Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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Z / 5 Zeuge, Kronzeuge [Rdn 4213]

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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H / 1 Haftfragen [Rdn 2100]

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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N / 1 Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2330]

Rdn 2331 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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zfs 11/2024, Räuberischer A... / 1 Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hat der BGH das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.mehr

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P / 1 Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2451]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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V / 7 Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3386]

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§ 21 Fahrlässige Tötung (§ ... / A. Einleitung

Rz. 1 Bei der fahrlässigen Tötung kommt es hinsichtlich der Verteidigungsstrategie auf die Umstände des Einzelfalls an. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten. So können insbesondere Beweisanträge zur Einholung von Sachverständigengutachten erforderlich werden. Dies wird beispielsweise relevant bei Fußgängerunfällen oder Unfällen mit Radfahrern. Hier ist oft Aufklärungsarbe...mehr

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B / 16 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 837]

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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A / 24 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Bindungswirkung [Rdn 305]

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H / 3 Hilfsbeweisantrag [Rdn 2160]

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B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

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E / 10 Entbindung des Angeklagten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung [Rdn 1773]

Rdn 1774 1. Nach § 233 kann ohne den Angeklagten verhandelt werden, wenn er vom Erscheinen in der HV entbunden worden ist. Ob der Angeklagte von der Pflicht zum Erscheinen in der HV entbunden werden kann, ist an sich eine Frage, die vom Verteidiger schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 4046, zu prüfen ist, so z.B., wenn der Angeklagte weit vom Gericht...mehr

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R / 7 Revision, Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts [Rdn 2753]

Rdn 2754 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil R Rdn 2742 m.w.N. Rdn 2755 1. Ist die Revision verspätet eingelegt oder sind die Revisionsanträge nicht rechtzeitig oder nicht in der in § 345 Abs. 2 vorgeschriebenen Form angebracht worden, so hat das Gericht, dessen Urteil angefochten wird, nach § 346 Abs. 1 die Revision durch Beschluss als unzulässi...mehr

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F / 2 Feststellung von Vorstrafen des Angeklagten [Rdn 1923]

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A / 16 Ablehnung von Schöffen [Rdn 188]

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§ 21 Fahrlässige Tötung (§ ... / B. Muster

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.1: Verteidigung bei fahrlässiger Tötung In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ darf ich mich bei Ihnen für die gewährte Akteneinsicht bedanken. Ich habe die Angelegenheit mit meinem Mandanten besprochen. Zur Sache erfolgt die nachstehende Einlassung: Mein Mandan...mehr

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V / 51 Verweisungsfragen [Rdn 3952]

Rdn 3953 Literaturhinweise: Behl, Verweisungsbeschluß gem. § 270 StPO und fehlende örtliche Zuständigkeit des höheren Gerichts, DRiZ 1980, 182 Burhoff, Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren, Teil 3: Verweisung und Zurückverweisung, AGS 2023, 102 Pauka/Link/Armenat, Die Verweisung nach § 270 StPO im Lichte des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, StraFo 2017,...mehr

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Z / 21 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 4392]

Rdn 4393 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, ...mehr

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H / 2 Hauptverhandlungshaft [Rdn 2142]

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A / 11 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 98]

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M / 2 Mitteilung über Erörterungen zur Verständigung [Rdn 2303]

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T / 6 Ton- und Filmaufnahmen während der Hauptverhandlung [Rdn 3186]

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A / 30 Anhörungsrüge [Rdn 399]

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A / 36 Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 460]

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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E / 13 Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1816]

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S / 7 Strafbefehlsverfahren [Rdn 3070]

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

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A / 3 Ablehnung eines Sachverständigen

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H / 4 Hinweis auf veränderte Sach-/Rechtslage [Rdn 2172]

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.6.3.1 Strafen und Strafzumessung

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Verstoß gegen § 331 HGB wird beim Täter (vgl. Tz. 30, 46, 49, 53, 57) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im Falle von Leichtfertigkeit ist die Höchststrafe nunmehr 1 Jahr (Abs. 2). Das Mindestmaß der Freiheitsstrafe beträgt einen Monat (§ 38 Abs. 2 StGB), wobei kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten n...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.2.7.3 Rechtsfolgen

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Verstoß gegen § 333 Abs. 1 HGB wird beim Täter (vgl. Tz. 129) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätzen) bestraft. Der Strafrahmen ist im Vergleich zu § 23 GeschGehG moderat, entspricht jedoch dem des § 203 StGB. Für das Verwerten sieht § 333 Abs. 2 Satz 2 HGB Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ode...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.3.2.5.3 Rechtsfolgen

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Verstoß gegen § 332 Abs. 1 HGB wird beim Täter (vgl. Tz. 100 f.) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätzen) bestraft, im Fall von § 332 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 HGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, bei Leichtfertigkeit i. S. d. Abs. 3 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren o...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.6.3.2 Weitere Maßnahmen und Nebenfolgen

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gericht kann dem Täter gem. § 70 StGB im Urteil als Maßregel der Besserung und Sicherung ein Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren erteilen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lässt, dass er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rech...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.3 § 332 HGB

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 332 Verletzung der Berichtspflicht (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Abschlußprüfer oder Gehilfe eines Abschlußprüfers über das Ergebnis der Prüfung eines Jahresabschlusses, eines Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a, eines Lageberichts, eines Konzernabschlusses, eines Konzernlageberichts ...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4 § 333 HGB

Rz. 123 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 333 Verletzung der Geheimhaltungspflicht (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Geheimnis der Kapitalgesellschaft, eines Tochterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2), eines gemeinsam geführten Unternehmens (§ 310) oder eines assoziierten Unternehmens (§ 311), namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeh...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.2.1 Einleitung

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Unrichtige Versicherung über die Richtigkeit eines Jahresabschlusses wurde ursprünglich im Jahr 2007 in § 331 Abs. 1 Nr. 3a HGB nach Vorbild des US-amerikanischen Sarbanes-Oxley Act 2002[1] geregelt. Damit war der deutsche Gesetzgeber seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Transparenz-RL 2004/109/EG[2] nachgekommen. Binnensystematisch war...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1 § 331 HGB

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 331 Unrichtige Darstellung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wermehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.2 § 331a HGB

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 331a Unrichtige Versicherung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 264 Absatz 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 325 Absatz 2a Satz 3, entgegen § 289 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 325 Absatz 2a Satz 4, oder entgegen § 297 Absatz 2 Satz 4 oder § 315 Absatz 1 Satz 5, jeweils a...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.5 § 333a HGB

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 333a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines nach § 324 Absatz 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung begeht und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder eine in...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Erklärung für die verhältnismäßig geringe kriminalstatistische Sichtbarkeit des § 331 HGB (vgl. Tz. 7) lässt sich vor allem Folgendes anführen: Bilanzstraftaten werden i. d. R. nicht um ihrer selbst willen begangen. Am Ende der Ermittlungen stehen meist andere Straftatbestände im Vordergrund,[1] namentlich Betrugs- (§§ 263ff. StGB), Untre...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.2.2.4.3 Rechtsfolgen

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein vorsätzlicher Verstoß gegen § 331a HGB wird beim Täter mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im Falle von Leichtfertigkeit ist die Höchststrafe zwei Jahre. Ansonsten gelten die Tz. 70 ff. entsprechend.mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.8 Sanktionen und sonstige Verstoßfolgen

Rz. 489 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die aktienrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften wurden um Tatbestände mit Bezug zur Vergütungsberichterstattung ergänzt: Unrichtige Darstellung: Gemäß § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe u. a. derjenige bestraft, der als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats im aktienrechtlichen...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 7.1.2.9 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 131 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht ist handelsrechtlich nicht sanktioniertsbewehrt ist. Indessen können festgestellte Mängel im Rahmen der Abschlussprüfung dazu führen, dass im Einzelfall der Bestätigungsvermerk eingeschränkt oder sogar versagt wird, da sich die Verletzung der Aufbewahrungspflicht auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchfü...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.3 Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Reaktion auf diverse Bilanzskandale hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Abgabe einer Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung implementiert. Diese ergibt sich für den Lagebericht aus § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB, für den JA aus § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB. Damit soll – ähnlich w...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 5 IFRS

Rz. 239 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten keine eigenen Sanktionsvorschriften. Vielmehr richtet sich die Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafen sowie Buß- und Ordnungsgeldern nach den §§ 331ff. HGB. Namentlich sind die Strafvorschriften zur Unrichtigen Darstellung in § 331 Abs. 1 Nr. 1a (vgl. Tz. 45), Nr. 2 (vgl. Tz. 49), Nr. 4 (vgl. Tz. 56) HGB, zur Unrichtige...mehr