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AGS 06/2024, ABC der Gegenstandswerte in Straf- und Bußg ... / 28. Strafvollzug (StVollzG), gerichtliche Tätigkeit, Beispielsfälle

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Auf folgende Gegenstandswertbemessungen ist hinzuweisen:

• 250,00 EUR für ein Strafvollzugsverfahren mit dem Antrag des Betroffenen, von einer Strafvollzugsanstalt in eine andere zurückverlegt zu werden, wenn die beiden Vollzugsanstalten nur 35 km voneinander entfernt liegen und der Betroffene nicht geltend macht, dass ihn die Verlegung in persönlicher, sozialer oder beruflicher Weise besonders nachteilig getroffen hat, und wenn die Restfreiheitsstrafe nur noch rund 5 Monate betrug,[64]
• 400,00 EUR für ein gerichtliches Verfahren über einen Antrag auf Lockerungen in Form von unbegleiteten Tagesausgängen eines Maßregelpatienten,[65]
• 500,00 EUR für eine Woche Arrest,[66] oder für die Bestellung eines Kosmetikspiegels,[67] oder für die Nutzung eines Lese-/Schreibcomputers durch einen sehbehinderten Strafgefangenen,[68] oder für den Antrag, die Rechtswidrigkeit des Betretens des Haftraums durch JVA-Bedienstete während des Toilettengangs des Strafgefangenen festzustellen,[69]
• 800,00 EUR für Anfechtung der Verlegung in eine andere JVA,[70]
• 1.000,00 EUR für drei Disziplinarmaßnahmen – Entzug des Radio- und Fernsehempfangs, der Gegenstände für eine Beschäftigung in der Freizeit, wie Radio und TV-Gerät, und getrennte Unterbringung in der Freizeit – jeweils für sieben Tage 1.000,00 EUR,[71] oder für eine unzulässige Fesselung während eines Krankenhausaufenthalts für die Dauer der Abwesenheit der Vollzugsbeamten,[72] oder für die Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der anstaltsärztlichen Behandlung,[73]
• 1.500,00 EUR für ein gerichtliches Verfahren betreffend die Aufhebung einer Vollzugsplanfortschreibung, soweit darin Lockerungen versagt wurden, wenn noch zwei Jahre Haft drohen,[74]
• 2.000,00 EUR im Prüfverfahren nach § 119a StVollzG (gerichtliche Kontrolle bei angeordneter ode...

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  • § 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen
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  • § 2 Urheberrecht / 4. Schranken als Ausdruck des Interessenausgleichs
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