf... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Bilanzeid

Rz. 88 Mit dem in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB geforderten sog. Bilanzeid haben die gesetzlichen Vertreter (im Lagebericht seit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz wird genauer von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs gesprochen) einer KapG bzw. eines MU, das Inlandsemittent gem. § 2 Abs. 14 WpHG und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist,[1] bei Unterzeichnung eine gesonderte ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Sanktionen

Rz. 100 Nicht ordnungsgemäß erstellte Konzernlageberichte sowie unrichtige Angaben im Konzernlagebericht unterliegen denselben Sanktionen wie Verstöße beim Konzernabschluss. Sie können einen Straftatbestand nach § 331 Nr. 2 HGB (§ 331 Rz 51 ff.) oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 1 Nr. 4 HGB (§ 334 Rz 23) erfüllen. Straftatbestände werden mit einer Freiheitsstraße ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 8 Für den Fall, dass kein Konzernabschluss aufzustellen ist, sind Ergänzungen des Jahresabschlusses um eine Kapitalflussrechnung und einen EK-Spiegel notwendig (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Es gibt keine größenabhängigen Erleichterungen, da die kapitalmarktorientierte KapG stets – soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist – als große KapG anzusehen ist (§ 267 Abs. 3 Satz ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Prüfungs- und aufsichtsbezogene Regelungen

Rz. 10 Insbes. im Bereich der prüfungsbezogenen bzw. aufsichtsbezogenen Regelungen wurden durch das FISG grds. für Gj, beginnend ab oder nach dem 1.1.2022, weitere verschärfende Regelungen eingeführt.[1] Da kapitalmarktorientierte Ges. auch grds. Unt von öffentlichem Interesse sind, sind seit 2017 i. R. d. Durchführung einer (Konzern-)Abschlussprüfung die Regelungen der EU-Ab... mehr