Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

A. Grundlagen Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift beruht auf § 84 AktG 1937, dessen Regelungen mit einigen sachlichen Änderungen in § 93 AktG 1965 übernommen worden sind. Geändert wurden § 93 Abs. 3 Nr. 4 AktG durch das Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (BGBl. I 1998, S. 590ff.), § 93 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 AktG mit Wirkung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Business Judgement Rule

Rn. 14a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch das UMAG wurde § 93 Abs. 1 AktG mit Wirkung zum 01.11.2005 um einen Satz 2 ergänzt, der die sog. Business Judgement Rule kodifiziert. Die Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass unternehmerische Entscheidungen zukunftsbezogen und durch nicht justiziable Einschätzungen geprägt sind. Fehler, die i. R.d. unternehmerischen Ermessensspie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechtmäßigkeit der internen Organisation und Entscheidungsprozesse

Rn. 8 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Vorstandsmitglieder sind allg. verpflichtet, für die Gesetz- und Satzungsmäßigkeit der Organisation und Entscheidungsprozesse innerhalb der Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Vorstandsmitglieder müssen gewährleisten, dass die Zusammensetzung des AR und Vorstands Gesetz und Satzung entsprechen, und sie haben darauf zu achten, dass die gesetz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Persönliche Pflichten der Vorstandsmitglieder

Rn. 16 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Vorstandsmitglieder haben neben den allg. Berufspflichten die ihnen durch Gesetz persönlich auferlegten Pflichten zu erfüllen, wie z. B. die Stellung des Insolvenzantrags nach § 15a Abs. 1 InsO bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (vgl. Weber/Brügel, DB 2004, S. 1923). Diese Pflichten sind zumeist bußgeldrechtlich abgesichert. Eine Erwe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Situation vor Inkrafttreten des KonTraG

Rn. 55 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie darzustellen sein wird, handelt es sich um eine Konkretisierung der allg. Leitungspflicht des Vorstands, die sich sowohl auf strategische und operative Entscheidungen, aber auch auf grds. organisatorische Maßnahmen erstreckt. Aus den §§ 76 und 93 Abs. 1 AktG lassen sich allg. Leitungs- und Treuepflichten sowie Einzelpflichten ableiten, di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sorgfältigkeit der Unternehmensleitung

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die UN-Leitung überhaupt wahrzunehmen. Dabei haben sie die betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse und maßgeblichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Im Rahmen ihres unternehmerischen Ermessens haben sie die Ziele und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen und Grenzen zu definier...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Loyale Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands sowie Aufsichtspflicht bei Geschäftsverteilung und Delegation

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder haben untereinander kollegial zusammenzuarbeiten. Dies bedeutet insbesondere, dass jedes der Vorstandsmitglieder die anderen über alle wesentlichen Vorgänge und Vorkommnisse informieren muss, die für die Gesellschaft oder die Kompetenzbereiche anderer Vorstandsmitglieder von Bedeutung sind. Aufgetretene Spannungen zwis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abgrenzung der Vorschrift vom betriebswirtschaftlichen Risikomanagement

Rn. 92 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die sich mit dem KonTraG entwickelte Diskussion im Schrifttum wurde um Aspekte der Wirtschaftsprüfung sowie der beteiligten Institutionen, die bei Umsetzung der Normen mitwirken sollten, bereichert, wobei traditionelle Elemente der Betriebswirtschaftslehre diskutiert und in einen neuen Kontext gestellt sowie ganze betriebliche Abteilungen leg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Rn. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Rspr. hat die in § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG enthaltene Verschwiegenheitspflicht als Ausfluss der jedem Organmitglied obliegenden Sorgfalts- und Treuepflicht bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1975, II ZR 156/73, BGHZ 64, S. 325 (327)). In der Literatur wird dagegen zutreffend angeführt, dass der bei der Sorgfaltspflicht anerkannte weite ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über den Pflichtenkreis

Rn. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung scheidet jedoch von vornherein aus, soweit sich unternehmerische Entscheidungen i. R.d. in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG geregelten "Business Judgement Rule" bewegen....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abschluss einer D&O-Versicherung

Rn. 47 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Abschluss einer D&O-Versicherung fällt nach h. M. in die Geschäftsführungskompetenz des Vorstands i. S. v. § 78 Abs. 1 AktG (vgl. KK-AktG (2010), § 93, Rn. 246; Dreher, ZHR 165 (2001), S. 293 (321); BeckOGK-AktG (2021), § 93, Rn. 281ff.; Knapp, DStR 2010, S. 56 (61); AktG-Komm. (2020), § 93, Rn. 56; Thüsing/Traut, NZA 2010, S. 140 (141); ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Gesellschaft im Außenverhältnis

Rn. 9 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder sind allg. verpflichtet, für ein rechtmäßiges Verhalten der Gesellschaft Sorge zu tragen. Dies beinhaltet die Pflicht, sich selbst i. R.d. Amtsführung rechtmäßig zu verhalten (Legalitätspflicht), ferner die Pflicht, für ein rechtmäßiges Verhalten der übrigen für die Gesellschaft handelnden Personen Sorge zu tragen ((Leg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung durch den Vorstand

Rn. 40 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auf die dargestellte zwingende Verpflichtung zur Einhaltung der Buchführungspflicht für den Vorstand wird ebenso erneut hingewiesen (vgl. HdR-E, AktG § 91, Rn. 24) wie auf die verbleibende Verantwortung des Vorstands im Delegationsfall. Strafrechtlich bleibt der gesetzlich zur Buchführung Verpflichtete verantwortlich, wenn eine Delegation vor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. AG

Rn. 73 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Vorschrift ist grds. von allen AG unabhängig von ihrer Größe, Branche o. Ä. zu beachten (vgl. auch Bartone (2002), S. 41). Entsprechend verhält es sich für dualistisch (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der SE-VO) wie monistisch strukturierte SE (vgl. § 22 Abs. 3 Satz 2 SEAG). Rn. 74 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Für KGaA ist festzuhalten, dass e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines und Überblick

Rn. 145 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Regelung des § 91 Abs. 3 AktG wurde mit dem FISG (vgl. hierzu auch Fischer/Schuck, NZG 2021, S. 534ff.; HdR-E, AktG § 91, Rn. 2a) neu eingeführt. Der Schwerpunkt dieser Gesetzesreform lag dabei auf der Stärkung der Kontrolle der RL und AP. Rn. 146 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die neu eingeführte Vorschrift richtet sich an börsennotierte AG. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zweck und Rechtsnatur

Rn. 62 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Norm gibt ein Organisationsziel vor und verpflichtet den Gesamtvorstand aller AG zu geeigneten Maßnahmen. Wie in § 91 Abs. 1 AktG für die Buchführung wird ein Einzelaspekt der in § 76 Abs. 1 AktG kodifizierten Leitungsverantwortung konkretisiert: Dem gesamten Vorstand wird die Schaffung eines Organisationsstandards auferlegt, der die Früh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung des Vorstands

Rn. 135 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie dargestellt sind verschiedene Begriffe weder durch Gesetz noch durch Rspr. hinreichend konkretisiert. Unter Aspekten der Rechtssicherheit sowie für die hier angestrebte Darstellung möglicher Folgen einer Pflichtverletzung erweist sich dies als problematisch. Ermessensspielräume sind vom Gesetzgeber zur Erhaltung der Leitungsautonomie zwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerhaftung / 2.2 Verletzung einer Nebenpflicht

Neben dieser Erfüllungspflicht können sich im Einzelfall für den Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Nebenpflichten, wie Obhuts- und Bewahrungspflichten, besondere Auskunfts-, Überwachungs-, Rechnungslegungs- und sonstige Sorgfaltspflichten ergeben, z. B. die ­Einhaltung der einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften durch einen Kraftfahrer.[1] Eigenständig, ohne Rücksprache mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 2.3 Verstärkte Sorgfaltspflichten

Steuerberater müssen zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in den Anlagen 1 und 2 genannten Risikofaktoren feststellen, "dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann" (§ 15 Abs. 1, 2 GwG). Ein höheres Risik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 2.2 Vereinfachte Sorgfaltspflichten

Die allgemeinen u. a. auch für Steuerberater maßgeblichen Sorgfaltspflichten gelten unverändert und ergeben sich aus den §§ 10-17 GwG. Regelungen über vereinfachte Sorgfaltspflichten enthält § 14 GwG. Steuerberater dürfen nach dieser Vorschrift vereinfachte Sorgfaltspflichten "im Hinblick auf Kunden, Transaktionen und Dienstleistungen oder Produkte" anwenden, für die "nur ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 2.1 Allgemeine Sorgfaltspflichten

Zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten gehören u. a. die Identifizierung des Vertragspartners sowie die Abklärung, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt mit der ggf. notwendigen Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten oder die Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung. Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 2.4 Sorgfaltspflichten nach der EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung

Die EU-Anti-Geldwäsche-Verordnung ist Teil des Anti-Geldwäsche-Pakets der EU aus 2021. Obwohl die endgültige Textfassung noch nicht vorliegt und die finalen Texte noch gebilligt und von EUParlament und -Rat angenommen werden müssen, können Steuerberater aus der gegenwärtigen Fassung erste Tendenzen entnehmen, in welche Richtung die EU bis 2027 (voraussichtliches Inkrafttrete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 2 Sorgfaltspflichten

2.1 Allgemeine Sorgfaltspflichten Zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten gehören u. a. die Identifizierung des Vertragspartners sowie die Abklärung, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt mit der ggf. notwendigen Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten oder die Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestreb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geldwäsche-Verordnung und Transparenzregister: Bedeutung und Sorgfaltspflichten für Steuerberater

Zusammenfassung Überblick Das Geldwäschegesetz mit den Vorschriften zum Transparenzregister wurde zuletzt durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] geändert. dDie Gesetzesänderungen traten zum 1.1.2024in Kraft. In Ergänzung dazu hat die Europäische Union zahlreiche neue EU-Regelungen zur Geldwäschebekämpfung verabschiedet. Unter anderem gehört dazu die Einführung einer EU...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / Zusammenfassung

Überblick Das Geldwäschegesetz mit den Vorschriften zum Transparenzregister wurde zuletzt durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] geändert. dDie Gesetzesänderungen traten zum 1.1.2024in Kraft. In Ergänzung dazu hat die Europäische Union zahlreiche neue EU-Regelungen zur Geldwäschebekämpfung verabschiedet. Unter anderem gehört dazu die Einführung einer EU-weiten Obergre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 5 Bargeldgeschäfte

Gem. § 10 Abs. 6a GwG gelten folgende Bargeldgrenzen bzw. es sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem GwG zu erfüllen (§ 10 Abs. 6a GwG): bei der Vermittlung von Kaufverträgen und Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen bei Transaktionen mit einer monatlichen Miete oder Pacht i. H. v. mindestens 10.000 EUR bei Transaktionen über Kunstgegenstände und sonstige Güter im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 7.5 Einsichtnahme in das Transparenzregister

Seit 2020 besteht ein öffentlicher Zugang zum Transparenzregister. Gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GwG ist "allen Mitgliedern der Öffentlichkeit" eine Einsichtnahme zu gestatten. Steuerberatern als nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten wird ein Datenzugang gewährt, sofern sie der registerführenden Stelle darlegen, dass die Einsichtnahme zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.4.1 Schadensersatzpflicht und gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 567 Geschäftsführer, die ihre Pflichten ("Obliegenheiten") verletzen, haften der GmbH als Gesamtschuldner ("solidarisch") für den entstandenen Schaden (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Die Regelung des § 43 Abs. 2 Satz 1 GmbHG ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage.[1] Für die Beurteilung von Art, Inhalt und Umfang der Schadensersatzleistung gelten jedoch die allgemeinen zivilrech...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorstandshaftung bei Versto... / 4 Auswirkungen der Entscheidung für die Wohnungsunternehmen / Praxishinweis

Die Auswirkungen des BGH-Urteils betreffen nicht nur die Vorstandsmitglieder der Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, sondern ebenso die Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaften (GmbH) und die Vorstände der Wohnungsgenossenschaften. Das Gericht hat zwar seine Rechtsprechung bestätigt, dass Vorstände grundsätzlich im Rahmen ihrer Tätigkeit einen weit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.1.2 Sorgfaltsmaßstab

Rz. 541 Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Rz. 542 Die Sorgfaltspflicht des § 43 Abs. 1 GmbHG als Maßstab jeder vorzunehmenden Einzelfallprüfung ist objektiv (objektiver Sorgfaltsmaßstab). Konkret bedeutet dies, dass festgestellt werden muss, wie der typische Geschäf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.1.1 Anwendungsbereich des § 43 GmbHG

Rz. 539 Die gesetzliche Haftungsregelung des § 43 GmbHG [1] richtet sich an alle Geschäftsführer, das heißt unabhängig vom zeitlichen Umfang, in dem diese das Geschäftsführeramt (haupt-, neben- oder ehrenamtlich) für die Gesellschaft ausüben.[2] Der Prüfungsmaßstab des § 43 GmbHG ist immer nur das mögliche Fehlverhalten jedes einzelnen Geschäftsführers und nicht des Gesamtorg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wahl von Aufsichtsratsmitgl... / Zusammenfassung

Überblick Der Aufsichtsrat ist ein Organ der Wohnungsgenossenschaft, das nach dem Gesetz – und in der Regel darüber hinaus auch nach der Satzung – besondere und wichtige Aufgaben hat. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist wiederum eine der wichtigsten Aufgaben der Generalversammlung. Darum sollten bereits vor Ablauf der Amtszeit der betreffenden Aufsichtsratsmitglieder Vo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.5 Außerordentliche Kündigung

Rz. 427 Sofern die Gesellschafterversammlung nach dem GmbH-Gesetz die Aufgabe der Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer hat (§ 46 Nr. 5 GmbHG), ist die Gesellschafterversammlung auch für den Abschluss und die Beendigung der Anstellungsverträge einschließlich der damit verbundenen Vertragsänderungen zuständig (sog. Annexkompetenz). Rz. 428 Anstelle der gesetzlichen Reg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.7 Bargeschäfte

Bei Bargeschäften ab 10.000 EUR sind die "Sorgfaltspflichten" des Geldwäschegesetzes zu beachten.[1] Bei einer natürlichen Person sind Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift, aufzuzeichnen[2] und durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild oder vergleichbaren elektronischen Ausweis nachzuweisen.[3] Ist der Vertragspartner eine juristische Pe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.1.3 Handlungsspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen

Rz. 545 Der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH sieht als Zweck die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen vor (§ 2 Abs. 1 GV). Um diesen Zweck im Einzelfall verwirklichen zu können, wird als Unternehmensgegenstand ein weites Feld von Tätigkeiten vorgesehen, das Wohnungs- und Immobiliengesellsch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.4.2 Beweislast

Rz. 571 Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einer GmbH und einem Mitglied der Geschäftsführung muss die Gesellschaft zunächst darlegen und ggf. beweisen[1]: die Möglichkeit einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers durch sein Handeln in seinem Pflichtenkreis, einen entstandenen Schaden und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Schaden (haftungsausf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirtschaftsausschuss: Unter... / 1.1 Begriff der wirtschaftlichen Angelegenheiten

Der Wirtschaftsausschuss ist über alle wesentlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren können, vom Unternehmer unaufgefordert zu unterrichten. Was im Einzelnen zu den wesentlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten gehört, ist in § 106 Abs. 3 BetrVG beispielhaft (nicht abschließend) aufgeführt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Subjektiver Tatbestand (Vorwerfbarkeit)

Rz. 39 [Autor/Stand] Nach § 382 Abs. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer die in den § 31 ZollVG, § 30 ZollV näher bezeichneten Zuwiderhandlungen vorsätzlich oder fahrlässig begeht. Die vorsätzlich begangene Tat (§ 10 OWiG, § 377 Abs. 2 AO) setzt voraus, dass der Täter die zollrechtlichen Pflichten nach Inhalt und Gegenstand kennt und ihnen bewusst zuwiderhandelt oder er das Best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, Verkehrssicher... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aufgrund einer Explosion der kleinen privaten Tankstelle auf dem Grundstück der Klägerin, welche sich am 11.9.2018 ereignete. Die Klägerin betreibt ein mittelständisches Tischlereiunternehmen, welches über mehrere Firmenfahrzeuge verfügt. Um diese besser bewirtschaften zu können, beabsichtigte die Klägerin, eine auf ihrem Fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) (Grobe) Fahrlässigkeit

Rz. 228 Der Verschuldensgrad der (groben) Fahrlässigkeit als Rechtsbegriff ist selbst nicht dem Beweis zugänglich; insoweit kann es nur um die Tatsachen gehen, die einen Fahrlässigkeitsvorwurf begründen.[548] Um zu einem Fahrlässigkeitsvorwurf zu kommen bedarf es einer Bewertung des Sachverhalts: Einerseits muss für den Handelnden erkennbar gewesen sein, dass er eine Sorgfal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darlegungslast – Substa... / 3. Geschäftsführerhaftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 10 Will die GmbH – oder im Fall der Insolvenz der Insolvenzverwalter – den Geschäftsführer der Gesellschaft wegen pflichtwidrigen Verhaltens gem. § 43 Abs. 2 GmbHG auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, so hat die Gesellschaft Dreierlei darzulegen und zu beweisen: erstens das Verhalten des Geschäftsführers, das sich als möglicherweise pflichtwidrig darstellt. Zweitens de...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / l) Spurwechsel

Rz. 78 Gemäß § 17 Abs. 5 StVO hat sich der Fahrer des ausscherenden Fahrzeugs so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Hieraus folgt ein Anscheinsbeweis dahingehend, dass der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass diese Sorgfaltspflicht verletzt wurde, wenn es in örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Fahrspurwech...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / j) Rückwärtsfahren

Rz. 76 Nach der Rechtsprechung zu § 9 Abs. 5 StVO spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt.[166] Das gilt grundsätzlich auch für Unfälle, die beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz verursacht werden.[167] Aber BGH NJW 2016, 1098, 1099: Zitat Demna...mehr

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§ 4 Zurückweisung verspätet... / I. Regelungsgehalt

Rz. 7 § 296 Abs. 1 ZPO regelt den Fall, dass das Gericht eine Schriftsatzfrist gesetzt hat und diese von einer Partei nicht eingehalten worden ist; sie also noch nach Fristablauf vorgetragen hat. Werden aber Angriffs- und Verteidigungsmittel (§ 282 Abs. 1 ZPO) unter Verstoß gegen bestimmte Fristen vorgebracht, stellt deren Zurückweisung den gesetzlichen Regelfall dar, von dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferketten: So erkennen S... / 1 Kennzeichen drohender Störungen

Die große Verletzlichkeit globaler Lieferketten zwingt den Einkäufer dazu, die Situation rund um die Versorgung mit Gütern aus fernen Teile der Welt intensiv zu beobachten. Nur wenn frühzeitig erkannt wird, dass der Lieferfluss gestört sein könnte, kann ebenso frühzeitig reagiert werden. Wer dies schneller tut als seine Mitbewerber, der hat auf dem Markt bessere Chancen. Die...mehr

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Gründungskosten und Vorsteu... / 2.4 Einfluss der Rechtsform

Bei der Gründung durch einen Einzelunternehmer besteht Personenidentität zwischen dem Leistungsbezieher und dem späteren Unternehmer. Auch in diesem Fall können bei mangelnden Nachweisen, verletzten Sorgfaltspflichten o. Ä. Probleme mit dem Vorsteuerabzug auftreten, jedoch bereitet die persönliche Zuordnung grundsätzlich keine Probleme. Wenn zur Ausführung einer unternehmeris...mehr

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L / 1 Ladungssicherung, Allgemeines, Fahrzeugführer [Rdn 2736]

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E / 14 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Verfahren und Kosten [Rdn 1039]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
EU Lieferkettengesetz: Einigung und Einigungstext

Zusammenfassung Ein neuer Kompromiss für das EU Lieferkettengesetz ist gefunden. Die erforderlichen Mehrheiten scheinen nun – trotz fortbestehender Enthaltung Deutschlands – erreicht zu sein. Die finalen Beschlüsse stehen jedoch noch aus. Sicher ist es also nach wie vor noch nicht, dass das EU Lieferkettengesetz tatsächlich kommen wird. Kaum war am 13.3.2024 die Annahme der n...mehr