Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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AGS 04/2025, Verteidigerver... / I. Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Diesem Strafverfahren lagen das führende Ermittlungsverfahren FÜ V 1 und die Verbundverfahren V 2, V 3, V 4 sowie als sog. Fallakten geführte neun weitere Verfahren F 1 – F 9 zugrunde. In dem führenden Verfahren FÜ V 1 erging am 18.8.2023 Haftbefehl gegen den Verurteilten. Im Rahmen der Haftvorführung am selben T... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen Beschäftigungsverbote

Rz. 39 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 wirken unmittelbar und verpflichten den Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie wegen eines ärztlichen Verbots oder wegen der vorgeburtlichen Frist von 6 Wochen bestehen. Die Beschäftigungsverbote sind zwingendes Recht. Ein Verstoß hiergegen ist als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 30.000 EUR belegt (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MuSc... mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.1 Verstoß gegen Erlaubnispflicht

§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG sieht zum Schutz der Leiharbeitnehmer eine Erlaubnispflicht[1] für den Verleiher vor. Dies bedeutet, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern ohne eine Erlaubnis dazu verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Erlaubnispflicht ist in zwei unterschiedlichen Varianten möglich: in offener Weise, in verdeckter Weise. Ein offener Verstoß gegen die Erlaubnispflicht lie... mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.2.1 Mindest- und Höchstmaß

Rz. 5 Die in Nr. 1 und 2 angegebenen Straftaten können mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Hinsichtlich der Freiheitsstrafe ist das Höchstmaß von bis zu einem Jahr angegeben. Ein Mindestmaß der Freiheitsstrafe ist nicht angegeben. Es gelten deshalb ergänzend die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB). Danach ist das Minde... mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.3.4 Vollstreckung

Rz. 19 Eine rechtskräftig erkannte Freiheits- oder Geldstrafe ist zu vollstrecken. Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft (§ 451 Abs. 1 StPO). Ist gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe zu vollstrecken, wird er zeitnah durch die Staatsanwaltschaft in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) geladen. Leistet der Verurteilte dieser Ladung keine Folge, ist die Staatsanwal... mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.2.2 Strafzumessung

Rz. 7 Innerhalb der vorgenannten Strafrahmen ist im Einzelfall auf eine schuld- und tatangemessene Strafe zu erkennen. Bei der konkreten Strafzumessung ist Grundlage die Schuld des Täters und die Wirkung der Strafe im Lichte einer Abwägung aller für und gegen ihn sprechenden Umstände (§ 46 StGB). Eine Freiheitsstrafe kommt danach nur in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf ... mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.3.1 Überblick

Rz. 10 Der Verfahrensablauf von der Einleitung bis zur Vollstreckung einer rechtskräftigen Geld- oder Freiheitsstrafe ist im Einzelnen in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Das Verfahren gliedert sich im Wesentlichen in folgende Abschnitte: das Ermittlungsverfahren, das Strafverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Im Folgenden werden die wesentlichen Eckpunkte diese... mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.2.3 Verfolgungsverjährung

Rz. 9 Das (abstrakte) Höchstmaß der Strafe ist entscheidend für die Bestimmung der Frist, mit deren Ablauf die Ahndung der Tat wegen Verjährung abgeschlossen ist (sog. Verfolgungsverjährung). Bei Taten, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre mit Beendigung der Tat (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB). Durch ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Besonderheiten beim Ruhen des Mutterschaftsgeldes

Rz. 19 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB V bestimmt ausdrücklich, dass die Ruhensvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB V beim Mutterschaftsgeld (§ 24i SGB V) nicht anzuwenden ist. Dadurch wird sichergestellt, dass der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht ruht, wenn eine Schwangere bzw. eine junge Mutter während des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld z. B. eine Freiheitsstrafe verbüßt oder... mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.3.3 Strafverfahren

Rz. 14 Mit Eingang der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht beginnt das Strafverfahren. Sachlich und örtlich zuständig ist in erster Linie das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Tatort liegt (§ 7 Abs. 1 StPO, § 24 GVG). Innerhalb des Amtsgerichts ist im Hinblick auf die Straferwartung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe im Regelfall der Strafri... mehr

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Spendenakquise für den Verein / 4.9 Tombola oder Lotterie

Tombola und Lotterie werden von vielen als ein und dasselbe angesehen. Doch hier gibt es juristische Unterschiede, über die man sich im Klaren sein sollte. Der Hauptunterschied besteht in den Preisen, die ausgespielt werden. Bei den meisten Vereinen geht es dabei um eine Tombola, bei der ausschließlich Sachpreise verlost werden. Gutscheine für Sachen gelten hier auch als Sach... mehr

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Buchführung / 8 Strafrechtliche Folgen bei Verletzung der Buchführungspflicht

Gerät ein Unternehmen (vor allem: GmbH) in die Insolvenz, werden die Insolvenzakten vom Insolvenzrichter regelmäßig dem Strafrichter vorgelegt, der die Begehung von Insolvenzstraftaten[1] seitens des Geschäftsführers prüft.[2] Bei Verletzung von Buchführungspflichten riskiert der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder ein... mehr

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B. AVB D&O / 5. Fehlerhafte bzw. faktische Organstellung

Rz. 13 Eine Person kann wie ein Organ handeln, obwohl diese Stellung formal korrekt nicht oder nicht mehr besteht bzw. ggf. niemals bestand. Unterschieden werden kann zwischen den Fällen, wo es immerhin einen Bestellungsakt gab, der jedoch fehlerhaft war oder wo die Wirkung des Bestellungsaktes z. B. durch Befristung weggefallen ist und den Konstellationen, in denen Personen... mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 8. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB (Haftung für vorenthaltene Sozialversicherungsbeträge)

Rz. 40 Geschäftsleiter können in die Haftung geraten, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge bei Fälligkeit nicht abführen. Diese sind am drittletzten Bankarbeitstag des Kalendermonats zur Zahlung fällig. Das Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge, primär der Arbeitnehmeranteile löst eine Strafbarkeit nach § 266a StGB aus. Das Strafgesetzbuch ordnet in § 266a Abs. 1 StGB... mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15a InsO

Rz. 18 Das Leitungsmitglied ist gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft. Als solches trifft ihn die Insolvenzantragspflicht. Ist die Gesellschaft insolvenzreif, also zahlungsunfähig oder überschuldet, ist grundsätzlich unverzüglich durch die Leitungsmitglieder ein Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Auch hier gilt beim Verschulden das Prinzip der Gesamtverantwortung (si... mehr

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AGS 03/2025, Bemessung der ... / III. Grundgebühr Nr. 4100 VV

Demgegenüber hatte die sofortige Beschwerde keinen Erfolg, soweit sie sich gegen die Absetzung bei der Grundgebühr nach Nr. 4100 VV gerichtet hat. Die vom AG insoweit getroffene Festsetzung der zu erstattenden notwendigen Auslagen sei nicht zu beanstanden. Die Mittelgebühr, die im Kostenfestsetzungsantrag geltend gemacht worden sei, sei ausgehend von der nach § 14 Abs. 1 RVG... mehr

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AGS 03/2025, Bestimmung der... / VII. Konkrete Bemessung

1. Vorverfahren / amtsgerichtliches Verfahren Das LG hat deshalb auf der Grundlage im Vorverfahren und in der ersten Instanz eine Gebühr deutlich unterhalb der Mittelgebühr für angemessen gehalten. Das einem Rechtsanwalt zustehende Ermessen bei der Bestimmung der Gebühren (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG) rechtfertige hier keine Bestimmung eines Betrags oberhalb der Mittelgebühr. Es sei... mehr

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zfs 03/2025, Fahrerlaubnise... / 1 Aus den Gründen:

„Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschl. des VG Stuttgart v. 7.11.2024 – 15 K 4751/24 zulässig (§§ 146, 147 VwGO) und begründet. Auf Grund der in der rechtzeitig eingegangenen Beschwerdebegründung dargelegten Gründe (§ 146 Abs. 4 S. 1, 3 und 6 VwGO) gelangt der Senat zu dem Ergebnis, dass das VG im angegriffenen Beschl. zu Unrecht dem Antrag der Antragstellerin au... mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.25 Versicherung unfreier Personen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 193 Abs. 2 Satz 2 erstreckt die Versicherung nach Satz 1, also diejenige der Wie-Beschäftigten (Rz. 179 ff.), auf Personen, die einen Freiheitsentzug verbüßen oder sonst auf sanktionsähnlicher Anordnung wie Beschäftigte tätig werden, insbesondere gemeinnützige Arbeit leisten. Die Regelung bezieht unfrei arbeitende Personen mit in die Versicherung ein, weil diese Personen... mehr

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Tod des Mieters / 1.1 Ehegatte

Ehegatte im Sinne dieser Vorschrift ist, wer mit dem Mieter eine rechtsgültige Ehe geschlossen hat. Die Ehe muss im Zeitpunkt des Todes des Mieters noch bestehen. Im Fall der Scheidung kommt es maßgeblich auf die Rechtskraft des Scheidungsurteils an. Stirbt der Mieter zwischen der Verkündung des Scheidungsurteils und dessen Rechtskraft, so tritt der Ehegatte in das Mietverhä... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.1.1 Qualifikationstatbestand

Rz. 58 Bei Schmuggel gem. § 373 AO handelt es sich um einen unselbstständigen Qualifikationstatbestand [1] gegenüber dem Grundtatbestand der Steuerhinterziehung.[2] Liegen Qualifikationsmerkmale – wie etwa gewerbsmäßiges Handeln – nicht vor, ist die Hinterziehung von Einfuhrabgaben eine Steuerhinterziehung. Denn gem. § 3 Abs. 3 AO sind Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.2 Minder schwere Fälle

Rz. 84 In minder schweren Fällen sieht das Gesetz gem. § 373 Abs. 1 S. 2 AO einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Rz. 85 Zu beachten ist, dass die Annahme minder schwerer Fälle des Schmuggels gem. § 373 Abs. 1 Nr. 2 AO bei einer Hinterziehung von Einfuhrabgaben in großem Ausmaß regelmäßig ausscheidet.[1] Tritt ein Merkmal hinzu, das die... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.1 Regelstrafrahmen

Rz. 78 § 373 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AO beinhalten als Regelstrafrahmen einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In Fällen des § 373 Abs. 1 S. 2 AO wird auch der Strafrahmen eines minder schweren Falles geregelt (s. u. Rz. 84f.). Wurde die Tat nur versucht, so besteht die Möglichkeit der Strafmilderung nach § 23 Abs. 2 i. V. m. § 49 StGB. Rz... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7 Strafandrohung – § 372 Abs. 2 AO

Rz. 17 Die Strafandrohung ergibt sich wegen des Verweises in § 372 Abs. 2 AO aus § 370 Abs. 1 AO (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Hinsichtlich möglicher Nebenfolgen sind insbesondere § 375 AO sowie §§ 73ff. StGB zu beachten. mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.3 Prüfpflicht und Prüffristen

Alle Aufzüge müssen spätestens alle 2 Jahre einer Hauptprüfung unterzogen werden. Dazwischen ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Fristen der Prüfungen hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind zunächst die Art der Nutzung und die Anzahl der Aufzugsfahrten. Auch ist das Umfeld der Anlage in die Beurteilung mit einzubeziehen, also etwa die Gefahr von Vandalism... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Verschwiegenheitspflicht / 5 Betriebsräte

Die Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche oder geschäftliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn die Schweigepflicht das sogenannte Arbeitsverhalten betrifft.[1] Darum handelt es sich, wenn der Arbeitgeber kraft seines arb... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Verschwiegenheitspflicht / 1 Verschwiegenheitspflicht vor und während des Arbeitsverhältnisses

Die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht ist umfassender als die aus § 23 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), der eng an den früheren, mit Inkrafttreten des GeschGehG am 26.4.2019 aufgehobenen § 17 UWG angelehnt ist. Der Gesetzgeber wollte mit dem GeschGehG die Anforderungen an vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht ändern. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschG... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Folgen bei Verstoß gegen Vorgaben aus ArbZG

Rz. 9 Der Arbeitgeber ist öffentlich-rechtlich verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert nach § 17 ArbZG. Daraus ergibt sich auch eine arbeitsvertragliche Pflicht und damit korrespondierend ein arbeitsvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Einhaltung der Schutzvorschri... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 8 Rechtsfolgen eines Verstoßes/Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 42 Bei der zwingenden öffentlich-rechtlichen Regelung in § 3 handelt es sich um ein Verbotsgesetz i. S. d. § 134 BGB mit der Folge, dass ein Verstoß grundsätzlich die Teilnichtigkeit der Arbeitszeitvereinbarung zur Folge hat.[1] Gegen nichtige Anordnungen des Arbeitgebers besteht ein Leistungsverweigerungsrecht; der Arbeitnehmer hat also das Recht, die Leistung unter Ber... mehr

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Makler im Wettbewerb / 1.5 Konsequenzen

Wettbewerbsverstöße können unangenehme Folgen haben. Beeinträchtigten Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen, Verbraucherverbänden und IHKs stehen unterschiedliche Ansprüche zu. In der Maklerpraxis ist der Unterlassungsanspruch der bedeutsamste. Mögliche weitere Ansprüche wären solche auf Beseitigung, Schadensersatz, Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Gewinnabschöpfung oder ... mehr

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zfs 02/2025, Kein rechtlich... / 2 Aus den Gründen:

Lediglich erläuternd bemerkt der Senat: 1. Die Sachrüge offenbart schon keinen Rechtsfehler. Da die Urteilsfeststellungen, die Beweiswürdigung und die Festsetzung der Rechtsfolgen nicht zu beanstanden sind, ergibt sich kein Grund, die Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 OWiG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen. Eine Fortbildung des Rechts (§... mehr

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AGS 02/2025, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten am 20.12.2022 wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dem lag zu Grunde, dass er beim Betrieb einer professionell ausgestatteten Marihuana-Indoor-Plantage als Helfer tätig war. Zudem ordnete das LG gegen den Angeklagten die Einziehung einer Pistole, der sichergestellten Mar... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BdF, Schr. v. 26.5.1978 – IV C 6 - S 1989 – 6/78, FR 1978 S. 346 = juris FMNR000950078

Rz. 4 [Autor/Stand] Ausländische Bestätigungsvermerke im Sinne des § 3 AIG, des § 17 AStG und des § 26 KStG Im Auslandsinvestitionsgesetz, im Außensteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz ist die Vorlage von ausländischen Prüfungsvermerken vorgesehen. Für die Bildung steuerfreier Rücklagen für Verluste ausländischer Tochtergesellschaften nach § 3 AIG ist ua. Vorausset zu... mehr

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zfs 02/2025, Einziehung ein... / 1 Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten (1) wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Den Angeklagten (2) hat es wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs... mehr

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zfs 02/2025, Einziehung ein... / 3 Anmerkung:

Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung sollte auch ein Blick auf § 315f StGB geworfen werden. Gegenüber Tätern eines illegalen Kraftfahrzeugrennens, § 315d StGB, kann als weitere Maßnahme die Einziehung des Fahrzeugs des Täters, ggf. sogar eines Dritten angeordnet werden, § 315f StGB. Der mit § 315d StGB bezweckte Kampf gegen die "Raserszene" soll gerade durch die Ermöglich... mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 4 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen

Beschäftigt der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer entgegen § 9 Abs. 1 ArbZG an Sonn- und Feiertagen, ohne dass für ihn eine der im Katalog des § 10 ArbZG festgeschriebenen Ausnahmen vorliegt[1]; einen Arbeitnehmer ohne Einhaltung der Ausgleichsvorschriften für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung gemäß § 11 ArbZG [2]; einen Arbeitnehmer entgegen einer Rechtsverord... mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Ordnet der Arbeitgeber die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit an oder duldet er sie, handelt er nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden, wobei jede einzelne Überschreitung der Höchstgrenzen durch einen Arbeitnehmer den Tatbestand verwirklicht. Bei beharrlicher Wiederholung ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Rechtsfolgen der Verletzung

Rz. 7 Der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Unterlassung der Offenbarung und Verwertung der o. g. Geheimnisse, den er im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchsetzen kann, und zwar erforderlichenfalls auch mittels einer einstweiligen Verfügung. Eine grobe Pflichtverletzung kann zur Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds führen[1], wobei auch eine fristlose Kündigu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.1.4.1 Begriff

Rz. 50 Die eheliche Lebensgemeinschaft ist zivilrechtlich die Herstellung, Erhaltung und Entfaltung einer engen, grundsätzlich alle Lebensbereiche jedes Ehegatten umfassenden Lebensgemeinschaft der Ehepartner.[1] Sie umfasst damit regelmäßig die räumliche, sexuelle, persönliche, geistige und wirtschaftliche Gemeinschaft. Dabei ist zwischen der durch § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB be... mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 249 (Rn. 877–900 kommentiert von Mayer-Wegelin/Kessler/Höfer)

Rn. 877 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für einen etwaigen Verstoß gegen die Bewertungsvorschriften des § 249 sieht das HGB für Einzelkaufleute und reine PersG keine speziellen zivilrechtlichen Sanktionen vor. Eine Verletzung jener Norm kann indes insoweit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, als die Bilanz so aufgestellt wurde, dass die Übersicht über den Vermögensstand ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 255 (Rn. 443a–443d kommentiert von Küting, P.)

Rn. 443a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b) sanktioniert mitunter (auch) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Bewertung (vgl. HdR-E, HGB § 334), die ihrerseits mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden können (vgl. § 334 Abs. 3 Satz 1). Dass sich dort derweil kein expliziter Verweis mehr auf § 255 findet, bedeutet indes keines... mehr

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Jansen, SGB X § 85 Strafvor... / 2.1 Anwendung des § 42 BDSG nach § 85 Abs. 1

Rz. 4 Aufgrund des abschließenden Charakters der DSGVO hinsichtlich der Bußgeldtatbestände konnte der Verweis des § 85a Abs. 1 a. F. auf die Bußgeldtatbestände nicht übernommen werden. § 85 Abs. 1 verweist daher seit dem 25.5.2018 nur noch auf § 41 Abs. 1 und 2 BDSG. Diese enthalten eine Unterscheidung hinsichtlich der Dauer der Freiheitsstrafe und damit eine Aussage zur Wert... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum muss in einigen Berei... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum müssen Maschinen ohne... / 1.7 Folgen von Verstößen

§ 22 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung enthält verschiedene Tatbestände, die als Ordnungswidrigkeit klassifiziert sind, u. a. die Nichtdurchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel oder den Betrieb von Arbeitsmitteln ohne die erforderlichen Prüfungen. Geschieht dies vorsätzlich und werden dadurch Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, handelt es ... mehr

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Jung, SGB VII § 101 Ausschl... / 2.2.1 Vergehen oder Verbrechen

Rz. 10 Der Anwendungsbereich erstreckt sich nur auf die Verurteilung wegen vorsätzlich begangener Vergehen oder Verbrechen. Zum vorsätzlichen Handeln gilt dasselbe wie zu Abs. 1. Es gilt die in § 12 StGB normierte Definition. Demnach sind Verbrechen rechtswidrige Straftaten, die im Mindeststrafmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen s... mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.11 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften

Das ArbSchG enthält in § 25 (Bußgeldvorschriften) und § 26 (Strafvorschriften) Regelungen bezüglich der Folgen von Rechtsverstößen. § 25 ArbSchG ist die zentrale Grundvorschrift für das Ordnungswidrigkeitenrecht im Arbeitsschutz. Ordnungswidrig handelt danach, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 18 Abs. 1 oder § 19 zuwiderhandelt, soweit sie für einen... mehr

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S / 11 Strafbefehlsverfahren [Rdn 4382]

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P / 10 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat/Rechtsfolge [Rdn 3598]

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