Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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Niederlande1 Wir danken Fra... / f) Haftung für wirtschaftsrechtliche Ordnungswidrigkeiten

Rz. 212 Das niederländische Gesetz über wirtschaftsrechtliche Ordnungswidrigkeiten beinhaltet einige Bestimmungen über die Verletzung gesetzlicher Pflichten durch Geschäftsführer, z.B. gemäß dem Gesetz über das Handelsregister und dem Zweiten Buch des NL-BGB. Die Verletzung dieser Bestimmungen wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann zu einer Freiheitsstrafe oder zu e...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Haftung nach dem ZTD

Rz. 124 Die Vorschrift des Art. 469 ZTD dient dem Gläubigerschutz. Die Geschäftsführer sind verpflichtet, der Gesellschaft den Betrag zu ersetzen, den sie in ihrem Namen nach Entstehen des Grundes für die Eröffnung des Konkursverfahrens an Dritte ausbezahlt haben, es sei denn, sie haben dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gehandelt. Gem. Art. 626 ZTD werden d...mehr

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Warum müssen Unterweisungen... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 4. Staatliche Aufsicht

Rz. 39 Das niederländische Justizministerium übt durchgehende Aufsicht während des gesamten Zeitraums des Bestehens der B.V. aus (siehe Rdn 36). Nach der Gründung hat die B.V. verschiedene (jährliche) Verpflichtungen, wie z.B. die Veröffentlichung des Jahresabschlusses (jaarrekening) und des Berichts der Geschäftsführung (bestuursverslag) oder die Ein- und Austragung von Ges...mehr

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Kanada / 2. Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft

Rz. 43 Sect. 21 (1) CBCA gewährt neben Gesellschaftern auch Gläubigern der Gesellschaft sowie dem Director das Recht, die in Sect. 20 (1) CBCA bezeichneten Unterlagen der Gesellschaft während üblicher Geschäftszeiten kostenfrei einzusehen und sich daraus Auszüge zu fertigen. Es handelt sich um:mehr

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Mexiko / II. Delikte

Rz. 132 Nach Art. 421 Abs. 6 CNPP muss die Strafbarkeit der juristischen Person ausdrücklich im materiellen Strafrecht, also im CPF oder in den Strafgesetzbüchern der Länder, angeordnet sein. Der 2016 in das mexikanische Strafgesetzbuch aufgenommene Art. 11bis CPF ermöglicht eine Strafbarkeit juristischer Personen unter anderem bei Terrorismus, Eingriff in den Luftverkehr, D...mehr

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Singapur / III. Geschäftsführung

Rz. 120 Wie in Europa haben die Direktoren auch in Singapur das Recht und die Pflicht zur Geschäftsführung. Die Pflichten des Geschäftsführers einer Pte. Ltd. sind sowohl durch Gesetzesrecht als auch durch Richterrecht (Case Law) determiniert. Die Direktoren sind persönlich verantwortlich für die Erfüllung der Vorgaben des Companies Act. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist ihne...mehr

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Slowenien / II. Gesellschafter

Rz. 13 Gemäß Art. 473 ZGD-1 kann die Gesellschaft von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Gesetz sieht damit die Gründung einer Ein-Mann-d.o.o. ausdrücklich vor. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt, diese Nummer kann aber mit Zustimmung des Wirtschaftsministers überschritten werden. Gesellschafter einer d.o.o. können in- oder ausländische geschäf...mehr

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Ungarn / I. Geschäftsführer

Rz. 170 Geschäftsführer kann gem. § 3:196 Ptk. i.V.m. § 3:22 Ptk. jede handlungsfähige Person sein, d.h. auch ein nicht ungarischer Staatsbürger. Rz. 171 Das Ptk. regelt die innere Organisation der GmbH im Wege der Fremdorganschaft. Neben den Gesellschaftern können daher auch Nichtgesellschafter mit organschaftlicher Vertretungsmacht betraut werden. Die Bestellung des Geschäf...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Insolvenzverschleppung

Rz. 146 Insolvenzverschleppung ist die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags. Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführern, welche vor dem Inkrafttreten des VAE-Insolvenzgesetzes bei Vorliegen der gesetzlich definierten Voraussetzungen keinen Insolvenzantrag gestellt haben, drohten teilweise empfindliche strafrechtliche Sanktionen. Rz. 147 Die Tatsache der Insolvenzverschlep...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / III. Geschäftsführung

Rz. 117 Rechte und Pflichten des Geschäftsführers können sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch in einem Geschäftsführervertrag festgelegt werden. Rz. 118 Im Falle von Missmanagement, Überschreiten der Vertretungsbefugnisse, Missbrauch seiner Position und Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz, ist der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern der LLC sowie Dritten persönlic...mehr

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Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 1.5 Strafandrohung

Rz. 8 Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Anzeigepflicht werden mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße geahndet.mehr

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Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 2.2 Fahrlässiger Verstoß gegen die Anzeigepflicht (Abs. 2)

Rz. 17 Hat der Täter fahrlässig gegen seine Anzeigepflicht verstoßen, wird er mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Für die Strafbemessung gelten die Vorschriften der §§ 38ff. StGB. Zu berücksichtigen sind die Bedeutung bzw. Schwere der Tat, das Ausmaß der Schuld des Täters und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 46 A...mehr

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Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich mit Art. 1 Nr. 181, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV–Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit der Nummer 307a mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt worden. Die Norm enthielt zunächst Straftatbestände zum Schutz der elektronischen Gesundheitskarte. Rz. 2 Durch das...mehr

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Sommer, SGB V § 398 Strafvo... / 2.1 Vorsätzlicher Verstoß gegen die Anzeigepflicht (Abs. 1)

Rz. 9 Der Vorstand einer Krankenkasse hat deren Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenzgründe; §§ 16 bis 19 InsO) unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Beifügung aussagefähiger Unterlagen anzuzeigen (§ 160 Abs. 2 Satz 1). Ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist strafbar. Rz. 10 Eine Krankenkasse ist zahlungsunfä...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.1.3 Zentrale Änderungen für Abschlussprüfer

Die zentralen Änderungen für Abschlussprüfer umfassen die Verschärfung der Haftungshöchstgrenzen bei gesetzlichen Abschlussprüfungen, Prüfungen von PIEs und des Sanktionsrahmens bei Erteilung eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Haftungshöchstgrenzen Die Haftungshöchstgrenzen eines gesetzlichen Abschlussprüfers werden in Abhängigkeit der geprüften Unternehmen ausdifferenzie...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.1.2 Wesentliche Änderungen und Auswirkungen für Unternehmen

Die wesentlichen Änderungen umfassen die Bereiche Abschlussprüfung, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem, Zusammensetzung und Kompetenzen des Prüfungsausschusses sowie die Verschärfung der Haftungsregelungen für gesetzliche Vertreter. Abschlussprüfung Für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen wird – wie bereits für CRR-Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen –...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Rückabwicklung und Anrechnung

Rz. 74 Der Gesetzgeber will durch § 398a Abs. 4 AO sicherstellen, dass eine Rückabwicklung gezahlter Beträge nicht stattfindet [1], sondern allenfalls eine Anrechnung auf eine verhängte Geldstrafe.[2] Die gesetzliche Regelung entspricht § 153a Abs. 1 S. 6 StPO, wonach etwaig erbrachte Teilleistungen nicht erstattet werden. Dasselbe gilt, wenn das Verfahren aus anderen Gründen...mehr

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Voraussetzungen für die bet... / 4.1 Jugendarbeitsschutzgesetz

Für die Antwort auf die Frage, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf, ist § 25 JArbSchG heranzuziehen. Dort ist festgelegt, welche Personen Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen und damit im Umkehrschluss auch nicht einstellen dürfen, z. B. wer 1. wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren, 2. wegen einer vorsätzlichen Straftat, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. (Steuer-)Vergehen

Rz. 41 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 1 Satz 1 StPO kann ein Strafbefehl nur beantragt werden, wenn ein Vergehen geahndet werden soll. Ein solches liegt bei einer rechtswidrigen Tat vor, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist (vgl. § 12 Abs. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bei Verbrechen (vgl. § 12 Abs. 1 StGB: Strafdrohung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eignung der Strafsache für das Strafbefehlsverfahren

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Bei der Beurteilung der zweiten in § 400 AO genannten Voraussetzung für den Erlass eines Strafbefehls, nämlich ob "die Strafsache zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren geeignet erscheint", hat sich die FinB vornehmlich an § 407 Abs. 1 Satz 2 StPO zu orientieren. Die Beantwortung der Frage nach der allgemeinen Eignung der Strafsache zur Beh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rückabwicklung (§ 398a Abs. 4 AO)

Rz. 39 [Autor/Stand] Tritt die Rechtsfolge des § 398a Abs. 1 AO nicht ein, wird ein gezahlter Geldbetrag nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO nicht erstattet (§ 398a Abs. 4 AO). Dies kommt insb. in Betracht, wenn (hinsichtlich einer materiell-rechtlichen Tat) Steuern, Zinsen und Geldbetrag innerhalb der dem Tatbeteiligten gesetzten Frist nicht vollständig gezahlt wurden oder das Verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Form, Inhalt und Wirkung des Strafbefehlsantrags

Rz. 99 [Autor/Stand] Die förmlichen und inhaltlichen Anforderungen an den Strafbefehl ergeben sich aus § 409 Abs. 1 StPO . Die Vorschrift lautet: § 409 StPO Inhalt des Strafbefehls (1) Der Strafbefehl enthält:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Vor- und Nachteile

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu den unbestreitbaren Vorzügen des Strafbefehlsverfahrens gehört, dass in vielen Strafsachen, die tatsächlich und rechtlich einfach gelagert sind, eine richterliche Entscheidung schnell und mit geringem Kostenaufwand herbeigeführt werden kann. Dies entspricht in der Regel auch dem "Interesse des Staatsbürgers, dem daran gelegen ist, einfachere Straffäll...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach § 400 AO ist den FinB das Recht einräumt, ein von ihr selbständig geführtes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zu beenden. Die Regelung erklärt sich weitgehend aus dem Umstand, dass das BVerfG[2] das frühere steuerstrafrechtliche Unterwerfungsverfahren, das von den FinB abgewickelt wurde und sich in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 136 [Autor/Stand] Sachlich zuständig für den Erlass des Strafbefehls ist stets das AG (§ 407 Abs. 1 StPO). Als Spruchkörper ist im Strafbefehlsverfahren nur der Strafrichter zuständig, der in allen Fällen entscheidet, in denen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren "zu erwarten ist" (§ 25 Nr. 2 GVG). Da durch Strafbefehl nur eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr verhäng...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / b) Personenbezogen "einmalig"

Die Beschränkung "nur einmal" in der Anm. 1 ist aber nicht verfahrensbezogen zu verstehen mit der Folge, dass die Grundgebühr im Verfahren überhaupt nur einmal entstehen könnte. Sie ist vielmehr nur personenbezogen einmalig zu verstehen. Das bedeutet, dass die Grundgebühr im Verfahren so oft entstehen kann, wie sich unterschiedliche Verteidiger in die Sache einarbeiten.[34] ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 138 [Autor/Stand] Wenn die Ermittlungsbehörde (FinB oder StA) den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls bei dem zuständigen AG gestellt hat, muss dieses über den Antrag entscheiden. Folgende Entscheidungen sind möglich: antragsgemäßer Erlass des Strafbefehls, § 408 Abs. 3 Satz 1 StPO (s. Rz. 140 ff.), Zurückweisung des Antrags wegen Unzulässigkeit (s. Rz. 145), Zurückweisung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ausschlussgründe

a) Keine anderweitige Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit Rz. 34 [Autor/Stand] Ist wegen derselben Tat i.S.d. § 264 StPO (s. dazu § 385 Rz. 1315 ff.) bereits anderweitig Anklage erhoben (§ 151 StPO) oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden (§ 407 Abs. 1 StPO), ist das Strafverfahren in dieser Sache bei Gericht anhängig mit der Folge des Übergangs der Verfahrensherrs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Kein Verbot der Schlechterstellung

Rz. 212 [Autor/Stand] Im "gewöhnlichen" Strafverfahren hat der Angeklagte die Sicherheit, dass ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel (Berufung/Revision) nicht zu einer Verschlechterung des angefochtenen Urteils führt, sofern es von ihm bzw. von der StA zu seinen Gunsten eingelegt worden ist (§ 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 StPO, sog. Verbot der "reformatio in peius"). Im Einspruch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zurückweisung wegen Unzulässigkeit

Rz. 145 [Autor/Stand] Dass Anträge auf Erlass eines Strafbefehls schon wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden, dürfte relativ selten vorkommen. Ganz auszuschließen ist dies aber nicht. Man denke nur an die Fälle, in denen die Verfolgung von Steuervergehen verjährt ist. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen daher wenigstens stichwortartig einige Orientierungshilfen ang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 400 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

Schrifttum: App, Rechtskraftwirkung von Strafbefehlen bei Steuerhinterziehung, DStR 1986, 651; Bilsdorfer, Aktuelle Fragen aus dem Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, StBp 1995, 89; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Burhoff, Der Strafbefehl im Steuerstrafverfahren, PStR 1999, 52; Burhoff, Das Strafb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Anberaumung der Hauptverhandlung

Rz. 151 [Autor/Stand] Gemäß § 408 Abs. 3 Satz 2 StPO beraumt der Strafrichter die Hauptverhandlung an, wenn er Bedenken hat, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, oder wenn er von der rechtlichen Beurteilung im Strafbefehlsantrag abweichen oder eine andere als die beantragte Rechtsfolge festsetzen will und die StA bzw. die FinB auf ihrem Antrag beharrt. Beispiel Der Richter h...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erlass des Strafbefehls

Rz. 140 [Autor/Stand] Bestehen gegen den Erlass des beantragen Strafbefehls keine Bedenken, hat der Richter den Strafbefehl zu erlassen (§ 408 Abs. 1 Satz 1 StPO). So ist es in der Praxis auch die ganz überwiegende Regel (s. Rz. 8). Von dem gestellten Antrag darf er nicht abweichen. Mit dem Erlass des Strafbefehls, nicht dagegen bereits mit Stellung des Strafbefehlsantrags, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bewährungswiderruf trotz Selbstanzeige?

Rz. 804 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob die Begehung einer Steuerhinterziehung während der Bewährungszeit trotz strafbefreiender Selbstanzeige den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gem. § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB rechtfertigen kann. Beispiel 1 Der Stpfl. S wird wegen Steuerhinterziehung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. I...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Bemessung der Wahlanwaltsgebühr

Bei der Bemessung der Höhe der Gebühr sind über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[86] Zu beachten ist, dass zur Bemessung der Grundgebühr nur die dem Abgeltungsbereich der Grundgebühr unterfallenden Tätigkeiten herangezogen werden. Alle anderen Tätigkeiten sind bei der Bemessung der daneben entstehenden Verfahrensgebühr zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Beschränkung des Einspruchs

Rz. 169 [Autor/Stand] Im Normalfall wird demjenigen, der gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, daran gelegen sein, dass der Strafbefehl im Ganzen aufgehoben und der ihm zugrunde liegende Sachverhalt erneut durch einen Richter strafrechtlich gewürdigt wird. Andererseits sind die Fälle gar nicht selten, in denen es dem Angeklagten nur darum geht, eine Herabsetzung der aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausnahmestellung

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige ist ein Fremdkörper im deutschen Strafrecht. Der Staat kommt dem Steuerhinterzieher mit der Regelung des § 371 AO in einer Weise entgegen, die dem deutschen Strafrecht (von der Ausnahme des § 266a Abs. 6 StGB im Beitragsstrafrecht und § 261 Abs. 8 StGB bei der Geldwäsche abgesehen, dazu Rz. 828 f.) unbekannt ist: Er gewährt auch dann no...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verschwiegenheitspflicht / 5 Betriebsräte

Die Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche oder geschäftliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn die Schweigepflicht das sogenannte Arbeitsverhalten betrifft.[1] Darum handelt es sich, wenn der Arbeitgeber kraft seines arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verschwiegenheitspflicht / 1 Verschwiegenheitspflicht vor und während des Arbeitsverhältnisses

Die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht ist umfassender als die aus § 23 GeschGehG, der eng an den früheren, mit Inkrafttreten des GeschGehG aufgehobenen § 17 UWG angelehnt ist. Sie erstreckt sich auf alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie auf Tatsachen, die die Person des Arbeitgebers oder eines Arbeitnehmers in besonderem Maße berühren und die er aufgrund s...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 4 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 78 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach Handelsrecht führt zu keinen direkten Sanktionen.[1] Anders ist dies aus strafrechtlicher Sicht. Eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe droht demjenigen, der vor Ablauf der gesetzlichen (handelsrechtlichen) Aufbewahrungsfrist Handelsbücher oder sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen beiseiteschaf...mehr

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Sicherheit bei Pannen und U... / 7 Unfallhilfe – Rechtliche Situation

Der "klassische Fall": Man fährt nachts über eine einsame Landstraße und sieht ein verunfalltes Auto vor sich im Straßengraben. Die gesetzliche Regelung sieht hier vor, dass bei einem Unfall Verkehrsteilnehmer anderen helfen müssen. Wer zumutbare Hilfeleistung verweigert, kann mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Hat besagtes Auto auf der Landstraße hingegen keinen ...mehr

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AGS 09/2021, Umfang der Bes... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Der das Urteil mit der Sachrüge angreifende Angeklagte hat beantragt, ihm für die Revisionsinstanz zur Verteidigung gegen den Adhäsionsantrag Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seiner Verteidigerin zu bewilligen. Der Antrag hatte keinen Erfolg.mehr

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AGS 09/2021, Kostenforderun... / II. Insolvenzforderung/Neuforderung

Nach Auffassung des BGH hat die Kostenbeamtin nach §§ 19 Abs. 2 S. 4, 3 Abs. 2 GKG eine Gebühr i.H.v. 840,00 EUR für das Revisionsverfahren angesetzt. Diese bemesse sich auf den 2,0-fachen Satz des Festbetrages von 420,00 EUR, der zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Kostenentscheidung (vgl. § 71 Abs. 2 GKG) für eine rechtskräftig erkannte Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Die Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO als Verfahrenshindernis

Rz. 22 [Autor/Stand] Vor dem Hintergrund der Rspr. des EuGH in Sachen Fransson[2] und Kretzinger[3] wird zukünftig fraglich sein, ob und ggf. inwieweit auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO (vgl. hierzu § 398a Rz. 12, 13) als rechtskräftige Aburteilung in Betracht kommt und damit als Verfahrenshindernis bereits der Einleitung eines Stra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das 2. AO-StrafÄndG [2] wurd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.6 Fakultative Ausschlussgründe, Abs. 6

Rz. 15 Bei den Ausschlussgründen nach § 117a Abs. 6 AO handelt es sich um fakultative Verweigerungsgründe. Liegt ein solcher Grund vor, so übt die Steuerfahndung das ihr zustehende Ermessen[1] pflichtgemäß aus. Nach § 117a Abs. 6 Nr. 1 AO kann die Steuerfahndung von der Übermittlung personenbezogener Daten Abstand nehmen, wenn ihr die Daten nicht vorliegen, sie diese aber oh...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Persönliche Voraussetzungen für Geschäftsführer, Notgeschäftsführer

Rz. 100 Geschäftsführer kann gem. § 6 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG grundsätzlich jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Er braucht kein Gesellschafter zu sein, es gibt anders als in der Personengesellschaft keine verpflichtende Selbstorganschaft. Diese ist aber möglich. Man spricht dann von Gesellschafter-Geschäftsführern, sonst von Dritt- bzw. Fremdges...mehr