Rz. 237
Auch hier wurden die Betragsrahmen nach Mindest- und Höchstbetrag erhöht. Die Festbeträge für den beigeordneten Anwalt wurden ebenfalls erhöht.
Rz. 238
Faktisch hat sich auch hier die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG erhöht, da diese auf die Verfahrensmittelgebühr Bezug nimmt.
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