Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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Warum ist die Auswahl der r... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

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P / 6 Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3514]

Rdn 3515 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notwe...mehr

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S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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U / 13 Untersuchungshaft, Haftgründe, Verdunkelungsgefahr [Rdn 4740]

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R / 1 Rasterfahndung [Rdn 4097]

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P / 7 Pflichtverteidiger, Beiordnungsgründe [Rdn 3564]

Rdn 3565 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3419. Rdn 3566 1. Die StPO sieht verschiedene Gründe für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vor. Zentralvorschrift ist § 140, der in etwa folgender Reihenfolge geprüft werden sollte:mehr

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D / 13 Durchsuchung, Behandlung von Zufallsfunden [Rdn 1896]

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zfs 10/2024, Gefährlicher E... / 2 Aus den Gründen:

[1] Das LG hat den Angeklagten wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision. Das Rechtsmittel ist u...mehr

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V / 41 Verteidiger, Vertreter des Beschuldigten [Rdn 5274]

Rdn 5275 Literaturhinweise: Dierbach, Die Vertretung des Angeklagten durch den Verteidiger, StraFo 2019, 50 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 5050, und bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 5280. Rdn 5276 1. Allein die allgemein erteilte Vollmacht berechtigt den Verteidiger als Beistand nicht, den Beschuldigten auch zu vertreten (u.a...mehr

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H / 5 Haftprüfung durch das OLG, Prüfungsgrundlage/-umfang [Rdn 2656]

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H / 3 Haftprüfung durch das OLG, Beschleunigungsgrundsatz [Rdn 2630]

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P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

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E / 24 Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 2420]

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A / 63 Automatische Kennzeichenerfassung [Rdn 845]

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P / 2 Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3429]

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E / 6 Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 2182]

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V / 56 Vorläufige Festnahme [Rdn 5553]

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 4415]

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P / 19 Pflichtverteidiger, Verfahren der Beiordnung [Rdn 3794]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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A / 56 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Verkehrsdaten/Vorratsdatenspeicherung [Rdn 711]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das 2. AO-StrafÄndG [2] wurd...mehr

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E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 2098]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 28 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Verfahrensfragen [Rdn 3962]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 48 Verzögerungsrüge/Verfahrensverzögerung [Rdn 5346]

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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Beitrag aus Finance Office Professional
Korruption verhindern: Grun... / 2 Folgen und Risiken von Korruption

Korruptionsstraftaten stellen aufgrund der dargestellten Strafbarkeitsrisiken zunächst für die handelnden Personen selbst ein Risiko dar, da diese mit strafrechtlichen Sanktionen, z. B. Geld- oder Freiheitsstrafe, sanktioniert werden und Taterträge eingezogen werden können. Darüber hinaus können auch arbeits- wie dienstrechtliche Maßnahmen und zivilrechtliche (Schadensersatz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Korruption verhindern: Grun... / Zusammenfassung

Überblick Den weitläufig bekannten Begriff der Korruption (vom Lateinischen corruptio, "Verdorbenheit") verwendet das deutsche Strafgesetzbuch nicht. Umgangssprachlich sind mit diesem Begriff insbesondere die Bestechungsdelikte gemeint, die neben der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr als Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 ff. StGB) auch die Bestec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alternative Mitarbeitervert... / 2 Verhältnis zum BetrVG

Ein Betriebsrat nach dem BetrVG kann auch dann gegründet werden, wenn bereits ein alternatives Modell der Arbeitnehmermitbestimmung besteht oder im Entstehen ist. Das BetrVG sieht vor, dass in Betrieben mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden kann, unabhängig davon, ob andere Formen der Mitbestimmung existieren. Das bedeutet, beide Arte...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 25 Berufung, Verschlechterungsverbot, Strafart/-höhe [Rdn 332]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 333 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 23 Berufung, Verschlechterungsverbot, Gesamtstrafe [Rdn 304]

Rdn 305 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Verschlechterungsverbot, Allgemeines, Teil A Rdn 293. Rdn 306 1. Die Bildung einer Gesamtstrafe (§ 53 StGB) ist erforderlich, wenn mehrere Handlungen mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzen. Sie ist aus Einzelstrafen, die für jede Straftat festgesetzt werden, zu bilden (Gesamtfreiheitsstrafe, Ge...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 35 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 438]

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Teil A: Rechtsmittel / 41 JGG-Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 602]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 60 Strafbefehl, Pflichtverteidigung [Rdn 815]

Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brackert/Staechlin, Die Reichweite der im Strafbefehlsverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung, StV 1995, 547 Burhoff, Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG – eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung, RVGreport 2011, 85 Hillenbrand, Das neue ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 22 Berufung, Verschlechterungsverbot, Allgemeines [Rdn 291]

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Teil A: Rechtsmittel / 63 JGG-Besonderheiten, Verschlechterungsverbot [Rdn 956]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 59 Strafbefehl, Inhalt [Rdn 803]

Rdn 804 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 805 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor. Die Vorschrift orientiert sich z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1) und z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3). In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung von ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 20 Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 55 Strafbefehl, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil A: Rechtsmittel / 38 Beschwerde, Verschlechterungsverbot [Rdn 564]

Rdn 565 Literaturhinweise: Bringewat, Gerichtliches Nachtragsverfahren gem. §§ 460, 462 StPO und das prozessuale Verschlechterungsverbot, NStZ 2009, 542 Drees, Gilt das Verbot der Schlechterstellung auch dann, wenn das Rechtsmittelgericht das Verfahren wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses einstellt?, StV 1995, 669 Meyer-Goßner, Sachliche Unzuständigkeit und Verschlech...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 63 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsumfang [Rdn 980]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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Teil A: Rechtsmittel / 21 Berufung, Beschränkung, Vornahme [Rdn 278]

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Teil A: Rechtsmittel / 68 JGG-Besonderheiten, Zuständigkeiten [Rdn 1024]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 33 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen der Vollzugsbehörden [Rdn 411]

Rdn 412 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 324, und bei Burhoff/Kotz/Schmidt-Clarner, Nachsorge, Teil C Rn 180. Rdn 413 1. Vollzugsbehörden stehen den Justizbehörden nach § 23 Abs. 1 S. 2 EGGVG gleich, soweit sie Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft oder von Freiheitsstrafe oder ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 97 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Beschwer [Rdn 1382]

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Teil A: Rechtsmittel / 62 JGG-Besonderheiten, Untersuchungshaft [Rdn 933]

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Teil C: Außerordentliche un... / 13 Menschenrechtsbeschwerde, Einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 150]

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zfs 09/2024, Fahrradfahrend... / 3. StGB

Im Strafgesetzbuch will der Verfasser auf die §§ 315c, 316, 248b StGB eingehen. Die Straßenverkehrsgefährdung spricht zunächst Personen an, die ein Fahrzeug führen. Dabei ist nach Abs. 1 Nr. 1a eine Person aufgrund von Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage ihr Fahrzeug sicher zu führen. Weiterhin kann die Fahrunsicherheit, im Gegensatz zu § 316 StGB, ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vollstreckungsverfahren [Rdn 256]

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