Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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Gesetzesradar / 4.3 Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Due Diligence Directive Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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Gesetzesradar / 1.9 Anpassung der Lieferkettensorgfaltspflichten

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Es sollen Berichtspflichten rückwirkend gestrichen und die Verhän... mehr

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IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 2 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Eine eindeutige gesetzliche Haftung für die IT-Sicherheit in Unternehmen folgt aus gesetzlichen Regelungen, die greifen, wenn Unternehmensdaten an die Öffentlichkeit gelangen, schwere wirtschaftliche Schäden durch die mutwillige oder fahrlässige Zerstörung von Unternehmensdaten entstehen oder z. B. vom E-Mail-Server des Unternehmens Massen-Mails mit Viren verschickt werden. O... mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3 Vertreter

Nach § 110 Abs. 1 Satz 2 AO ist das Verschulden eines Vertreters dem Vertretenen zuzurechnen. Vom Begriff des Vertreters sind sowohl rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter i.S.d. § 80 Abs. 2 AO (Berufsträger, Lohnsteuerhilfevereine) als auch gesetzliche Vertreter, z.B. Geschäftsführer einer GmbH, erfasst. Bei Letzteren ist entsprechend dem subjektiven Verschuldensbegriff die ... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.1 Steuerpflichtiger selbst

Zwar gilt auch für die Steuerpflichtigen der Verschuldensmaßstab der leichten Fahrlässigkeit. Gleichwohl ist dabei zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an die zu beachtende Sorgfalt grundsätzlich subjektiv zu beurteilen sind. Maßstab ist demnach, ob der jeweilige Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten die im Verkehr erforderliche Sorgfal... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 66 § 14 Abs. 4 S. 1 UStG beinhaltet in den Nummern 1 bis 10 die Pflichtangaben einer Rechnung, die auch für eine (umsatzsteuerliche) Gutschrift gelten. Die Angaben der Nummern 1 bis 8 sind in allen Rechnungen anzugeben, die Nummern 9 und 10 nur in den gesetzlich definierten Fällen, wobei für Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise sowie mWv 1.1.2025 auch für Kleinu... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (sog. E-Rechnung).[1] Das strukturierte elektro... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.84 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.11 Auskunfts- und Sorgfaltspflichten

Aufbewahrungspflicht Für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Kreditzusage, auch nach vollständiger Tilgung, sind von den Kreditnehmenden aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen: die bei Antragstellung eingereichten Unterlagen, die Rechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) sowie die Auszahlungsbestätigung der KfW bzw. der Festsetzungsbescheid des BAFA. mehr

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KI: Europäische KI-Verordnu... / 3.3 Handlungsempfehlungen

Unternehmen, die KI-Systeme i. S. d. VO einsetzen oder einen solchen Einsatz in Zukunft in Betracht ziehen, sollten sich weiterhin auf die Regelungen und die o. g. Pflichten für Betreiber und ggf. Anbieter von KI-Systemen vorbereiten – auch wenn der KI-Omnibus Fristen verschoben hat: Insbesondere sollte eine Inventur dahingehend erfolgen, ob überhaupt KI-Systeme im Einsatz (b... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.12 § 14c UStG (Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis)

• 2023 Unrichtig bzw. unberechtigt ausgewiesene Steuer / Rechnungskorrektur und Rückzahlung / § 14c UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 8.12.2022, C-378/21 entschieden, dass ein Stpfl., der eine Dienstleistung erbracht und in seiner Rechnung eine USt ausgewiesen hat, die aufgrund eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, nach Art. 203 MwStSystRL (= § 14c UStG) den zu Unrecht a... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.29 § 150 AO (Form und Inhalt der Steuererklärungen)

• 2021 Qualifiziertes Freitextfeld / § 150 Abs. 7 AO Im Zusammenhang mit der Erstellung elektronischer Steuererklärungen bestehen für den Berater erhebliche Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken. Er hat alle Daten des Stpfl. - dies gilt auch für die im Formular vorausgefüllten Daten - zu kontrollieren. Fehler können im Freitextfeld kenntlich gemacht werden. Im qualifizierten... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.55 § 112 ff. EStG (Energiepreispauschale)

• 2022 Steuerbarkeit der Energiepreispauschale / § 119 EStG Es stellt sich die Frage, ob die Energiepreispauschale steuerbar ist. Dies dürfte zu verneinen sein. Nach § 119 EStG haben Stpfl. mit Einkünften aus aktiver nichtselbständiger Tätigkeit die Energiepreispauschale als Einnahme im Rahmen von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Bei den übrigen Anspruchsberechtigten mit E... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 4.2 Sorgfaltspflichten nach dem FKAustG, Abs. 3 S. 2

Rz. 18 Nach Abs. 3 S. 2 kann sich der Anbieter, der ein Finanzinstitut ist, über Abs. 3 S. 1 hinaus zum Zweck der in §§ 3 bis 8 KStTG genannten Sorgfaltspflichten auf die von ihm nach den §§ 9 bis 18 des FKAustG durchzuführenden Sorgfaltspflichten berufen. mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KStTG § 7 Frist zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

1 Allgemeines Rz. 1 § 7 Abs. 1 KStTG setzt Anhang VI Abschnitt III Unterabschnitt A und B, Abs. 2 setzt Anhang VI Abschnitt IV Unterabschnitt D Nr. 4 und 6 der Amtshilferichtlinie [1] in nationales Recht um. 2 Frist bei neuen Geschäftsbeziehungen, Abs. 1 Rz. 2 Für die Einholung einer Selbstauskunft des Kryptowerte-Nutzers nach §§ 4 bis 6 KStTG hat der Anbieter bei neuen Geschäft... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Für die Bestimmung des Zeitpunkts der Identifizierung als zu meldenden Nutzer oder als zu meldende beherrschende Person kommt es auf die Regelungen des 2. Abschnitts des KStTG an. Dieser unterscheidet für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zwischen der Identifizierung bei natürlichen Personen gem. § 4 KStTG und bei Rechtsträgern, bzw. beherrschenden Personen gem. § 5... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2 KStTG regelt, welche Anbieter im Inland welchen Sorgfalts-, Melde- und weiteren Pflichten nach dem KStTG unterliegen. In Abs. 1 werden die Anknüpfungspunkte festgelegt, die ein Anbieter erfüllen muss, um in den Anwendungsbereich des KStTG zu fallen (Nexus). Die Abs. 2 bis 6 schaffen Ausnahmeregelungen, die einen Anbieter aus dem Anwendungsbereich des KStTG wieder h... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 8 Aufsicht über die Pflichterfüllung der Anbieter durch das BZSt, Abs. 7

Rz. 19 Dem BZSt obliegt nach Abs. 7 S. 1 die Einhaltung der Melde- und Sorgfaltspflichten der Anbieter. Damit wird die Einhaltung der sich aus Art. 8ad Abs. 1 S. 2 und Anhang VI Abschnitt V Unterabschnitt C der Amtshilferichtlinie [1] ergebenden Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Einhaltung dieser Pflichten durch den Anbieter zu überwachen, sichergestellt. Rz. 20 Zu diesem... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 2 Katalog der Ordnungswidrigkeiten, Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 listet katalogartig die in Betracht kommenden Ordnungswidrigkeitentatbestände auf, die bei Verstößen gegen die Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten nach dem KStTG in Betracht kommen. Neben Kryptowerte-Betreibern und Kryptowerte-Dienstleistern können in Einzelfällen auch Kryptowerte-Nutzer und beherrschende Personen als Täter in Betracht kommen. Die Ordnungswidrig... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Anwendbare Vorschriften der AO, S. 1

Rz. 2 Im Einzelnen sind nach S. 1 die §§ 389, 390 AO sowie § 410 Abs. 1 Nr. 3 und 6 bis 12 AO im Verfahren nach § 18 KStTG entsprechend anzuwenden. Mit dem Verweis kann die Verteidigung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 18 KStTG durch einen Angehörigen steuerberatender Berufe, einem Steuerbevollmächtigten, einem Wirtschaftsprüfer oder durch vereidigte Buchprüfer ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Umsetzung von Anhang VI Abschnitt V Unterabschnitt A der Amtshilferichtlinie [1] in nationales Recht durch § 8 KStTG dient der Durchsetzung von Mitwirkungspflichten durch den Kryptowerte-Nutzer. Zu diesem Zweck sieht § 8 KStG ein gestuftes Verfahren vor. Nach Abs. 1 muss der Anbieter den Krypto-Nutzer bei Nichterfüllung seiner Mitwirkungspflichten zunächst daran eri... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 2 Erstmalige Anwendung

Rz. 2 Nach § 21 KStTG sind die Pflichten des 2. bis 5. Abschnitts des KStTG erstmals für das Kalenderjahr 2026 zu erfüllen. Erfasst sind damit die Sorgfaltspflichten nach den §§ 3 bis 8 KStTG, die Meldepflichten nach §§ 9 bis 12 KStTG, weitere Pflichten für Anbieter nach §§ 13 und 14 KStTG, sowie die Vorschriften zur Zuständigkeit, zum Verfahren und zur Registrierung von Kry... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 KStTG regelt das Verfahren für die Identifizierung natürlicher Personen als zu meldende Nutzer. Zu diesem Zweck obliegt es dem Anbieter nach Abs. 1, von einem Kryptowerte-Nutzer eine Selbstauskunft einzuholen und auf deren Plausibilität zu prüfen. Im Gegenzug ist der Kryptowerte-Nutzer zur Mitwirkung verpflichtet. Nach Abs. 2 obliegt es dem Anbieter, die vorhandene... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 2 Zuständigkeitsverteilung

Rz. 2 Zuständig für die Umsetzung des KStTG ist gem. § 15 KStTG grundsätzlich das BMF. Davon abweichend ergibt sich eine Zuständigkeit des BZSt in den in § 5 Abs. 1 Nr. 5i FVG genannten Fällen. Dort geregelt ist die Zuständigkeit des BZSt für die Entgegennahme und die Übermittlung von Informationen nach § 16 Abs. 1 bis 3 KStTG und die Durchführung der Verfahren gemäß den §§ ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 3 Frist bei bestehenden Rechtsbeziehungen, Abs. 2

Rz. 3 Besteht zwischen dem Anbieter und dem Kryptowerte-Nutzer zum 31.12.2025 bereits eine Geschäftsbeziehung, die zu meldende Transaktionen gem. § 1 Abs. 22 KStTG umfasst, so muss der Anbieter seinen Sorgfaltspflichten bis zum 1.1.2027 nachkommen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Selbstauskunft vorliegen und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen worden sein.[1] Erteilt der... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 KStTG regelt das Verfahren zur Identifizierung von Rechtsträgern als zu meldende Person und von beherrschenden Personen als zu meldende beherrschende Person. Mit § 5 KStTG wird Anhang VI Abschnitt III Unterabschnitt B der Amtshilferichtlinie [1] in nationales Recht umgesetzt. Über die Prozesse zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten hat der Anbieter gem. § 14 KStTG Aufze... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 1 Die Annahme des erbrech... / 2. Verschwiegenheit

Rz. 8 Im Verhältnis zum Mandanten bildet die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB einen Hauptpunkt der anwaltlichen Berufspflichten. Die Verschwiegenheitspflicht bildet die unerlässliche Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant.[7] Der Mandant darf darauf vertrauen, dass der Rechtsanwalt ohne seinen ... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 5 Fazit (ESRS Set 1)

Mit dem ESRS S2 rücken Einkaufsabteilungen stärker in den Fokus der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie sind gefordert, menschenrechtliche Risiken entlang der Wertschöpfungskette nicht nur zu identifizieren und zu bewerten, sondern auch systematisch zu dokumentieren und zu steuern. Der Standard verlangt eine systematische Verankerung sozialer Kriterien im... mehr

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Digitaler Produktpass: Tran... / 2.2.2 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

Auch im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) können digitale Dateninstrumente wie ein digitaler Produktpass unterstützend eingesetzt werden. Das LkSG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen zur Wahrnehmung menschenrechtlicher und bestimmter umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten. Zentrale Elemente des Geset... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS Set 1)

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 8.1 Zielsetzung des simplified ESRS S2

Der simplified ESRS S2 verfolgt dieselbe grundlegende Zielsetzung wie das ESRS Set 1: Transparenz über die Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette herzustellen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten berichterstattungsseitig zu verankern. Was sich ändert, ist nicht das Ziel, sondern die Struktur und die Tiefe der geforderten An... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 1 Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die ESRS sind ein zentraler Bestandteil der CSRD, die eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte vorschreibt. Ziel ist es, eine größere Transparenz zu schaffen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Der ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – fokussiert sich speziell a... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie (ESRS Set 1)

In ESRS E1 ist die Offenlegung der Unternehmensstrategie zur Eindämmung des Klimawandels ein zentraler Baustein. Der Teilstandard ESRS E1-1 verpflichtet Unternehmen zur Darlegung eines sogenannten "Übergangsplans" ("Transition Plan"), in dem erläutert wird, wie sie eine klimaneutrale Unternehmensentwicklung bis spätestens 2050 anstreben. Dieser Plan muss im Einklang mit dem ... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS G1 in die Gesamtheit der ESRS (ESRS Set 1)

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der Richtlinie verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Kategorien. Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standards (ESRS Set 1), ergänzt durch zwei Querschn... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele (ESRS Set 1)

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende drei Teilstandards, die sich auf die Festlegung, Steuerung und Überprüfung von Zielen, Indikatoren und Leistungskennzahlen im Bereich verantwortungsvoller Unternehmensführung beziehen: ESRS G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle Der Teilstandard ESRS G1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter ... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) S2 ("Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette") verpflichtet Unternehmen, soziale Risiken und menschenrechtliche Auswirkungen entlang ihrer Wertschöpfungsketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und offenzulegen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Anforderungen des ESRS S2 aus Sicht der Beschaffung... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie

Im strategischen Kontext des ESRS S2 spielen die Teilbereiche SBM[2]-2 und SBM-3 eine zentrale Rolle, deren Offenlegungspflichten den Einkauf vor neue Herausforderungen, aber auch vor bedeutende Chancen stellen: ESRS S2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger Dieser Teilstandard fordert Unternehmen dazu auf, darzulegen, wie die Interessen, Rechte und Standpunkte... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele (ESRS Set 1)

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag erläutert, wie die Überwachung des Risikomanagements nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ausgestaltet werden kann. In § 4 Abs. 3 LkSG ist etwa die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten als eine Möglichkeit zur Überwachung des Risikomanagements genannt. Der Beitrag zeigt auf, welche Kompetenzen für die Ausübung der Überwachungsfu... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.2 Eigene Verantwortlichkeit

Aus anderen gesetzlichen Anforderungen für die Rolle eines Beauftragten ist die Zuweisung der Aufgaben in "eigener Verantwortung" bekannt. Diese eigene Verantwortung kann jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein. Zum einen kann damit die grundsätzliche Weisungsfreiheit in der Wahrnehmung der Beauftragtenrolle gemeint sein. Zum anderen oder zusätzlich kann hierin auch das Dur... mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / Zusammenfassung

Überblick Der deutsche Gesetzgeber hat im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Weg gebracht, das mit Wirkung zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist und weite Teile der deutschen sowie internationalen Unternehmen mit (Haupt-)Sitz in Deutschland und i. d. R. mindestens 1.000 Mitarbeitern trifft. Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes beginnt bei der Ro... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 5 Sanktionen für fehlende Zuständigkeit

Die fehlende Regelung der Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG kann nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 LkSG mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden. Dieser Betrag kann sich nach § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG verzehnfachen. Sanktioniert werden können hier neben der Geschäftsleitung alle Entscheidungsträger im Unternehmen, die für Zuständigkeitsregelungen b... mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 2 Tabellarische Übersicht der Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder des LkSG

Die Ordnungswidrigkeiten des LkSG und die möglichen Sanktionen, wie sie derzeit in der aktuellen Fassung des LkSG – noch – normiert sind und (trotz des Hinweises des BMWE an das BAFA, angesichts der geplanten Novellierung des Gesetzes bei der Anwendung des LkSG zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren) noch gelten, sind in der folgenden Tabelle überblicksartig auf... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.5 Kommunikation

Über die Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung hinaus können der/dem Menschenrechtsbeauftragten verschiedene Aufgaben im Bereich der internen und externen Unternehmenskommunikation zukommen. In erster Linie betrifft dies Mitteilungen und Information über Feststellungen, die die/der Menschenrechtsbeauftragte im Rahmen der Überwachungsaufgabe gewonnen hat. Das kann di... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 1 Einordnung Überwachung des Risikomanagementsystems

Nach § 4 Abs. 3 LkSG besteht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten in der "Überwachung des Risikomanagements". Der Begriff des Risikomanagements ist dabei umfassend als das eines Risikomanagementsystems zu verstehen. Dieses umfasst die Handlungen, die nach § 3 LkSG zur Ausübung der Sorgfaltspflichten in systematischer Weise aufgesetzt und ausgeübt werden müssen. Im Eink... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.4 Berichtspflicht

Nach § 4 Abs. 3 Satz 2 LkSG hat sich die Geschäftsleitung regelmäßig über die Arbeit der zuständigen Person(en) zu informieren. Diese "Holschuld" gilt unabhängig davon, ob ein/e Menschenrechtsbeauftragte/r ernannt wurde und wird in ihrer Bedeutung unter der CSDDD gestärkt. Sie bezieht sich auf die für die Wahrnehmung der einzelnen Sorgfaltspflichten jeweils zuständige Person... mehr