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Detlef Burhoff
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Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor]

 

 

 

Das Wichtigste in Kürze:

1. Die Verteidigung in Jugendstrafsachen stellt den Verteidiger vor besondere Aufgaben.
2. Im Jugendstrafverfahren ist für den jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten insbesondere die Vorbereitung der HV von Bedeutung.
3. Zur Vorbereitung der HV gehört insbesondere auch die Überprüfung der Frage, ob ggf. eine Pflichtverteidigerbestellung in Betracht kommt.
4. Für die HV gegen den Jugendlichen/Heranwachsenden gelten ggf. abweichende Regeln.
5. Auch hinsichtlich der Rechtsmittel gelten im Jugendgerichtsverfahren Besonderheiten.
 

Rdn 2209

 

Literaturhinweise:

Albrecht, Der politische Gebrauchswert des Jugendstrafrechts, StV 2008, 154

Apfel/Piel, Jugendstrafverfahren, in: FA Strafrecht, Teil 6 Kap. 24

H. Artkämper/Hussels/L. Artkämper, Kinder und Jugendliche im Strafverfahren als Informationsquellen gegen sich selbst und andere Probleme und Herausforderungen bei der Vernehmung minderjähriger Personen in der Praxis, Krim 2022, 387

Barton, Läßt sich die niedrige Verteidigerquote in Jugendstrafsachen mit mangelnder Verteidigungseffizienz begründen?, in: Walter, Strafverteidigung für junge Beschuldigte, S. 133

Beier, Zulässigkeit und Modalitäten von Verständigungen im Jugendstrafrecht

Breymann/Sonnen, Wer braucht eigentlich den Einstiegsarrest, NStZ 2005, 669

Bühler, (Keine) Nebenklage gegen Jugendliche im deutschen Jugendstrafrecht?, StraFo 2016, 365

Bung, Internationale und innerstaatliche Perspektiven für ein rationales und humanes Jugendkriminalrecht, StV 2011, 625

Eisenberg, Der Verteidiger in Jugendstrafsachen, NJW 1984, 2913

ders., Beschlagnahme von Akten der Jugendgerichtshilfe durch das Jugendgericht, NStZ 1986, 308

ders., Zum Schutzbedürfnis jugendlicher Beschuldigter im...

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