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§ 8 Frameworks, Standards, Guidance / 1.5.4 10 Prinzipien

Carmen Auer, Viola Möller
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Rz. 72

Die 10 Prinzipien bilden das Herzstück des UNGC und decken die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention ab. Sie definieren eine Art Minimumstandard, der von Organisationen in Strategien, Richtlinien, Verfahrensabläufen, der Unternehmenskultur etc. integriert werden sollte. Die 10 Prinzipien basieren auf den folgenden internationalen Normen und Rahmenwerken: der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation zu grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit, der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.[1]

 
Menschenrechte
1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.
2. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeitsnormen
3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
4. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.
5. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.
6. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.
Umwelt
7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
8. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
Korruptionsprävention
10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschl. Erpressung und Bestechung.

Tab. 2: Die 10 Prinzipien des UNGC

 

Rz. 73

Menschenrechte

Das 1. Prinzip ist eine allumfassende Erwartungshaltung. Gemeins...

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