Düsseldorfer Amokläufer zu lebenslanger Haft verurteilt
Das Tatgeschehen liest sich wie das Kettensägenmassaker in einem schlechten Horrorfilm. Der Chinese Yanqing T. hinterließ eine Spur der Verwüstung und des Terrors, als er im vergangenen Februar zwei Anwaltskanzleien in Brand setzte und mehrere Menschen schwer verletzte und tötete.
14 Messerstiche gegen die Rechtsanwältin
Am Morgen des 18. Februar 2014 suchte der Angeklagte zunächst die Anwaltskanzlei Lauppe-Assmann und Kollegen in Düsseldorf auf, um dort den „Chef“ zu sprechen. Die dort anwesende Anwältin erklärte ihm, dass der „Chef“ nicht anwesend sei. Als der Angeklagte die Anwältin daraufhin bedrohte, rief die einen Kollegen zur Hilfe. Darauf zog der Angeklagte eine Pistole und betätigte den Abzug. Die Pistole war nicht geladen. Hierauf zog der Angeklagte ein Messer und stach 14 Mal auf die Anwältin ein.
Raserei des Angeklagten nicht zu stoppen
Als die Anwältin schwer blutend am Boden lag, stach er ihrem männlichen Kollegen mit dem Messer ins Auge und verletzte ihn schwer. Hierauf setzte er den Schreibtisch im Büro der Anwältin in Brand und verließ anschließend die Kanzlei. Sowohl die Anwältin als auch der verletzte Kollege starben an ihren Verletzungen.
Zwei Tote waren noch nicht genug
Die Wut des Angeklagten war damit aber noch nicht erschöpft. Mit seinem Fahrzeug suchte er die Anwaltskanzlei Wacker in dem nahe Düsseldorf gelegenen Erkrath auf. Kaum hatte er die Kanzlei betreten, erschoss er mit der nunmehr geladenen Pistole die dort anwesende Anwaltsgehilfin. Im Anwaltszimmer befand sich ein im Rollstuhl sitzender, in der Kanzlei tätiger Anwalt. Diesem schoss er unvermittelt in den Bauch. Dann legte er auch in dieser Kanzlei Feuer.
Von der ehemaligen Chefin gestoppt
Weiter ging es in das kleine Städtchen Goch am Niederrhein. Dort wollte der Angeklagte sich an seiner ehemaligen Chefin rächen, die dort ein Imbissrestaurant betreibt. Dieser gelang es jedoch, den Angeklagten gemeinsam mit ihren beiden Töchtern zu überwältigen, so dass er anschließend von der Polizei dort festgenommen werden konnte.
Vergebliche Suche nach Gerechtigkeit als Motiv
Nur wenig mehr als ein halbes Jahr nach der Tat ist der Angeklagte nun vom LG Düsseldorf verurteilt worden. Vor Gericht zeigte er zumindest an manchen Sitzungstagen so etwas wie Reue. Er versuchte sein Verhalten damit zu erklären, dass er 1996 aus China kommend in Deutschland „Sicherheit, Glück und Freiheit gesucht“ aber nicht gefunden habe. Statt dessen sei er nun zum Mörder geworden. Dies könne er sich nicht verzeihen. Tatsächlich habe er nur Gerechtigkeit für die ihm widerfahrene ungerechte Behandlung in Deutschland gewollt.
Eine Ohrfeige als Auslöser für ein Blutbad
Der Grund für die empfundene Ungerechtigkeit ist in Anbetracht des Tatgeschehens allerdings kaum zu glauben: Seine ehemalige Chefin hatte eine Anzeige gegen den Angeklagten erstattet, weil der sie angeblich geohrfeigt hatte. Dies wurde vom AG Kleve mit einem Strafbefehl geahndet, den der Angeklagte auch mit anwaltlicher Hilfe nicht beseitigen konnte. Dieser auf eine Ohrfeige gestützte Strafbefehl war nach Angaben des Angeklagten der Anlass für sein Empfinden großer Ungerechtigkeit. Da kein Anwalt ihm helfen konnte, habe er Hass auf alle Anwälte entwickelt.
Hohes Gefährdungspotenzial auch in Zukunft
Der vom LG hinzugezogene Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten eine hohe Aggressivität und Gefühlskälte. Er fühle sich grundsätzlich im Recht und habe ständig das Gefühl, benachteiligt zu werden. Wie die Taten gezeigt hätten, könne dieses Gefühl bei ihm zu unkontrollierten Ausbrüchen mit erheblichem Gefährdungspotenzial führen. Solche Momente wollte der Gutachter auch für die Zukunft nicht ausschließen und stellte daher für die Fähigkeit des Angeklagten, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen, eine sehr ungünstige Sozialprognose. Eine verminderte Schuldfähigkeit sprach der Gutachter dem Angeklagten nicht zu.
Keine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren möglich
Aufgrund der besonderen Feststellung der Schwere der Schuld kommt eine vorzeitige Haftentlassung des Angeklagten nach 15 Jahren nicht in Betracht. Allerdings hat der Angeklagte nach 18 Jahren die Möglichkeit, die Voraussetzungen einer vorzeitigen Freilassung überprüfen zu lassen. Der Angeklagte selbst hat das Urteil reglos hingenommen. Seine Anwältin erklärte, mit dem Urteil zufrieden zu sein. Es sei keine Sicherungsverwahrung verhängt worden, damit habe die Verteidigung ihr Hauptziel erreicht.
(LG Düsseldorf, Urteil v. 23. 9.2014, 1 Ks 10/14).
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