Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.1 Beschreibung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Das Unternehmen sollte knapp und präzise die relevanten Verfahren zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vorstellen. Es benennt zudem die spezifischen Funktionen oder Positionen innerhalb des Unternehmens, die für die Umsetzung verantwortlich sind. Darüber hinaus werden Informationen zu Schulungen der Arbeitnehmer in Geschäftsbereichen mit einer besonderen ...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 5.2 Was sich ändert: Anpassungsbedarf in der bestehenden Grundsatzerklärung

Zwei aktuelle Entwicklungen haben unmittelbare inhaltliche Auswirkungen auf bestehende Grundsatzerklärungen und sollten bei der nächsten jährlichen Überprüfung nach § 6 Abs. 5 LkSG berücksichtigt werden: Die erste betrifft die externe Berichtspflicht. Das Änderungsgesetz (BT-Drs. 21/2474) sieht vor, § 10 Abs. 2–4 LkSG rückwirkend zum 1. Januar 2023 zu streichen; das BAFA prüf...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.1 Vorbereiten, Bestand analysieren und als Ausgangspunkt nutzen

Um eine effiziente Entwicklung der Grundsatzerklärung zu gewährleisten, ist es ratsam, zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen. Viele Unternehmen haben bereits relevante Elemente für die Grundsatzerklärung in vorhandenen Richtlinien und Verfahren integriert, etwa im Bereich Compliance, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Lieferantenmanagement. Diese sollt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 1 Die Grundsatzerklärung als wichtiges Element des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Hinweis Hinweis zum aktuellen Rechtsstand (Juni 2026) Das LkSG befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Reformprozess. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (April 2025) wurde die Ablösung des LkSG durch ein "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" angekündigt, das die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich um...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2 Inhalt der Grundsatzerklärung

Es ist essenziell, dass die Grundsatzerklärung sämtliche gesetzlich geforderten Elemente vollständig und aus sich heraus verständlich in einem Dokument beinhaltet. Eine bloße Aufteilung der einzelnen Bestandteile auf separate, möglicherweise bereits existierende, Dokumente, wie Unternehmensrichtlinien, Verhaltenskodexe für Zulieferer, den integrierten Strategiebericht oder R...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.4 Verfahren und Verantwortlichkeiten benennen

In der Grundsatzerklärung ist zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LkSG zu beschreiben, mit welchen Verfahren das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und welche Stellen im Unternehmen dafür verantwortlich sind. Diese Verfahren umfassen sämtliche Prozesse, die darauf abzielen, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen innerhalb der eigenen Geschä...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 5.3 Was kommt: Die Grundsatzerklärung fit machen für den neuen Rechtsrahmen

Das LkSG wird mittelfristig durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt, das die reformierte CSDDD in deutsches Recht umsetzt. Die CSDDD wurde durch das Omnibus-I-Paket (Richtlinie 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026) erheblich verändert. Die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten läuft bis zum 26. Juli 2028. Für betroffene Unternehmen greifen d...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / Zusammenfassung

Überblick Die Grundsatzerklärung stellt als Präventionsmaßnahme eines der Kernelemente des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes dar. Sie umfasst detaillierte Ausführungen zu den Prozessen und Strukturen des zugrundeliegenden Risikomanagementsystems sowie zu den prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und den entsprechenden Erwartungen des Unternehmens a...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.3 Menschenrechtsthemen und Personengruppen benennen

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifizier...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.7 Prozess zur kontinuierlichen Weiterentwicklung etablieren

Laut § 6 Abs. 5 LkSG ist die Grundsatzerklärung als Präventionsmaßnahme einmal im Jahr sowie anlassbezogen zu überprüfen, wenn das Unternehmen mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder beim unmittelbaren Zulieferer rechnen muss, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes. E...mehr

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Gesetzesradar / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 4.4 Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Due Diligence Directive Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 1.9 Anpassung der Lieferkettensorgfaltspflichten

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Es sollen Berichtspflichten rückwirkend gestrichen und die Verhän...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Rz. 95 Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung betrifft die Verpflichtungen aus §§ 238–241 HGB. Hierzu gehören: die Organisation und das System der Buchführung, das Beleg- und Ablagewesen, die zeitnahe, vollständige und fortlaufende Erfassung von Geschäftsvorfällen, die Bestandsnachweise, die Herleitung des Abschlusses aus der Buchführung, das rechnungslegungsreleva...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem (Abs. 4)

Rz. 133 Bei einer börsennotierten AG (§ 3 Abs. 2 AktG) umfasst der Prüfungsgegenstand gem. § 317 Abs. 4 HGB auch die dem Vorstand nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen (Risikofrüherkennungssystem). Abs. 4 der Vorschrift verpflichtet den Abschlussprüfer, in einem gesonderten Abschnitt des Prüfungsberichts auszuführen, ob der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG erforderli...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Prüfungspflicht

Rz. 131 § 317 Abs. 4 HGB sieht für börsennotierte AG eine Beurteilung der nach § 91 Abs. 2 AktG zu treffenden Maßnahmen hinsichtlich deren Geeignetheit vor. Rz. 132 Börsennotiert bestimmt sich nach § 3 Abs. 2 AktG und setzt die Zulassung von Aktien zu einem von staatlich anerkannten Stellen geregelten und überwachten Markt voraus. Dieser Markt muss regelmäßig stattfinden und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Prüfungspflicht aufgrund von Unionsrecht

Rz. 4 Die Vorschrift greift solche eher seltenen Fälle auf, in denen neben der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts eine separate Prüfung einzelner Teile der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine akkreditierte dritte Partei angeordnet wird. Die Gesetzesbegründung bringt hierzu als Beispiel eine Prüfung i. S. d. Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Auf Basis der Micro-Richtlinie[1] der EU wurde mit § 267a HGB eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten Personengesellschaften implementiert. Diese brauchen als Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) bezeichnet bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an zwei Abschlussstichtagen jeweil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 10 Personengesellschaft mit mind. einer natürlichen Person als Vollhafter sind durch § 290 HGB nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. § 264a HGB setzt Personenhandelsgesellschaften den KapG auch für die handelsrechtlichen Regelungen der Konzernbilanzierung gleich. § 11 PublG regelt die hinsichtlich der ausschl. Geltung des Control-Konzepts gleichlautende Verpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.4 Vereinfachte Sorgfaltspflicht und Benchmarking-System

Das in Art. 10 Abs. 2 lit. a EUDR genannte Benchmarking-System stuft das für die Prüfung nach der EUDR relevante Risiko in Ländern und Landesteilen in drei Kategorien ein: geringes, normales oder hohes Risiko (Art. 29 Abs. 1 S. 2 EUDR). Nach der ersten Durchführungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/1093, veröffentlicht am 23.05.2025) sind (zunächst) lediglich Belarus, die Dem...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2 Sorgfaltspflicht: Informationssammlung, Risikobewertung, Risikominderung

3.2.1 Informationssammlung Die erste Stufe der Sorgfaltspflicht gebietet es, umfangreiche (durch Nachweise belegte) Informationen zu sammeln, die Rückschlüsse darauf geben, ob die relevanten Erzeugnisse EUDR-konform im Sinne des Art. 3 EUDR sind (Art. 9 Abs. 1 EUDR). Diese Informationen müssen (nachvollziehbar) organisiert und für fünf Jahre aufbewahrt werden. Welche Informat...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.1 Marktteilnehmer

Marktteilnehmer müssen die Sorgfaltspflicht des Art. 8 EUDR erfüllen, um den Konformitätsnachweis (i. S. d. Art. 3 EUDR) zu führen. Diese Sorgfaltspflicht setzt sich wiederum aus drei aufeinander aufbauenden Pflichten zusammen, die sich grob wie folgt aufteilen: 1. Stufe = Informationsbeschaffung (Art. 8 Abs. 2 lit. a) i. V. m. Art. 9 EUDR) 2. Stufe = Risikobewertung (Art. 8 A...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.1 Die relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse

Die Sorgfaltspflichten der EUDR knüpfen an die sieben relevanten Rohstoffe in Art. 1 (s. oben: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.) an. Die relevanten Erzeugnisse wiederum finden sich abschließend in Anhang I der EUDR. Die dort enthaltene Tabelle weist dabei in der linken Spalte den relevanten Rohstoff und in der rechten Spalte den zollrechtlichen KN-Cod...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.1 Informationssammlung

Die erste Stufe der Sorgfaltspflicht gebietet es, umfangreiche (durch Nachweise belegte) Informationen zu sammeln, die Rückschlüsse darauf geben, ob die relevanten Erzeugnisse EUDR-konform im Sinne des Art. 3 EUDR sind (Art. 9 Abs. 1 EUDR). Diese Informationen müssen (nachvollziehbar) organisiert und für fünf Jahre aufbewahrt werden. Welche Informationen konkret zu sammeln s...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.4 Compliance System

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, sind zudem verpflichtet, ein Compliance-System aufzubauen, um sicherzustellen, dass die aus der Verordnung resultierenden Pflichten umgesetzt werden. Dazu müssen sie zum einen angemessene Strategien, interne Kontrollen und Verfahren implementieren, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht sicherzustellen (Art. 11 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.2 Betroffene Tätigkeit

Die EUDR bezieht sich auf das Inverkehrbringen und Bereitstellen des relevanten Erzeugnisses sowie auf dessen Ausfuhr aus der EU. Unter "Bereitstellung" auf dem Markt ist dabei jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines relevanten Erzeugnisses zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit zu verstehen (Art. 2 Nr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.4.3 Praktische Erleichterungen

Zur Erleichterung ist es gestattet, einerseits mehrere physische Chargen/Sendungen und andererseits mehrere verschiedene relevante Erzeugnisse in einer Sorgfaltserklärung zu bündeln (EU Kommission, FAQ zur EUDR, Vers. 5 v. April 2026, Ziff. 5.19). Da die Sorgfaltserklärung vorab zu übermitteln ist, muss bei der Angabe mehrerer Chargen/Lieferungen ein Schätzwert für maximal e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.4.1 Inhalt der Erklärung

Der Inhalt der Erklärung ist vom Gesetzgeber weitgehend vorgegeben. Hierfür muss das Muster in Anhang II der EUDR verwendet werden. Die Sorgfaltserklärung enthält demnach u. a. Angaben zum Erzeugnis, zur Menge, zum Erzeugerland, zur Geolokalisierung der Anbauflächen, zu Lieferanten und Abnehmern sowie eine Bestätigung, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde und kein oder nu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.2 Risikobewertung

Auf Basis der gesammelten Informationen ist dann eine Risikobewertung durchzuführen (Art. 10 Abs. 1 EUDR). Diese Bewertung ist zu dokumentieren und mindestens jährlich zu überprüfen (Art. 10 Abs. 4 EUDR). Liegt eine gültige FLEGT-Genehmigung[1] vor, ist die Legalität der Erzeugung damit bestätigt, gleichwohl bleibt die Entwaldungsfreiheit zu prüfen. Die Verordnung gibt in Art....mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.3 Risikominderung

Ergibt die Risikobewertung ein nicht nur vernachlässigbares Risiko, sind zwingend Maßnahmen zur Risikominderung geboten. Wie solche aussehen können, gibt Art. 11 Abs. 1 EUDR vor. Vorgesehen sind etwa das Einholen weiterer Information, unabhängige Audits oder auch die Unterstützung der Lieferanten. Achtung Abgrenzung zur feststehenden Nichtkonformität Die Maßnahmen zur Risikomi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.3.2 Was ist legale Erzeugung?

Neben der Entwaldung sieht Art. 3 EUDR als weitere Voraussetzung die Legalität vor, d. h. die Erzeugung muss gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt sein. Konkret bedeutet dies, dass die im "Erzeugerland" geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum rechtlichen Status des Erzeugungsgebiets in Bezug auf bestimmte Rechte und Vorschriften eingehalten wu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.3 Erleichterungen für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger, nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler

Mit der Gesetzesänderung zum 26.12.2025 sind die bisherigen Erleichterungen der EUDR für kleine und mittelgroße Unternehmen durch eine neue Systematik ersetzt worden . Nunmehr sieht die Verordnung in der Kategorie der Marktteilnehmer Erleichterungen für die neu geschaffene Unterkategorie der Kleinst- und Kleinprimärerzeuger vor (Art. 4a EUDR). Diese müssen insbesondere nur no...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses führt nur dann zum Eintritt einer Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer "dadurch" die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Verhalten und Arbeitslosigkeit müssen insoweit in einem kausalen Zusammenhang stehen. Hinweis Keine Sperrzeit bei auslaufendem befristeten Arbeitsverhältnis Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Anreize für mehr Nachhaltig... / 3.2.3 Fortschritte fördern und belohnen

Die Anreizsysteme in dieser Kategorie sind überwiegend finanzieller Natur und gründen sich auf Belohnungskonzepte. Ein wirkungsvoller finanzieller Anreiz für Lieferanten besteht darin, sie für das Erreichen festgelegter Nachhaltigkeitsziele finanziell zu honorieren. Organisationen können z. B. mit ihren Lieferanten bestimmte Zwischenziele vereinbaren, wie etwa die Erhöhung d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Anreize für mehr Nachhaltig... / 2.1 Vorteile eines nachhaltigen Lieferantenmanagements

Ein Lieferkettenmanagement, das Nachhaltigkeitsprinzipien integriert, steigert nicht nur die Nachhaltigkeitsleistung entlang der Lieferkette, sondern auch die Effizienz der Geschäftsabläufe als auch die Innovationskraft innerhalb eines Unternehmens sowie in der gesamten Wertschöpfungskette. Durch nachhaltigkeitsfördernde Maßnahmen in den Prozessen entlang der Wertschöpfungsk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.3 Angemessene und wirksame Abhilfemaßnahmen

Bei Realisierung oder unmittelbarem Bevorstehen einer Verletzung einer menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflicht muss das Unternehmen unverzüglich Abhilfemaßnahmen[1] ergreifen. Wichtig Drohende Verletzung einer menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflicht im eigenen Geschäftsbereich Im eigenen Geschäftsbereich im Inland muss die Abhilfemaßnahme zu einer unverzüglichen Beendigung d...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.5 Dokumentation und Berichtspflichten

Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist fortlaufend unternehmensintern zu dokumentieren.[1] Diese Dokumentation ist ab ihrer Erstellung mindestens 7 Jahre lang aufzubewahren. Die jährliche externe Berichtspflicht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vorangegangenen Geschäftsjahr[2] soll durch die im September 2025 von der Bundesregierung beschlossene LkSG-Novelle rüc...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.2 Angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen

Die verpflichtenden Sorgfaltspflichten umfassen insbesondere die Implementierung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Unternehmen sind gefordert, angemessene und wirksame Prozesse zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten einzuführen, zu überwachen und weiterzuentwickeln. Praxis-Tipp Hilfestellung des BAFA: Beachtung des Angemessenheitsprinzips Das Prinzip der Ange...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 1 Einführung

Praxis-Tipp Behördliche Hilfestellungen Die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Lieferkettengesetz beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, früher Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK) und dem ...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.1 Betriebsinterne Verantwortlichkeiten

Hinweis Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten Da die Sorgfaltspflichten verschiedene Abteilungen tangieren, sind klare Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Compliance notwendig. Zur effektiven Umsetzung haben die durch das LkSG verpflichteten Unternehmen dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens für die Durchführung und Überwachung des l...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.9 Auswirkungen auf das LkSG und Bedeutung für HR

Da wesentliche Sorgfaltspflichten der CSDDD nunmehr der Vollharmonisierung unterliegen (u. a. Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Überwachung und Berichtswesen), muss das LkSG in diesen Bereichen verpflichtend vollständig an die CSDDD angepasst werden. Ein Spielraum für strengere deutsche Regelungen besteht insoweit nicht mehr. Im Koalitions...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.2 "Omnibus-I-Paket"

Allerdings wurde die CSDDD durch das sog. "Omnibus-I-Paket" der EU-Kommission grundlegend überarbeitet. Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26.2.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 18.3.2026 in Kraft.[1] Wesentliche Änderungen betreffen den Anwendungsbereich, die Sorgfaltspflichten, die Haftung und die zeitliche Anwendung.mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 8 Aufsicht, Sanktionen und Haftung

Die zuständige Behörde zur Kontrolle und Durchsetzung des LkSG – und damit zuständige Aufsichts- und Bußgeldbehörde – ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA"). Dem BAFA obliegt neben der behördlichen Kontrolle der Unternehmen auch die Kontrolle der Implementierung der weiteren Pflichten nach dem Lieferkettengesetz. Zu diesem Zweck stehen dem BAFA gemäß d...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.1 CSDDD

Am 23.2.2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Gesetz über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen, das sog. EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) , vorgelegt, welcher am 1.6.2023 vom Parlament verabschiedet wurde. Am 5.7.2024 wurde die CSDDD im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 25.7.2024 in Kraf...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 7.1 Wirtschaftsausschuss

So ist durch die Ergänzung des Katalogs der wirtschaftlichen Angelegenheiten in § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG n. F. zu "Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten nach dem LkSG " der Wirtschaftsausschuss zu beteiligen. Der Wirtschaftsausschuss ist nach § 106 Abs. 1 BetrVG in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ...mehr