Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Straferwartung

Rz. 612 [Autor/Stand] Der BGH hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zur Frage der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung geäußert und die Anforderungen an eine bewährungsfähige Strafe bei der Hinterziehung hoher Summen erheblich verschärft.[2] Dies ist nicht ohne Auswirkungen auf die Anordnung der Untersuchungshaft geblieben. Allein eine erhebliche Straferwart...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / 1. Pflichtteilsberechtigte Personen, Höhe des Pflichtteils

Rz. 91 Die Testierfreiheit des Erblassers wird durch das Pflichtteilsrecht gesetzlich begrenzt. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich nur die gesetzlichen Erben der ersten Ordnung, wobei dem Ehegatten kein Pflichtteil zusteht, § 479 BGB.[47] Rz. 92 Das Gesetz unterscheidet zwischen minderjährigen und volljährigen Abkömmlingen des Erblassers. Nach § 479 BGB haben minderjäh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung: So prüft d... / 6 Rechtsmittel

Gegen die Festsetzung eines Bußgeldes durch die Verwaltungsbehörde (Hauptzollamt) hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist dem Bußgeldbescheid zu entnehmen. Bei Geld- oder Freiheitsstrafen gelten die den jeweiligen Entscheidungen zu entnehmenden Rechtsmittelbelehrungen. Praxis-Tipp Rechtsmittel richtig einlegen Arbeitgeber sollte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nebeneinander von Einziehung und Bewährungsauflage

Rz. 362 [Autor/Stand] In der Praxis ist mitunter zu verzeichnen, dass die Gerichte neben der Einziehungsentscheidung im Urteil bei bewährungsfähigen Freiheitsstrafen die Zahlung insb. der Steuerschuld als Bewährungsauflage titulieren. Nach hier vertretener Ansicht steht der vollstreckbaren Durchsetzung der Einziehungsentscheidung der vorrangig zu beachtende Bewährungsbeschlu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Grenzüberschreitende Arrestierung, Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten auf europäischer Ebene

Schrifttum: Hüttemann, Grundlagen und Bedeutung der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2018/1805, NZWiSt 2019, 201, 248; Peters/Bode, Verteidigungsmöglichkeiten gegen grenzüberschreitende Vermögensabschöpfungsmaßnahmen (im Steuerstrafverfahren), ZWH 2020, 233, 285. a) Vorläufige Sicherung Rz. 1113 [Autor/Stand] Auf e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.1.4 Verschwiegenheitspflicht

Rz. 802 § 52 Abs. 1 GmbHG verweist für die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats auf die entsprechende Anwendung der Verschwiegenheitspflicht für Aufsichtsratsmitglieder einer AG gemäß § 116 Satz 2 AktG. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats haben daher die Pflicht, über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz: Bodendenkmal... / 3.1.1 Die Genehmigungspflicht für Grabungen und (teilweise) die Suche nach Bodendenkmalen

In allen Bundesländern benötigt derjenige, der nach bekannten oder vermuteten Bodendenkmalen graben oder sie aus Gewässern bergen will (so in Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein), der vorherigen denkmalrechtlichen Erlaubnis bzw. Genehmigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Graben auf eigenen oder fremden Grundstücken stattfinde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.9 Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG)

Rz. 51e Abs. 6 regelt seit dem 1.8.2016 die Art und den Umfang der Berücksichtigung des Überbrückungsgeldes an Strafgefangene nach § 51 StVollzG. Das Überbrückungsgeld wird dem Gefangenen bei seiner Entlassung in die Freiheit ausgezahlt. Es soll den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 5 Strafgefangene

Der Anspruch auf Leistungen für Strafgefangene ruht auch, solange Versicherte sich aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft befinden, nach § 126 a StPO aus Gründen der öffentlichen Sicherheit einstweilen untergebracht sind (z. B. in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder gegen sie eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.4 Strafbarkeit

Die Insolvenzverschleppung wird nach § 15a Abs. 4 InsO mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gemäß § 15a Abs. 4 Fall 3 InsO ist auch die "nicht richtige" Antragsstellung strafbar, dann nämlich, wenn der Antrag nicht zulässig ist, z. B. bei Fehlen des Gläubigerverzeichnisses oder bei Ungenauigkeiten bei gleichzeitiger Unterlassung der gebühre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.4.2 Strafbarkeit

Die Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belangt (§ 266a StGB). Die Strafbarkeit wird auch dann ausgelöst, wenn keine Netto-Gehälter ausgezahlt werden.[1] Die Verwirklichung des Straftatbestandes verlangt Vorsatz. Da der Geschäftsführer zivilrechtlich wegen einer vorsätzlichen unerlaubten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3.2 Strafbarkeit

Der Geschäftsführer kann strafrechtlich belangt werden, wenn er Täter, Anstifter oder Gehilfe einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei ist. Diese Tatbestände können nur vorsätzlich verwirklicht werden; sie werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt (vgl. §§ 370, 374 AO). Nach § 71 AO haftet der Steuerhinterzieher (§ 370 AO) oder der Steue...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzabmarkung und Grenzsch... / 2.3 Abmarkung

Unter Abmarkung (Grenzabmarkung) versteht man das Übertragen der katastermäßigen Aufzeichnungen über den Verlauf der Grundstücksgrenzen in die Örtlichkeit[1] dadurch, dass die Schnittpunkte der Grundstücksgrenzen durch Grenzzeichen oder Grenzmarken (Grenzsteine, Kunststoffgrenzmarken oder Grenzbolzen) gekennzeichnet werden. Verläuft die Linie zwischen zwei Schnittpunkten nic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personenbedingte Kündigung:... / 12 Freiheitsstrafe/Straftat

Die Arbeitsverhinderung aufgrund der Verbüßung einer Freiheitsstrafe kann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Bei Straftaten im Arbeitsverhältnis, d. h. bei Ausübung der vertraglich vorgesehenen Tätigkeit, wird allerdings grundsätzlich eine verhaltensbedingte Kündigung (ggf. fristlose Kündigung) auszusprechen sein. Wurde die Straftat vom Arbeitnehmer außerdiens...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendgerichtshilfe / 2 Leistungen der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe hat vielfältige Aufgaben. Sie berät und unterstützt den Jugendlichen und seine Sorgeberechtigten und junge Volljährige im ganzen Verfahren; bringt die erzieherischen, sozialen und sonstigen im Hinblick auf die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe bedeutsamen Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein und gibt Auskunft über die Persönlichkeit, Entwicklung un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gründung einer GmbH / 4 Anmeldung der GmbH

Die künftige GmbH ist in notariell beglaubigter Form bei dem Amtsgericht – Handelsregister – zur Eintragung anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz nimmt. Die Anmeldung muss durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen; eine Vertretung ist insoweit unzulässig. Praxis-Beispiel Checkliste: Die Anmeldung muss folgende Inhalte aufweisen Anmeldung als solche Anmeldung der Geschäftsf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Führungszeugnis / 2 Amtliches Führungszeugnis

Das amtliche Führungszeugnis dient der Vorlage bei einer Behörde, z. B. beim Einstellungsverfahren eines Beamten.[1] Das Zeugnis wird direkt an die Behörde übersandt und enthält gemäß § 32 Abs. 3 und 4 BZRG zusätzliche Angaben wie beispielsweise: alle Freiheitsstrafen, alle Verurteilungen, die im Zusammenhang mit einer Wirtschaftsstraftat oder der Ausübung eines Gewerbes stehe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Führungszeugnis / 1.1 Einträge

U. a. werden folgende Registereinträge im Führungszeugnis gemäß § 32 Abs. 2 BZRG nicht erwähnt: Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen, Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, Jugendstrafen bis zu 2 Jahren auf Bewährung, Entscheidungen anderer Behörden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Vollstreckungsverjährung

Tz. 50 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Während die Verfolgungsverjährung die Verfolgung einer Steuerhinterziehung ausschließt, liegt im Fall der Vollstreckungsverjährung bereits eine rechtskräftige Verurteilung vor. Aufgrund des Eintritts der Vollstreckungsverjährung kann aus diesem Urteil aber nicht mehr vollstreckt werden, d. h. die im Urteil angeordnete Strafe entfaltet keine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Strafmaß

Rz. 6 Strafe ist bei vorsätzlicher Handlung Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, nicht beides. Hat der Täter nur fahrlässig gehandelt, so beträgt die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verfolgungsverjährung

Tz. 47 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 78 Abs. 3 sowie Abs. 6 StGB richtet sich die Verjährungsfrist bei Straftaten nach dem Strafmaß, das für die jeweilige Straftat gesetzlich vorgesehen ist. Die Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 370 Abs. 1 AO). Die Verjährungsfrist beträgt bei Taten, die im Höchstmaß mit Freih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Berufsrecht der Rechts... / 4. Strafrechtliche Konsequenzen

Rz. 33 Die Bereitschaft der Staatsanwaltschaften, Anklage wegen Parteiverrats nach § 356 StGB zu erheben, ist offensichtlich gering, was an der gesetzlich normierten Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe[67] liegen mag.[68] Die Gefahr einer Verurteilung ist noch geringer, wie der nachfolgende statistische Überblick zeigt:[69] Rz. 34 Statistischer Überblick Das Statis...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Folgen einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat

Tz. 39 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das bei einer Verurteilung wegen einer begangenen Steuerhinterziehung drohende Strafmaß beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe in Höhe von bis zu fünf Jahren oder auf eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt i. d. R. vor, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Verbotene Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB

Rz. 60 Nach der am 13.10.2017 in Kraft getretenen Vorschrift des § 315d StGB [97] kann derjenige, der ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr ausrichtet oder durchführt (Abs. 1 Nr. 1), an einem solchen als Kraftfahrzeugführer teilnimmt (Abs. 1 Nr. 2) oder sich als Kraftfahrzeugführer (auch ohne gegen einen anderen Verkehrsteilnehmer "in Wettbewerb zu treten") mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Strafmaß

Rz. 9 Der Strafrahmen umfasst Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die Bestimmung des § 82 sieht weder mildernde noch erschwerende Umstände vor.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Strafvorschriften

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerstraftaten sind in §§ 369ff AO geregelt. Für den Bereich des LSt-Abzugs und der veranlagten ESt kommt in erster Linie die in § 370 AO geregelte Steuerhinterziehung in Betracht, die als Sonderstraftatbestand dem allgemeinen Betrugstatbestand in § 263 StGB vorgeht (> Rz 6). Hinzu treten die in §§ 377ff AO geregelten Steuerordnungswidrigke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ 369 Abs 2 AO)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Strafrecht / cc) Mittelbare Falschbeurkundung einer öffentlichen Urkunde

Rz. 21 Schutzgut des § 271 StGB ist die inhaltliche Richtigkeit einer öffentlichen Urkunde. Legaldefiniert von § 415 ZPO werden damit nur Urkunden erfasst, die von einer öffentlichen Behörde/Amtsperson (z.B. Notar) im Rahmen ihrer Amtsbefugnisse errichtet wurden.[37] Da die öffentliche Urkunde vor allem öffentliche Beweiswirkung haben muss, ist ein Erbschein taugliches Tatobj...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 2 Unter Strafe gestellt ist die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht. Besonders hervorgehoben ist vom Gesetz die Offenbarung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses. Die Formulierung entspricht § 2 Nr. 1 des am 26.4.2019 in Kraft getretenen GeschGehG (BGBl. I 2019, S. 466, §§ 17–19 UWG dadurch aufgehoben). Voraussetzung ist u.a. ein Geheimnis – d.h. keine Offenkund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2024, Erstreckung de... / I. Sachverhalt

Das LG hatte dem Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger gem. § 140 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StPO beigeordnet. Mit Schriftsatz ihres bevollmächtigten Rechtsanwalts beantragte die Nebenklägerin und Geschädigte, den Angeklagten zur Zahlung eines Schmerzensgelds zu verurteilen. Mit Urteil und Anerkenntnisurteil wurde der Angeklagte zu einer F...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Die Dauer der Sperrfrist

Rz. 85 Bei der Dauer der Sperrfrist ist zu unterscheiden zwischen der in § 69a Abs. 1 S. 1 StGB bestimmten Mindestsperrfrist und dem verkürzten Mindestmaß der Sperre gem. § 69a Abs. 4 StGB. Rz. 86 Grundsätzlich beträgt gem. § 69a Abs. 1 S. 1 StGB das Mindestmaß der Sperre sechs Monate. Gemäß § 69a Abs. 4 StGB verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der eine vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 2008 und Stand

Mehrfache Änderungen seit 2008 durch Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51); durch Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I 2021, S. 882): durch Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338); insb. haben sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Schwere Fälle von Geheimnisverrat

Rz. 5 Abs. 2 behandelt zwei schwere Fälle des Geheimnisverrats. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe wird derjenige bestraft, der einen Geheimnisverrat nach Abs. 1 gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen. Entgelt ist jede vermögenswerte Leistung, die der Täter für die Tat von einem ande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen

Rz. 790 Formulierungsbeispiel Der Verpflichtete wurde heute darüber belehrt, dass es den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Er/Sie wurde auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / II. Versicherung des Liquidators (Bestellungshindernisse, unbeschränkte Auskunftspflicht)

Nach Belehrung durch den Notar über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht nach § 53 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes und die Strafbarkeit einer falschen Versicherung (§§ 66 Abs. 4, 67 Abs. 3 GmbHG) wird versichert: Mir, [Name], ist bekannt, dass zum Liquidator einer GmbH nicht bestellt werden kann, wermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / (b) Vorhergehende viermonatige beschäftigungslose Zeit

Rz. 171 Vor Beginn der Befristung muss der Arbeitnehmer mind. vier Monate beschäftigungslos gewesen sein; der letzte Tag der Frist muss also vor dem Tag des Vertragsbeginns abgelaufen sein.[508] Beschäftigungslos ist, wer gem. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Beschäftigungslos ist also nicht gleichzusetzen mit arbeitslos. Denn auch äl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Internetrecherche

Rz. 120 Bereits im Juni 2009 hat eine Umfrage bei 500 Unternehmen ergeben, dass fast 30 % der befragten Unternehmen Internetrecherchen zur Bewerberüberprüfung nutzen, und zwar um so intensiver, je größer das Unternehmen ist. Dieser Wert dürfte sich in der Zwischenzeit noch gesteigert haben. Dabei wird u.a. auch auf Daten aus sozialen Netzwerken zurückgegriffen. Die AGB freize...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / I. Vorspann und Hinweise

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr 20XX Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name Notar] erschienen heute, von Person bekannt: Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / a) Musterprotokoll für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) – Einpersonengesellschaft

UVZ -Nr. [...]/[Jahr] Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Heute, den [Datum] erschien vor mir, [Name], Notar/in mit dem Amtssitz in [Ort] [Name] geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Anschrift], ausgewiesen durch deutschen Personalausweis/durch Pass [Land]/von Person bekannt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Die richtige Verteidig... / 2. Absprachen in Verkehrsstrafsachen

Rz. 11 In Verkehrsstrafsachen kann es jedenfalls zu einer eingeschränkten Verständigung kommen. I.d.R. wird es sich nicht um "geeignete Fälle" i.S.v. § 257c Abs. 1 StPO handeln, da meist keine umfangreichen und schwierigen Beweisaufnahmen durchzuführen sind, die durch eine Verständigung abgekürzt werden könnten. Die Regelung ist über die §§ 46, 71 OWiG zudem grds. auch im Bu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 8. Hinweise

Der Notar hat die heutige Handelsregisteranmeldung mit dem Geschäftsführer ausführlich besprochen. Der Notar hat den Geschäftsführer insbesondere auch auf Folgendes hingewiesen: a) Bar- und Sacheinlagen: Bareinlagen können grundsätzlich nur durch Einzahlung von Geld erfüllt werden, nicht auch durch Aufrechnung oder Verrechnung mit Forderungen gegen die Gesellschaft. Forderunge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 6. Gründung einer Mehrpersonengesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) – nach Musterprotokoll

UVZ -Nr. [...]/[Jahr] Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft Heute, den [Datum] – erschienen vor mir, [Name], Notar mit dem Amtssitz in [Ort], [Name], geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift]. Legitimation: deutscher Personalausweis [Name], geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Anschrift], Legitimation: deutscher Bundespersonalausweis, [Name], gebore...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 3. Versicherung des Geschäftsführers (fehlende Bestellungshindernisse, unbeschränkte Auskunftspflicht)

Mir, [Name], ist bekannt, dass zum Geschäftsführer einer GmbH nicht bestellt werden kann, wermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Karenzentschädigung, § 2

Rz. 879 Die in Abs. 1 enthaltene Entschädigungszusage orientiert sich eng am Wortlaut des § 74 Abs. 2 HGB, um jedes Risiko der Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots zu vermeiden. Vom Vorliegen einer zu niedrigen Karenzentschädigung ist gem. § 305c Abs. 2 BGB etwa dann auszugehen, wenn diese "auf der Basis des Durchschnitts der letzten zwölf Monate des Beschäftigungsverhäl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 3. Versicherung des Geschäftsführers

[Name] ist bekannt, dass zum Geschäftsführer einer GmbH nicht bestellt werden kann, wermehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / VII. Hinweise

Der Notar hat die heutige Handelsregisteranmeldung mit dem Geschäftsführer [Name] ausführlich besprochen. Der Notar hat den Geschäftsführer insbesondere auch auf folgendes hingewiesen: a) Bar- und Sacheinlagen: (Wird die Gesellschaft als Unternehmergesellschaft i.S.d. § 5a GmbHG gegründet – Unterschreitung des Mindestkapitals von EUR 25.000,00 – sind Sacheinlagen unzulässig un...mehr