Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 1.1 Problem und Ziel

Deutschland steht nach Ausführungen der Bundesregierung aufgrund der hohen internationalen Verflechtung seiner volkswirtschaftlich bedeutenden Branchen in einer besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang von Lieferketten hinzuwirken und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestal...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.6 Wirksamkeitskontrollen, Überwachung

Unternehmen sind zur Kontrolle der Wirksamkeit ihrer Nachhaltigkeitspolitik und der dazugehörigen Maßnahmen verpflichtet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen innerhalb der Wertschöpfungskette muss sowohl jährlich als auch anlassbezogen mittels geeigneter Indikatoren bewertet werden. Anhand der Ergebnisse dieser Bewertung sind die Sorgfaltspflichten zu aktualisieren. Die Unternehmen...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 1.3 Die bisherigen Entwicklungen in Europa

Sollte in Zukunft eine europäische Regelung erfolgen, soll das deutsche Gesetz nach Aussage der Bundesregierung entsprechend an die europäische Regelung angepasst werden mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern. Parallel zur Verabschiedung des deutschen Gesetzes schreitet auf EU-Ebene die Debatte um ein einheitliches Lieferkettengesetz weiter ...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.7 Bewertung und Ausblick

Der vorliegende Entwurf einer EU-Lieferketten-RL wird nun zu diskutieren sein und muss noch das Rechtssetzungsverfahren der EU durchlaufen. Allerdings ist bereits festzuhalten, dass dieser Entwurf an einigen Stellen über das deutsche LkSG hinausgeht. Hierbei sind insbesondere folgende Unterschiede von Bedeutung: Regelungen gelten auch für kleinere Unternehmen (ab 500 Mitarbeit...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.8 Bevollmächtigter

Durch das Unternehmen ist eine ›bevollmächtige Person‹ zur Entgegennahme von Mitteilungen der Aufsichtsbehörden zu ernennen. Dieser Bevollmächtigte ist mit den erforderlichen Befugnissen und Mitteln für die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden auszustatten. Diese Funktion ähnelt dem ›Menschenrechtsbeauftragten‹ des LkSG. Weiterhin werden die Geschäftsleitungen von Unterne...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 3.1 Gesetzestext

§ 3 Sorgfaltspflichten (1) Unternehmen sind dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten die in diesem Abschnitt festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 4.2 Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes im Unternehmen

Die Anforderungen des Lieferkettengesetzes gelten für den eigenen Geschäftsbereich sowie für die unmittelbaren Zulieferer. Damit liegt nun eine gesetzliche Verpflichtung zumindest für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Deutschland vor, ein Compliance-Management-System einzuführen. Umsetzung des Lieferkettengesetzes für Lieferanten erforderlich. Druck auf die Lieferke...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 5.13 Welche Pflichten haben Unternehmen in Bezug auf ihre Vertriebsstrukturen?

Das LkSG umfasst zunächst nur diejenigen Schritte im Unternehmen, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung sowie Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen erforderlich sind, ›[…] angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden‹ (§ 2 Abs. 5 LkSG). Demnach muss das Unternehmen auch beim Vertrieb seiner Produkte Sorgfaltspflich...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.3 Zu schützende Rechtsbereiche

Die zu schützenden menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Rechtsbereiche sind in den Anlagen des Entwurfs der EU-Lieferketten-RL konkret dargestellt. Auch in diesem Bereich geht der Entwurf über die Regelungen des deutschen LkSG hinaus. Zum Vergleich siehe die nachfolgende Tabelle:mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 7.2.3 Abbruch der Geschäftsbeziehung (Abs. 3)

Durch die Regelungen in Abs. 2 und 3 werden Unternehmen darin bestärkt, zuerst gemeinsam mit Zulieferern oder innerhalb der Branche nach Lösungen für komplexe und schwierig zu behebende Missstände zu suchen, bevor sie sich aus einem Geschäftsfeld zurückziehen. Ist die Einbeziehung betroffener Personen bei der Festlegung einer Abhilfemaßnahme nicht möglich oder geeignet, ist ...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.2.3 Begriff und Reichweite der ›Wertschöpfungskette‹

Das deutsche LkSG richtet sich zunächst an den ›unmittelbaren Zulieferer‹; mittelbare Zulieferer sind nur einzubeziehen, wenn ›substantiierte Kenntnisse‹ darüber vorliegen, dass durch den mittelbaren Zulieferer die Pflichten des LkSG verletzt werden. Der Vorschlag der EU-Lieferketten-RL geht deutlich darüber hinaus: In ihrem Entwurf wird die Wertschöpfungskette als alle Tätig...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 10.1 Gesetzestext

§ 10 Dokumentations- und Berichtspflicht (1) Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach § 3 ist unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. Die Dokumentation ist ab ihrer Erstellung mindestens sieben Jahre lang aufzubewahren. (2) Das Unternehmen hat jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen und spätestens...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 10.2.1 Zu Abs. 1

Die interne Dokumentationspflicht in Abs. 1 soll eine informatorische Grundlage für die öffentlich-rechtliche Durchsetzung der Sorgfaltspflichten schaffen. Sie kann darüber hinaus dem Unternehmen dazu dienen, den Nachweis über die Erfüllung seiner Pflichten zu führen. Die Dokumente sind sieben Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.2 Identifizierung nachteiliger Auswirkungen

Im Rahmen der in dieser Richtlinie festgelegten Sorgfaltspflichten sollte ein Unternehmen tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt ermitteln. Um eine umfassende Ermittlung nachteiliger Auswirkungen zu ermöglichen, sollte sich diese Ermittlung auf quantitative und qualitative Informationen stützen. Was beispielsweise die nega...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 3.2.3 Zivilrechtliche Haftung (Abs. 3)

Der Regierungsentwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes wurde mit dem Ziel und der Vorstellung beschlossen, gegenüber der geltenden Rechtslage keine zusätzlichen zivilrechtlichen Haftungsrisiken für Unternehmen zu schaffen. Die zum Zwecke einer Verbesserung der Menschenrechtslage in internationalen Lieferketten begründeten neuen Sorgfaltspflichten sollen nach Willen des Geset...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.4 Beendigung der tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen

Tatsächliche nachteilige Auswirkungen müssen abgestellt bzw. minimiert werden. Wenn nötig, müssen betroffene Personen zudem finanziell entschädigt werden. Darüber hinaus muss ein Konzept zur Abhilfe, das an Fristen gebunden ist und klar definierte Indikatoren zur Messung von Verbesserungen enthält, erstellt werden, auch bei mittelbaren Lieferanten und Geschäftspartnern.mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 5.2.2 Vorbeugung eines Missbrauchs (Abs. 1 Satz 2)

Satz 2 dient der Vorbeugung einer missbräuchlichen Ausgestaltung der Lieferkette oder eines Umgehungsgeschäftes zum Zwecke der Vermeidung der auf den unmittelbaren Zulieferer bezogenen Sorgfaltspflichten. Anzeichen für missbräuchliche Gestaltungen oder ein Umgehungsgeschäft sind insbesondere, wenn der zwischen dem Unternehmen und dem unmittelbaren Zulieferer auftretende Dritt...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 6.2.3.1 Zu Nr. 1

Im Rahmen der Beschreibung des Verfahrens, mit dem das Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nachkommt, muss das Unternehmen das Konzept seines Risikomanagements nach § 4 erläutern.[1] Hierbei sind zumindest die wesentlichen Maßnahmen folgender Bereiche zu benennen: Risikoanalyse nach § 5 Präventionsmaßnahmen nach § 6 Abhilfemaßnahmen nach § 7 Beschwerdeverfahren nach § 8 Sorgfalt...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 1.2 Vergleichbare nationale Regelungen in Europa

Frankreich: ›Wachsamkeitspflicht‹ für Unternehmen In Frankreich führte das ›Loi de vigilance‹ im Februar 2017 eine sogenannte ›Wachsamkeitspflicht‹ für Unternehmen im französischen Deliktsrecht ein.[1] Das Gesetz gilt für Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich und mehr als 5.000 Mitarbeitenden im Inland bzw. 10.000 Mitarbeitenden weltweit. Das Gesetz sieht eine zivilrechtlich...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.3 Verhinderung potenzieller nachteiliger Auswirkungen

Potenziell nachteilige Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte müssen verhindert bzw., soweit dies nicht möglich ist, zumindest abgeschwächt werden. Insbesondere ist ein fristengebundener Präventionsaktionsplan zu erstellen, auch für mittelbare Zulieferer. Dieser Präventionsplan muss konkrete Zeitvorgaben sowie aussagekräftige Kriterien enthalten. Unmittelbare Zulieferer ...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4.5 Beschwerdeverfahren

Die EU-Richtlinie sieht (wie auch das LkSG) die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens vor, das allerdings die gesamte Wertschöpfungskette umfassen muss. Zugang müssen alle Personen der gesamten Wertschöpfungskette haben, die von einer Verletzung betroffen sein können. Darüber hinaus sollen auch Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervertreter das Beschwerdeverfahren nutzen k...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 3.2 Erläuterungen

3.2.1 Grundsätze der Sorgfaltspflichten (Abs. 1) Die Sorgfaltspflichten gemäß § 3 sind kein einmaliger Prozess. Sie beinhalten einen sich wiederholenden Kreislauf der verschiedenen, in den §§ 4 - 10 definierten Verfahrensschritte, die aufeinander aufbauen und sich aufeinander beziehen. Die Sorgfaltspflichten begründen eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht. Diese Sorgfaltspfl...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 4 Die Struktur des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das LkSG enthält nun Verpflichtungen für Unternehmen, folgende Sorgfaltspflichten zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Punkte: Einrichtung eines Risikomanagements Festl...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 5.5 Gilt das Gesetz auch für (Finanz-)Dienstleister?

In der Alltagsbetrachtung dürften zunächst nur die Lieferketten zur Produktion von Gütern im Blickfeld sein. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt aber nicht nur für die Produktion von Sachgütern, sondern auch für Dienstleistungen. Für Dienstleister gelten somit die gleichen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette wie für alle anderen Unternehmen. Die Begründung de...mehr

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ZErb 05/2022, Einsetzung de... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1 ist die Ehefrau des Erblassers. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Kinder des Erblassers und der Beteiligten zu 1. Der Erblasser und die Beteiligte zu 1 errichteten am 15.10.2001 einen Erbvertrag, der vom Beteiligten zu 4 unter UR-Nr. 5424/2001 beurkundet wurde. Am selben Tag setzten die Eheleute ein von beiden unterzeichnetes handschriftliches Schreib...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 9.2 Erläuterungen

§ 9 verankert die Sorgfaltspflichten eines Unternehmens in Bezug die Risiken beim mittelbaren Zulieferer. 9.2.1 Zu Abs. 1 Das Unternehmen muss das Beschwerdeverfahren nach § 8 so einrichten, dass es Personen, die durch wirtschaftliche Tätigkeiten eines mittelbaren Zulieferers in einer geschützten Rechtsposition verletzt sein können, sowie Personen, die Kenntnis von einer mögli...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.2 Geltungsbereich der europäischen Regelung

2.2.1 Rechtsformen Während das deutsche LkSG einen rechtsformneutralen Unternehmensbegriff verwendet, soll die EU-Lieferketten-RL nur für bestimmte Gesellschaftsformen gelten[1]: Die EU-Lieferketten-RL soll für folgende Gesellschaftsformen bzw. regulierte Finanzunternehmen gelten, abhängig auch davon, ob die Gesellschaft nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates oder e...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 16.2 Erläuterungen

Der Gesetzgeber ermächtigt die Behörde dazu, die geeigneten und erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, um Verstöße gegen die unternehmerischen Sorgfaltspflichten aus §§ 3 - 10 Abs. 1 festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern.[1] 16.2.1 Zu Nr. 1 Von dieser Befugnis zur Ladung sollte nach Auffassung des Gesetzgebers jedoch mit Bedacht Gebrauch gemacht werden; ...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 5.8 Was bedeutet dies für die Compliance-Maßnahmen eines Unternehmens?

Da die Regelungen des LkSG nicht nur für die Lieferanten anzuwenden sind, sondern auch für den ›eigenen Geschäftsbereich‹, liegt nunmehr erstmals in Deutschland eine gesetzliche Regelung vor, die Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Regelverstößen (Compliance) für alle Unternehmen einer bestimmten Größe vorschreibt. Bislang gibt es (mit Ausnahme der Finanzbranche) keine dire...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 3 Pro und Kontra Lieferkettengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde während des Gesetzgebungsprozesses vielen Änderungen und Anpassungen unterzogen. Beispielsweise wurde die zunächst avisierte zivilrechtliche Haftung nicht umgesetzt. Diese Anpassung ist unter anderem auf die deutschen Spitzenverbände – wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Bundesverband der Deuts...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 8 Müssen alle Lieferanten gleichartig in die Prüfung einbezogen werden?

Nein, dies ist nicht der Fall. Das LkSG sieht vor, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten des LkSG einzurichten. Die Bewertungskriterien hinsichtlich der Angemessenheit sind in § 3 Abs. 2 LkSG definiert. Die angemessene Weise eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten genügt, bestimmt sich demnach anhand von Art und Umfang der Ges...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 18.2.2.2 Zu Nr. 2

Der Gesetzgeber legt mit § 17 Abs. 2 Nr. 2 darüber hinaus fest, dass Unternehmen der zuständigen Behörde den Nachweis erbringen müssen, ob und wie sie die Anforderungen aus §§ 3 - 10 Abs. 1, also die Sorgfaltspflichten, das Risikomanagement etc. erfüllen.[1]mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 17.1 Gesetzestext

§ 16 Betretensrechte Soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 14 erforderlich ist, sind die zuständige Behörde und ihre Beauftragten befugt, Betriebsgrundstücke, Geschäftsräume und Wirtschaftsgebäude der Unternehmen während der üblichen Geschäfts- oder Betriebszeiten zu betreten und zu besichtigen sowie bei Unternehmen während der üblichen Geschäfts- oder Betriebszeiten...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 29.1 Gesetzestext

Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes In § 106 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1762) geändert worden ist, wird nach Nr. 5a folgende Nr. 5b eingefügt: ›5b. Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ge...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 30.2 Erläuterungen

Das ›Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten‹ wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.[1] Damit sind die in Abs. 2 genannten Regelungen für die Aufsichtsbehörde am 23. Juli 2021 in Kraft getreten. Alle anderen Regelungen des LkSG treten am 1. Januar 2023 in Kraft.mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 9.2.3.2 Zu Nr. 2

Bezogen auf die identifizierten und priorisierten Risiken hat das Unternehmen angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber dem mittelbaren Zulieferer, der das Risiko verursacht hat, zu ergreifen. Bei der Wahl der Maßnahmen hat es einen Ermessenspielraum, sollte sich aber an den Vorgaben des § 6 orientieren. Zu den geeigneten Präventionsmaßnahmen kann gehören, gegenüber einem mi...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 2.2.1 Verweisung auf die völkerrechtlichen Verträge (Abs. 1)

Die völkerrechtlichen Verträge sind im Bundesgesetzblatt für jedermann zugänglich. Der Gesetzgeber rät, diese auch im Rahmen des Risikomanagements heranzuziehen. Zudem weist er darauf hin, dass der Anlagenkatalog mit den völkerrechtlichen Verträgen zum Schutz der Menschenrechte abschließend ist und ›als Referenzrahmen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Achtung ...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 2.2.16 Zum Begriff der Lieferkette (Abs. 5)

Die Lieferkette umfasst demnach alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Damit sind alle Schritte im eigenen Geschäftsbereich sowie der mittelbaren und unmittelbaren Lieferanten von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden sowie auch jede Form von Finanzdienstleistun...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.2.1 Rechtsformen

Während das deutsche LkSG einen rechtsformneutralen Unternehmensbegriff verwendet, soll die EU-Lieferketten-RL nur für bestimmte Gesellschaftsformen gelten[1]: Die EU-Lieferketten-RL soll für folgende Gesellschaftsformen bzw. regulierte Finanzunternehmen gelten, abhängig auch davon, ob die Gesellschaft nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates oder eines Drittstaates ...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 5.10 Was ist ein ›unmittelbarer Zulieferer‹?

Gem. § 2 Abs. 7 LkSG ist ein unmittelbarer Zulieferer ein Partner eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, dessen Zulieferungen für die Herstellung des Produktes des Unternehmens oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind. Der Gesetzgeber erläutert allerdings nicht, was mit dem Begriff ...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 4.2.2 Einrichtung eines Menschenrechtsbeauftragten (Abs. 3)

Am Unternehmensstandort sind in allen maßgeblichen unternehmensinternen Geschäftsabläufen, die voraussichtlich die Risikominimierung beeinflussen können, Zuständigkeiten zu verankern, um die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu überwachen, etwa im Vorstand, in der Compliance-Abteilung oder im Einkauf. Das Gesetz empfiehlt als ›Regelbeispiel‹ die Einrichtung der Stelle eines Me...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 5.12 Gelten die Regelungen des LkSG auch im Inland?

Ja, das LkSG gilt auch für Lieferketten innerhalb Deutschlands. Das heißt: Unternehmen müssen ihren Sorgfaltspflichten auch in ihrem inländischen Geschäftsbereich sowie gegenüber unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern, die in Deutschland tätig sind, nachkommen. Auch in Deutschland besteht ein Anwendungsbedarf für das LkSG. Anwendungsbeispiele können insbesondere sein: Leiha...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 3.2.2.1 Kriterium ›Art und Umfang der Geschäftstätigkeit‹ (Abs. 2 Nr. 1)

Art und Umfang der Geschäftstätigkeit beurteilen sich nach qualitativen und quantitativen Merkmalen. Die Art der Geschäftstätigkeit umfasst beispielsweise die Beschaffenheit des Produkts oder der Dienstleistung, die Vielfalt der erbrachten Leistungen und Geschäftsbeziehungen und die überregionale oder internationale Ausrichtung. Der Umfang der Geschäftstätigkeit bezieht sich unt...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 29.2 Erläuterungen

Die Regelung legt fest, dass zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten, über die der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss (§ 106 BetrVG) zu unterrichten und die er mit ihm zu beraten hat, auch Fragen der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG gehören. Die Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in Lieferketten ist ein bedeutsamer Faktor für das wirtschaftliche Han...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 3.2.2.3 Kriterium ›Zu erwartende Schwere der Verletzung‹ (Abs. 2 Nr. 3)

Das Gefahrenpotenzial, das heißt die Schwere und Wahrscheinlichkeit der negativen Auswirkungen, ist ein weiteres wesentliches Kriterium der Angemessenheit des Risikomanagements. Die typischerweise zu erwartende Schwere der Verletzung der geschützten Rechtsposition bemisst sich nach dem Grad der tatsächlichen oder potenziellen Beeinträchtigung, der Zahl der tatsächlich oder pot...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.5 Klimaziele

Unternehmen der Gruppe 1 und Unternehmen der Gruppe 3, die die Umsatzschwellen der Gruppe 1 erreichen, müssen einen Plan verabschieden, um sicherzustellen, dass das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C gemäß dem Übereinkommen von Paris vereinbar sind. Um si...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 4.1 Gesetzestext

§ 4 Risikomanagement (1) Unternehmen müssen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten (§ 3 Abs. 1) einrichten. Das Risikomanagement ist in alle maßgebliche Geschäftsabläufe durch angemessene Maßnahmen zu verankern. (2) Wirksam sind solche Maßnahmen, die es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 5.1 Gesetzestext

§ 5 Risikoanalyse (1) Im Rahmen des Risikomanagements hat das Unternehmen eine angemessene Risikoanalyse nach den Abs. 2 - 4 durchzuführen, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei seinen unmittelbaren Zulieferern zu ermitteln. In Fällen, in denen ein Unternehmen eine missbräuchliche Gestaltung der unmittelbaren Zuliefererb...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 8.2.1 Grundsätze des Beschwerdeverfahrens (Abs. 1)

Unternehmen können entweder ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einrichten oder sich an einem entsprechenden externen Beschwerdeverfahren beteiligen. In Betracht kommt etwa ein Beschwerdemechanismus, der unternehmensübergreifend von einem Branchenverband eingerichtet worden ist. Wendet sich eine unmittelbar betroffene Person an das Unternehmen und verschafft diesem K...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 21.2.1 Zu § 20 (Handreichungen)

Neben den Durchsetzungs- und Kontrollaufgaben hat die zuständige Behörde auch einen Unterstützungs- und Beratungsauftrag. Gemäß Satz 1 gehört es zu den Aufgaben der zuständigen Behörde, Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen und entsprechende Hilfestellungen anzubieten. Dazu veröffentlicht sie branchenübergreifende oder branchenspezifische Info...mehr