Rz. 257

Der RA muss die Tatsachen, die die Wiedereinsetzung begründen und damit das Nichtvorliegen des Verschuldens innerhalb der Antragsfrist, wiedergeben. Die versäumte Prozesshandlung muss nachgeholt werden (§ 236 Abs. 2 ZPO). Die Angaben zur unverschuldeten Versäumung der Frist müssen glaubhaft gemacht werden. Sinnvollerweise geschieht dies gleich mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Glaubhaftmachung erfolgt durch die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung.

 

Rz. 258

Muster 7.30: Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand

 

Muster 7.30: Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand

An das _________________________ (Prozessgericht, vor dem die Prozesshandlung versäumt wurde)

In Sachen

X _________________________ ./. Y _________________________

- Aktenzeichen -

beantragen wir namens und in Vollmacht des Antragstellers wegen der Versäumung der Berufungsfrist dem Antragsteller Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

Gleichzeitig legen wir gegen das Urteil des _________________________ Gerichts vom _________________________, zugestellt am _________________________,

Berufung

ein. Die gesonderte Berufungsschrift ist diesem Antrag beigefügt (s. das Textmuster unter§ 7 Rdn 153).

Wir beantragen ferner,

die Vollstreckung aus dem Urt. v. _________________________ einstweilen einzustellen,

bis über den Wiedereinsetzungsantrag entschieden worden ist.

Begründung:

Die für die Einlegung der Berufung einzuhaltende Frist haben wir ohne zurechenbares Verschulden versäumt. Der Fristversäumnis liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

(Schilderung des Sachverhaltes, aus dem sich ergibt, dass kein Organisationsverschulden gegeben ist.)

Zum Zwecke der Glaubhaftmachung fügen wir eine eidesstattliche Versicherung (meistens einer Mitarbeiterin) bei.

Es wird gebeten, über den Wiedereinstellungsantrag vorab zu entscheiden.

Bei dieser Gelegenheit beantragen wir bereits jetzt,

die Frist zur Begründung der Berufung bis zum _________________________ zu verlängern.

Eine Begründung der Berufung ist erst sinnvoll, wenn über den Wiedereinsetzungsantrag entschieden worden ist.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

Rechtsanwalt

 

Rz. 259

Muster 7.31: Eidesstattliche Versicherung

 

Muster 7.31: Eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherung

Ich, _________________________ (Vor- und Nachname des/der Mitarbeiter/in), geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, bin über die Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt von den Antragstellern belehrt worden. Die Belehrung erstreckte sich auch auf die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung.

Ich erkläre hiermit in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides statt:

 
_________________________ (Die Begründung Wiedereinsetzungsantrag wiederholen)  
   
_________________________ _________________________
Ort, Datum Unterschrift
 

Rz. 260

 

Hinweis:

Eine falsche eidesstattliche Versicherung wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet (§ 156 StGB). Wer von einer falschen eidesstattlichen Versicherung wissentlich einen Vorteil hat, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe (§ 160 StGB) rechnen. Auch auf § 263 StGB (Prozessbetrug) möchte ich verweisen.

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