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Einnahmen-Überschussrechnung: Worauf Sie bei Betriebsaus ... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Martina Schäfer
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Kilometerpauschale geltend machen

Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen.

 
Praxis-Beispiel

Kilometerpauschale für Privatwagen und Verbuchung

Laut seinen Aufzeichnungen ist der Unternehmer im Abschlussjahr mit seinem privaten Pkw insgesamt 2.000 km für betriebliche Zwecke unterwegs gewesen. Je betrieblich gefahrenem Kilometer dürfen 0,30 EUR als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (= 600 EUR).

Kilometerpauschale buchen

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
4590 Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge 600 1890 Privateinlagen 600
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
6590 Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge 600 2180 Privateinlagen 600

Hinweis zur Umsatzsteuer:

Aus diesen Kosten ist kein Vorsteuerabzug möglich, da es sich um eine Pauschale handelt.

Hinweis zum Ausfüllen der Anlage EÜR: Die Kilometerpauschale für betriebliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug tragen Sie in Zeile 71 "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)"ein.

Tatsächliche Kfz-Kosten geltend machen

Je nach Fahrzeugart und damit verbundenen Ausgaben für Ihr Auto kann es sich lohnen, statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Dafür müssen Sie alle Belege der laufenden Kfz-Kosten des Privatwagens über das ganze Jahr sammeln. Außerdem müssen Sie den Anteil nachweisen, zu dem das Fahrzeug betrieblich genu...

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