Fachbeiträge & Kommentare zu Freiheitsstrafe

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale (Überblick)

Rz. 10 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Wer die Schädigung des Umsatzsteueraufkommens gem. § 26b UStG gewerbs- oder bandenmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Sanktionen

Rz. 19 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Als Strafrahmen sieht § 26c UStG eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder ein Geldstrafe vor. Die Geldstrafe kann i. H. v. 5 bis 360 Tagessätzen verhängt werden (§ 40 Abs. 1 StGB). Für Teilnehmer (Anstifter/Gehilfen) besteht die Möglichkeit der Strafmilderung (§ 27 Abs. 2 i. V. m. § 49 Abs. 1 StGB). Es handelt sich somit nach § 12 Abs. 2 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines und Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 375 Abs. 1 AO betrifft die Statusfolgen des § 45 Abs. 2 StGB (Amtsunfähigkeit und Verlust der passiven Wahlfähigkeit), nicht aber die Aberkennung des aktiven Wahlrechts gem. § 45 Abs. 5 StGB. Die Dauer, den Beginn und die Wirkung des Verlustes der Fähigkeiten und der damit verbundenen Rechtsstellungen sowie die Möglichkeiten zu Wiedererlangung der Fähi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 16 [Autor/Stand] Ein Ausspruch nach § 375 Abs. 1 AO kommt nur bei einem der in Rdnr. 11 genannten Steuervergehen in Betracht, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Rz. 17 [Autor/Stand] Unschädlich ist, dass das betreffende Vergehen in Tateinheit zu einem anderen Straftatbestand steht, der nicht unter die Vorschrift des § 375 Abs. 1 AO fä...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / A. Einleitung

Gerät ein Mensch in eine Notlage, herrscht bei privaten Ersthelfern oft große Unsicherheit inwieweit sie zur Hilfeleistung verpflichtet sind. Der Gesetzgeber hat dazu im Strafgesetzbuch eindeutig festgelegt: Zitat "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erheblich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

Rz. 247 [Autor/Stand] Die "namentlich" in § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a–c AO aufgeführten Fallgruppen dienen der Konkretisierung, wobei umstritten ist, ob es sich um Regelbeispiele oder Anwendungsfälle handelt[2]. In § 30 Abs. 4 Nr. 5a und b AO sind Verbrechen und bestimmte vorsätzliche schwere Vergehen und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten genannt. a) Verbrechen und vorsätzl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Rechtsnatur und Systematik

Rz. 2 [Autor/Stand] § 375 AO normiert – unabhängig von der allgemeinen Anwendbarkeit des materiellen Strafrechts im Steuerstrafrecht gem. § 369 Abs. 2 AO – zwei Formen strafrechtlicher "Nebenfolgen": die Aberkennung der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit (§ 375 Abs. 1 AO) sowie die Einziehung (§ 375 Abs. 2 AO). Rz. 3 [Autor/Stand] Zweck des § 375 Abs. 1 AO ist es, bei Steuerst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Fristberechnung

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Zeitpunkt, in dem die Verhängung der Nebenstrafe wirksam wird, ist nach § 45a Abs. 1 StGB die Rechtskraft der Entscheidung. Zu beachten ist, dass nach § 45a Abs. 2 StGB die Frist, während der die Wirkung der Nebenstrafe eintritt, erst von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Hauptstrafe zB durch Verbüßung erledigt ist. Damit soll der Strafcharakter ...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 4. Strafrechtliche Konsequenzen

Rz. 33 Die Bereitschaft der Staatsanwaltschaften, Anklage wegen Parteiverrats nach § 356 StGB zu erheben, ist offensichtlich gering, was an der gesetzlich normierten Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe[71] liegen mag.[72] Die Gefahr einer Verurteilung ist noch geringer wie der nachfolgende statistische Überblick zeigt:[73] Rz. 34 Statistischer Überblick Das Statist...mehr

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§ 23 Strafrecht / cc) Mittelbare Falschbeurkundung

Rz. 18 Schutzgut des § 271 StGB ist die inhaltliche Richtigkeit einer öffentlichen Urkunde. Legaldefiniert von § 415 ZPO werden damit nur Urkunden erfasst, die von einer öffentlichen Behörde/Amtsperson (z.B. Notar) in den Grenzen ihrer Amtsbefugnisse errichtet wurden.[36] Da die öffentliche Urkunde vor allem öffentliche Beweiswirkung haben muss, ist ein Erbschein taugliches T...mehr

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§ 23 Strafrecht / cc) Hehlerei/Geldwäsche – Auswirkung der Vortat des Erblassers

Rz. 32 Übersicht Hehlerei – § 259 StGB Vortaterfordernis: Diebstahl oder sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat Vortat muss von einem anderen begangen worden sein Tathandlung: Sich oder einem anderen verschaffen (z.B. ankaufen), absetzen, absetzen helfen Subjektiv: Vorsatz und Bereicherungsabsicht Geldwäsche – § 261 StGB Objektiver Tatbestand: Rechtswidrige Tat, Verbrechen ...mehr

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§ 23 Strafrecht / aa) Verjährung

Rz. 53 Die Strafverfolgungsverjährung richtet sich nach § 78 Abs. 3 StGB. Relevant sind im erbrechtlichen Zusammenhang die Regelverjährungen nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 und 5 StGB. Danach verjähren Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren bedroht sind, in 5 Jahren. Taten mit geringerer Straferwartung verjähren nach 3 Jahren. Der Fr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Regelfälle

Tz. 101 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Strafe der Steuerhinterziehung ist in den Regelfällen des § 370 Abs. 1 AO wahlweise Freiheitsstrafe (von einem Monat bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe (von 5 bis zu 360 Tagessätzen) vorgesehen. Jedoch kann die Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe, also zusätzlich, verhängt werden (BGH v. 11.08.1989, 2 StR 170/89, MDR 1989, 1009),...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verfahren

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 95 Abs. 3 Satz 1 AO sind die Angaben, deren Richtigkeit versichert werden soll, schriftlich festzustellen und dem Beteiligten mindestens eine Woche vor Aufnahme der Versicherung mitzuteilen. Auf diese Weise soll der Beteiligte einerseits vor Überrumpelung geschützt, ihm aber auch andererseits die Möglichkeit gegeben werden, sich a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 400 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

Schrifttum Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Antrag auf Erlass eines richterlichen Strafbefehls, zu dem § 400 AO die Finanzbehörde ermächtigt, setzt voraus, dass die Sache zur Zuständigkeit des Strafrichters oder des Schöffengerichts gehört. Der Fall soll in tatsächlicher und...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tatmehrheit

Tz. 93 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Tatmehrheit (Realkonkurrenz, s. § 53 StGB) ist gegeben, wenn der Täter durch mehrere selbstständige Handlungen mehrere Straftaten begeht, seien es Straftaten verschiedener Art (ungleichartige Realkonkurrenz), sei es dieselbe Straftat mehrfach (gleichartige Realkonkurrenz). Bei der Hinterziehung verschiedener Steuerarten durch mehrere Er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sorgenfrei, Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft bei Publikumsgesellschaften, wistra 2006, 370; Spatschek/Bertrand, Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen als Alternative zur strafbefreienden Selbstanzeige, DStR 2015, 2420. Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Versuch der Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 2 AO strafbar. Der Versuc...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / VI. Rechtsmittelbeschränkung auf Anordnung der Einziehung

Ergeht in einem Strafverfahren neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe die Anordnung der Einziehung, so darf das Rechtsmittel nicht auf die Anordnung der Einziehung bzw. unterbliebenen oder fehlerhaften Einziehungsentscheidung beschränkt werden. Anders als bei der Anordnung der Einziehung von Taterträgen gem. § 73c ff. StGB[33] handelt es sich bei der Einziehung gem. § 74 StG...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / V. Einziehung nach der Neuregelung und Deals

Fraglich ist, ob die Anordnung der Einziehung gem. § 74 ff. StGB einer Absprache gem. § 257c Abs. 2 StPO zugänglich ist. Der BGH[31] hat jüngst entschieden, dass die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73–73c StGB n.F. nicht zu den einer Verständigung zugänglichen Rechtsfolgen gehöre. Denn die jeweiligen Entscheidungen stünden nicht im Ermessen des Gerichts, sondern seien zwi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Weidemann, Steuerschuldnerschaft und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verbringung von Tabakwaren, wistra 2013, 422; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Rönnau, Moderne Probleme der Steuerhehlerei, NStZ 2000, 513; Kretschmer, Der Versuchsbeginn bei der Steuerhehlerei (§ 374 AO), NStZ 2008, 379; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421; Dehne-Niemann, Die Rechtsprec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Folgen der Verletzung des Steuergeheimnisses

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung des Steuergeheimnisses wird gem. § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ferner kann das Gericht nach § 358 StGB als Nebenfolge die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, aberkennen. Voraussetzung ist ein Strafantrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten. Bei Taten amtlich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 219 Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Verwirklichung des zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO) zählenden Haftungsanspruchs, für den der in § 191 AO geregelte Haftungsbescheid die Grundlage bildet (s. § 218 Abs. 1 AO). Die Bestimmung erklärt sich aus der Subsidiarität des Haftungsanspruchs. Zum Erlass des Haftungsbes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verkürzung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Tz. 114 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verkürzung "in großem Ausmaß" bezieht sich auf dieVerkürzung hoher Beträge. Die eher qualitative Sichtweise, die § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a. F. bis zum 31.12.2007 enthielt, ist durch die Neufassung entfallen, denn das Merkmal des Eigennutzes spielt keine Rolle mehr (für Altfälle s. BGH v. 13.06.2013, 1 StR 226/13, NStZ 2014, 105). In ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Anordnung einer Ersatzzwangshaft ist, (1.) dass ein gegen eine natürliche Person festgesetztes Zwangsgeld (§ 329 AO) uneinbringlich ist, (2.) die Androhung des Zwangsgeldes einen entsprechenden Hinweis enthielt und (3.) der Verpflichtete die auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt bzw. ihr zuwidergehandelt hat. Ob di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbotsirrtum

Tz. 61 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom Tatbestandsirrtum zu unterscheiden ist der Verbotsirrtum. Er bezieht sich auf den Unrechtsgehalt des Täterverhaltens bzw. das Verbotensein der Tat. Das Bewusstsein des Täters, durch sein Handeln oder seine Untätigkeit etwas Verbotenes, mit Strafe Bedrohtes zu bewirken, ist ein zusätzliches Schuldelement (s. Rz. 55), auch wenn es nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Steuerordnungswidrigkeiten: Begriff und Wesen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zu den Steuerstraftaten (s. § 369 AO) betreffen die Steuerordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der AO oder der Steuergesetze, die bloßes Ordnungsunrecht darstellen und aus diesem Grund nicht mit krimineller Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe oder beides), sondern nur mit einer Geldbuße bedroht sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Tormöhlen, Der besonders schwere Fall der Steuerhinterziehung, AO-StB 2011, 153; Peters, Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, NZWiSt 2012, 201; Pflaum, Keine "Neujustierung der Steuerhinterziehung großen Ausmaßes", wistra 2012, 376; Rolletschke/Roth, Neujustierung der Steuerhinterziehung "großen Ausmaßes" (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO) aufgrund des Schwarzgeld...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / III. Einziehung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

§ 21 Abs. 1 StVG stellt das Führen eines Kfz ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis oder während der Geltung eines Fahrverbots nach § 44 StGB oder § 25 StVG unter Strafe. Ferner wird auch der Halter eines Kfz bestraft, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § ...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / A. Einführung

Die klassischen Strafen (Geld- oder Freiheitsstrafen) sind erfahrungsgemäß häufig nicht geeignet, den Täter von Verkehrsstraftaten hinreichend sicher vor weiteren Taten abzuschrecken, daher konnte überdies schon bisher auch das Fahrzeug, mit dem der Verkehrssünder die Tat begangen hat, eingezogen werden. In das Thema ist frischer Wind gekommen, als im Jahr 2017 das Gesetz zu...mehr

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zfs 10/2018, Verwertung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des BG unterliegt die vom Kl. vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot." 1. Im Ergebnis zutreffend ist das BG allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig is...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 369 Steuerstraftaten

Schrifttum Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Joecks, Steuerstrafrechtliche Risiken in der Praxis, DStR 2001, 2184; Bender, Der EuGH und das Zollstrafrecht, wistra 2006, 41; Jäger, Aus der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht, NStZ 2007, 688, NStZ 2008, 21; Klötzer, Modernisierung des Zollkodex – der Weg zum europä...mehr

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung liest sich wie der Gegenentwurf zu der falschen Entscheidung des OLG Karlsruhe.[1] Die Entscheidung ist in einem einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgt. Im vorliegenden Fall hatte der Lebensgefährte von den beiden älteren Töchtern, die nicht mehr bei der Mutter wohnhaft sind, pornografische Fotografien erstellt. Das Jugendamt hatte unmittelbar nach der Gebur...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Entziehung wegen rechtskräftiger Verurteilung (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Rz. 254 Als weiteren Entziehungsgrund nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB die rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung, wenn deshalb die Teilhabe des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass für den Erblasser unzumutbar ist.[282] Gleiches gilt nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 BGB, wenn die Unterbringu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (1)

Leitsatz Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds. Normenkette § 68 Abs. 1 EStG, § 227 AO, § 11 SGB II, § 102 FGO Sachverhalt Die Klägerin ist Mutter des 1995 geborenen Sohnes F, für den sie aufgrund einer im August 2013 b...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / VII. Härtefallregelung (§ 27 VersAusglG)

Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalles es rechtfertigen, von der Halbteilung abzusehen. Insbesondere sieht der BGH dies dann als gegeben an, wenn ein Ehegatte ein von ihm zum Zwecke der Altersversorgung erworbenes Anrecht im Versorgungsaus...mehr

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zfs 9/2018, Zurechnung eine... / 2 Anmerkung:

1) Eine psychische Einwirkung kann eine Gesundheitsverletzung mit Krankheitswert hervorrufen, die nach § 823 Abs. 1 BGB haftungsbegründend ist (Urteil, Rn 10). Neben den ersatzfähigen Schockschäden (vgl. BGH zfs 2015, 382 m. Anm. Diehl; OLG Frankfurt zfs 2017, 677 m. Anm. Diehl) stehen im Mittelpunkt des Interesses die Konstellationen, in denen Polzisten und Lehrer entweder ...mehr

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§ 1 Berufsrecht / III. Eigene Rechte und Pflichten der Rechtsanwaltsfachangestellten

Rz. 8 Um die Verschwiegenheitspflicht des RA nicht durch seine Mitarbeiter auszuhöhlen, haben diese eigenständige Rechte und Pflichten:mehr

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§ 1 Berufsrecht / IV. Formulierung

Rz. 9 Es gibt unterschiedlich lange Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen, die alle ihren Zweck erfüllen. Die meisten Rechtsanwaltskammern haben entsprechende Formulare auf ihren Seiten ins Netz gestellt. Die Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie unter nachstehendem Link: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/beruf-anwalt/ausbildung...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VIII. Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

Rz. 257 Der RA muss die Tatsachen, die die Wiedereinsetzung begründen und damit das Nichtvorliegen des Verschuldens innerhalb der Antragsfrist, wiedergeben. Die versäumte Prozesshandlung muss nachgeholt werden (§ 236 Abs. 2 ZPO). Die Angaben zur unverschuldeten Versäumung der Frist müssen glaubhaft gemacht werden. Sinnvollerweise geschieht dies gleich mit dem Antrag auf Wied...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / I. Glaubhaftmachung von Tatsachen: eidesstattliche Versicherung

Rz. 28 Im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren müssen die vorgetragenen Tatsachen nicht bewiesen werden. Es genügt, wenn diese glaubhaft gemacht werden (§ 920 Abs. 2 ZPO). Die Glaubhaftmachung erfolgt i.d.R. durch eine eidesstattliche Versicherung. Rz. 29 Muster 13.2: Eidesstattliche Versicherung Muster 13.2: Eidesstattliche Versicherung Eidesstattliche Versicherung In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / III. Strafrechtliche Relevanz

Rz. 242 Bei der unsachgemäßen Verrechnung von Fremdgeldern bzw. deren unsachgemäßen Verwendung kommt grds. neben berufsrechtlichen Sanktionen der Straftatbestand der Untreue gem. § 266 StGB in Betracht. Das Gesetz sieht hierfür bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Bei der Verrechnung von Unterhaltsansprüchen hat z.B. das OLG Köln (Anwaltsblatt 1999, 60...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen neue Maschinen... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2 Verurteilungen (§ 303 Abs. 1 Nr. 2 n. F.)

Rn 6a Zunächst war nur vorgesehen, dass ein Widerruf auch dann möglich sein sollte, wenn bei Erteilung der Restschuldbefreiung eine während der Laufzeit der Abtretungserklärung ergangene Verurteilung wegen einer der in § 297 genannten Straftaten unbekannt geblieben ist. In § 303 Abs. 1 Nr. 2 n. F. wurde auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die strafrechtlichen Ermittlun...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Fotos publizieren: Was muss... / 2 KunstUrhG regelt weiterhin zentrale Bestimmungen zu Veröffentlichungen

In Bezug auf Fotos gilt immer noch das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (KunstUrhG). Dieses wurde im Rahmen der Revision des BDSG nicht geändert und entspricht im Prinzip den Bestimmungen der DSGVO. Es enthält Regeln darüber, was man fotografieren oder filmen darf und was man bei der Publikation zu beachten hat. Der Grun...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Fotos publizieren: Was muss... / 3.2 Private oder intime Bilder: Schriftliche Erlaubnis wichtig!

Schon vor dem Inkrafttreten der DSGVO war die Einwilligung des Abgebildeten bei intimen bzw. privaten Bildern besonders wichtig. Der BGH fällte darüber im Oktober 2015 ein Urteil.[1] Ein Liebespaar stellte erotische Fotos zum privaten Gebrauch her. Laut BGH stehen der Klägerin hinsichtlich der Aufnahmen mit Intimbezug Löschungsansprüche wegen der Verletzung ihres Persönlichk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlage fü... / 7.5.2 Strafvorschriften

Das ArbSchG enthält mit § 26 auch eine eigene Strafvorschrift. Danach macht sich strafbar, wer als Arbeitgeber oder als verantwortliche Person einer vollziehbaren Anordnung der Arbeitsschutzbehörde nach § 22 Abs. 3 ArbSchG beharrlich, d. h. wiederholt, zuwiderhandelt oder durch einen Verstoß gegen eine Rechtsverordnung oder eine vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen eine behörd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestechlichkeit / 3.1 Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen

Haftbar gemacht für Bestechlichkeit werden Personen, die die Schädigung zu verantworten haben und nicht das Unternehmen. Die Strafen für Bestechlichkeit belaufen sich von von 5 Tagessätzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.[1] Bei besonders schweren Fällen kann sich eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren ergeben.[2] Bestechungsvorteile können nach § 73d StGB abg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Maschinen ohne... / 1.7 Folgen von Verstößen

§ 22 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung enthält verschiedene Tatbestände, die als Ordnungswidrigkeit klassifiziert sind, u. a. die Nichtdurchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel oder den Betrieb von Arbeitsmitteln ohne die erforderlichen Prüfungen. Geschieht dies vorsätzlich und werden dadurch Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, handelt es ...mehr