Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 53 Fristen dürfen grds bis zum Ablauf des letzten Tages, also bis 24.00 Uhr ausgeschöpft werden (vgl BGH MDR 18, 1074 f; MDR 05, 469; BVerfGE 69, 381, 385 [BVerfG 14.05.1985 - 1 BvR 370/84]; BVerfG NJW 91, 2076 [BVerfG 07.05.1991 - 2 BvR 215/90]). Allerdings muss der Rechtsmittelführer in diesen Fällen erhöhte Sorgfalt anwenden, um die Einhaltung der Frist sicher zu stell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kauf-/Werk-/Miet-/Reisevertrag.

Rn 80 Der Verkäufer verletzt seine Pflichten, wenn er eine mangelhafte Sache liefert (§ 433 I 2, Rn 5); der Werkunternehmer, wenn er ein mangelhaftes Werk liefert (§ 633 I, s § 633 Rn 11). Eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Kaufsache trifft den Verkäufer nach hA grds nicht (vgl BGH NJW 68, 2238 [BGH 25.09.1968 - VIII ZR 108/66]; 81, 1269; Ausnahme: Besonders hochwert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schadensersatzanspruch.

Rn 29 § 909 ist Schutzgesetz iSv § 823 II (BGH NJW 96, 3205, 3206). Deshalb hat der Berechtigte gegen alle Verpflichteten (Rn 8 f) einen verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch. Verschulden ist dann anzunehmen, wenn der Vertiefende vorhergesehen hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276) vorhersehen konnte, dass gerade dem Boden des geschädig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Handlungs- und Erfolgsunrecht.

Rn 10 Die Beurteilung der Rechtswidrigkeit wird geprägt durch die Auseinandersetzung um Handlungs- oder Erfolgsunrecht, die sich insb bei mittelbaren Verletzungen und Unterlassungen auswirkt und sich teilw mit der Verkehrspflichtenproblematik überschneidet. Rn 11 Nach der Lehre vom Erfolgsunrecht, die an die kausale Handlungslehre anknüpft, wird die Rechtswidrigkeit durch die...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VII. Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs

Tz. 270 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Seit dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz im Jahr 2007 haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines kapitalmarktorientierten Mutterunternehmens, das Inlandsemittent iSd. § 2 Abs. 14 WpHG und keine Kapitalgesellschaft iSd. § 327a HGB ist, gem. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB eine sog. "Versicherung der Mitglieder des vertretung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 42 An die Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei stellt die Rspr sehr strenge Maßstäbe, denn die rechtzeitige Erstellung und Einreichung fristgebundener Schriftsätze gehört zu den zentralen Aufgaben des RA. Er darf die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fahrlässigkeit.

Rn 9 Fahrlässigkeit ist tatsächlich der regelmäßige Haftungsstandard; sie wird als ›Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt‹ definiert (§ 276 II). Aufzubringen ist also die ›erforderliche‹, nicht nur die ›übliche‹ Sorgfalt; im Verkehr eingerissene Unsitten entlasten nicht, mögen sie auch im jeweiligen Verkehrskreis üblich sein (RGZ 128, 39, 44 [›in Jägerkreise...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entspr Anwendung von Abs 2 S 2.

Rn 41 Der Anwendungsbereich des II 2 ist im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung stark erweitert worden. Nach ständiger Rspr des BGH ist der sog nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch immer dann gegeben, wenn von einem Grundstück iRs privatwirtschaftlichen Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, welche dessen Eigentümer oder Besitzer zwar ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung im Schriftverkehr (Abs 1).

Rn 3 Neben den allgemeinen Zustellungsvoraussetzungen (s § 166 Rn 6 ff) erfordert § 175, dass der Zustellungsadressat das zuzustellende Schriftstück persönlich entgegennimmt mit der Bereitschaft, dieses als zugestellt anzunehmen (BGH NJW 06, 1206, 1207 [BGH 18.01.2006 - VIII ZR 114/05]; 12, 2117 [BGH 19.04.2012 - IX ZB 303/11] Rz 6; NJW-RR 15, 953 Rz 7). Eine Ersatzzustellun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 13. Das besondere elektronische Anwaltspostfach.

Rn 65 Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs über das beA entsprechen denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax (BGH NJW-RR 22, 1069 Rz 10; Räde AnwBl 22, 682). Auch hier ist es unerlässlich, den Versandvorgang zu überprüfen. Die Überprüfung der ordnungsgem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einflussbereich des Geschäftsherrn: Weisungsgebundenheit des Verrichtungsgehilfen.

Rn 9 Zweck dieses Merkmals ist die Zuordnung des Verrichtungsgehilfen zur Sphäre des Geschäftsherrn zur Legitimierung der Haftung nach § 831. Entscheidend ist die Bindung des Verrichtungsgehilfen an Weisungen des Geschäftsherrn. Sie ist va gekennzeichnet durch Eingliederung in die Herrschafts- und Organisationssphäre des Geschäftsherrn (insb BGHZ 45, 311, 313; NJW-RR 98, 250...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]). Abfragen im Internet zur Ermittlung der Rechtslage gen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 3 Die Regelung betrifft nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Sie hängt daher sehr eng mit § 675j zusammen, der die Voraussetzungen für die Autorisierung regelt. Im Falle der nicht autorisierten Zahlungsvorgänge (etwa nicht autorisierte Überweisungen im Online-Banking) verhindert die Vorschrift einerseits das Entstehen eines Aufwendungsersatzanspruchs (§ 670) des Zahlungsd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt.

Rn 68 Das die Schutzpflicht (§ 241 II) begründende Schuldverhältnis besteht idR zwischen den Parteien des intendierten Vertrags (etwa BGHZ 159, 94, 102). Stellvertreter oder andere Verhandlungsgehilfen haften daher idR nicht aus cic, wohl aber uU aus Delikt (zB Beihilfe zum Betrug mit § 823 II). Doch soll nach BGHZ 114, 253, 272 ein Verhandlungsgehilfe durch persönliche Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Charakteristika der Produkthaftung nach § 823 I.

Rn 182 Die allg deliktsrechtliche Produkthaftung wurde durch Fortbildung der Haftung nach § 823 I unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze über die Verletzung von Verkehrspflichten entwickelt (grundl BGHZ 51, 91). Grundgedanke ist, dass die Herstellung sowie das Inverkehrbringen gefährlicher Produkte besondere Sorgfaltspflichten (Verkehrspflichten) begründen, deren V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 2 Art 1 II zählt die vom Anwendungsbereich der VO ausgenommenen Bereiche auf, bei denen Ansprüche eine Rolle spielen könnten, die als solche aus außervertraglichen Schuldverhältnissen zu qualifizieren wären (aA – keine Anwendung von Art 1 II lit a–e bei Qualifikation als außervertragliches Schuldverhältnis iSd Verordnung – Hohloch IPRax 12, 110, 113); auch hier ist eine a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Letter of intent.

Rn 39 Als ›letter of intent‹ werden vorbereitende Erklärungen im Zusammenhang komplexer Vertragswerke typischerweise auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts bezeichnet. Um eine gefestigte Rechtsfigur handelt es sich nicht; sie können Vorverträge darstellen, Optionen enthalten oder nur gesteigerte vorvertragliche Sorgfaltspflichten begründen (K. Schmidt HandelsR § 20 I 2a). Auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Eingang des Dokuments.

Rn 8 Abs 5 legt den Zeitpunkt der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf den Moment der Aufzeichnung der Datei und damit der Speicherung durch das vom Gericht bereitgestellte Empfangsgerät fest (Speicherung im EGVP s BGH MDR 20, 1272; 20, 1330 [BGH 25.08.2020 - VI ZB 79/19]). Der Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht ist insb iRv § 167 maßgeblich, wenn es um die Wahrung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Maßstab.

Rn 3 Die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und auf rechtliches Gehör gebieten es, den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW-RR 02, 1005 [BVerfG 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01]; BGH 3.12.09 – IX ZB 238/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fristberechnung.

Rn 6 Gem § 16 II bzw § 113 I 2 gelten § 222 ZPO, §§ 187–189 BGB. Wiedereinsetzung: 17 ff (fG-Familiensachen) bzw § 113 I 2 iVm §§ 233 ff ZPO (Ehe- u Familienstreitsachen). Da der Begriff der Notfrist iSd § 233 ZPO dem FamFG fremd ist, ist er iRd in § 113 I 2 angeordneten entspr Anwendung des § 233 ZPO durch den Begriff der gesetzlichen Frist zu ersetzen (Zö/Feskorn § 71 Rz 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1027 BGB – Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit.

Gesetzestext Wird eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigt, so stehen dem Berechtigten die in § 1004 bestimmten Rechte zu. Rn 1 Beeinträchtigung ist jede Störung oder Behinderung der rechtmäßigen Dienstbarkeitsausübung. Dazu gehört auch die Vorenthaltung des dienenden Grundstücks durch Aufbauten (BGHZ 187, 185 Rz 18; NJW 14, 3780 [BGH 18.07.2014 - V ZR 151/13] Rz 8). Der Unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Einsichtsrecht soll dem Schutz des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung und personale Würde iSv Art 2 I iVm Art 1 I GG Rechnung tragen, welche es gebieten, jedem Patienten gegenüber dem Behandelnden grds einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen (BGHZ 85, 327; BVerfG NJW 99, 1777; 06, 1116, 1117). Bei öffentlich-rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streichen der Frist.

Rn 45 Der Anwalt hat organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Fristen im Fristenkalender erst dann (und zwar unverzüglich, nicht erst am nächsten Tag: BGH NJW-RR 09, 937) gestrichen bzw mit einem Erledigungsvermerk (am besten mit Datum/Namenszeichen, vgl BGH VersR 93, 772) versehen werden, wenn die Frist wahrende Handlung auch tatsächlich erfolgt oder jedenfalls ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt und Ausübung des Wegnahmerechts; Verjährung.

Rn 12 Dem Mieter steht gegen den Vermieter gem §§ 539 II, 258 ein Recht auf Duldung der Wegnahme zu (Hamm ZMR 18, 413). Verjährung tritt nach § 548 II (bei Drittem ggf analog: Frkf ZMR 16, 441) ein, es tritt keine Hemmung durch unberechtigte Ausübung des Vermieterpfandrechts ein (Ddorf ZMR 06, 923). Auch wenn der Vermieter nach Mietvertragsende Besitz an der Mietereinrichtun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verschulden.

Rn 10 Das Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), dessen Vorliegen vom Geschädigten zu beweisen ist, muss sich auf alle Tatbestandselemente beziehen, also auch auf Unwahrheit und Schädigungseignung der Äußerung. Die vom Äußernden zu verlangende Sorgfalt (insb der Umfang ggf erforderlicher Nachforschungen in Bezug auf die Wahrheit der Tatsache) hängt vom Einzelfall ab. Sie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sorgfaltsanforderungen.

Rn 16 Die gebotene Sorgfalt ist nach einem objektiv-typisierten Maßstab zu bestimmen (hM MüKoZPO/Toussaint § 85 Rz 23; Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 18; Zö/Althammer § 85 Rz 13). Handelt es sich um einen Rechtsanwalt, ist von diesem die übliche, von einem ordentlichen Anwalt zu fordernde Sorgfalt zu beachten (BGH NJW 85, 495, 496 [BGH 18.10.1984 - III ZB 22/84]; 85, 1710, 1711 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verschulden (§ 702 II Nr 1).

Rn 4 Der Gastwirt haftet unbeschränkt, wenn er oder seine Leute den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sachen zu vertreten haben. Der Sorgfaltsmaßstab bestimmt sich nach § 276. Ein Gast kann somit ein höheres Maß an Sorgfalt einfordern, wenn er in einem Luxushotel absteigt (LG Berlin VersR 92, 323). Verschulden des Gastwirts wird von der Rspr angenom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Systematische Einordnung.

Rn 4 Im Ausgangspunkt erfordert die Haftung nach dem ProdHaftG ebenso wie diejenige nach der RL kein Verschulden. Str ist, ob es sich um eine an die Verletzung bestimmter Sorgfaltspflichten anknüpfende verschuldensunabhängige Haftung (zB Taschner/Frietsch § 1 Rz 2, 17 ff mwN; ähnl wohl Sieglitz Die Weiterentwicklung des deutschen Produkthaftungsrechts durch Einflüsse des US-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Was bewirkt ein Tax CMS?

Tz. 74 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Gesetzliche Vorschriften, die auf das Vorhandensein eines wirksamen Tax CMS Bezug nehmen oder die dessen Einrichtung verbindlich vorschreiben, existieren nicht. Die Abgabenordnung enthält lediglich allgemeine Sorgfaltspflichten, aus denen sich Anforderungen an die innerbetriebliche Organisation ergeben. So bestimmt etwa § 150 Abs. 2 AO (Anha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung und Anwendungsbereich.

Rn 1 Art 14 betrifft die Wirkungen einer wirksam zustande gekommenen Ehe (Ehewirkungsstatut). Anknüpfungsgegenstand sind die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten zueinander. Die seit dem 29.1.19 anwendbare EuGüVO (s ex-Art 15 Rn 1 sowie IPR-Anh 5) geht von einem weiten Güterrechtsbegriff aus u deckt einen Teil der bisherigen Ehewirkungen mit ab (Dutta FamRZ 19, 1390,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nicht leistungsbezogene Nebenpflichten/Schutzpflichten.

Rn 30 Vertragliche Fürsorgepflichten iSd § 241 II betreffen den Schutz des Bestellers (zB bei Beförderungsverträgen, aber auch Bau- und Architektenverträgen), seines Eigentums und Vermögens sowie uU den Schutz dritter Personen. Dazu gehören Familienangehörige des Bestellers (BGH BB 94, 1455 [BGH 28.04.1994 - VII ZR 73/93]), dessen Mitarbeiter und sonstige Betriebsangehörige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Haftung für Software und selbstlernende Systeme.

Rn 170 Zunehmend werden auch Verkehrspflichten beim Inverkehrbringen unsicherer Software thematisiert (s etwa Raue NJW 17, 1841, 1843 ff, im Ansatz auch Bilski/Schmid NJOZ 19, 657, 660). Problematisch ist hier insbesondere, dass jedenfalls komplexe Software kaum je fehlerfrei sein dürfte, so dass der anzusetzende Pflichtenstandard problematisch ist (dazu etwa Schaub JZ 17, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sportanlagen, Sportveranstaltungen und Sportausübung.

Rn 162 Bei Sportanlagen sind insb ein Schutz der Benutzer vor nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren (BGH NJW 85, 620 [BGH 23.10.1984 - VI ZR 85/83]; NJW-RR 86, 1029, 1030 [BGH 29.04.1986 - VI ZR 227/85]; NJW 08, 3775 Rz 10; 3778 Rz 11 mwN; Grenzen: Kobl MDR 12, 1287) unter Berücksichtigung der durch die Sportausübung geminderten Aufmerksamkeit (Hamm MDR 97, 739, 740; 02, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtliches Gehör.

Rn 44 Art 103 I GG garantiert jedermann vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör (ebenso Art 47 GRCh, § 37 II FamFG). Dieses auch als prozessuales Urrecht bezeichnete zentrale Prozessgrundrecht wird tw sogar auf den Grundsatz der Menschenwürde zurückgeführt. Das Grundrecht verbietet es, den Menschen vor Gericht als bloßes Objekt zu betrachten und zu behandeln. Sein Inhalt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Haftpflichtiger.

Rn 191 Wer haftet, ist nach den Verkehrspflichten zu beurteilen, dh nach der Verantwortlichkeit für Konstruktion, Fabrikation, Instruktion und Produktbeobachtung. Rn 192 Haftpflichtig ist zunächst der Hersteller selbst. Der Alleinhersteller haftet unabhängig davon, ob es sich um einen Kleinbetrieb oder ein Großunternehmen handelt (BGHZ 116, 104, 109 f). Bei arbeitsteiliger Pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen – Abgrenzung § 280/§ 281.

Rn 14 Der mangelbedingte Schadensersatzanspruch des Bestellers ist über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 4 in den Vorschriften der §§ 280, 281 geregelt. Hieraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Herstellung einer mangelhaften Werkleistung nunmehr unter den weiten Begriff der Pflichtverletzung iSd § 280 fasst. Die darin manifestierte Vereinheitlichung des vertragsbezogene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Der 10. Titel enthält Regelungen zum Maklervertrag. Dabei lassen sich die Regelungen in den §§ 652–654 als allg Grundsätze verstehen, welche durch die Sonderregelung für den Nachweis der Gelegenheit sowie die Vermittlung zum Abschluss von Dienstverträgen (§ 655) ergänzt werden. Besondere Vorschriften gelten für die Darlehensvermittlung zwischen einem Unternehmer und ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtswirkungen.

Rn 11 Wenn die unter Rn 8 ff genannten Voraussetzungen erfüllt sind, begründet III eine widerlegliche Vermutung, dass in der Zustandsfeststellung nicht angegebene Mängel nach der Zustandsfeststellung entstanden und vom Besteller zu vertreten sind. Dadurch wird der Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorverlegt. Gem § 644 I trägt der Unternehmer die Vergütungsgefahr grds bis zur Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 Eine Richterin oder ein Richter, die als Privatperson oder in dienstlicher Eigenschaft als Zeugin oder Zeuge mit dem Gericht kommunizieren, sollen nicht verpflichtet werden, einen sicheren Übermittlungsweg zu eröffnen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamten wie beispielsweise Bedienstete der Polizeibehörden. Rn 4 Erfasst werden sollen demgegenüber neben den namentlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Angelegenheiten.

Rn 2 Das Güterstatut gilt für die Einteilung des Vermögens eines oder beider Ehegatten in verschiedene Kategorien während u nach der Ehe (lit a). Dazu gehört die Vereinbarung eines Wahlgüterstandes, ob verschiedene Gütermassen wie Gesamtgut u Eigengut bestehen. Dies gilt auch für die Entstehung von Gesamtgut (Grüneberg/Thorn Rz 3). Ausgleichsansprüche in einer Ehegatteninnen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schriftform, elektronisches Dokument, Unterschrift.

Rn 5a Die Beschwerdeschrift (II 1) ist gem II 4 v Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Das gilt auch für Behörden u Versorgungsträger (Bremen FamRZ 20, 531). Zur Unterzeichnung m ›iA‹ bzw ›iV‹ oder einer unleserlichen Unterschrift sowie Einreichung mittels Telefax, Computerfax, E-Mail u im elektronischen Rechtsverkehr s § 519 ZPO Rn 2, 7 ff sowie g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fehlgeleitete Schriftsätze.

Rn 56 An ein unzuständiges Gericht gelangte Rechtsmittelschriften müssen iRd üblichen Verfahrens an das zuständige Gericht weitergeleitet werden; dies gilt insb für leicht erkennbare Irrläufer (BVerfG NJW 02, 3692 [BVerfG 02.09.2002 - 1 BvR 476/01]; ähnl BGH MDR 22, 261 [BGH 09.12.2021 - V ZB 12/21] Rz 7; NZM 11, 722 [BGH 20.04.2011 - VII ZB 78/09]: jew zum örtlich unzuständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Konstruktion.

Rn 184 Ein Produkt ist so zu konstruieren, dass es nicht schon seiner Konzeption nach unter dem gebotenen und zumutbaren Sicherheitsstandard (der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt des Inverkehrbringens zu bestimmen ist) bleibt (BGHZ 181, 253 Rz 15 ff mwN, dazu insb Klindt/Handorn NJW 10, 1105 ff). Öffentlich-rechtliche Sicherheitsstandards, zB DIN-Norm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Drittstaatliche Eingriffsnormen.

Rn 5 Die Anwendung drittstaatlicher Eingriffsnormen wird in Art 16 anders als in Art 9 III ROM I nicht geregelt, da hierzu eine Einigung nicht möglich war. Daraus sollte kein Ausschluss der Sonderanknüpfung, sondern das Vorliegen einer Lücke gefolgert werden (Grüneberg/Thorn Art 16 Rz 3; Heiss/Loacker JBl 07, 644; Kadner-Graziano Rev crit dip 08, 445, 508; Junker RIW 10, 257...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufklärung, Beratung, Auskunft, Einweisung, Instruktion.

Rn 57 Die informatorischen Pflichten des Verkäufers stehen praktisch und für die Abgrenzung zur cic rechtlich im Vordergrund. Zur Verjährung s § 438 Rn 3. Zum Unternehmenskauf s Koppmann BB 14, 1673. Rn 58 Der Verkäufer schuldet Aufklärung über für den Kaufentschluss des Käufers wesentliche Umstände, deren Mitteilung der Käufer nach der Verkehrsauffassung erwarten kann, zB be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertretungsfall.

Rn 39 Der Anwalt muss Vorsorge für Vertretungsfälle, wie etwa Krankheit und Urlaub, treffen (BGH MDR 20, 1463 Rz. 12; MDR 19, 1270 f [BGH 24.01.2019 - I ZR 164/17]; MDR 19, 1209 [BGH 31.07.2019 - XII ZB 36/19]; MDR 17, 1070); dies gilt sowohl für den Rechtsanwalt selbst als auch für seine Angestellten. Vorhersehbaren Vertretungsfällen des Anwalts selbst (Urlaub, periodische ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Tz. 199 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung richtet sich gem. § 315c Abs. 1 HGB nach § 289c HGB. Während der Gesetzgeber für § 289c Abs. 1 und Abs. 2 HGB keinen Wesentlichkeitsvorbehalt vorsieht, ist § 289c Abs. 3 HGB nach § 315c Abs. 2 HGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass diejenigen Angaben zu machen sind, die für das Verständnis des ...mehr