Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 1A Synopse CSRD und LkSG / 3 Unsicherheiten durch die nationale Umsetzung

Rz. 8 Der (Regierungs-)Entwurf des CSRD-UmsG spricht die Wechselwirkung zwischen dem Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS und den Vorgaben des LkSG unmittelbar an: So soll mit der Offenlegung eines im Einklang mit den ESRS stehenden Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts die Pflicht zur Einreichung des LkSG-Berichts entfallen (§ 10 Abs. 5 und 6 LkSG-E). Die Berichtspf...mehr

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Vorgehen bei der Profession... / 1 Entscheidungen zu professionalisieren lohnt sich

Erfolg ist die Konsequenz richtiger Entscheidungen – dies ist der beste Grund, sich kontinuierlich mit der Weiterentwicklung von Entscheidungsabläufen und der Entscheidungsfindung zu beschäftigen. Es gibt auch eine gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht (§ 93 AktG), die besagt, dass unternehmerische Entscheidungen nachweisbar auf "angemessenen Informationen" basieren mü...mehr

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§ 1A Synopse CSRD und LkSG / 2 Gemeinsamkeiten von LkSG und CSRD

Rz. 6 Der Katalog der im Nachhaltigkeitsbericht anzugebenden Informationen ist umfassend. Sofern eine unternehmensspezifische Wesentlichkeit nachgewiesen wird, betrifft dies eine Vielzahl von Informationen in den Kategorien Umwelt, Soziales und Governance. Die spezifischen Angabepflichten nach dem LkSG erstrecken sich auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandard...mehr

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§ 1A Synopse CSRD und LkSG / Vorbemerkung

Viele der in den thematischen ESRS behandelten Bereiche sind bereits Teil anderer nationaler oder internationaler Regelungen. In Bezug auf die sozialen Themenstandards gibt es in Deutschland insbes. eine erhebliche Überschneidung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) [1], welches als nationales Gesetz ausgestaltet ist. Die folgenden Ausführungen fassen die Anfor...mehr

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§ 1A Synopse CSRD und LkSG / 4 Zusammenfassung

Rz. 12 Der RegE zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht führt noch zu Unsicherheiten und Problemen. Dazu zählt v.a. die fehlende Konkretisierung der (inhaltlichen) Bedingungen für die Ersetzung des LkSG-Berichts durch den CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht.[1] Die vorgeschlagene Befreiung von der Berichtspflicht des LkSG setzt voraus, dass der Nachhaltigkeitsbericht den...mehr

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FF 04/2025, Keine Wiederein... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Rechtsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsgesuchs und die Verwerfung der Beschwerde in einem Zugewinnausgleichsverfahren. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit am 31.5.2023 zugestelltem Beschluss zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs von 103.076,49 EUR an die Antragstellerin verpflichtet. Hiergegen hat der Antragsge...mehr

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Ganzheitliches ESG-Manageme... / 1.2 Nachhaltigkeit im Kontext der Umfeldanalyse

Die Trigger der Nachhaltigkeit sind sehr vielfältig. Sehr gut können die Treiber auf Basis der PESTEL-Analyse mit den englischen Perspektiven Political, Economic, Social, Technological, Environmental und Legal (vgl. Abb. 2) visualisiert werden. Abb. 2: PESTEL-Analyse Die Agenda 2030 hat aus politischer Sicht (P), mit den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) Europa klimaneut...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträger / 2 Kann der Bauträger gleichzeitig Verwalter sein?

Ob der Verwalter bereits in der Gemeinschaftsordnung bestellt werden kann, wird unterschiedlich beurteilt. Nach § 26 Abs. 1 WEG wird der Verwalter jedenfalls durch Beschluss der Wohnungseigentümer bestellt. Da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG bereits mit dem Anlegen der Grundbücher entsteht, kann sich der Bauträger jedenfalls durch einen "E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 122 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Der Leistungsbezug durch nichtunternehmerisch tätige juristische Personen mit USt-IdNr.

Rz. 165 § 3a Abs. 2 UStG erweitert im Ergebnis den Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG für die Zwecke der Leistungsortsbestimmung bei sonstigen Leistungen; die Regelung beinhaltet die Umsetzung des Art. 43 Nr. 2 MwStSystRL . Nach § 3a Abs. 2 S. 3 UStG (1 HS 1. Alt.) werden den Unternehmern zunächst bestimmte (ausschließlich) nicht unternehmerisch tätige juristische Persone...mehr

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Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: Die geplanten Änderungen

Zusammenfassung Die Europäische Kommission hat mit dem so genannten Omnibus-Paket am 26.2.2025 weitreichende Änderungen insbesondere an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vorgeschlagen. Die Vorschläge zielen darauf ab, Unternehmen, insbesondere KMU, von bürokrat...mehr

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FAQ-Papier des BAFA zum risikobasierten Vorgehen beim LkSG: Pauschales Anschreiben von Zulieferern wird nun riskant

Zusammenfassung Aus dem LkSG sowie der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ergibt sich, dass Unter-nehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten risikobasiert vorgehen müssen. Dies bedeutet, dass sie Risiken und Maßnahmen priorisieren und dabei die Risikodisposition ihrer Zulieferer in der Lieferkette berücksichtigen sollen. Im Februar 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.2.2 § 116 AktG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 93 mit Ausnahme des Absatzes 2 Satz 3 AktG über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Sie sind namentlich z...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.3.2 § 41 GenG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 GenG über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. Rz. 1 Die Aufsichtsratshaftung in der Genossenschaft ist der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder in der AG nachgebildet. Auf die Kommentierung zu § 116 AktG kann daher verwiesen werden. Nach § 39 Abs. 3 GenG wird in Prozesse...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.2.1 § 93 AktG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Über vertra...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.3.1 § 34 GenG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Einführung

Rz. 1 § 116 AktG enthält die zentrale Norm für die Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der AG. Danach gilt für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich § 93 AktG über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. Dieser Verweis ist so zu verstehen, dass der Aufsichtsrat in sein...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Verjährung

Rz. 8 Die Ansprüche aus § 93 AktG verjähren wie bei der GmbH in fünf Jahren (siehe bereits die Ausführungen unter § 43 GmbHG VII 1). Eine Ausnahme gilt für Pflichtverletzungen, die begangen wurden, als die Gesellschaft an der Börse notiert war. Hier gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 59 Die Haftung des Geschäftsführers setzt voraus, dass er bei der Pflichtverletzung schuldhaft gehandelt hat. Bezugspunkt für das Verschulden ist die Pflichtverletzung, darüber hinaus ist z. B. ein Schädigungsbewusstsein nicht erforderlich.[1] Daher ist es wichtig die Pflichtverletzung bzw. das Verhalten, das diese begründen soll. präzise darzulegen. An diese wird sodann...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Verhältnis zur Haftung des Vorstands bzw. Geschäftsführers/Rückgriff

Rz. 23 Im Verhältnis zur Gesellschaft haften Vorstand und Aufsichtsrat nebeneinander. Diskutiert wird, ob die Aufsichtsratshaftung nachrangig ist,[1] das heißt, ob der Aufsichtsrat bzw. das betreffende Aufsichtsratsmitglied nur haften, wenn beim verantwortlichen Vorstand "nichts zu holen" ist. Dann stellt sich die Frage, ob das in Anspruch genommene Aufsichtsratsmitglied ein...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Vereinbarung eines angemessenen Selbstbehalts in der D&O-Versicherung

Rz. 4 Der Gesetzgeber hat durch das VorstAG mit Wirkung zum 5.8.2009 die erste Regelung zur D&O-Versicherung in das Gesellschaftsrecht aufgenommen und damit implizit anerkannt, dass der Abschluss einer D&O-Versicherung zulässig ist und nicht dem Charakter der im Kern zwingenden Organhaftung widerspricht. Nach § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG ist bei Abschluss einer D&O-Tätigkeit für ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. Weisungsfreiheit des Vorstandes

Rz. 2 Der Vorstand ist im Gegensatz zur Geschäftsführung bei der GmbH nicht weisungsabhängig (§ 76 AktG). Seine Tätigkeit unterliegt zwar der Kontrolle des Aufsichtsrats, die Überwachung kann jedoch allenfalls ein Vetorecht umfassen, wenn der Aufsichtsrat bestimmte Zustimmungsvorbehalte festlegt. Diese Möglichkeit hat auch die Hauptversammlung. Ein Initiativrecht mit dem Erg...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VIII. Beweislastverteilung

Rz. 17 Die Beweislastverteilung bei der Durchsetzung der Ansprüche aus der Aufsichtsratshaftung ist so wie bei der Vorstandshaftung geregelt.[1] § 116 AktG verweist insofern auch auf § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG. Die Gesellschaft hat darzulegen und zu beweisen durch welche Handlungen bzw. Unterlassungen ihr zurechenbar ein Schaden entstanden ist, während das Aufsichtsratsmitglied...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Verschulden

Rz. 15 Das einzelne Aufsichtsratsmitglied handelt schuldhaft, wenn ihm hinsichtlich der Pflichtverletzung Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Auch hier gilt ein typisierter objektiver Maßstab, nämlich der Sorgfaltsmaßstab eines "ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds" den das Aufsichtsratsmitglied zu erfüllen hat, sodass es auf persönliche Defizite n...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Grundlagen

Rz. 1 Die in § 93 AktG verankerte Organhaftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft ähnelt der Haftung der GmbH-Geschäftsführer. Die Organpflichten sind weitgehend wie bei der GmbH geregelt. So haben auch die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Ausdrücklich ist in § 93 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Beweislast

Rz. 3 In § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG ist geregelt, dass die Vorstandsmitglieder die Beweislast trifft, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gewahrt haben. Grundsätzlich hat die Gesellschaft die Beweislast für das Verhalten und den dadurch kausal eingetreten Schaden, während sich das Vorstandsmitglied hinsichtlich der Pflichtwidrigkeit und de...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VII. Durchsetzung der Vorstandhaftung

Rz. 9 Der Aufsichtsrat vertritt die AG gegenüber dem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich (§ 112 AktG). § 112 AktG begründet damit eine ausschließliche Zuständigkeit des Aufsichtsrats für die Geltendmachung der Ansprüche aus der fehlerhaften Amtsführung des Vorstands.[1] Rz. 10 Die Zuständigkeit des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstandsmitglied bleibt auch nach dem Aussc...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VII. Durchsetzung des Anspruchs aus der Organhaftung

Rz. 16 Soll der Aufsichtsrat in die Haftung genommen werden fragt sich, wer diese Ansprüche durchsetzen soll. Der Vorstand, der vom Aufsichtsrat überwacht wird bzw. der ggf. an dem in Rede stehende Verstoß mitgewirkt hat, erscheint hierfür nicht geeignet. Gleichwohl hat der Vorstand auch den Aufsichtsrat zu überwachen, wenn auch nicht mit derselben Intensität mit der dieser ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Sonstige Aufgaben/Fehler bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 14 Pflichtwidrig handelt der Aufsichtsrat bzw. ein Aufsichtsratsmitglied in der Regel dann, wenn er gegen die Kompetenzordnung verstößt. So darf der Aufsichtsrat die Gesellschaft nicht nach außen bei Vertrags- oder Vergleichsverhandlungen vertreten. Hierfür bräuchte er ein Mandat des Vorstandes, der für die Verhandlungen zuständig wäre. Der Vorstand kann den Aufsichtsrat...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IX. Verjährung

Rz. 18 Die der AG gegen das jeweilige Aufsichtsratsmitglied aus der Haftung zustehenden Ansprüche verjähren gemäß § 116 Satz 1 AktG i. V. m. § 93 Abs. 6 AktG in fünf Jahren, bei börsennotierten Gesellschaften in zehn Jahren, wobei die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung an der Börse notiert gewesen sein muss. Soweit dem Aufsichtsrat vorgeworfen wird, er habe ein...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. Überwachungsaufgabe

Rz. 2 Der Umfang und die Intensität der Überwachungsaufgabe ist jeweils im Einzelfall so zu bestimmen, dass eine effektive Überwachung gewährleistet ist. Bereiche, die einwandfrei organisiert sind und funktionieren, bedürfen einer geringeren Kontrolle als Dezernate, bei denen es verstärkt zu Versäumnissen kommt. Die Überwachungsaufgabe muss nicht engmaschig erfolgen, der Vor...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Verschwiegenheitspflicht

Rz. 12 Der Aufsichtsrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ist in § 116 Satz 2 AktG geregelt: Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Auch der Verstoß gegen die Pflicht kann bei der Gesellschaft Schäden auslösen, für die das betreffende Aufsichtsratsmitglied dan...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / X. Handeln des Aufsichtsrats auf Weisung

Rz. 19 Handelt der Aufsichtsrat auf Weisung, hat dies wie beim Vorstand der AG – im Gegensatz um GmbH-Geschäftsführer – keine haftungsentlastende Wirkung.[1] Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um Weisungen handelt, die ihre Grundlage außerhalb des Gesellschaftsrechts haben. Wurde das Aufsichtsratsmitglied z. B. von einer Stadt oder sonstigen Gemeinden in den Aufsichtsrat ein...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Verzicht und Vergleich über Ersatzansprüche

Rz. 5 Bei der AG sind im Vergleich zur GmbH die Organhaftungsansprüche stärker zugunsten der AG und insbesondere mittelbar zugunsten der Gläubiger vor einem Verzicht oder Vergleich geschützt. Haftungsbeschränkende Vereinbarungen im Vorfeld, z. B. der Ausschluss für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen sind bei der AG wegen der formellen Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 S...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Personalkompetenz/unangemessene Vergütung

Rz. 8 Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ggf. ab. Bereits bei der Auswahl der geeigneten Personen können dem Aufsichtsrat Versäumnisse unterlaufen, für die er in die Haftung geraten kann. Ferner handelt der Aufsichtsrat mit dem Vorstand den Anstellungsvertrag aus. Hier ordnet bereits § 116 Satz 3 AktG an, dass der Aufsichtsrat haftet, wenn er eine unangeme...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Beweislast und Auskunftsanspruch gegen den Geschäftsführer

Rz. 112 DIe Gesellschaft muss bei der Pflichtverletzung nur Tatsachen vortragen, aus denen sich die Möglichkeit einer Pflichtverletzung ergibt. Die Gesellschaft hat ferner darzulegen und zu beweisen, welche Handlung zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat, sie hat also die Beweislast für die Kausalität.[1] Bei einem Unterlassen muss von der Gesellschaft vorgetragen und ...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 3. Die Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes und seine Grenzen (bei verfahrensrechtlich falschen Entscheidungen des Vorderrichters)

Die Zuständigkeit nach § 266 ist nicht konkurrierend, sondern ausschließlich. Das hat nicht nur den Vorteil des "großen Familiengerichts", sondern auch sonstige Auswirkungen, die sich aus den Vorschriften des Familiengerichtsverfahrens, soweit von der ZPO abweichend (§ 113 FamFG), ergeben. Der Bundesgerichtshof hatte zwar bereits wiederholt entschieden, dass die Verfahrensbet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2025, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie keinen Erfolg. 1. Die Klägerin hat keine weiteren Ansprüche gegen die Beklagten gem. § 844 Abs. 3 BGB, § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG als Gesamtschuldner gem. § 421 BGB, § 115 Abs. 1 S. 4 VVG. a) Ein Fall höherer Gewalt lieg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kaufmann / 8 Rechte und Pflichten eines Kaufmanns

Für Kaufleute gelten die Vorschriften des HGB. Es gibt ihnen besondere Rechte und Pflichten. Ein Kaufmann i. S. d. HGB ist verpflichtet, eine Firma (§ 17 Abs. 1 HGB) zu führen. Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB). kann handelsrechtliche Vol...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 5 Inhalte einer Hausordnung

Inhalt oder Mindestinhalt einer Hausordnung sind im Gesetz nicht geregelt. Der Gesetzgeber überlässt die Festlegung der Eigenverantwortung der Wohnungseigentümer. Charakter und Bedürfnisse von Eigentümergemeinschaften sind vielfältig und unterschiedlich. Es existieren gemischt genutzte Anlagen mit Gewerbe- und Wohneinheiten, reine Wohnanlagen in Stadtrand-, Kur- oder Erholun...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Wertschöpfungskette: Digita... / 3.1.2 Digitale Plattformen

Zentralisierte digitale Plattformen ermöglichen ebenso eine lückenlose Überwachung von Lieferketten und die detaillierte Rückverfolgung von Produkten, um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards sicherzustellen. Diese Technologien dienen nicht nur der Überprüfung sozialer und ökologischer Kriterien bei den direkten Lieferanten, sondern sind dazu imstande auch die Nachhalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwangsarbeitsverordnung: Üb... / 5 Fazit zur Zwangsarbeitsverordnung

Die am 13.12.2024 in Kraft getretene EU-ZwangsarbeitsVO stellt eine wirkungsvolle Ergänzung der EU-Rechtsakte zum Menschenrechtsschutz für den besonders wichtigen Bereich der Abschaffung der Zwangsarbeit dar. Wesentliche Verfahrensprinzipien sind klar verankert. Leider fehlen im Einzelnen klare Regelungen, wie der Beschränkung auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten aus an...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwangsarbeitsverordnung: Üb... / 4.3.1 Vorverfahren

Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führt die federführend zuständige Behörde zunächst ein Vorverfahren durch, Art. 17 VO (EU) 2024/3015. Ausgangspunkt dürfte hier ein Anfangsverdacht sein, der auf verschiedene Weise begründet werden kann: durch eine über die einheitliche Meldestelle nach Art. 9 VO (EU) 2024/3015 übermittelte Information oder durch eigene Kenntnis der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwangsarbeitsverordnung: Üb... / 1 Zwangsarbeitsverordnung: Hintergrund und Zusammenhang

Die ZwangsarbeitsVO geht auf den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020–2024[1] zurück, der die vollständige Abschaffung der Zwangsarbeit als politisches Ziel benannt hat. Die Initiative steht dabei in engem politischen und inhaltlichen Zusammenhang mit der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sust...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwangsarbeitsverordnung: Üb... / 2.3 Definition und Indikatoren für Zwangsarbeit

Für die Bestimmung, ob ein Produkt unter Anwendung von Zwangsarbeit hergestellt wurde, verweist die ZwangsarbeitsVO auf Art. 2 der ILO-Konvention Nr. 29:[1] "jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat". Da dies häufig schwierig aufzudecken ist,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 4.4 Mitverschulden

Stets ist bei einer Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen. Ein Mitverschulden i. S. v. § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Es handelt sich hierbei um e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwangsarbeitsverordnung: Üb... / 3 Informationsquellen für Behörden und Wirtschaftsakteure

Der ZwangsarbeitsVO sieht verschiedene Informationsgrundlagen und Leitprinzipien vor, die innerhalb der Übergangsfrist aufzubauen oder einzubeziehen sind. Netzwerk der Behörden, Art. 6 VO (EU) 2024/3015: Die EU-Kommission und die zuständigen, nach Art. 5 VO (EU) 2024/3015 benannten nationalen Behörden sollen sich über das Unionsnetzwerk gegen mit Zwangsarbeit hergestellte Pro...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 5 Versicherungsschutz

Auch ohne spezifische Versicherungspflicht empfiehlt sich für jeden Makler der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie einer Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung – dies im eigenen Interesse des Maklers und zusätzlich als vertrauensbildende Maßnahme nach außen zum Auftraggeber hin. Wohnimmobilienverwalter sind gesetzlich in § 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / Zusammenfassung

Überblick Den Immobilienmakler treffen eine Reihe öffentlich-rechtlicher Pflichten. Zunächst benötigt er eine Gewerbeerlaubnis. Des Weiteren muss er nach der Gewerbeordnung Anzeige- und Auskunftspflichten beachten. Die Makler- und Bauträgerverordnung erlegt dem Makler insbesondere Buchführungs- und Informationspflichten auf. Die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes verpflicht...mehr