Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.3 Angemessene und wirksame Abhilfemaßnahmen

Bei Realisierung oder unmittelbarem Bevorstehen einer Verletzung einer menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflicht muss das Unternehmen unverzüglich Abhilfemaßnahmen[1] ergreifen. Wichtig Drohende Verletzung einer menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflicht im eigenen Geschäftsbereich Im eigenen Geschäftsbereich im Inland muss die Abhilfemaßnahme zu einer unverzüglichen Beendigung d... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.5 Dokumentation und Berichtspflichten

Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist fortlaufend unternehmensintern zu dokumentieren.[1] Diese Dokumentation ist ab ihrer Erstellung mindestens 7 Jahre lang aufzubewahren. Die jährliche externe Berichtspflicht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vorangegangenen Geschäftsjahr[2] soll durch die im September 2025 von der Bundesregierung beschlossene LkSG-Novelle rüc... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.2 Angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen

Die verpflichtenden Sorgfaltspflichten umfassen insbesondere die Implementierung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Unternehmen sind gefordert, angemessene und wirksame Prozesse zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten einzuführen, zu überwachen und weiterzuentwickeln. Praxis-Tipp Hilfestellung des BAFA: Beachtung des Angemessenheitsprinzips Das Prinzip der Ange... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 1 Einführung

Praxis-Tipp Behördliche Hilfestellungen Die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Lieferkettengesetz beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, früher Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK) und dem ... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.1 Betriebsinterne Verantwortlichkeiten

Hinweis Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten Da die Sorgfaltspflichten verschiedene Abteilungen tangieren, sind klare Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Compliance notwendig. Zur effektiven Umsetzung haben die durch das LkSG verpflichteten Unternehmen dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens für die Durchführung und Überwachung des l... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.9 Auswirkungen auf das LkSG und Bedeutung für HR

Da wesentliche Sorgfaltspflichten der CSDDD nunmehr der Vollharmonisierung unterliegen (u. a. Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Überwachung und Berichtswesen), muss das LkSG in diesen Bereichen verpflichtend vollständig an die CSDDD angepasst werden. Ein Spielraum für strengere deutsche Regelungen besteht insoweit nicht mehr. Im Koalitions... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.2 "Omnibus-I-Paket"

Allerdings wurde die CSDDD durch das sog. "Omnibus-I-Paket" der EU-Kommission grundlegend überarbeitet. Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26.2.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 18.3.2026 in Kraft.[1] Wesentliche Änderungen betreffen den Anwendungsbereich, die Sorgfaltspflichten, die Haftung und die zeitliche Anwendung. mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 8 Aufsicht, Sanktionen und Haftung

Die zuständige Behörde zur Kontrolle und Durchsetzung des LkSG – und damit zuständige Aufsichts- und Bußgeldbehörde – ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA"). Dem BAFA obliegt neben der behördlichen Kontrolle der Unternehmen auch die Kontrolle der Implementierung der weiteren Pflichten nach dem Lieferkettengesetz. Zu diesem Zweck stehen dem BAFA gemäß d... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.1 CSDDD

Am 23.2.2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Gesetz über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen, das sog. EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) , vorgelegt, welcher am 1.6.2023 vom Parlament verabschiedet wurde. Am 5.7.2024 wurde die CSDDD im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 25.7.2024 in Kraf... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 7.1 Wirtschaftsausschuss

So ist durch die Ergänzung des Katalogs der wirtschaftlichen Angelegenheiten in § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG n. F. zu "Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten nach dem LkSG " der Wirtschaftsausschuss zu beteiligen. Der Wirtschaftsausschuss ist nach § 106 Abs. 1 BetrVG in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.4 Unternehmensinterne Infrastruktur

Wie bereits dargestellt, müssen Risiken entlang der Lieferkette des Unternehmens definiert und analysiert und eine Strategie zur Implementierung der notwendigen Maßnahmen im betrieblichen Alltag eingeführt werden. Zur effektiven Umsetzung aller Vorgaben und Pflichten des LkSG bedarf es in diesem Zusammenhang einer umfangreichen Organisation im Unternehmen: So müssen unterneh... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 7.2 Mitbestimmungsrechte

Ein zusätzliches Mitbestimmungsrecht neben dem Unterrichtungsrecht ergibt sich für den Wirtschaftsausschuss aus § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG n. F. nicht. Eine direkte unternehmerische Mitbestimmung bezüglich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten, welche das Unternehmen zu einer Kompromissfindung oder Umsetzung von Vorschlägen des Betriebsrates zwingen könnte, besteht folglich ... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 2 Anwendungsbereich LkSG

Nach zähem Ringen im Gesetzgebungsverfahren ist das LkSG am 1.1.2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten geregelt.[1] Die Regelungen des LkSG galten zunächst nur für große in- und ausländische Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitneh... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 5.2 Position des Menschenrechtsbeauftragten

Kernaufgabe des Menschenrechtsbeauftragten ist die Überwachung des Risikomanagements im Unternehmen. Zur wirksamen Wahrnehmung dieser Überwachungsfunktion ist eine angemessene materielle, informatorische und personelle Ausstattung notwendig.[1] Hierzu zählt insbesondere, dass ihm hinreichender Zugang zu allen relevanten Informationen eingeräumt wird. Etwaige weitere Tätigkei... mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.2 Folgen von diskriminierenden Stellenanzeigen

Fehler bei der Abfassung der Stellenanzeige oder der innerbetrieblichen Stellenausschreibung können teuer werden. Jeder abgelehnte Bewerber, bei dem es Indizien für eine Diskriminierung gibt, hat nach § 15 Abs. 1 AGG Anspruch auf Schadensersatz und nach § 15 Abs. 2 AGG auf eine Entschädigung, die nur dann auf 3 Brutto-Monatsgehälter begrenzt ist, wenn der Arbeitgeber nachwei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in der jüngsten Vergangenheit erheblich weiterentwickelt. Die im Zusammenhang mit dem European Green Deal (inzwischen Clean Industrial Deal) stehende Corporate Sustainability R... mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entwic... / b) Kollisionen mit Motorradfahrern, Radfahrern und Fußgängern

Kommt es im innerstädtischen Verkehr zur Kollision zwischen einem Pkw und einem ihm nachfolgenden Motorrad und kann nicht aufgeklärt werden, ob der Pkw zunächst in Wendeabsicht nach links zog, um sich dann doch wieder nach rechts zurückzubewegen oder aber ob der Pkw ordnungsgemäß in eine rechts abgehende Straße abbiegen wollte und der Motorradfahrer verbotswidrig rechts zu ü... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes v. 3.9.2025 (BT-Drucks. 21/1857) i. d. F. des gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD v. 30.3.2026 (Ausschussdrucks. 21(6)73). Der Änderungsantrag berücksichtigt die durch die am 18.3.2026 in Kraft getretene Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 vorgenommenen erhebl... mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entwic... / aa) Verstöße

Steht allein ein Fahrstreifenwechsel eines Pkw auf der Autobahn von der linken in die rechte Spur in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Kollision mit einem Lkw in der rechten Spur fest, so spricht der Anscheinsbeweis nur für einen Verstoß des Spurwechslers gegen § 7 Abs. 5 S. 1 StVO, nicht aber für einen Verstoß des Auffahrenden gegen §§ 4 Abs. 1 StVO, ... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.6 Widersprüchliche Angaben des Abnehmers

Rz. 178 Stand: 06/03 – 07/2025 Kein Fall des Vertrauensschutzes liegt vor, wenn der Abnehmer in sich widersprüchliche oder unklare Angaben hinsichtlich seiner Identität macht. Es verstößt gegen die Sorgfaltspflicht, wenn der Unternehmer die Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten aus Unachtsamkeit gar nicht erkennt oder im Vertrauen auf die Angaben weitere Aufklärung unterläss... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Ausschluss der Haftung für Lieferungen von auf der elektronischen Schnittstelle als Nichtunternehmer registrierten Lieferern (§ 25e Abs. 3 UStG)

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Während § 25e Abs. 2 UStG den Haftungsausschluss des Betreibers der elektronischen Schnittstelle i. Z. m. Lieferungen von Händlern regelt, die sich auf der elektronischen Schnittstelle als Unternehmer registriert haben, greift § 25e Abs. 3 UStG den Fall von Händlern auf, die sich auf der elektronischen Schnittstelle nicht als Unternehmer regi... mehr

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zfs 06/2026, Nachbarschafts... / 2 Aus den Gründen:

II. Der zulässigen Berufung bleibt der Erfolg versagt. Das Landgericht ist im Ergebnis zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Kläger keine Ansprüche gegen die Beklagten zustehen. 1. Ein Anspruch aus § 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 306d Abs. 1, 2, 306a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegen die Beklagten kommt nicht in Betracht. Der Beklagte Ziff. 1 war... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2.3 Empfängerkreis

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 3c Abs. 1 S. 3 UStG beschränkt den Kreis tauglicher Empfänger eines (i. g.) Fernverkaufs auf in § 3a Abs. 5 S. 1 UStG bezeichnete Empfänger oder in § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG genannte Personen, die weder die maßgebende Erwerbsschwelle überschritten noch auf ihre Anwendung verzichtet haben. § 3a Abs. 5 S. 1 UStG erfasst alle Leistungsempfänger, b... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vertreter

Rn. 120 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wie die Parteien das Verhältnis bezeichnen, ist nicht allein entscheidend. Es ist vor allem dann nicht entscheidend, wenn sonstige wesentliche Umstände insb der tatsächlichen Gestaltung des Vertreterverhältnisses für eine andere Auffassung sprechen. Ist das nicht der Fall, dann wird man regelmäßig zu berücksichtigen haben, wie das Verhältn... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Ausschluss der Haftung für Lieferungen von Unternehmern, die als solche auf der elektronischen Schnittstelle registriert sind (§ 25e Abs. 2 UStG)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die von § 25e Abs. 1 S. 1 UStG angeordnete Haftung des Betreibers der elektronischen Schnittstelle ist ausgeschlossen, wenn der liefernde Unternehmer über eine gültige, ihm vom BZSt nach § 27a UStG erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt. Der Betreiber der elektronischen Schnittstelle hat diese aufzuzeichnen (§ 22f Abs. 1 Satz 1 N... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.1 Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich)

Tz. 1047 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Prüfung der Ernsthaftigkeit ist entscheidend, ob eine Rückzahlung des Darlehensbetrags tats beabsichtigt ist. Dies setzt zum einen voraus, dass im Voraus klare und eindeutige Vereinbarungen über die Darlehenslaufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten sowie die Tilgungsmodalitäten getroffen werden. Der Umstand, dass der Gesellschafter einen a... mehr

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FF 06/2026, Ausgleich überg... / I. Übergangene Anrechte und derzeitige Rechtslage

Von übergangenen Anrechten spricht man, wenn das Familiengericht bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung Versorgungsanrechte zwischen den Ehegatten nicht ausgeglichen hat, die hätten ausgeglichen werden müssen (§ 2 VersAusglG). Dabei werden im Wesentlichen drei Fallkonstellationen unterschieden. Es sollte nicht, kann aber passieren, dass das Amtsgeri... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Mitteilung des Finanzamts als haftungsbegründende Maßnahme

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gelangt das für den auf der elektronischen Schnittstelle registrierten Händler zuständige FA zu der Erkenntnis, dass dieser seinen "steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in wesentlichem Umfang" nachkommt, ist es berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle eine entsprechende Mitteilung zu machen, wenn "andere Maßnahmen keinen ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.6 Vorsteuerabzug bei E-Rechnungen

Rz. 74x Stand: 6/01 – 02/2025 Sofern nach § 14 Abs. 2 S. 2 UStG unter Beachtung der Übergangsreglungen (§ 27 Abs. 38 UStG) eine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung besteht, erfüllt nur eine solche dem Grunde nach die Anforderungen der §§ 14, 14a UStG. Eine sonstige Rechnung erfüllt in diesen Fällen nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Rechnun... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Bedeutung des Bestätigungsverfahrens

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Mit Urteil vom 18.07.2002, BStBl II 2003, 616 führt der BFH aus, dass in § 17a Abs. 1 UStDV geregelt ist, dass bei i. g. Lieferungen (§ 6a Abs. 1 des Gesetzes) der Unternehmer im Geltungsbereich dieser Verordnung durch Belege nachweisen muss, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert ode... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilseignung")

Tz. 153 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Schon seit längerem hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen (s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961; v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496; v 13.07.2021, BStBl II 2022, 119; v 04.05.20... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns

Rz. 164 Stand: 06/03 – 07/2025 Vertrauensschutz tritt nach bisheriger Rechtsprechung dann nicht ein, wenn der Unternehmer bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (vgl. § 347 HGB) die Unrichtigkeit der Angaben hätte erkennen können. Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wird zumindest dann nicht erfüllt, wenn der Unternehmer im Zeitpunkt der Inanspruchnahme... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150; Borchers,... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eingeführt wurde der Haftungstatbestand des § 25e UStG mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 2018, 2338) vom 11.12.2018. Das Gesetz trat zum 01.01.2019 in Kraft. In Bezug auf § 25e UStG wurde jedoch eine Anwendungsregelung in § 27 Ab... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem.... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 06/03 – 07/2025 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 mehrfach sign... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.3 Schuldhaftes Handeln

Rz. 28 Aus dem Rechtsstaatsprinzip und Art. 1 Abs. 1 GG folgert das BVerfG den Grundsatz "nulla poena sine culpa" – keine Strafe ohne Schuld. § 63 Abs. 1 verlangt daher bei allen Tatbeständen vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten (Böttiger, in: Luik/Harich, SGB II, § 63 Rz. 4, 8-10). Vorsatz setzt wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung voraus. Dabei wird zwische... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aufgaben an Mitarbeiter ric... / 1 Delegation vorbereiten

Zunächst ist es wichtig, die Anwendung dieses Führungsinstruments gründlich vorzubereiten. Dazu gehört es zu klären, welche Aufgaben in welchem Umfang delegiert werden sollen und welche Mitarbeiter dafür infrage kommen. Aufgaben-Istanalyse durchführen Um einen Überblick über das gesamte Aufgabenspektrum zu gewinnen, sollten die Führungskräfte in einem ersten Schritt alle Aufga... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IX. Abgestufte Sorgfaltspflichten – konkrete Risikobewertung eines Vorgangs

Rz. 38 Nach der Struktur des GwG hat der Notar bei Begründung einer Geschäftsbeziehung eine Bewertung des hieraus resultierenden Geldwäscherisikos vorzunehmen. Dies ergibt sich insbesondere aus § 10 Abs. 2 S. 1 GwG, der bestimmt, dass der konkrete Umfang der vom Verpflichteten zu beachtenden Sorgfaltspflichten dem jeweiligen Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Einzuhaltende Sorgfaltspflichten

Rz. 80 In Umsetzung von § 10 Abs. 3 DONot legen die Nr. 3–5 eNotAndKont Sorgfaltspflichten fest, die die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Datenübermittlung zwischen der Notarin oder dem Notar und dem Kreditinstitut gewährleisten sollen. Rz. 81 Nr. 3 regelt die Prüfpflichten des Notars hinsichtlich der Auftragsdaten. Der Notar hat die Übereinstimmung der auf d... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung und Geschichte

Rz. 1 Abs. 1 entspricht im Wortlaut § 26 Abs. 2 DONot a.F., an dem lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen wurden. § 26 Abs. 1 DONot a.F., der die besondere Sorgfaltspflicht der Notare bei der Feststellung der Beteiligten wiederholte, wurde nicht übernommen, da ein über § 10, § 40 Abs. 4 BeurkG hinausgehender Regelungsgehalt nicht ersichtlich gewesen sei.[1] Abs. 2 wu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Allgemeines/Einleitung

Rz. 17 Der Rauschgifthandel und andere Formen organisierter Kriminalität sollen durch das GwG, das ursprünglich aus dem Jahre 1993[24] stammt, bekämpft werden. Notare waren davon zunächst weitgehend unberührt; das Gesetz verpflichtete nämlich grundsätzlich nur Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister. Rz. 18 Durch das Inkrafttreten des GwG vom 8.8.2002,[25] mit welchem ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VIII. Hindernisse bei der Identifizierung nach GwG

Rz. 37 Bei der Identifizierung nach GwG ergeben sich Hindernisse häufig daraus, dass ein Beteiligter zwar einen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Identifizierung gem. § 10 GwG genügenden Lichtbildausweis vorlegen kann, dieser aber nicht den höheren Anforderungen des § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG genügt (Beispiel: Führerschein, abgelaufener Personalausweis oder Reisepass)... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Der Notar als Verpflichteter nach dem GwG

Rz. 21 Zu den Verpflichteten des GwG gehören gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG auch Notare, soweit sie mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Den Notar nach dem GwG treffende Pflichten

Rz. 24 Das GwG erstreckt den Pflichtenkreis der Verpflichteten auf ein sog. Risikomanagement, welches unabhängig von der Begründung einer konkreten Geschäftsbeziehung als allgemeine Organisationsstruktur der Notarstelle einzurichten ist. Gemäß § 5 GwG müssen die Notare hierzu eine Risikoanalyse im Hinblick auf die von ihnen allgemein betriebenen Geschäfte durchführen und die... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 § 2 DONot entspricht inhaltlich weitgehend unverändert § 2 DONot a.F.[1] Lediglich zur Klarstellung wurde in Abs. 1 S. 1 zwischen den beiden Arten des Prägesiegels die Konjunktion "und" durch ein "oder" ersetzt, ohne dass damit Änderungen in der bisherigen Auslegung der Norm verbunden wären. Neu hinzugefügt wurde Abs. 1 S. 3, der es bei besonders langen Umschriften erm... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Sorgfaltsanforderungen

Rz. 15 § 10 Abs. 1 BeurkG verlangt vom Notar, sich Gewissheit über die Person der Beteiligten zu verschaffen.[37] Die Sicherheit des Rechtsverkehr, der die vom Notar errichteten öffentlichen Urkunden dienen, steht und fällt mit der sorgfältigen Ermittlung der Identität der Urkundsbeteiligten und ihrer Feststellung in der Urkunde.[38] Es ist daher selbstverständlich, dass der... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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