Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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Gesetzesradar / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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Gesetzesradar / 4.4 Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Due Diligence Directive Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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Gesetzesradar / 1.8 Anpassung der Lieferkettensorgfaltspflichten

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Es sollen Berichtspflichten rückwirkend gestrichen und die Verhän... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.12 § 14c UStG (Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis)

• 2023 Unrichtig bzw. unberechtigt ausgewiesene Steuer / Rechnungskorrektur und Rückzahlung / § 14c UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 8.12.2022, C-378/21 entschieden, dass ein Stpfl., der eine Dienstleistung erbracht und in seiner Rechnung eine USt ausgewiesen hat, die aufgrund eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, nach Art. 203 MwStSystRL (= § 14c UStG) den zu Unrecht a... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.29 § 150 AO (Form und Inhalt der Steuererklärungen)

• 2021 Qualifiziertes Freitextfeld / § 150 Abs. 7 AO Im Zusammenhang mit der Erstellung elektronischer Steuererklärungen bestehen für den Berater erhebliche Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken. Er hat alle Daten des Stpfl. - dies gilt auch für die im Formular vorausgefüllten Daten - zu kontrollieren. Fehler können im Freitextfeld kenntlich gemacht werden. Im qualifizierten... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.55 § 112 ff. EStG (Energiepreispauschale)

• 2022 Steuerbarkeit der Energiepreispauschale / § 119 EStG Es stellt sich die Frage, ob die Energiepreispauschale steuerbar ist. Dies dürfte zu verneinen sein. Nach § 119 EStG haben Stpfl. mit Einkünften aus aktiver nichtselbständiger Tätigkeit die Energiepreispauschale als Einnahme im Rahmen von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Bei den übrigen Anspruchsberechtigten mit E... mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 5 Fazit (ESRS Set 1)

Mit dem ESRS S2 rücken Einkaufsabteilungen stärker in den Fokus der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie sind gefordert, menschenrechtliche Risiken entlang der Wertschöpfungskette nicht nur zu identifizieren und zu bewerten, sondern auch systematisch zu dokumentieren und zu steuern. Der Standard verlangt eine systematische Verankerung sozialer Kriterien im... mehr

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Digitaler Produktpass: Tran... / 2.2.2 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

Auch im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) können digitale Dateninstrumente wie ein digitaler Produktpass unterstützend eingesetzt werden. Das LkSG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen zur Wahrnehmung menschenrechtlicher und bestimmter umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten. Zentrale Elemente des Geset... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS Set 1)

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 8.1 Zielsetzung des simplified ESRS S2

Der simplified ESRS S2 verfolgt dieselbe grundlegende Zielsetzung wie das ESRS Set 1: Transparenz über die Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette herzustellen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten berichterstattungsseitig zu verankern. Was sich ändert, ist nicht das Ziel, sondern die Struktur und die Tiefe der geforderten An... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 1 Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die ESRS sind ein zentraler Bestandteil der CSRD, die eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte vorschreibt. Ziel ist es, eine größere Transparenz zu schaffen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Der ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – fokussiert sich speziell a... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie (ESRS Set 1)

In ESRS E1 ist die Offenlegung der Unternehmensstrategie zur Eindämmung des Klimawandels ein zentraler Baustein. Der Teilstandard ESRS E1-1 verpflichtet Unternehmen zur Darlegung eines sogenannten "Übergangsplans" ("Transition Plan"), in dem erläutert wird, wie sie eine klimaneutrale Unternehmensentwicklung bis spätestens 2050 anstreben. Dieser Plan muss im Einklang mit dem ... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS G1 in die Gesamtheit der ESRS (ESRS Set 1)

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der Richtlinie verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Kategorien. Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standards (ESRS Set 1), ergänzt durch zwei Querschn... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele (ESRS Set 1)

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende drei Teilstandards, die sich auf die Festlegung, Steuerung und Überprüfung von Zielen, Indikatoren und Leistungskennzahlen im Bereich verantwortungsvoller Unternehmensführung beziehen: ESRS G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle Der Teilstandard ESRS G1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter ... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) S2 ("Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette") verpflichtet Unternehmen, soziale Risiken und menschenrechtliche Auswirkungen entlang ihrer Wertschöpfungsketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und offenzulegen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Anforderungen des ESRS S2 aus Sicht der Beschaffung... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie

Im strategischen Kontext des ESRS S2 spielen die Teilbereiche SBM[2]-2 und SBM-3 eine zentrale Rolle, deren Offenlegungspflichten den Einkauf vor neue Herausforderungen, aber auch vor bedeutende Chancen stellen: ESRS S2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger Dieser Teilstandard fordert Unternehmen dazu auf, darzulegen, wie die Interessen, Rechte und Standpunkte... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele (ESRS Set 1)

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag erläutert, wie die Überwachung des Risikomanagements nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ausgestaltet werden kann. In § 4 Abs. 3 LkSG ist etwa die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten als eine Möglichkeit zur Überwachung des Risikomanagements genannt. Der Beitrag zeigt auf, welche Kompetenzen für die Ausübung der Überwachungsfu... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.2 Eigene Verantwortlichkeit

Aus anderen gesetzlichen Anforderungen für die Rolle eines Beauftragten ist die Zuweisung der Aufgaben in "eigener Verantwortung" bekannt. Diese eigene Verantwortung kann jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein. Zum einen kann damit die grundsätzliche Weisungsfreiheit in der Wahrnehmung der Beauftragtenrolle gemeint sein. Zum anderen oder zusätzlich kann hierin auch das Dur... mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / Zusammenfassung

Überblick Der deutsche Gesetzgeber hat im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Weg gebracht, das mit Wirkung zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist und weite Teile der deutschen sowie internationalen Unternehmen mit (Haupt-)Sitz in Deutschland und i. d. R. mindestens 1.000 Mitarbeitern trifft. Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes beginnt bei der Ro... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 5 Sanktionen für fehlende Zuständigkeit

Die fehlende Regelung der Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG kann nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 LkSG mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden. Dieser Betrag kann sich nach § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG verzehnfachen. Sanktioniert werden können hier neben der Geschäftsleitung alle Entscheidungsträger im Unternehmen, die für Zuständigkeitsregelungen b... mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 2 Tabellarische Übersicht der Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder des LkSG

Die Ordnungswidrigkeiten des LkSG und die möglichen Sanktionen, wie sie derzeit in der aktuellen Fassung des LkSG – noch – normiert sind und (trotz des Hinweises des BMWE an das BAFA, angesichts der geplanten Novellierung des Gesetzes bei der Anwendung des LkSG zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren) noch gelten, sind in der folgenden Tabelle überblicksartig auf... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.5 Kommunikation

Über die Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung hinaus können der/dem Menschenrechtsbeauftragten verschiedene Aufgaben im Bereich der internen und externen Unternehmenskommunikation zukommen. In erster Linie betrifft dies Mitteilungen und Information über Feststellungen, die die/der Menschenrechtsbeauftragte im Rahmen der Überwachungsaufgabe gewonnen hat. Das kann di... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 1 Einordnung Überwachung des Risikomanagementsystems

Nach § 4 Abs. 3 LkSG besteht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten in der "Überwachung des Risikomanagements". Der Begriff des Risikomanagements ist dabei umfassend als das eines Risikomanagementsystems zu verstehen. Dieses umfasst die Handlungen, die nach § 3 LkSG zur Ausübung der Sorgfaltspflichten in systematischer Weise aufgesetzt und ausgeübt werden müssen. Im Eink... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.4 Berichtspflicht

Nach § 4 Abs. 3 Satz 2 LkSG hat sich die Geschäftsleitung regelmäßig über die Arbeit der zuständigen Person(en) zu informieren. Diese "Holschuld" gilt unabhängig davon, ob ein/e Menschenrechtsbeauftragte/r ernannt wurde und wird in ihrer Bedeutung unter der CSDDD gestärkt. Sie bezieht sich auf die für die Wahrnehmung der einzelnen Sorgfaltspflichten jeweils zuständige Person... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.3 Verhältnis zur Geschäftsleitung

Die Aufgabe der Überwachung des angemessenen und wirksamen Risikomanagements leitet sich aus der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung ab. Die Geschäftsleitung kann diese Aufgabe selbst wahrnehmen. Es ist folglich nicht ausgeschlossen, dass eine Vorstandsperson die Funktion der/des Menschenrechtsbeauftragten übernimmt. Entscheidend ist jedoch, dass diese Zuständigkeit fes... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.5 Ernennungsschreiben oder arbeitsvertragliche Ergänzung

Es ist darauf zu achten, dass die Ernennung arbeitsvertraglich wirksam ist. Dies kann durch eine formelle Ergänzung des Arbeitsvertrags erfolgen. Auch ein von der angestellten Person angenommenes Ernennungsschreiben kann diesen Zweck erfüllen. Wird die Person funktionell für mehrere verpflichtete Unternehmen benannt, muss auch die Ernennung rechtlich wirksam durch alle diese... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3.3 Persönliche Eignung; Kommunikationsfähigkeit

Neben den sachlichen Voraussetzungen der Fach- und Organisationskenntnis spielt auch die persönliche Eignung eine Rolle. Mit dem "Erkennen der Lücke" ist die Überwachungsaufgabe nicht abgeschlossen. Etwaige Missstände oder sonstiger Handlungsbedarf müssen an die für die Umsetzung zuständigen Funktionen und bei entsprechender Relevanz auch an die Geschäftsleitung kommuniziert... mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 3 Aufsicht und Einleitung von Bußgeldverfahren durch das BAFA

Die zuständige Behörde zur Kontrolle und Durchsetzung des LkSG und damit zuständige Aufsichts- und auch Bußgeldbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses soll bei der Kontrolle von Unternehmen grundsätzlich einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dies bedeutet, dass die Behörde neben der verpflichtenden Aufnahme von Untersuchungen aufgrund v... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.1 Rahmenbedingungen und strategische Vorgaben

Rz. 395 Im April 2001 wurde der "Rat für Nachhaltige Entwicklung" (RNE) einberufen, der die Bundesregierung zu Nachhaltigkeitsthemen berät, an der Entwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beteiligt ist und das Thema Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen machen soll. Am 13. Oktober 2011 wurde vom RNE der "Deutsche Nachhaltigkeitskodex" (DNK)[1] als... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Relevante Informationen zu ESG-Risiken

Rz. 13 Die EBA sieht mit Blick auf das Kreditgeschäft die Kreditvergabe als entscheidende Phase an, um die notwendigen ESG-bezogenen Informationen und Daten von den Vertragspartnern zu sammeln, die in der Erstbewertungsphase direkt in den Überwachungsprozess einfließen. Im Rahmen der Kreditvergabe oder der laufenden Kundenbeziehung sollten die Institute die Bewertung von ESG... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Auslagerungsrisiken und Drittparteirisiken

Rz. 43 Ein direkter Zusammenhang zu den operationellen Risiken besteht hinsichtlich der Risiken aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen ("Outsourcing Risk"). Mangelhafte Leistungserbringung, schlecht vorbereitete Auslagerungen, insbesondere in Offshore-Regionen, unvollständige Kostenkalkulationen, Kontrollverluste und Abhängigkeiten sowie der irreversible Verlust von eig... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Rahmenanweisungen

Rz. 14 In der Praxis existieren insbesondere in großen Instituten neben Organisationsrichtlinien häufig von der Geschäftsleitung verabschiedete Rahmenanweisungen, die geschäfts- oder risikostrategische Vorgaben präzisieren. Durch solche übergeordneten Rahmenanweisungen lassen sich in abstrakter Form gemeinsame Grundlagen definieren, die die Organisationseinheiten (z. B. Mark... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.1 Strategie und Maßnahmenpläne der EU-Kommission

Rz. 364 Die Europäische Union (EU) ist als Unterzeichnerin der Klimarahmenkonvention an die entsprechenden Beschlüsse gebunden. Sie hat im Dezember 2016 eine "Hochrangige Sachverständigengruppe" ("High Level Expert Group", HLEG) mit der Ausarbeitung einer übergeordneten und umfassenden Strategie der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen beauftragt. Die HLEG hat am 31. Januar 2... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.1.3 Konsistenz mit anderen Vorgaben

Rz. 57 Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Übergangspläne gut in die Geschäftsstrategien integriert sind und mit ihren Risiko- und Finanzierungsstrategien, ihrem Risikoappetit, ihrem ICAAP, ihrem Risikomanagementrahmen und ihrer öffentlichen Kommunikation abgestimmt sind und Maßnahmen in Bezug auf das Geschäftsmodell und die Strategien des Institutes enthalten, di... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.1 Begriffsdefinition

Rz. 109 Im Rahmen der internen Risikoberichterstattung sollte auch angemessen auf die Auswirkungen von ESG-Risiken eingegangen werden, sofern über sie nicht schon als Teil anderer Risikoarten berichtet wird (→ BT 3.2 Tz. 1, Erläuterung). Davon ist zunächst auszugehen, da sie als Risikotreiber auf die anderen Risikoarten einwirken (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Von den Instit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einführung und Überblick

Rz. 1 Führung bedeutet, bewusst auf das Verhalten anderer Menschen einzuwirken, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Nichts anderes gilt für die Führung leitender Manager von Unternehmen, denn diese wirken zielgerichtet auf ihre Mitarbeiter ein, um z. B. Strategien umzusetzen. Führung geht in diesem Zusammenhang immer mit der Übernahme von Verantwortung einher. Zwar ist dies... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Aufbauorganisatorische Anforderungen

Rz. 3 Im Vordergrund der aufbauorganisatorischen Vorgaben steht die Trennung zwischen den Vertriebseinheiten (Bereich Markt) und den vertriebsunabhängigen Einheiten (Bereich Marktfolge). Bei risikobehafteten Kreditgeschäften ist aus beiden Bereichen jeweils ein positives Votum einzuholen. Ohne positive Voten aus diesen beiden Bereichen darf, soweit nicht die Kompetenzen ein... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Sanktionen

Rz. 173 Die Offenlegungsvorschriften haben in Deutschland lange Zeit kaum Beachtung gefunden. In Schätzungen wurde davon ausgegangen, dass bis zu 95 % aller deutschen Unt ihren Offenlegungspflichten gar nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkamen.[1] Dieser Umstand hat dazu geführt, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD einleite... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.1.3 Nachhaltigkeitsorientiertes Risikomanagementsystem und Sorgfaltspflichten

Über § 91 Abs. 2, 3 AktG und das LkSG hinaus stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern eine Ausdehnung des betrieblichen Risikomanagementsystems um Nachhaltigkeitsaspekte notwendig erscheint. Dies impliziert, dass das unternehmerische Risikomanagementsystem auf eine Steuerung nicht nur von finanziellen Risiken, sondern zusätzlich von Umwelt- und Sozialrisiken abzielen müsst... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.2 Sorgfaltspflichten

In diesem Zusammenhang wird vertreten, bei privaten Grundstückseigentümern seien weniger strenge Sorgfaltsmaßstäbe anzulegen als bei gewerblichen Immobilieneigentümern.[1] Verwalter An Hausverwalter dürften zweifellos strengere Sorgfaltsmaßstäbe zu stellen sein als an die privaten Eigentümer. Insoweit ist die seit 1.8.2018 bestehende Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienv... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.3 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (Sustainable Supply Chain Management) durch den Vorstand

Eine zentrale Regulierung i. R. d. Sustainable Corporate Governance stellt das sog. " Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz " (LkSG) dar. Wenngleich andere europäische Staaten, z. B. das Vereinigte Königreich und Frankreich, in den vergangenen Jahren ähnliche Gesetze erlassen haben, wurde ein EU-weites Pendant erst durch die CSDDD im Jahr 2024 verabschiedet. Das LkSG trat zum 1.... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / Literaturtipps

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.1.4 Integrierte Finanz- und ESG-Berichterstattung

Eine Integration der vielfältigen ESG-Berichte von PIEs (Erklärung zur Unternehmensführung, nichtfinanzielle Erklärung, CSRD/ESRS-Bericht, Vergütungsbericht) mit der Finanzberichterstattung (Integrated Reporting) ist nicht erforderlich. Dieser Umstand vergrößert das Risiko von "Greenwashing" und einer Informationsüberflutung durch den steigenden Umfang der ESG-Berichterstatt... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 1 Einführung

Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Jahren vielfältige Reformen angestoßen, um primär Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu bewegen. Der Nachhaltigkeitsbegriff ist im Schrifttum divers belegt und kann zum einen durch das sog. "Triple Bottom Line"-Konzept operationalisiert werden. Hier... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.2.2 Überwachungs- und Prüfungspflichten

Die Ausweitung der Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung und des Nachhaltigkeitsberichts sowie eine Integration von Nachhaltigkeitspflichten in das betriebliche Risikomanagementsystem und in die Sorgfaltspflichten des Vorstands könnten eine Klarstellung der §§ 111, 107 Abs. 3, 171 AktG für den Aufsichtsrat nach sich ziehen. So schlägt der frühere SFB in seinem Abschlussber... mehr