Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2134][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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B / Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 667]

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V / Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 4975]

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E / Entbindung des Angeklagten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung [Rdn 1714]

Rdn 1715 1. Nach § 233 kann ohne den Angeklagten verhandelt werden, wenn er vom Erscheinen in der HV entbunden worden ist. ☆ Ob der Angeklagte von der Pflicht zum Erscheinen in der HV entbunden werden kann, ist an sich eine Frage, die vom Verteidiger schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung , Teil V Rdn 3944 , zu prüfen ist, so z.B. wenn der Angeklagte weit vom Ge...mehr

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Z / Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 4283]

Rdn 4284 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, ...mehr

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A / Ablehnung von Schöffen [Rdn 183]

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H / Hauptverhandlungshaft [Rdn 2070]

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V / Verweisungsfragen [Rdn 3852]

Rdn 3853 Literaturhinweise: Behl, Verweisungsbeschluß gem. § 270 StPO und fehlende örtliche Zuständigkeit des höheren Gerichts, DRiZ 1980, 182 Burhoff, Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren, Teil 3: Verweisung und Zurückverweisung, RVGreport 2009, 8 ders., Verweisung und Zurückverweisung von Verfahren: So wirkt sie sich auf die Gebühren aus, RVGp...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnungsgründe [Rdn 3438]

Rdn 3439 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3304. Rdn 3440 Die StPO sieht verschiedene Gründe für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vor. Zentralvorschrift ist § 140, der in etwa folgender Reihenfolge geprüft werden sollte:mehr

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R / Revision, Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts [Rdn 2672]

Rdn 2673 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil R Rdn 2661 m.w.N. Rdn 2674 1. Ist die Revision verspätet eingelegt oder sind die Revisionsanträge nicht rechtzeitig oder nicht in der in § 345 Abs. 2 vorgeschriebenen Form angebracht worden, so hat das Gericht, dessen Urteil angefochten wird, nach § 346 Abs. 1 die Revision durch Beschluss als unzulässi...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 2. Konkrete Bemessung der Verfahrensgebühr

Bei der konkreten Bemessung der Verfahrensgebühr ist von der Mittelgebühr auszugehen.[58] Bei der Bemessung der konkreten Gebühr muss sich der Rechtsanwalt von den Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG leiten lassen. Dabei kommt es vor allem auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit, sowie auf die Einkommens- und Vermögensv...mehr

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D / Durchsuchung, Behandlung von Zufallsfunden [Rdn 1862]

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F / Feststellung von Vorstrafen des Angeklagten [Rdn 1861]

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V / Verteidiger, Vertreter des Beschuldigten [Rdn 5021]

Rdn 5022 Literaturhinweise: Dierbach, Die Vertretung des Angeklagten durch den Verteidiger, StraFo 2019, 50 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 4803, und bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 5027. Rdn 5023 1. Allein die allgemein erteilte Vollmacht berechtigt den Verteidiger als Beistand nicht, den Beschuldigten auch zu vertreten (u.a...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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P / Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3313]

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T / Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3005]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 2136]

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H / Hinweis auf veränderte Sach-/Rechtslage [Rdn 2099]

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B / Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 722]

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E / Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 2365]

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M / Mitteilung über Erörterungen zur Verständigung [Rdn 2228]

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A / Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 449]

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V / Vorläufige Festnahme [Rdn 5289]

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A / Anhörungsrüge [Rdn 390]

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A / Auskunft über/Erhebung von Telekommunikations­verkehrsdaten, Verkehrsdaten/Vorratsdatenspeicherung [Rdn 699]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 2056]

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T / Ton- und Filmaufnahmen während der Hauptverhandlung [Rdn 3095]

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A / Automatische Kennzeichenerfassung

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A / Ablehnung eines Sachverständigen [Rdn 15]

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T / Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 4232]

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E / Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1755]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 97]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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B / Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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V / Verzögerungsrüge/Verfahrensverzögerung [Rdn 5088]

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Verfahrensfragen [Rdn 3794]

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Wer Sozialdaten unbefugt weitergibt, verarbeitet oder darauf zugreift, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wenn der Zugriff gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht erfolgt, dann ist die Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Strafbar ist nur der Vorsatz. Die Tat wird nur au...mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 2.2 Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht (Abs. 2)

Rz. 15 Eine verschärfte Strafe erhält der Täter, wenn er gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen Anderen zu bereichern oder in der Absicht handelt, einen Anderen zu schädigen. In diesen Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 2.1.2 Strafmaß

Rz. 14 Der unbefugte Zugriff auf Sozialdaten wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Für die Strafbemessung gelten die Vorschriften der §§ 38ff. StGB. Zu berücksichtigen sind die Bedeutung bzw. Schwere der Tat, das Ausmaß der Schuld des Täters und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB).mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 2.1.1 Tatbestand

Rz. 8 Wer unbefugt Sozialdaten weitergibt (Nr. 1), verarbeitet (Nr. 2) oder darauf zugreift (Nr. 3) wird bestraft. Die betroffenen Daten sowie die Befugnis zum Zugriff darauf ergeben sich aus den in der Norm enthaltenen Verweisen. Aufgrund der hohen Sensibilität genomischer Daten werden Verstöße gegen das Verbot der Weitergabe der über den Träger der Dateninfrastruktur berei...mehr

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AGS 12/2021, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten am 11.6.2021 wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. In der Hauptverhandlung schlossen die Nebenklägerin und der Angeklagte einen Vergleich, mit dem sich der Angeklagte zur Abgeltung eines Schmerzensgeldanspruches und eines geltend gemachten materiellen Schadensersatzanspruches zur Zahlung eines Betrages von 500,00 EUR verpflic...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / Sachverhalt

Das LG Dessau-Roßlau hatte den Angeklagten zusammen wegen Diebstahls- und Raubdelikten zu Freiheitsstrafen verurteilt, die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet und eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Der das Urteil mit der Sachrüge angreifende Angeklagte hat beim BGH beantragt, ihm für die Revisionsinstanz zur Verteidigung gegen den Adhäsionsantrag Prozesskoste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / VI. Rechtsfolgen

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 331a wird von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt(e)). Eines entsprechenden Strafantrags bedarf es nicht. Rn. 15 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die vorsätzliche Abgabe einer unrichtigen Versicherung nach § 331a Abs. 1 wird als Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Insofern führt die Einführung des ges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 266

Rn. 199a Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapG bzw. haftungsbeschränkten PersG i. S. d. § 264a (vgl. § 335b) gegen eine der Gliederungsvorschriften des § 265 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 oder Abs. 6, der §§ 266, 268 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6 oder Abs. 7 oder der §§ 272, 274, des § 275 oder § 277 verstößt, begeht e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 24 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.2.1 Ausschluss nach § 98c AufenthG

Rz. 23 Bewerber oder Bieter können durch öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB von einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag auch dann ausgeschlossen werden, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR rechtskräftig belegt worden ist. Nach § 404 ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.2 Ausschluss nach § 21 SchwarzArbG

Rz. 22 § 21 Abs. 1 SchwarzArbG ist nicht mehr auf die Vergabe eines Bauauftrages beschränkt, sondern um die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträge erweitert. Damit ist der Gleichlauf mit den übrigen Normen, die den Ausschluss von der Vergabe ermöglichen, hergestellt. Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Bauauftrag der in § 98 Nr. 1–3 und 5 GWB genannten Au...mehr