Sorgfaltspflicht


Tonstad, Kristel
Tonstad, Kristel
Sorgfaltspflichten: Von Norwegen lernen

„Risikobasierte Sorgfaltspflicht funktioniert gut“

Norwegen hat im Juli 2022 ein Transparenzgesetz verabschiedet, das Unternehmen verpflichtet, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern und zu mindern – auch in ihren Lieferketten. Dahinter steht ein risikobasierter Ansatz der Sorgfaltspflicht. Kristel Tonstad, Policy Director der norwegischen Nationalen Kontaktstelle für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, zieht eine weitgehend positive Bilanz.




Post, Ausland, Lieferung, Paket, Lagerung, Globalisierung
Post, Ausland, Lieferung, Paket, Lagerung, Globalisierung
Sorgfaltspflichten

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Bedeutung für den Arbeitsschutz

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) legt fest, dass Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten in Deutschland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten beachten müssen. Dies betrifft auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die entsprechende europäische Regelung ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D oder CSDDD).





Fabrikarbeiterinnen
Fabrikarbeiterinnen
Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Zwischen Ungetüm und unbedingt notwendig: Reaktionen auf die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie

Am 1. Juni stimmte eine unerwartet große Mehrheit des Europäischen Parlaments für eine Variante der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die sogar noch strenger wäre als ursprünglich vorgesehen. Daraufhin protestierten etliche Verbände lautstark. Allerdings gibt es zahlreiche Unternehmen, die die EU-Lieferkettenrichtlinie durchaus begrüßen.





Kiste mit Weinflaschen
Kiste mit Weinflaschen
BFH Kommentierung

Kein Vertrauensschutz bei sorgfaltswidriger Nichtabfrage der USt-IdNr.

Die Nichtabfrage der USt-IdNr. des Empfängers zeitnah zur ersten innergemeinschaftlichen Lieferung und darauffolgend in regelmäßigen Abständen während der laufenden Lieferbeziehung kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Sorgfaltspflichtverletzung darstellen, die Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG ausschließt. Wird die Abfragemöglichkeit nach § 18e UStG sorgfaltspflichtwidrig nicht wahrgenommen, ergibt sich aus sachlichen Billigkeitsgründen kein über § 6a Abs. 4 UStG hinausgehender Vertrauensschutz.