Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Anforderungen an die Geschäftsleiter nach § 25c KWG

Rz. 161 Zu den Anforderungen an die Geschäftsleiter nach § 25c KWG besteht eine enge Verbindung. Diese Anforderungen beziehen sich in Abs. 3 zunächst auf die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die in Abs. 4 durch die Forderung nach angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Bewältigung dieser Aufgabe sowie in Abs. 4a bzw. Abs. 4b ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.2 Subventionsbetrug durch Bilanzierungsverstöße

Rz. 32 Der Subventionsbetrug nach § 264 StGB ist (mit Ausnahme des § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB) ein so genanntes abstraktes Gefährdungsdelikt, das für einen bestimmten Bereich (Subventionsvergabe[1]) im Vorfeld des § 263 StGB liegt.[2] Der Subventionsbetrug ist bereits vollendet, sobald die falschen Angaben dem Subventionsgeber gegenüber gemacht sind. Nicht erforderlich ist, das...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.3.4 Subventionsbetrug

Rz. 49 Die Vorlage unrichtiger Buchführungsunterlagen kann auch Tathandlung eines Subventionsbetruges i. S. v. § 264 StGB sein. Nach § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer einem Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen (§ 264 Abs. 8 StGB) unrichtige oder unvollständige Angaben macht, z. B. durch Angabe fiktiver Exporte mit fingierten Unterlagen zur Erlangu...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.5.2 Veruntreuung von Arbeitsentgelt

Rz. 65 Eine unrichtige Buchführung über die Anzahl der Arbeitnehmer kann eine Vorbereitungshandlung für dann folgende unrichtige Beitragsnachweisungen gegenüber der Krankenkasse als zuständiger Einzugsstelle sein. Kommt es zur Abgabe unrichtiger Nachweisungen, stellt dies bezüglich der Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung ein Vergehen nach § 266a StGB dar.[1] Rz....mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.6 Bilanzierungsverstöße und Unterschlagung

Rz. 45 Nach § 246 Abs. 1 StGB macht sich wegen Unterschlagung strafbar, wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. War ihm die Sache zudem anvertraut, so liegt eine veruntreuende Unterschlagung im Sinne des § 246 Abs. 2 StGB vor. Rz. 46 Nach Aufgabe des Gewahrsamserfordernisses fordert § 246 StGB nur noch einen über das innere Zueignenwoll...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.2.3 Unterlassene Abgabe des "Bilanzeides"

Rz. 236 Nach § 120 Abs. 2 Nr. 15 WpHG handelt ordnungswidrig, wer die gemäß § 114 Abs. 2 Nr. 3 WpHG bzw. § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG vorgeschriebene Abgabe des "Bilanzeides" im Jahres- und Halbjahresfinanzbericht unterlässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden (§ 120 Abs. 24 WpHG).[1]mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.2.1 Bankrott

Rz. 29 Der Straftatbestand des § 283 StGB soll den Gläubiger davor schützen, dass der Schuldner durch unterlassene bzw. mangelhafte Buchführung den Zugriff des Gläubigers auf tatsächlich vorhandenes Schuldnervermögen vereitelt, weil mangels aussagekräftiger Buchführungsunterlagen die bestehende Masse nicht vollständig festgestellt werden kann. Rz. 30 Im Einzelnen macht sich d...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.4.1 Urkundenfälschung

Rz. 52 Wegen Urkundenfälschung macht sich nach § 267 Abs. 1 StGB strafbar, wer vorsätzlich (bedingter Vorsatz genügt) zur Täuschung im Rechtsverkehr (der Täter muss die Herbeiführung eines Irrtums des zu Täuschenden und dessen Veranlassung zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zumindest als sichere Folge seines Verhaltens voraussehen; Absicht ist nicht erforderlich) eine une...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.1.2 Mangelnde oder nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung außerhalb einer Krise

Rz. 27 Nach § 283b Abs. 1 Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer entgegen dem Handelsrecht Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Rz. 28 Im Gegensatz zu § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB, der die Tatbegehung während einer Unternehmenskrise erfordert, san...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.2.2 Unrichtige Abgabe des "Bilanzeides"

Rz. 235 Nach § 331a HGB macht sich nunmehr auch strafbar, wer entgegen § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB, § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB oder § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB eine Versicherung nicht richtig abgibt. Strafbar ist danach nur die nicht richtige Abgabe des "Bilanzeides". Die unterlassene Abgabe des "Bilanzeides" stellt keine Straftat dar. Die Tat wird mit Freiheitss...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.2.2 Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 36 Der Straftatbestand des § 283b Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB ergänzt § 283 Abs. 1 Nr. 5, 6 StGB. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn die Buchführungs-/Aufbewahrungspflichten vernachlässigt worden sind, die Buchführung nicht nachgeholt worden ist, die Mängel in der Buchführung sich noch auswirken und es zur Zahlungseinstellung oder zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. seiner...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.2.2 Verstöße auf Seiten des Prüfers

Rz. 96 Tätigwerden eines nicht berechtigten Prüfers Nach § 334 Abs. 2 HGB handelt derjenige ordnungswidrig, der zu einem Jahresabschluss, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu prüfen ist, einen Vermerk nach § 322 HGB erteilt, obwohl er nach § 319 Abs. 2 HGB oder die Wirtschafts- bzw. Buchprüfungsgesellschaft, für die er tätig wird, nach § 319 Abs. 3 HGB nicht Abschlussprü...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.3.1 Betrug

Rz. 40 Die Vorlage unrichtiger Buchführungsunterlagen kann einen Betrug i. S. v. § 263 Abs. 1 StGB darstellen. Danach macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsach...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.5.1 Untreue

Rz. 62 Die Verletzung von Buchführungspflichten kann zu einer Strafbarkeit wegen Untreue in Form des Treubruchtatbestandes (§ 266 Abs. 1 2. Alt. StGB) führen. Danach macht sich strafbar, wer die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen (Treuepflicht [1]), vorsätzlich (bedi...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.1 Betrug durch Bilanzierungsverstöße

Rz. 31 Die Vorlage gefälschter Bilanzen oder anderer Rechenwerke kann bei Vorliegen folgender Voraussetzungen einen Betrug im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB darstellen: Täuschungshandlung in Form der Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (z. B. durch Vorlage eines manipulierten Jahresabschlusses; auch durch Unterlassen kann getäuscht werden,...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.7 Bilanzierungsverstöße und Urkundsdelikte

Rz. 48 Des Weiteren kommt im Zusammenhang mit Bilanzierungsverstößen in Rechenwerken die Verwirklichung einiger Urkundsdelikte im Sinne der §§ 267 ff. StGB in Betracht. Rz. 49 Voraussetzung für (fast) alle Tatbestände ist zunächst, dass es sich bei dem Tatobjekt um eine Urkunde handelt. Unter einer Urkunde versteht man im Strafrecht eine verkörperte (menschliche) Gedankenerkl...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.5 Bilanzierungsverstöße und Untreue

Rz. 42 Bilanzierungsverstöße können sowohl Ermöglichungs- als auch Verdeckungshandlungen beim Tatbestand der Untreue im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB sein. Danach macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten (Verfügungs- bzw. Verpflichtungsbefugn...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.1.1 Mangelnde oder nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung während einer Krise

Rz. 11 Nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB macht sich strafbar, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit entgegen dem Handelsrecht Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Rz. 12 Als Täter des § 283 StGB ("wer")...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.5 Verstöße von Mitgliedern des Prüfungsausschusses

Rz. 253 Nach § 324 HGB – eingeführt durch das BilMoG – haben bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. d. § 264 HGB, die keinen Aufsichts- oder Verwaltungsrat besitzen, einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich mit den in § 107 Abs. 3 Sätze 2, 3 AktG beschriebenen Aufgaben (Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.2.1 Verstöße auf Seiten der Kapitalgesellschaft

Rz. 89 Verletzung der Bestellungspflicht Nach § 318 Abs. 1 Satz 4 HGB haben die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft bzw. gegebenenfalls die Mitglieder des Aufsichtsrats unverzüglich nach der Wahl des Abschlussprüfers diesem den Prüfungsauftrag zu erteilen. Rz. 90 Der Begriff "unverzüglich" bedeutet nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB "ohne schuldhaf...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 4 Verletzung internationaler Bilanzierungsstandards und ihre Folgen

Rz. 282 Internationale Rechnungslegungsstandards (EU-angenommene IAS/IFRS) kommen – außer für den optionalen Informations-Einzeljahresabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB – obligatorisch nur für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Konzernmutterunternehmen in Betracht. Für andere Konzernmutterunternehmen kommt es zu einer Befreiung von der Verpflichtung zu HGB-Konzerna...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.4.3 Fälschung technischer Aufzeichnungen

Rz. 57a Ebenfalls im Urkundenstrafrecht untergebracht ist der Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen. Nach § 268 Abs. 1 StGB liegt eine Fälschung technischer Aufzeichnungen vor, wenn: eine unechte technische Aufzeichnung hergestellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Aufzeichnung gebraucht wird. Eine Strafbarkeit kann de...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.3.2 Computerbetrug

Rz. 43 Bei Manipulationen im Falle DV-gestützter Buchhaltung kommt als spezieller Tatbestand der Computerbetrug gem. § 263a StGB in Betracht. Danach macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch un...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.4.4 Urkundenunterdrückung

Rz. 58 Die Vernichtung, Beschädigung oder das Vorenthalten der Buchhaltungsunterlagen kann schließlich den Tatbestand der Urkundenunterdrückung i. S. v. § 274 StGB erfüllen. Die Tatbegehung erfolgt meist als Verdeckungshandlung, um andere Vermögens- oder Bankrottdelikte zu verheimlichen. Rz. 59 Danach macht sich strafbar, wer eine Urkunde, welche ihm entweder überhaupt nicht ...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.5.3 Delikte diverser Wirtschaftsgesetze

Rz. 67 Bei der Verletzung spezieller Aufzeichnungspflichten drohen zudem entsprechende Sanktionen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Geldbuße etc.) nach diversen Wirtschaftsgesetzen, wie z. B. Strafbarkeit bei unsachgemäßer Führung des Depotnummernbuches im Falle der Zahlungseinstellung oder Insolvenzverfahrenseröffnung gem. §§ 14, 37 DepotG; Ordnungswidrigkeit nach § 103 HGB bei...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.3.3 Kreditbetrug

Rz. 46 Die Vorlage manipulierter Buchführungsunterlagen zum Zwecke einer Kreditgewährung[1] kann den speziellen Betrugstatbestand des Kreditbetruges i. S. v. § 265b StGB erfüllen.[2] Zum Schutz von Kreditgebern vor betrügerischer Erschleichung von Kapitalmitteln erfasst § 265b StGB hierbei Tathandlungen, die noch im Vorfeld des § 263 StGB liegen. Bereits mit der Vorlage der ...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.4.2 Fälschung beweiserheblicher Daten

Rz. 54 Da der Urkundenbegriff nur Gedankenerklärungen erfasst, die in schriftlicher oder sonst verkörperter Form vorliegen, hat der Gesetzgeber für unsichtbar gespeicherte Daten ohne Ausdruck einen eigenen Straftatbestand geschaffen. Bei Manipulationen in der DV-gestützten Buchführung kommt somit anstelle des § 267 StGB eine Strafbarkeit nach § 269 StGB in Betracht. Die Vors...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.4 Kreditbetrug durch Bilanzierungsverstöße

Rz. 39 Auch beim Kreditbetrug nach § 265b StGB handelt es sich um ein so genanntes abstraktes Gefährdungsdelikt, das für einen begrenzten Bereich (Kreditgewährung[1]) im Vorfeld des § 263 StGB liegt. Hier ist bereits mit der Vorlage der falschen Unterlagen der Tatbestand vollendet, ohne dass es auf eine Irrtumserregung, Kreditgewährung oder einen Schadenseintritt ankommt.[2]...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.3.1 Offenlegung eines unrichtigen Konzernabschlusses oder -lageberichts

Rz. 197 Nach § 331 Nr. 3 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft zum Zwecke der Befreiung nach § 291 Abs. 1 und 2 HGB oder einer nach § 292 HGB erlassenen Rechtsvorschrift einen Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältnisse des Konzerns unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, vo...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 68 Nach § 331 Nr. 1 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse derselben in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss oder im Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 69 Zum Täterkreis zählt § 331 Nr. 1 HGB die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.3 Kapitalanlagebetrug durch Bilanzierungsverstöße

Rz. 36 Auch der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB stellt ein so genanntes abstraktes Gefährdungsdelikt dar, das ebenfalls für einen begrenzten Bereich (Kapitalanlagen) im Vorfeld des § 263 StGB liegt. Die Strafbarkeit setzt nicht die Verursachung eines Vermögensschadens voraus, sondern knüpft vielmehr schon an die Gefährdung der Vermögensinteressen des Anlegers an und pön...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse des Konzerns

Rz. 177 Nach § 331 Nr. 2 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 178 § 331 Nr. 1 HGB entsprechend zählen zum Täterkreis des § 331 Nr. 2 HGB ebenfalls nur die Mitglieder...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Parteiverrat

Rz. 912 Hinweis Siehe auch Rdn 898 ff., 1514 ff. Rz. 913 § 356 StGB – Parteiverratmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Prozessbetrug

Rz. 291 Rechnet jemand in einem Zivilprozess damit, dass durch sein prozessuales Vorbringen die auf Beklagtenseite auftretenden Personen getäuscht werden und diese irrtumsbedingt zu einer selbstschädigenden Vermögensverfügung veranlasst werden, kann er sich wegen Prozessbetruges (§ 263 StGB stellt auch fremdnützigen Betrug unter Strafe) strafbar machen. Seine Strafbarkeit en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nicht überzeugende/falsche Ansicht Mich überzeugt diese Begründung, wenn man das denn als "Begründung" anerkennt, nicht, diese Argumentation hat mich übrigens noch nie überzeugt. Sie ist falsch und wird nicht dadurch richtig, dass sie von der Rspr. wie ein Mantra immer wieder wiederholt wird, ohne dass man es – leider auch mal wieder hier – für notwendig ansieht, sich mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2024, Alternative Fo... / D. Sanktionen bei Fahren ohne Mofa-Prüfbescheinigung

Wer ohne die erforderliche Prüfbescheinigung ein Mofa führt, verstößt übrigens nicht gegen § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, so dass keine Geld- oder Freiheitsstrafen zu befürchten sind. Es läge lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 75 Nr. 5, 5 Abs. 1 S. 1 FeV vor. Nach § 5 FeV darf auf öffentlichen Straßen ein Mofa nur führen, wer eine Prüfung absolviert hat. Es droht jedoch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Personenbedingte Kündigung / 2 Personenbedingte Kündigungsgründe

In den folgenden Fällen kann eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wobei bedacht werden muss, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und hier kein allgemeingültiger Katalog möglicher Kündigungsgründe aufgestellt wird: Führerscheinentzug: Kann ein Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung aufgrund fehlender Fahrerlaubnis nicht mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsgeheimnis / 4 Strafrechtliche Aspekte

Die §§ 17–19 UWG enthielten strafrechtliche Bestimmungen bezüglich des Verrats von Betriebsgeheimnissen. Diese sind zum 25.4.2019 entfallen. An ihre Stelle ist § 23 GeschGehG getreten. Der Verstoß gegen § 4 GeschGehG stellt keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 23 Abs. 1 GeschGehG eine Straftat dar. Dies spiegelt sich auch im Strafrahmen wider, der eine Geldstrafe od...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte es eine Regelu... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftung des Arbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Unterweisungen... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen neue Maschinen... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 2 AO

Leitsatz § 152 Abs. 2 der Abgabenordnung verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Normenkette § 152 Abs. 2 AO, Art. 6 Abs. 2 EMRK Sachverhalt Die Entscheidung ist ohne Tatbestand ergangen. Auch die Vorentscheidung (Niedersächsisches FG, Urteil vom 20.7.2022, 4 K 212/20) ist nicht veröffentlicht, sodass der Sachv...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten Verkehrswege ... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 106 [Autor/Zitation] Gemäß § 334 Abs. 1 Nr. 2a ist die vorsätzliche Verletzung des § 294 Abs. 1 eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 334 Abs. 3 mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Rz. 107 [Autor/Zitation] Eine Verletzung von § 294 Abs. 2 und 3 hat kein Bußgeld zur Folge. Allerdings sind Verstöße gegen Abs. 2 als mittelbar bußgeldbewehrt anzusehen, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2024, Heimtücke durc... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. [10] Die Revision des Angeklagten hat keinen Erfolg. Das Urteil weist weder zum Schuld- noch zum Straf- oder Maßregelausspruch einen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler auf. Der Erörterung bedarf nur das Folgende: [11] 1. Die auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruhenden Feststellungen tragen die Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke im Sinne des § 21...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Sanktionen

Rz. 179 [Autor/Zitation] Für den Konzernabschluss und -lagebericht gelten bei unrichtiger Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des Konzerns die Vorschriften des § 331, bei Verstößen gegen die Aufstellung gelten die Vorschriften des § 334. Rz. 180 [Autor/Zitation] Werden TU vorsätzlich nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, obwohl d...mehr

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zfs 06/2024, Heimtücke durc... / 1 Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Landgericht hat im Wesentlichen folgende Feststellungen und Wertungen getroffen: Am Nachmittag des Tattage...mehr

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AGS 06/2024, ABC der Gegens... / 28. Strafvollzug (StVollzG), gerichtliche Tätigkeit, Beispielsfälle

Auf folgende Gegenstandswertbemessungen ist hinzuweisen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 167 [Autor/Zitation] Sofern ein MU zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts nach § 290 HGB oder § 11 PublG verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird als Konsequenz auch eine Offenlegung beim Betreiber des Bundesanzeigers unterbleiben. Bei Verletzung der Offenlegungspflicht hat das Bundesamt für Justiz nach § 335 Abs. 1 S...mehr