Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.6 Multi-Stakeholder-Initiativen sollten Austausch und Dialog fördern

Es braucht Kooperationen, die Dialoge anregen, ohne einzelne Akteure von ihrer Verantwortung zu befreien. "Multi-Stakeholder-Initiativen können dann gut ergänzen, wenn man sie wirklich für den Erfahrungsaustausch nutzt und nicht als Ausrede vorschiebt", erklärt Johannes Blankenbach. Gesetze dürfe man nicht als Ersatz für eigene Sorgfaltspflichten oder gar als Vehikel für Haf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Seit Anfang 2023 greift in Deutschlan...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 1 Begrenzte Verantwortung in der Lieferkette

Trotz vielfacher Kritik von Seiten menschenrechtsbezogener Nichtregierungsorganisationen wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei der Einführung am 1.1.2023 nicht auf die ganze Lieferkette bis zum Rohstoffzulieferer ausgedehnt. Im Mittelpunkt stehen vielmehr primär die unmittelbaren direkt vorgelagerten Zulieferer, weiter vorgelagerte Zulieferer der Lieferke...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.2 Maßnahmen und Kontrollen in der Lieferkette

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Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 2.1 Inhalt der Grundsatzerklärung

In der Grundsatzerklärung ist gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 1 LkSG aufzuführen, wie das Unternehmen das Risikomanagement in den maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert[1], die Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer durchführt[2], die präventiven Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und hinsichtlich der unmittelbaren Zulieferer gestaltet und d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 3.3 Berichtsinhalte bei Feststellung eines Risikos bzw. einer Verletzung

Im Falle der Identifikation menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken bzw. der Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht, erweitert sich die Berichtspflicht für das Unternehmen auf folgende in § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 LkSG zusammengefasste Punkte: Darstellung, ob und falls ja, welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 2 Anforderungen an die Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist im eigenen Geschäftsbereich, bei den unmittelbaren Zulieferern und den mittelbaren Zulieferern durchzuführen. Je nach Geschäftsbereich unterscheidet sich die Art der Risikoanalyse. Das LkSG sieht 2 mögliche Arten der Risikoanalyse vor: die regelmäßige Risikoanalyse und die anlassbezogene Risikoanalyse. Bei der regelmäßigen Risikoanalyse sind Unternehmen v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.2 Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei mittelbaren Zulieferern

Der Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei vorgelagerten mittelbaren Zulieferern umfasst grundsätzlich 2 Schritte, die sukzessive aufeinander aufbauen. Schritt 1: Abstrakte Betrachtung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken Der 1. Schritt umfasst die abstrakte Untersuchung von potenziellen Risiken, insb. solchen, die spezifisch für eine Branche od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.4 Risiken manifestieren sich nicht auf dem Papier, sondern vor Ort

Regelmäßige Audits an den Standorten ihrer Zulieferer durchzuführen, um die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards des Unternehmens zu überprüfen, ist eine wichtige Voraussetzung, um die Lage vor Ort zu beurteilen. Entscheidend ist jedoch, mit wem sich ein Unternehmen dort unterhält, beispielsweise mit dem Management des Zulieferers, mit Führungskräften oder mit Arbeiter...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 1.1 Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG)

Ausgehend von den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2011 hat sich die Diskussion um gesetzliche Anforderungen an ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Aus dem unverbindlichen Konzept der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfalt entlang der Lieferkette ist ein rechtlich verbind...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 1.2 CSDDD: Neue EU-Richtlinie zur Lieferkette

Auf Europäischer Ebene könnten Umweltsorgfaltspflichten in der Lieferkette bald noch kleinere Unternehmen betreffen. Die Europäische Union hat im Sommer 2024 eine EU-weite "Lieferkettenrichtlinie" Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet. Damit werden Europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 6 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS E1

Mit dem EU-Omnibus-Paket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung praxisnäher, kohärenter und entlastender zu gestalten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Überarbeitung der ESRS, darunter auch des ESRS E1. Die übergeordneten Änderungen zielen auf eine Vereinfachung und Harmonisierung ab, ohne dabei die inhalt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 3 Der deutsche Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein Transparenzstandard, der 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) entwickelt wurde. Er kann von großen und kleinen, öffentlichen und privaten Unternehmen, Organisationen mit und ohne Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, kapitalmarktorientierten Unternehmen und solchen, die ihre Stakeholder) über ihre unternehmeri...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie

In ESRS E1 ist die Offenlegung der Unternehmensstrategie zur Eindämmung des Klimawandels ein zentraler Baustein. Der Teilstandard ESRS E1-1 verpflichtet Unternehmen zur Darlegung eines sogenannten "Übergangsplans" ("Transition Plan"), in dem erläutert wird, wie sie eine klimaneutrale Unternehmensentwicklung bis spätestens 2050 anstreben. Dieser Plan muss im Einklang mit dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 7 Erweiterte Risiko- und Chancenanalyse durch Einbeziehung von Lage- und anderen Berichten

Rz. 178a In den letzten Jahren kann ein vorsichtiger Wandel weg von bzw. ergänzend zu der bislang im Zentrum der Betrachtung stehenden Jahres- sowie Konzernabschlüsse hin zur stärkeren Einbeziehung einer Analyse des Lageberichts und weiterer Berichte, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichte festgestellt werden. Die – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – bisherige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.4.2 Fahrlässige Amtspflichtverletzung

Der Regelfall ist die fahrlässige Amtspflichtverletzung. Es gilt der zivilrechtliche Fahrlässigkeitsmaßstab. Danach handelt derjenige fahrlässig, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB), wobei auf die im Verkehr erforderliche, nicht auf die in der betreffenden Verwaltung übliche oder die nach dem Leistungsniveau des individuellen Amtsträ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.3 Nichteinlegung eines Rechtsmittels und Schadensminderungspflicht

Nach § 839 Abs. 3 BGB tritt die Schadenersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, zur Abwendung des Schadens ein Rechtsmittel einzulegen (Vorrang des Primärrechtsschutzes).[1] Die Regelung geht vom Prinzip "alles oder nichts" aus. Es gibt kein Wahlrecht – also kein dulde und liquidiere.[2] Wer verschuldet ein Rechtsmittel nich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Ausschussmitglieder

Rz. 411 [Autor/Zitation] Mangels spezieller Vorgaben in § 324 zu den Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Prüfungsausschusses gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der §§ 116 iVm. 93 AktG entsprechend (Burg/Müller in Kölner Komm. RLR, § 324 HGB Rz. 108; Grottel/Gundel in Beck BilKomm.14, § 324 HGB Rz. 93; Staake in HKMS3, § 324 HGB Rz. 115; Haber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Zu den Pflicht... / Leitsatz

1. Der in zweiter Reihe nicht verkehrsbedingt Haltende hat beim Wiederanfahren zwar die Anforderungen und gesteigerten Sorgfaltspflichten des § 10 Satz 1 StVO nicht in unmittelbarer Anwendung der Norm einzuhalten. Deren Beachtung obliegt ihm wegen der vergleichbaren Sachlage jedoch in gleicher Weise im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht nach § 1 Abs. 2 StVO. 2. Das Halte...mehr

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zfs 07/2025, Zu den Pflicht... / 1 Aus den Gründen:

I. Von der Darstellung des Sachverhaltes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen. II. Die zulässige Berufung des Klägers hat Erfolg. Seine Klage ist in vollem Umfang (und nicht nur in Höhe von 1/3) begründet, so dass ihm ein Schadenersatzanspruch von weiteren 4.309,93 EUR, insgesamt 6.464,89 EUR (5.784,89 EUR Netto Reparaturkosten, Wertminderung und Kostenpaus...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 6 Fazit

Mit dem ESRS S2 rücken Einkaufsabteilungen stärker in den Fokus der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie sind künftig gefordert, menschenrechtliche Risiken entlang der Wertschöpfungskette nicht nur zu identifizieren und zu bewerten, sondern auch systematisch zu dokumentieren und zu steuern. Der Standard verlangt eine systematische Verankerung sozialer Krit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Dissens im Prüfungsausschuss

Rz. 400 [Autor/Zitation] Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden in inhaltlichen oder auch prozeduralen Fragen (anfangs) nicht immer übereinstimmen. Zur Förderung einer offenen Diskussionskultur sollte der Ausschussvorsitzende alle Mandatsträger ermuntern, abweichende Auffassungen zu artikulieren. Umgekehrt erfüllt jedes Mitglied eines Prüfungsausschusses – analog zu ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachverhaltsfragen

Rn. 532 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Auf der Grundlage dieses subjektiven Fehlerbegriffs (zu Sachverhaltsfragen) ist ein Bilanzansatz richtig, wenn er den Erkenntnismöglichkeiten entspricht, die den Unternehmer, der seine Sorgfaltspflichten erfüllte, zu dem gewählten Bilanzansatz führen mussten, mag die bilanzielle Darstellung die Gegebenheiten am Bilanzstichtag auch objektiv ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Überwachung der Existenz und Notwendigkeit der Systeme

Rz. 273 [Autor/Zitation] Anders als es die Nennung des IKS, RMS und IRS in § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E (sowie die Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen, rechnungslegungsbezogenen IKS- und RMS-Merkmale gem. § 289 Abs. 4) nahelegen, besteht für die betroffenen Unternehmen nach ganz hM keine generelle gesetzliche Verpflichtung, sämtliche angesprochenen Führungssysteme z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Die Bedeutung des Bestätigungsvermerkes des Abschlußprüfers einer Aktiengesellschaft nach derzeitiger gesetzlicher Regelung und nach dem Verständnis der Allgemeinheit, WPg 1977, 145; Gramich, Die Strafvorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes, wistra 1987, 157; Marschdorf, Möglichkeiten, Aufgaben und Grenzen des Jahresabschlußprüfers zur Aufdeckung von Wirtschaftsstr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Ladungshöhe vo... / II. Zusatzzeichen

Beim Befahren von Alleen muss darauf geachtet werden, dass für Fahrzeug und Ladung ausreichend Platz vorhanden ist. Das Gefahrzeichen 101 i.V.m. dem (selten verwendeten[23] ) Zusatzzeichen 101-54 "Unzureichendes Lichtraumprofil" (§ 39 Abs. 8 StVO) weist im Zutreffensfalle darauf hin, dass der Fahrer auch auf den Luftraum über der Fahrbahn zu achten hat.[24] Denn der Lichtrau...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Empfehlungen oder Vorschläge zur Integrität des Rechnungslegungsprozesses einschließlich des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. § 107 Abs. 3 Satz 3 AktG-E (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 349 [Autor/Zitation] Neben dem Verweis auf den Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG erwähnt Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich auch § 107 Abs. 3 Satz 3 AktG-E, wonach der Prüfungsausschuss Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses einschließlich des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterbreiten kann. Diese a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Börsennotierte Gesellschaften

Rz. 73 [Autor/Zitation] Der Begriff "börsennotierte Gesellschaften" ist im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht in § 3 Abs. 2 AktG für Zwecke der aktienrechtlichen Vorschriften definiert als "Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Beschlussfassung

Rz. 168 [Autor/Zitation] § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, in welchem Verfahren der AR den Prüfungsauftrag erteilt. Wie bei der Übertragung der Vertretungskompetenz gegenüber dem Vorstand in § 112 AktG (vgl. dazu Koch 18, § 112 AktG Rz. 15 f.) ist jedoch davon auszugehen, dass der AR im Rahmen der Aktivvertretung zunächst über die Vornahme ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Genossenschaften

Rz. 284 [Autor/Zitation] Nach § 53 Abs. 1 GenG sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung jährlich bzw. bei kleineren Genossenschaften alle zwei Jahre zu prüfen. Prüfungsgegenstand ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 5 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS S2

Mit dem EU-Omnibus-Paket strebt die Europäische Kommission eine praxisnähere und besser verzahnte Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Ein zentraler Hebel ist die Überarbeitung der ESRS. Auch wenn das EU-Omnibus-Paket insgesamt auf Entlastung ausgerichtet ist, bleibt die Relevanz des ESRS S2 ungebrochen, gerade im Zusammenspiel mit dem deutschen LkSG und der EU...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 27 [Autor/Zitation] § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 konkretisieren die Pflichten des Abschlussprüfers, seiner Gehilfen und etwaiger gesetzlicher Vertreter, die sich schon aus den an sie adressierten allgemeinen, objektiven Sorgfaltspflichten aus dem BGB ableiten lassen (Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 13). Diese haben die gesetzliche Abschlussprüfung ge...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) S2 ("Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette") verpflichtet Unternehmen, soziale Risiken und menschenrechtliche Auswirkungen entlang ihrer Wertschöpfungsketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und offenzulegen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Anforderungen des ESRS S2 aus Sicht der Beschaffung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abtretung von Arbeitseinkommen / Zusammenfassung

Überblick Das in Geld zahlbare Arbeitseinkommen kann abgetreten werden, soweit es der Pfändung unterworfen ist. Die Abtretung erfolgt durch Vertrag des Arbeitnehmers mit einem Dritten, dem Zessionar (Neugläubiger). Einer Form bedarf dieser Abtretungsvertrag gesetzlich nicht. Wirksamkeit erlangt er mit Abschluss auch dann, wenn er (wie dies bei der Sicherungsabtretung häufig ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 1 Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die ESRS sind ein zentraler Bestandteil der CSRD, die eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte vorschreibt. Ziel ist es, eine größere Transparenz zu schaffen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Der ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – fokussiert sich speziell a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / M. Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 321

Rz. 308 [Autor/Zitation] Für das geprüfte Unternehmen können sich Folgewirkungen ergeben, wenn der Abschlussprüfer – entgegen seiner Pflicht keinen Prüfungsbericht erstattet oder wenn dieser so lücken- oder fehlerhaft ist, dass er die Zielsetzung der Berichterstattung in keiner Weise erfüllen kann. In diesem Fall ist nach bislang hM (vgl. WP Handbuch18, Kap. M Rz. 558; Justen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Zutreffende Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 392 [Autor/Zitation] Zur Vermittlung eines zutreffenden Bildes von der Lage des geprüften Unternehmens oder Konzerns, muss der Lage- bzw. Konzernlagebericht auch auf Chancen und Risiken bei dessen künftiger Entwicklung eingehen (so bereits BT-Drucks. 13/9712, 27 in Bezug auf die Risiken der künftigen Entwicklung, spätere Erweiterung auch auf Chancen, um die Entscheidungsn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Keine oder unzureichende Einrichtung eines Prüfungsausschusses

Rz. 402 [Autor/Zitation] Sanktionen können sowohl bei Rechtsverstößen auf der organisatorischen Ebene der Einrichtung eines Prüfungsausschusses als auch bei der Aufgabenerfüllung durch die Ausschussmitglieder (Rz. 411 ff.) eingreifen. Neben den juristischen Folgen von Sorgfaltspflichtverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und strafbewehrtem Verhalten können auch andere Konsequenz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Überwachung der Bereitstellung von Prüfungsberichten akkreditierter unabhängiger dritter Parteien gem. § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AktG-E

Rz. 252 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AktG-E schließt an § 324l HGB-E an, der seinerseits Art. 34 Abs. 6 Bilanz-RL 2013/34/EU idF der CSRD (EU) 2022/2464 umsetzt (vgl. Begr.RefE CSRD-UmsG 2025, 145; zuvor bereits Begr.RegE CSRD-UmsG, BT-Drucks. 20/12787, 121). Danach stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass in Fällen, in denen ein Unternehmen nach Unionsrecht ver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Nationales Recht

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 324 ist durch Verweise und Parallelvorschriften in ein komplexes Normengeflecht aus gesellschafts- und handelsrechtlichen Regelungen eingebunden und aus sich allein heraus kaum verständlich (s. auch Merkt in Hopt43, § 324 HGB Rz. 1). Dies gilt namentlich für den Kreis der erfassten Unternehmen (s. schon Rz. 24 ff. und ausführlich Rz. 66 ff.). Rz. 33 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 210 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der Konzernabschluss zu prüfen ist, sind in erster Linie die in EU-Recht übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 19.7.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl. EG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 2 Satz 2) und, sofern einschlägig, auch des Aufsichtsorgans

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk notwendige Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nicht nur allgemein verständlich und problemorientiert erfolgen (vgl. Rz. 184), sondern auch den Umstand berücksichtigen, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten" haben (§ 322 Abs. 2 Satz 2). Diese Anforderung geht auf Gesetzesänderun...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Strategie

Im strategischen Kontext des ESRS S2 spielen die Teilbereiche SBM[2]-2 und SBM-3 eine zentrale Rolle, deren Offenlegungspflichten den Einkauf vor neue Herausforderungen, aber auch vor bedeutende Chancen stellen: ESRS S2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger Dieser Teilstandard fordert Unternehmen dazu auf, darzulegen, wie die Interessen, Rechte und Standpunkte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses

Rz. 391 [Autor/Zitation] § 324 selbst enthält nur rudimentäre Regelungen zur Einrichtung und Organisation des eigenständigen Prüfungsausschusses (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 94). Schon die Begründung des BilMoG empfiehlt daher den Gesellschaften, selbst diesbezügliche Bestimmungen in ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag aufzustellen (Begr.RegE BilMoG, BT-D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Akute Ausfallrisiken – Einzelwertberichtigungen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 253 Abs. 4 haben Institute ihre Forderungen, die regelmäßig aus dem Kredit- und Darlehensgeschäft bzw. dem Ankauf bereits bestehender Forderungen resultieren und insgesamt dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips zum niedrigeren beizulegenden Wert anzus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Maßstab

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der Begriff des Verschuldens ist trotz des strafähnlichen Charakters des Ordnungsgeldes nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich zu verstehen. Danach sind Vorsatz oder Fahrlässigkeit iSv. § 276 BGB erforderlich, wobei die Rspr. bereits leichte Fahrlässigkeit ausreichen lässt und ein Fahrlässigkeitsverschulden gem. § 276 Abs. 1, 31 BGB anerkennt (LG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewissenhafte Prüfung

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer wie auch seinen gesetzlichen Vertretern und Gehilfen die zentrale Pflicht zur gewissenhaften Prüfung auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 29). Das deckt sich für Berufsangehörige mit § 43 Abs. 1 WPO , nach dem sie ihren Beruf ua. gewissenhaft und eigenverantwortlich auszuüben haben (Merkt, NJW 2022, 574, 577). Sie un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Prüfungshandlungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zur Überwachung der Führungssysteme kann der Prüfungsausschuss wie bei der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 249) auf verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten zurückgreifen. Die Geschäftsleitung (zB Vorstand) ist für die Implementierung und Ausgestaltung der Systeme zuständig, wobei ihr ein großer Ermessenss...mehr