Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 59 Die Haftung des Geschäftsführers setzt voraus, dass er bei der Pflichtverletzung schuldhaft gehandelt hat. Bezugspunkt für das Verschulden ist die Pflichtverletzung, darüber hinaus ist z.B. ein Schädigungsbewusstsein nicht erforderlich.[1] Daher ist es wichtig die Pflichtverletzung bzw. das Verhalten, das diese begründen soll. präzise darzulegen. An diese wird sodann ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VII. Durchsetzung der Vorstandhaftung

Rz. 9 Der Aufsichtsrat vertritt die AG gegenüber dem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich (§ 112 AktG). § 112 AktG begründet damit eine ausschließliche Zuständigkeit des Aufsichtsrats für die Geltendmachung der Ansprüche aus der fehlerhaften Amtsführung des Vorstands.[1] Rz. 10 Die Zuständigkeit des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstandsmitglied bleibt auch nach dem Aussc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / IX. Verjährung

Rz. 18 Die der AG gegen das jeweilige Aufsichtsratsmitglied aus der Haftung zustehenden Ansprüche verjähren gemäß § 116 Satz 1 AktG i.V.m. § 93 Abs. 6 AktG in fünf Jahren, bei börsennotierten Gesellschaften in zehn Jahren, wobei die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung an der Börse notiert gewesen sein muss. Soweit dem Aufsichtsrat vorgeworfen wird, er habe einen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Sonstige Aufgaben/Fehler bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 14 Weitere Haftungsbestände können sich daraus ergeben, dass "unnötige" Verträge über Gegenstände geschlossen werden, die ohnehin zum Aufgabenbereich des Aufsichtsrats gehören, so dass sich die Beauftragung einer kostenpflichtigen Beratung als überflüssig erweisen. Sofern die AG mit dem Aufsichtsratsmitglied z.B. einen Vertrag schließt, dessen Gegenstand zu den Aufgaben ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / II. Weisungsfreiheit des Vorstandes

Rz. 2 Der Vorstand ist im Gegensatz zur Geschäftsführung bei der GmbH nicht weisungsabhängig (§ 76 AktG). Seine Tätigkeit unterliegt zwar der Kontrolle des Aufsichtsrats, die Überwachung kann jedoch allenfalls ein Vetorecht umfassen, wenn der Aufsichtsrat bestimmte Zustimmungsvorbehalte festlegt. Diese Möglichkeit hat auch die Hauptversammlung. Ein Initiativrecht mit dem Erg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.3 Organisationsverantwortung des Arbeitgebers

Bei der Bestimmung der Haftungsquote des Arbeitnehmers spielt ferner die allgemeine Organisationsverantwortung des Arbeitgebers für die Abläufe in seinem Betrieb eine große Rolle. Organisationsfehler sind im Rahmen des § 254 BGB zulasten des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen und eine sinnvolle Gestaltung der Betr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Verschulden

Rz. 15 Das einzelne Aufsichtsratsmitglied handelt schuldhaft, wenn ihm hinsichtlich der Pflichtverletzung Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Auch hier gilt ein typisierter objektiver Maßstab, nämlich der Sorgfaltsmaßstab eines "ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds" den das Aufsichtsratsmitglied zu erfüllen hat, so dass es auf persönliche Defizite ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Vereinbarung eines angemessenen Selbstbehalts in der D&O-Versicherung

Rz. 4 Der Gesetzgeber hat durch das VorstAG mit Wirkung zum 5.8.2009 die erste Regelung zur D&O-Versicherung in das Gesellschaftsrecht aufgenommen und damit implizit anerkannt, dass der Abschluss einer D&O-Versicherung zulässig ist und nicht dem Charakter der im Kern zwingenden Organhaftung widerspricht. Nach § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG ist bei Abschluss einer D&O-Tätigkeit für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VIII. Beweislastverteilung

Rz. 17 Die Beweislastverteilung bei der Durchsetzung der Ansprüche aus der Aufsichtsratshaftung ist so wie bei der Vorstandshaftung geregelt.[1] § 116 AktG verweist insofern auch auf § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG. Die Gesellschaft hat darzulegen und zu beweisen durch welche Handlungen bzw. Unterlassungen ihr zurechenbar ein Schaden entstanden ist, während das Aufsichtsratsmitglied...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / I. Grundlagen

Rz. 1 Die in § 93 AktG verankerte Organhaftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft ähnelt der Haftung der GmbH-Geschäftsführer. Die Organpflichten sind weitgehend wie bei der GmbH geregelt. So haben auch die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Ausdrücklich ist in § 93 Abs.1 Satz 2 A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / III. Beweislast

Rz. 3 In § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG ist geregelt, dass die Vorstandsmitglieder die Beweislast trifft, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gewahrt haben. Grundsätzlich hat die Gesellschaft die Beweislast für das Verhalten und den dadurch kausal eingetreten Schaden, während sich das Vorstandsmitglied hinsichtlich der Pflichtwidrigkeit und de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Verhältnis zur Haftung des Vorstands bzw. Geschäftsführers/Rückgriff

Rz. 23 Im Verhältnis zur Gesellschaft haften Vorstand und Aufsichtsrat nebeneinander. Diskutiert wird, ob die Aufsichtsratshaftung nachrangig ist,[1] das heißt, ob der Aufsichtsrat bzw. das betreffende Aufsichtsratsmitglied nur haften, wenn beim verantwortlichen Vorstand "nichts zu holen" ist. Dann stellt sich die Frage, ob das in Anspruch genommene Aufsichtsratsmitglied ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VII. Durchsetzung des Anspruchs aus der Organhaftung

Rz. 16 Soll der Aufsichtsrat in die Haftung genommen werden fragt sich, wer diese Ansprüche durchsetzen soll. Der Vorstand, der vom Aufsichtsrat überwacht wird bzw. der ggf. an dem in Rede stehende Verstoß mitgewirkt hat, erscheint hierfür nicht geeignet. Gleichwohl hat der Vorstand auch den Aufsichtsrat zu überwachen, wenn auch nicht mit derselben Intensität mit der dieser ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / X. Handeln des Aufsichtsrats auf Weisung

Rz. 19 Handelt der Aufsichtsrat auf Weisung, hat dies wie beim Vorstand der AG – im Gegensatz um GmbH-Geschäftsführer – keine haftungsentlastende Wirkung.[1] Dies gilt jedenfalls, wenn es sich um Weisungen handelt, die ihre Grundlage außerhalb des Gesellschaftsrechts haben. Wurde das Aufsichtsratsmitglied z.B. von einer Stadt oder sonstigen Gemeinden in den Aufsichtsrat eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Verschwiegenheitspflicht

Rz. 12 Der Aufsichtsrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ist in § 116 Satz 2 AktG geregelt: Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Auch der Verstoß gegen die Pflicht kann bei der Gesellschaft Schäden auslösen, für die das betreffende Aufsichtsratsmitglied dan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / II. Überwachungsaufgabe

Rz. 2 Der Umfang und die Intensität der Überwachungsaufgabe ist jeweils im Einzelfall so zu bestimmen, dass eine effektive Überwachung gewährleistet ist. Bereiche, die einwandfrei organisiert sind und funktionieren, bedürfen einer geringeren Kontrolle als Dezernate, bei denen es verstärkt zu Versäumnissen kommt. Die Überwachungsaufgabe muss nicht engmaschig erfolgen, der Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Verzicht und Vergleich über Ersatzansprüche

Rz. 5 Bei der AG sind im Vergleich zur GmbH die Organhaftungsansprüche stärker zu Gunsten der AG und insbesondere mittelbar zu Gunsten der Gläubiger vor einem Verzicht oder Vergleich geschützt. Haftungsbeschränkende Vereinbarungen im Vorfeld, z.B. der Ausschluss für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen sind bei der AG wegen der formellen Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / III. Personalkompetenz/unangemessene Vergütung

Rz. 8 Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ggf. ab. Bereits bei der Auswahl der geeigneten Personen können dem Aufsichtsrat Versäumnisse unterlaufen, für die er in die Haftung geraten kann. Ferner handelt der Aufsichtsrat mit dem Vorstand den Anstellungsvertrag aus. Hier ordnet bereits § 116 Satz 3 AktG an, dass der Aufsichtsrat haftet, wenn er eine unangeme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.1 Pflichten und Nebenpflichten des Leiharbeitnehmers

Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer sind trotzdem nicht lediglich rein faktischer Natur. Da der Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird, steht dem Entleiher das Direktionsrecht zu. Der Entleiher kann damit Art und Ausführung der Arbeit des Leiharbeitnehmers bestimmen, wobei der Leiharbeitnehmer an die Lage der Arbeitszeit im Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.2 Weitere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis

Hinweis- und Informationspflichten Dem Verleiher obliegen nach § 12 Abs. 2 AÜG umfassende Hinweis- und Informationspflichten gegenüber dem Entleiher. Darüber hinaus bestehen auch in dem Verhältnis Verleiher und Entleiher die üblichen Sorgfaltspflichten. Der Verleiher hat im Gegenzug gegen den Entleiher einen Anspruch auf Information über das Leistungsverhalten des Leiharbeitne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 22 Die Haftung wegen Masseschmälerung setzt ein Verschulden voraus. Das Verschulden muss sich auf sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen beziehen.[1] Besonders wichtig ist hierbei das Verschulden bezüglich der Insolvenzreife. Das Verschulden wird bejaht, wenn die Insolvenzreife positiv bekannt oder erkennbar gewesen ist. Das heißt, der Geschäftsleiter handelt schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Beweislast und Auskunftsanspruch gegen den Geschäftsführer

Rz. 112 Die Gesellschaft hat darzulegen und zu beweisen, welche Handlung zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat.[1] Außerdem ist der entstandene Schaden nachzuweisen. Bei einem Unterlassen muss vorgetragen und bewiesen werden, welche versäumte Aufsichts- oder Kontrollmaßnahme den Schaden ermöglicht hat. Der Geschäftsführer muss dann die Pflichtwidrigkeit ausräumen,[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 21 Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch Dritte

1 Allgemeines Rz. 1 § 21 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. H Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Die Norm erlaubt meldenden Plattformbetreibern, einen Drittdienstleister oder einen anderen Plattformbetreiber mit der Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach Abschn. IV zu betrauen. Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber wird einen Dritten, e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 16 Anwendung der Sorgfaltspflichten

Zusammenfassung Das PStTG sieht umfangreiche Sorgfaltspflichten vor.[1] Im Grundsatz müssen die von den Anbietern bereitgestellten Daten einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.[2] Dies erfordert auf Ebene des Plattformbetreibers zusätzliche interne Compliance-Prozesse, sofern nicht von der Möglichkeit einer Auslagerung der Sorgfaltspflichterfüllung gem. § 21 PStTG Gebr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 20 Frist zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

1 Allgemeines Rz. 1 § 20 PStTG legt fest, wie häufig die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchzuführen sind und wie lange die durchgeführten Sorgfaltsverfahren gültig bleiben. 2 Frist (Abs. 1) Rz. 2 § 20 Abs. 1 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. F Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber muss gem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. G der Amtshilferichtlinie. Rz. 2 § 16 PStTG bietet meldenden Plattformbetreibern die Möglichkeit, ihre Sorgfaltspflichten nur in Bezug auf im Meldezeitraum aktive Anbieter durchzuführen. Hierbei müssen die meldenden Plattformbetreiber mittels angemessener Verfahren und Durchsetzungsmaßnahmen siche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Erfüllung durch andere Plattformbetreiber (Abs. 2)

Rz. 5 § 21 Abs. 2 PStTG ergänzt § 13 Abs. 3 PStTG und zielt daneben darauf ab, eine doppelte oder mehrfache Durchführung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch mehrere Unternehmen zu verhindern, die allesamt Plattformbetreiber in Bezug auf ein und dieselbe Plattform sind.[1] Die Definition des Begriffs Plattformbetreiber nach § 3 Abs. 2 PStTG trägt hier dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. H Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Die Norm erlaubt meldenden Plattformbetreibern, einen Drittdienstleister oder einen anderen Plattformbetreiber mit der Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach Abschn. IV zu betrauen. Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber wird einen Dritten, einschließlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3.2 Inhalt

Rz. 43 Plattformbetreiber ist gem. § 3 Abs. 2 PStTG jeder Rechtsträger, der sich verpflichtet, einem Anbieter eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Die Eigenschaft als Plattformbetreiber ist aus rein vertragsrechtlicher Perspektive, losgelöst vom technischen Betrieb ("Systembetrieb") der Plattform-Infrastruktur, zu bewerten.[1] Als Plattformbetreiber k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. B, Nr. 1 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 In § 24 PStTG werden umfangreiche Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungsfristen kodifiziert, um eine nachträgliche Überprüfung der Pflichterfüllung durch die Finanzverwaltung sicherzustellen.[2] Rz. 3 Hinweis Praxishinweis[3]: Ein Testat über die Erfüllung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / Zusammenfassung

Das PStTG sieht umfangreiche Sorgfaltspflichten vor.[1] Im Grundsatz müssen die von den Anbietern bereitgestellten Daten einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.[2] Dies erfordert auf Ebene des Plattformbetreibers zusätzliche interne Compliance-Prozesse, sofern nicht von der Möglichkeit einer Auslagerung der Sorgfaltspflichterfüllung gem. § 21 PStTG Gebrauch gemacht wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Umfang der Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nrn. 1 und 5 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 2 § 13 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet meldende Plattformbetreiber, dem BZSt Informationen zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln. Die Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu beenden. Diese Verfahren die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Erfüllung durch Fremddienstleister (Abs. 1)

Rz. 4 Die Beauftragung eines Fremddienstleisters nach Abs. 1 ist besonders relevant in den Fällen, in denen dieser möglicherweise über bessere Ressourcen und Technologien zur Durchführung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten verfügt. Daher kann der meldende Plattformbetreiber die Dienstleistungen eines Drittdienstleisters in Anspruch nehmen, um die Durchführung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Umfang der Aufzeichnungspflichten (Abs. 1 und Abs. 2)

Rz. 5 Nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 PStTG müssen die Plattformbetreiber eine Beschreibung der Prozesse aufzeichnen, einschließlich der automationstechnischen, operativen und organisatorischen Vorkehrungen, insbesondere der relevanten Geschäftsbeziehungen, Zuständigkeiten und Fristen, sowie aller Änderungen hierzu, die zur Erfüllung der Melde- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Qualifizierter Plattformbetreiber (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 5 der Amtshilferichtlinie der Begriff des qualifizierten Plattformbetreibers. Rz. 3 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber unterfallen ebenfalls den Meldepflichten, sofern sie in der EU ihre Tätigkeiten ausüben.[1] Die Steuerverwaltung der Drittstaaten, aus denen heraus Plattformbetreiber i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Frist (Abs. 1)

Rz. 2 § 20 Abs. 1 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. F Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber muss gem. § 20 Abs. 1 PStTG sicherstellen, dass er alle Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 17, 18 Abs. 1 und 2 PStTG und § 19 PStTG in Bezug auf seine Anbieter bis zum 31. Dezember jedes Me...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 PStTG legt fest, wie häufig die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchzuführen sind und wie lange die durchgeführten Sorgfaltsverfahren gültig bleiben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Übermittlung an die zuständige Landesfinanzbehörde (Abs. 2)

Rz. 2 Abs. 2 bestimmt, dass das BZSt die nach Abs. 1 entgegengenommenen Informationen zu im Inland ansässigen Anbietern bzw. in Bezug auf im Inland belegenes unbewegliches Vermögen an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weiterzuleiten hat. Die Landesfinanzbehörden sollen auf diesem Weg die Informationen als Kontrollmaterial im Rahmen des Besteuerungsverfahrens berücksi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Qualifizierter Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie den Begriff des qualifizierten Drittstaats. Rz. 7 Ein Drittstaat ist ein qualifizierter Drittstaat, wenn er auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung einen automatischen Austausch von Informationen durchführt, die als mit den nach dem PStTG zu meldenden In...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Bestehende Anbieter (Abs. 3)

Rz. 13 Nach Abs. 3 Satz 1 handelt es sich bei Anbietern, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des PStTG, also am 1.1.2023, bereits auf einer Plattform registriert waren, um bestehende Anbieter. Das Gleiche gilt gem. Abs. 3 Satz 2, wenn ein Rechtsträger zu einem Zeitpunkt nach Inkrafttreten des PStTG erstmals meldender Plattformbetreiber wird, für alle Anbieter, die zu diesem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Wesen und Aufbau des PStTG

Rz. 3 Das PStTG beinhaltet ausschließlich steuerliches Verfahrensrecht. Es hat keine Auswirkungen auf die Gesetze, die einzelne Steuerarten betreffen und nach denen sich die Besteuerung von Einkünften bzw. Umsätzen bestimmt (z. B. EStG, KStG, GewStG, UStG).[1] Rz. 4 Das PStTG gliedert sich in 6Abschnitte: Im ersten Abschnitt sind die allgemeinen Vorschriften enthalten, die den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Rechtsfolge bei fehlender Plausibilität (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 10 Kommt der meldende Plattformbetreiber im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung zu dem Ergebnis, dass ein von ihm zu erhebendes Informationselement unplausibel ist, ist er nach § 18 Abs. 1 Satz 3 PStTG dazu verpflichtet, neue Informationen und/oder Unterlagen einzuholen, aus denen er die Richtigkeit der nach § 17 PStTG verlangten Informationselemente erschließen kann. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5.1 Antragsteller

Rz. 8 Als Antragsteller kommen ausschließlich (potenzielle) Plattformbetreiber in Betracht. Das PStTG verpflichtet nämlich lediglich Plattformbetreiber[1] und erklärt diese auch zu Adressaten etwaiger Zwangsmaßnahmen nach den §§ 26 und 27 PStTG.[2] Nur Plattformbetreiber sind somit im Einzelfall antragsbefugt. Bloß ihnen gegenüber kann die Auskunft ihre verfassungsrechtlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 4 Antragsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 4 Berechtigt, einen Antrag auf Feststellung oder auf Verlängerung einer Feststellung beim BZSt zu stellen, sind gem. Abs. 3 Plattformbetreiber, die nach § 13 Abs. 1 PStTG verpflichtet sind, an das BZSt zu melden. Soweit nach den § 13 Abs. 2 bis 4 PStTG ein Wahlrecht besteht, setzt die Antragsberechtigung voraus, dass der Plattformbetreiber das BZSt als Adressat seiner Me...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4.1 Allgemeines

Rz. 51 Abs. 3 dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 3 der Amtshilferichtlinie.[1] Er regelt den Begriff des sog. freigestellten Plattformbetreibers, der von den Melde- und Sorgfaltspflichten des PStTG befreit ist.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 9 Aufsichtspflichten des BZSt (Abs. 10)

Rz. 19 Die Mitgliedstaaten haben nach Art. 8ac Abs. 1 Satz 2 und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. C der Amtshilferichtlinie die Einhaltung der Melde- und Sorgfaltspflichten durch meldende Plattformbetreiber sicherzustellen. Diese Aufgabe fällt nach Abs. 10 dem BZSt zu. Die Regelungen über die Außenprüfung und den Datenzugriff nach § 147 Abs. 5 und 6 AO gelten entsprechend....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Aktiver Anbieter (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 ist ein aktiver Anbieter ein Anbieter, der während des Meldezeitraums eine relevante Tätigkeit erbringt oder dem während des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wird. Andernfalls ist der Anbieter nicht als aktiver Anbieter zu werten. § 16 PStTG gewährt meldenden Plattformbetreibern die Möglichkeit, ihre Sorgfaltspflichten nur in Bezug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 6 Beschränkung auf verfügbare Informationen (Abs. 6)

Rz. 13 Gem. § 17 Abs. 6 PStTG hat der meldende Plattformbetreiber im Rahmen der Sorgfaltspflichten vom Anbieter dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Angaben zu einer Betriebsstätte des Anbieters und die Grundbuchnummer oder eine gleichwertige Angabe zu einem Grundstück des Anbieters von dem meldenden Plattformbetreiber nur zu erheben, soweit der jeweilige Anbieter über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 6 Wirkung der Auskunft

Rz. 18 Die Auskunft ist gem. § 10 Abs. 4 PStTG für Zwecke des PStTG grundsätzlich bindend, also hinsichtlich der Aufzeichnungs-, Melde- und Sorgfaltspflichten des Plattformbetreibers. Rz. 19 Hinweis Praxishinweis[1]: Es sei an dieser Stelle erneut auf die terminologische Autonomie des PStTG und seinen bloß verfahrensrechtlichen Charakter hingewiesen: Im selben Maße, wie sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 7 Gebührenpflicht

Rz. 26 Nach § 10 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 PStTG wird für die Antragsbearbeitung eine pauschale Gebühr in Höhe von 5.000 EUR festgesetzt, auf deren Erhebung jedoch bei Unbilligkeit verzichtet werden kann.[1] Die Gebührenfestsetzung erfolgt durch Verwaltungsakt. Ein Verzicht kommt nach § 10 Abs. 5 Satz 5 PStTG insbesondere dann in Betracht, wenn der Antrag noch vor Auskunftser...mehr