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§ 13 Value chain cap – Was Großunternehmen von KMU erwarten (können)

Dr. Steffen Schwartz-Höfler
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Zusammenfassung

Der VSME-Standard richtet sich explizit an Unternehmen, die freiwillig berichten. In der Zusammenarbeit mit berichtspflichtigen Unternehmen ergeben sich daher einige Herausforderungen, die beachtet werden müssen, wenn in der Kunden-Lieferanten-Beziehung ein Informationsmehrwert generiert werden soll. Ein Ende der Abfragen zu Nachhaltigkeit wird es leider nicht geben. Aber es könnte einfacher werden.

 

Rz. 1

Der VSME-Standard ist ein Standard, der sich vornehmlich an KMU richtet, aber gleichzeitig eine Brücke zu großen Unternehmen schlagen soll. Damit versucht er einen Spagat, der mit einigen Fallstricken verbunden ist.

Zunächst ist die Einordnung dessen, was ein Großunternehmen i. S. d. Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt, Gegenstand von vielfältigen Diskussionen. Daher wird im Folgenden von berichtspflichtigen Unternehmen gesprochen.

 

Rz. 2

Berichtspflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung i. w. S. ergeben sich für deutsche und europäische Unternehmen aus verschiedenen Regulatoriken. Die umfangreichste Verpflichtung stellt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dar, welche durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert wird. Darüber hinaus bestehen jedoch weitere Pflichten zu Berichterstattung, berichtsähnlichen Formaten und Auskunftspflichten. Hierzu zählen u. a. die Taxonomie-Verordnung, die Entwaldungsverordnung (EUDR), der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), die Verordnung zu moderner Sklaverei (EUFLR) und zukünftig die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD; Rz 16), welche das schon (noch) geltende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ersetzen wird.

 

Rz. 3

Für all die benötigen die berichtspflichtigen Unternehmen, für die jeweils diese Regulatoriken gelten, eine Vielzahl an Info...

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