Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pflichtenverstoß

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflichten in § 323 Abs. 1 Satz 3 umfassen alle Anforderungen, die nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung an den gesetzlichen Abschlussprüfer und die übrigen in Abs. 1 Satz 1 genannten Personen zu stellen sind (so auch Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 102 [1/2025]). Hierzu zählt bspw. die Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 12.4 Operations

Kunden, Investoren und andere Stakeholder fordern verstärkt von Unternehmen nachhaltige Unternehmenspraktiken. Bspw. haben Kunden höhere Anforderungen an die Qualität, Liefergeschwindigkeit und auch die Verantwortung des Unternehmens gegenüber der Umwelt. Darüber hinaus sorgen sich ändernde kulturelle sowie rechtliche Standards dafür, dass sich Unternehmen verstärkt über die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.1 Pflichten und Nebenpflichten des Leiharbeitnehmers

Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer sind trotzdem nicht lediglich rein faktischer Natur. Da der Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird, steht dem Entleiher das Direktionsrecht zu. Der Entleiher kann damit Art und Ausführung der Arbeit des Leiharbeitnehmers bestimmen, wobei der Leiharbeitnehmer an die Lage der Arbeitszeit im Betr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.2 Weitere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis

Hinweis- und Informationspflichten Dem Verleiher obliegen nach § 12 Abs. 2 AÜG umfassende Hinweis- und Informationspflichten gegenüber dem Entleiher. Darüber hinaus bestehen auch in dem Verhältnis Verleiher und Entleiher die üblichen Sorgfaltspflichten. Der Verleiher hat im Gegenzug gegen den Entleiher einen Anspruch auf Information über das Leistungsverhalten des Leiharbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 12.2 Stakeholder-Engagement

Nachhaltigkeit geht immer mit Veränderungen einher. Themen werden aus verschiedenen Perspektiven betrachtet, unterschiedliche Sichtweisen führen zu unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüchen. Zudem sind Entscheidungen zu Nachhaltigkeit immer mit Abwägungsprozessen verbunden; kaum ist es möglich, klare "schwarz-weiß"-Entscheidungen zu treffen. Deshalb sind die kontinuierlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeitsteam aufbaue... / 2.3 Aufbau der Nachhaltigkeitsteams: Wer dabei sein sollte und warum

Diese Tabelle zeigt: welche Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, warum diese Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, welche Stakeholder für diese Rolle relevant sind, wie diese Rolle vom Mitwirken im Nachhaltigkeitsteam überzeugt werden kann.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 9.2 Besonderheiten aufgrund der Ehe

Rz. 229 Grundsätzlich schließt die Tatsache einer bestehenden Ehe das Entstehen gegenseitiger Schadensersatzansprüche nicht aus. Allerdings ist der Umfang der Sorgfaltspflichten gem. § 1359 BGB ermäßigt. Es kann im Einzelfall auch dazu kommen, dass sich aus der in § 1353 BGB verankerten Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ergibt, dass der Geschädigte seinen Anspruch nur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen nur in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.[1] Es bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3 Subjektiver Tatbestand

Rz. 139 Der subjektive Tatbestand des § 379 Abs. 1 und 2 AO erfordert vorsätzliches[1] oder leichtfertiges[2] Handeln. Bei leichtfertiger Begehung ist neben der Kausalität ein Rechtswidrigkeitszusammenhang erforderlich. Dieser liegt nicht vor, wenn der fahrlässig verursachte Taterfolg bei gedacht ordnungsgemäßem Verhalten ebenfalls eingetreten wäre.[3] Der Vorsatz oder die Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 16 Anwendung der Sorgfaltspflichten

Zusammenfassung Das PStTG sieht umfangreiche Sorgfaltspflichten vor.[1] Im Grundsatz müssen die von den Anbietern bereitgestellten Daten einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.[2] Dies erfordert auf Ebene des Plattformbetreibers zusätzliche interne Compliance-Prozesse, sofern nicht von der Möglichkeit einer Auslagerung der Sorgfaltspflichterfüllung gem. § 21 PStTG Gebr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 20 Frist zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

1 Allgemeines Rz. 1 § 20 PStTG legt fest, wie häufig die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchzuführen sind und wie lange die durchgeführten Sorgfaltsverfahren gültig bleiben. 2 Frist (Abs. 1) Rz. 2 § 20 Abs. 1 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. F Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber muss gem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 21 Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch Dritte

1 Allgemeines Rz. 1 § 21 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. H Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Die Norm erlaubt meldenden Plattformbetreibern, einen Drittdienstleister oder einen anderen Plattformbetreiber mit der Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach Abschn. IV zu betrauen. Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber wird einen Dritten, e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. G der Amtshilferichtlinie. Rz. 2 § 16 PStTG bietet meldenden Plattformbetreibern die Möglichkeit, ihre Sorgfaltspflichten nur in Bezug auf im Meldezeitraum aktive Anbieter durchzuführen. Hierbei müssen die meldenden Plattformbetreiber mittels angemessener Verfahren und Durchsetzungsmaßnahmen siche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Erfüllung durch andere Plattformbetreiber (Abs. 2)

Rz. 5 § 21 Abs. 2 PStTG ergänzt § 13 Abs. 3 PStTG und zielt daneben darauf ab, eine doppelte oder mehrfache Durchführung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch mehrere Unternehmen zu verhindern, die allesamt Plattformbetreiber in Bezug auf ein und dieselbe Plattform sind.[1] Die Definition des Begriffs Plattformbetreiber nach § 3 Abs. 2 PStTG trägt hier dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. H Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Die Norm erlaubt meldenden Plattformbetreibern, einen Drittdienstleister oder einen anderen Plattformbetreiber mit der Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach Abschn. IV zu betrauen. Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber wird einen Dritten, einschließlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3.2 Inhalt

Rz. 43 Plattformbetreiber ist gem. § 3 Abs. 2 PStTG jeder Rechtsträger, der sich verpflichtet, einem Anbieter eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Die Eigenschaft als Plattformbetreiber ist aus rein vertragsrechtlicher Perspektive, losgelöst vom technischen Betrieb ("Systembetrieb") der Plattform-Infrastruktur, zu bewerten.[1] Als Plattformbetreiber k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / Zusammenfassung

Das PStTG sieht umfangreiche Sorgfaltspflichten vor.[1] Im Grundsatz müssen die von den Anbietern bereitgestellten Daten einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.[2] Dies erfordert auf Ebene des Plattformbetreibers zusätzliche interne Compliance-Prozesse, sofern nicht von der Möglichkeit einer Auslagerung der Sorgfaltspflichterfüllung gem. § 21 PStTG Gebrauch gemacht wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. B, Nr. 1 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 In § 24 PStTG werden umfangreiche Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungsfristen kodifiziert, um eine nachträgliche Überprüfung der Pflichterfüllung durch die Finanzverwaltung sicherzustellen.[2] Rz. 3 Hinweis Praxishinweis[3]: Ein Testat über die Erfüllung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Erfüllung durch Fremddienstleister (Abs. 1)

Rz. 4 Die Beauftragung eines Fremddienstleisters nach Abs. 1 ist besonders relevant in den Fällen, in denen dieser möglicherweise über bessere Ressourcen und Technologien zur Durchführung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten verfügt. Daher kann der meldende Plattformbetreiber die Dienstleistungen eines Drittdienstleisters in Anspruch nehmen, um die Durchführung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Umfang der Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nrn. 1 und 5 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 2 § 13 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet meldende Plattformbetreiber, dem BZSt Informationen zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln. Die Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu beenden. Diese Verfahren die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Umfang der Aufzeichnungspflichten (Abs. 1 und Abs. 2)

Rz. 5 Nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 PStTG müssen die Plattformbetreiber eine Beschreibung der Prozesse aufzeichnen, einschließlich der automationstechnischen, operativen und organisatorischen Vorkehrungen, insbesondere der relevanten Geschäftsbeziehungen, Zuständigkeiten und Fristen, sowie aller Änderungen hierzu, die zur Erfüllung der Melde- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 PStTG legt fest, wie häufig die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchzuführen sind und wie lange die durchgeführten Sorgfaltsverfahren gültig bleiben.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Qualifizierter Plattformbetreiber (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 5 der Amtshilferichtlinie der Begriff des qualifizierten Plattformbetreibers. Rz. 3 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber unterfallen ebenfalls den Meldepflichten, sofern sie in der EU ihre Tätigkeiten ausüben.[1] Die Steuerverwaltung der Drittstaaten, aus denen heraus Plattformbetreiber i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Übermittlung an die zuständige Landesfinanzbehörde (Abs. 2)

Rz. 2 Abs. 2 bestimmt, dass das BZSt die nach Abs. 1 entgegengenommenen Informationen zu im Inland ansässigen Anbietern bzw. in Bezug auf im Inland belegenes unbewegliches Vermögen an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weiterzuleiten hat. Die Landesfinanzbehörden sollen auf diesem Weg die Informationen als Kontrollmaterial im Rahmen des Besteuerungsverfahrens berücksi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Frist (Abs. 1)

Rz. 2 § 20 Abs. 1 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. F Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber muss gem. § 20 Abs. 1 PStTG sicherstellen, dass er alle Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 17, 18 Abs. 1 und 2 PStTG und § 19 PStTG in Bezug auf seine Anbieter bis zum 31. Dezember jedes Me...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Wesen und Aufbau des PStTG

Rz. 3 Das PStTG beinhaltet ausschließlich steuerliches Verfahrensrecht. Es hat keine Auswirkungen auf die Gesetze, die einzelne Steuerarten betreffen und nach denen sich die Besteuerung von Einkünften bzw. Umsätzen bestimmt (z. B. EStG, KStG, GewStG, UStG).[1] Rz. 4 Das PStTG gliedert sich in 6Abschnitte: Im ersten Abschnitt sind die allgemeinen Vorschriften enthalten, die den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Bezug auf für frühere Meldezeiträume durchgeführte Verfahren (Abs. 2)

Rz. 8 § 20 Abs. 2 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. F Nr. 3 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 9 § 20 Abs. 2 PStTG sieht eine Erleichterung zugunsten meldender Plattformbetreiber vor. Grund dafür ist die Erwägung, dass sich die von den meldenden Plattformbetreibern in Bezug auf ihre Anbieter erhobenen und überprüften Informationen und die aus diese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5.1 Antragsteller

Rz. 8 Als Antragsteller kommen ausschließlich (potenzielle) Plattformbetreiber in Betracht. Das PStTG verpflichtet nämlich lediglich Plattformbetreiber[1] und erklärt diese auch zu Adressaten etwaiger Zwangsmaßnahmen nach den §§ 26 und 27 PStTG.[2] Nur Plattformbetreiber sind somit im Einzelfall antragsbefugt. Bloß ihnen gegenüber kann die Auskunft ihre verfassungsrechtlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 4 Antragsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 4 Berechtigt, einen Antrag auf Feststellung oder auf Verlängerung einer Feststellung beim BZSt zu stellen, sind gem. Abs. 3 Plattformbetreiber, die nach § 13 Abs. 1 PStTG verpflichtet sind, an das BZSt zu melden. Soweit nach den § 13 Abs. 2 bis 4 PStTG ein Wahlrecht besteht, setzt die Antragsberechtigung voraus, dass der Plattformbetreiber das BZSt als Adressat seiner Me...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.1 Allgemeines

Rz. 56 Die Melde- und Sorgfaltspflichten des PStTG betreffen lediglich meldende Plattformbetreiber. § 3 Abs. 4 PStTG klassifiziert jeden Plattformbetreiber, der nicht dem Ausnahmetatbestand des Abs. 3 unterliegt, als meldenden Plattformbetreiber, sofern er einen spezifischen Nexus zum Inland oder anderen Mitgliedstaaten aufweist. Ob ein derartiger Nexus vorliegt, wird in den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Bestehende Anbieter (Abs. 3)

Rz. 13 Nach Abs. 3 Satz 1 handelt es sich bei Anbietern, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des PStTG, also am 1.1.2023, bereits auf einer Plattform registriert waren, um bestehende Anbieter. Das Gleiche gilt gem. Abs. 3 Satz 2, wenn ein Rechtsträger zu einem Zeitpunkt nach Inkrafttreten des PStTG erstmals meldender Plattformbetreiber wird, für alle Anbieter, die zu diesem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Rechtsfolge bei fehlender Plausibilität (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 10 Kommt der meldende Plattformbetreiber im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung zu dem Ergebnis, dass ein von ihm zu erhebendes Informationselement unplausibel ist, ist er nach § 18 Abs. 1 Satz 3 PStTG dazu verpflichtet, neue Informationen und/oder Unterlagen einzuholen, aus denen er die Richtigkeit der nach § 17 PStTG verlangten Informationselemente erschließen kann. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 9 Aufsichtspflichten des BZSt (Abs. 10)

Rz. 19 Die Mitgliedstaaten haben nach Art. 8ac Abs. 1 Satz 2 und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. C der Amtshilferichtlinie [1] die Einhaltung der Melde- und Sorgfaltspflichten durch meldende Plattformbetreiber sicherzustellen. Diese Aufgabe erfüllt als zuständige Behörde nach Abs. 10 das BZSt. Insoweit ist es befugt, zur Ermittlung von Sachverhalten mit anderen zuständigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Verantwortlichkeit des meldenden Plattformbetreibers (Abs. 3)

Rz. 7 § 21 Abs. 3 PStTG hat lediglich klarstellende Bedeutung. Hier wird verdeutlicht, dass die Beauftragung eines Dritten nach § 21 Abs. 1 und Abs. 2 PStTG den meldenden Plattformbetreiber nicht von seinen Pflichten nach Abschn. IV befreit. Die Verantwortung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten verbleibt beim delegierenden, meldenden Plattformbetreiber. Der meldende Plattfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 6 Wirkung der Auskunft

Rz. 18 Die Auskunft ist gem. § 10 Abs. 4 PStTG für Zwecke des PStTG grundsätzlich bindend, also hinsichtlich der Aufzeichnungs-, Melde- und Sorgfaltspflichten des Plattformbetreibers. Rz. 19 Hinweis Praxishinweis[1]: Es sei an dieser Stelle erneut auf die terminologische Autonomie des PStTG und seinen bloß verfahrensrechtlichen Charakter hingewiesen: Im selben Maße, wie sich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 7 Gebührenpflicht

Rz. 26 Nach § 10 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 PStTG wird für die Antragsbearbeitung eine pauschale Gebühr in Höhe von 5.000 EUR festgesetzt, auf deren Erhebung jedoch bei Unbilligkeit verzichtet werden kann.[1] Die Gebührenfestsetzung erfolgt durch Verwaltungsakt. Ein Verzicht kommt nach § 10 Abs. 5 Satz 5 PStTG insbesondere dann in Betracht, wenn der Antrag noch vor Auskunftser...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Aktiver Anbieter (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 ist ein aktiver Anbieter ein Anbieter, der während des Meldezeitraums eine relevante Tätigkeit erbringt oder dem während des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wird. Andernfalls ist der Anbieter nicht als aktiver Anbieter zu werten. § 16 PStTG gewährt meldenden Plattformbetreibern die Möglichkeit, ihre Sorgfaltspflichten nur in Bezug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Qualifizierter Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie den Begriff des qualifizierten Drittstaats. Rz. 7 Ein Drittstaat ist ein qualifizierter Drittstaat, wenn er auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung einen automatischen Austausch von Informationen durchführt, die als mit den nach dem PStTG zu meldenden In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4.2 Inhalt

Rz. 52 Ein Plattformbetreiber gilt nach § 3 Abs. 3 PStTG als freigestellt, wenn er gegenüber dem BZSt oder gegenüber der jeweils zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union den Nachweis erbracht hat, dass meldepflichtige Anbieter die von ihm betriebene Plattform nicht nutzen können. Ein freigestellter Plattformbetreiber unterliegt daher weder den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 6 Beschränkung auf verfügbare Informationen (Abs. 6)

Rz. 13 Gem. § 17 Abs. 6 PStTG hat der meldende Plattformbetreiber im Rahmen der Sorgfaltspflichten vom Anbieter dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Angaben zu einer Betriebsstätte des Anbieters und die Grundbuchnummer oder eine gleichwertige Angabe zu einem Grundstück des Anbieters von dem meldenden Plattformbetreiber nur zu erheben, soweit der jeweilige Anbieter über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.2 Die Regelbeispiele

Rz. 134 Da der allgemeine Tatbestand recht abstrakt ist und seine Anwendung in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten dürfte, sind in den Buchst. a–f konkretere Tatbestände eingeführt worden, die in Form von nicht abschließenden Regelbeispielen den allgemeinen Tatbestand konkretisieren. In den einzelnen Tatbeständen der Buchst. a–f werden Nutzungen, Übertragungen, Um...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / B. Sorgfaltspflichten und Risiken des Rechnungsausstellers

I. Pflicht zur Prüfung der empfängerbezogenen Voraussetzungen Allgemein und seit langem gilt, dass Unternehmer verpflichtet sind, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, wenn die der Rechnung zugrunde liegende Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird und nicht steuerfrei ist (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / VII. Risiko des Rechnungsausfalls

Außerdem riskiert der Rechnungsaussteller mit einem falschen Rechnungsformat, dass die Rechnung nicht beglichen wird, weil sich der Kunde auf die zivilrechtliche Nebenpflicht, eine Rechnung in ordnungsgemäßem Format auszustellen, beruft und sich bis zu diesem Zeitpunkt auf sein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB beruft (vgl. dazu unter C.II.).[36]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / III. Pflicht zur Wahl eines elektronischen Übermittlungswegs

Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung: Die erforderliche elektronische Übermittlung einer E-Rechnung kann beispielsweise per E-Mail, elektronischer Schnittstelle, gemeinsamem Zugriff auf einen zentralen Speicherort innerhalb eines Konzernverbundes oder per Download über ein Internetportal erfolgen. Externe Dienstleister dürfen genutzt werden, wenn die formalen Anforderung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Bußgeldrisiko als Folge von Pflichtverstößen?

Für den leistenden Unternehmer ist die Nichtausstellung einer Rechnung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Es kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 EUR erhoben werden, wenn nicht rechtzeitig eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wird. Bußgeld auch bei Ausstellung als sonstige Rechnung? Es ist jedoch noch nicht geklärt, ob eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldfolge auch da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / IV. Aufbewahrungspflicht

Der strukturierte Teil der E-Rechnung muss unverändert in seiner ursprünglichen Form gem. § 14b UStG acht Jahre lang aufbewahrt werden und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit erfüllen. Falls zusätzliche Dokumente, wie Buchungsvermerke, die für die Besteuerung relevant sind, mit der E-Rechnung übersandt wurden, müssen auch diese unverändert und in ihrer ursprünglichen F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / VI. Haftungsrisiko

Kein Bußgeld, aber zivilrechtliche Haftung: Wenn auch ein Bußgeld aktuell bei falschem Rechnungsformat noch nicht zu befürchten ist, besteht ein zivilrechtliches Haftungsrisiko. Wird dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug aufgrund einer formal unrichtigen Rechnung versagt, kann dieser den Rechnungsersteller zur Verantwortung ziehen.[35] Allein aus diesem Grunde sollte der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / II. Pflicht zur Beachtung der formellen Anforderungen an eine E-Rechnung

Übermittlung & Empfang in strukturiertem elektronischen Format: Eine E-Rechnung i.S.d. § 14 Abs. 1 UStG muss – entweder in Form einer "Rechnung" des Leistungserbringers oder als "Gutschrift" des Leistungsempfängers[18] (vgl. § 14 Abs. 2 S. 5 UStG) – nicht nur die in §§ 14 Abs. 4, 14a UStG genannten Voraussetzungen (Pflichtangaben) erfüllen, sondern darüber hinaus in einem st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Pflicht zur Prüfung der empfängerbezogenen Voraussetzungen

Allgemein und seit langem gilt, dass Unternehmer verpflichtet sind, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, wenn die der Rechnung zugrunde liegende Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird und nicht steuerfrei ist (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UStG [9]). Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung im...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / IV. Risiko für den Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug möglich? Nicht abschließend geklärt ist, ob der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wenn der Leistungsempfänger – statt der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Halbs. 2 UStG vorgeschriebenen E-Rechnung – eine "sonstige Rechnung" erhält. Wenn eine E-Rechnung verpflichtend vorgeschrieben ist, dürfte grundsätzlich nur diese zum Vorsteuerabzug berechtigen.[45] S...mehr