Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.1 Vorbereiten, Bestand analysieren und als Ausgangspunkt nutzen

Um eine effiziente Entwicklung der Grundsatzerklärung zu gewährleisten, ist es ratsam, zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen. Viele Unternehmen haben bereits relevante Elemente für die Grundsatzerklärung in vorhandenen Richtlinien und Verfahren integriert, etwa im Bereich Compliance, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Lieferantenmanagement. Diese sollt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2 Inhalt der Grundsatzerklärung

Es ist zudem essenziell, dass die Grundsatzerklärung sämtliche gesetzlich geforderten Elemente vollständig und aus sich heraus verständlich in einem Dokument beinhaltet. Eine bloße Aufteilung der einzelnen Bestandteile auf separate, möglicherweise bereits existierende, Dokumente, wie Unternehmensrichtlinien, Verhaltenskodexe für Zulieferer, den integrierten Strategiebericht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.4 Verfahren und Verantwortlichkeiten benennen

In der Grundsatzerklärung ist zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LkSG zu beschreiben, mit welchen Verfahren das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und welche Stellen im Unternehmen dafür verantwortlich sind. Diese Verfahren umfassen sämtliche Prozesse, die darauf abzielen, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen innerhalb der eigenen Geschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 1 Die Grundsatzerklärung als wichtiges Element des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Seit dem 1.1.2023 müssen bestimmte Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1-3 des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in ihren Lieferketten angemessene Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzvorschriften ergreifen. Das Gesetz betrifft Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und mindestens 3.000 Arbeitnehmer haben, unabhängig von ihrer Rech...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Due-Diligence-Kosten / 3.2 Due Diligence nach grundsätzlicher Erwerbsentscheidung

Im Falle einer Due Diligence ist regelmäßig davon auszugehen, dass eine derartige grundsätzliche Erwerbsentscheidung gefallen ist. Denn es ist lebensfremd anzunehmen, ein Zielunternehmen würde einem Interessenten derartig weitgehenden Zugriff auf die Unternehmensinterna gestatten, ohne dass die Geheimhaltung und das gemeinsame Ziel des Kaufs vereinbart sind. Dies gilt in noch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / Zusammenfassung

Überblick Die Grundsatzerklärung stellt als Präventionsmaßnahme eines der Kernelemente des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes dar. Sie umfasst detaillierte Ausführungen zu den Prozessen und Strukturen des zugrundeliegenden Risikomanagementsystems sowie zu den prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und den entsprechenden Erwartungen des Unternehmens a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.3 Menschenrechtsthemen und Personengruppen benennen

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifiziert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.7 Prozess zur kontinuierlichen Weiterentwicklung etablieren

Laut § 6 Abs. 5 LkSG ist die Grundsatzerklärung als Präventionsmaßnahme einmal im Jahr sowie anlassbezogen zu überprüfen, wenn das Unternehmen mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder beim unmittelbaren Zulieferer rechnen muss, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes. E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 80 Der Verschuldensbegriff des § 3 EFZG weicht von dem bürgerlich-rechtlichen Verschulden i. S. d. § 276 BGB ab. Bei der Entgeltfortzahlung geht es um das Verschulden des Arbeitnehmers gegen sich selbst: Der Arbeitnehmer hat seine Krankheit verschuldet, wenn er in einem groben Maß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 3 Leitfaden/Handreichung zur praktischen Umsetzung des Prinzips der Angemessenheit

Das Prinzip der Angemessenheit und die damit verbundene Anforderung, Sorgfaltspflichten angemessen umzusetzen, ist ein Kernprinzip des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Unternehmen erhalten durch das Prinzip der Angemessenheit einen notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten, etwa bei der Auswahl und Gestaltung von Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 1 Leitfaden/Handreichung für die Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Nach dem LkSG sind Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, mit diesen Sorgfaltspflichten verbundenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und gegebenenfalls vorliegende Verletzun...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 4 Nutzen der ISO 26000 für ihre Anwender

Ganzheitliches Managen aller relevanter Aspekte Die Anwendung der Norm und ihres oben beschriebenen Ansatzes ermöglicht Organisationen aller Art die für sie relevanten Aspekte verantwortlicher und nachhaltigkeitsförderlicher Unternehmensführung, die in der Praxis häufig nur als isolierte Handlungsfelder adressiert werden, ganzheitlich zu managen. Auf diesem Wege wird nicht nu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Leitfäden für die Pra... / Zusammenfassung

Überblick Für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verschiedene Handreichungen bzw. Hilfestellungen herausgegeben. Diese Handreichungen unterstützen Unternehmen dabei, ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Aktuell hat das BAFA diese Handreichungen bzw. Hilfestellungen herausg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses führt nur dann zum Eintritt einer Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer "dadurch" die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Verhalten und Arbeitslosigkeit müssen insoweit in einem kausalen Zusammenhang stehen. Hinweis Keine Sperrzeit bei auslaufendem befristeten Arbeitsverhältnis Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ISO 26000: Leitfaden zum Ma... / 6 Literaturhinweise

Bundesgesetzblatt (2021) Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG), https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s2959.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2959.pdf%27 %5D__1635080211510, zugegriffen am 12. Okto...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.2 Folgen von diskriminierenden Stellenanzeigen

Fehler bei der Abfassung der Stellenanzeige oder der innerbetrieblichen Stellenausschreibung können teuer werden. Jeder abgelehnte Bewerber, bei dem es Indizien für eine Diskriminierung gibt, hat nach § 15 Abs. 1 AGG Anspruch auf Schadensersatz und nach § 15 Abs. 2 AGG auf eine Entschädigung, die nur dann auf 3 Brutto-Monatsgehälter begrenzt ist, wenn der Arbeitgeber nachwei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 4 Schutzbereich der Sorgfaltspflichten

4.1 LkSG: Menschenrechte und Umweltschutz Der inhaltliche Schutzbereich des LkSG ergibt sich aus den in § 2 LkSG explizit aufgeführten 11 menschenrechtsbezogenen und 8 (aus 3 eng thematisch begrenzten Übereinkommen entnommenen) umweltbezogenen Verboten sowie einem Auffangtatbestand, der darüber hinaus sonstiges Handeln verbietet, das unmittelbar geeignet ist, die Rechtspositi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 5.2 Vorläufige politische Einigung auf EU-Ebene bzgl. der Reichweite der Lieferkette und den jeweiligen Sorgfaltspflichten

Nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen dürfte die CSDDD hinsichtlich der Reichweite der Lieferkette schlussendlich im Wesentlichen dem Konzept des LkSG folgen. Entgegen diesbezüglicher Versuche wird es wohl nicht zu einer Erweiterung im downstream-Bereich der Lieferkette (d. h. über die auch bereits nach dem LkSG erfasste Distribution hinaus auf nachgelagerte Geschäftsbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3 Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten

3.1 Anwendungsbereich des LkSG wird deutlich erweitert Seit 1.1.2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen, die im Inland in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen, zur Einrichtung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements. Ob das Unternehmen eine inländische und ausländische Rechtsform hat, spielt dabei keine Rolle. Zude...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 5 Reichweite der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

5.1 Eigener Geschäftsbereich und Lieferkette i. S. d. LkSG Bereits unter dem LkSG war und ist im Einzelnen umstritten, auf welche Bereiche der Lieferkette sich die Sorgfaltspflichten beziehen. Im Grundsatz wollte der deutsche Gesetzgeber sich wohl auf den eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens sowie den upstream-Teil seiner Lieferkette (d. h. von der Rohstoffgewinnung bis ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 4.2 Vorläufige politische Einigung auf EU-Ebene bzgl. den Sorgfaltspflichten

In den Trilog-Verhandlungen hat man sich jedenfalls auf die – im LkSG bislang nicht vorgesehene – Pflicht zur Aufstellung und Umsetzung eines "Klima-Plans" geeinigt. Bei großen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern soll die variable Vergütung der Unternehmensführung u. a. auch von der Umsetzung dieses Plans abhängig sein. Dem Vernehmen nach soll bezüglich der Umsetzung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 6.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen wie folgt aus: Die EU-Kommission schlug zum einen eine Regelung zur "Sorgfaltspflicht der Mitglieder der Unternehmensleitung" vor. Hiernach sollten die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass die Mitglieder der Unternehmensleitung bei der Ausübung ihrer Pflicht, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln, die kurz-, mittel- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 4.1 LkSG: Menschenrechte und Umweltschutz

Der inhaltliche Schutzbereich des LkSG ergibt sich aus den in § 2 LkSG explizit aufgeführten 11 menschenrechtsbezogenen und 8 (aus 3 eng thematisch begrenzten Übereinkommen entnommenen) umweltbezogenen Verboten sowie einem Auffangtatbestand, der darüber hinaus sonstiges Handeln verbietet, das unmittelbar geeignet ist, die Rechtspositionen, die durch die im Anhang des LkSG au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 4.2 Datenerhebung bei ehemaligen Arbeitgebern

Der potenzielle Arbeitgeber hat zweifellos ein erhebliches Interesse am Einholen einer Referenz beim ehemaligen Arbeitgeber des Bewerbers, wenn dieser seinen Bewerbungsunterlagen z. B. kein Arbeitszeugnis des vorherigen Arbeitgebers beilegt. Dennoch stellt eine Erhebung dieser Informationen in aller Regel einen Verstoß gegen den Direkterhebungsgrundsatz dar. Im konkreten Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 5.1 Eigener Geschäftsbereich und Lieferkette i. S. d. LkSG

Bereits unter dem LkSG war und ist im Einzelnen umstritten, auf welche Bereiche der Lieferkette sich die Sorgfaltspflichten beziehen. Im Grundsatz wollte der deutsche Gesetzgeber sich wohl auf den eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens sowie den upstream-Teil seiner Lieferkette (d. h. von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt) beschränken. Dies ergibt sich letztl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3.1 Anwendungsbereich des LkSG wird deutlich erweitert

Seit 1.1.2023 verpflichtet das LkSG in Deutschland ansässige Unternehmen, die im Inland in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen, zur Einrichtung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements. Ob das Unternehmen eine inländische und ausländische Rechtsform hat, spielt dabei keine Rolle. Zudem ist das LkSG auch auf im Ausland ansässige Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / Zusammenfassung

Überblick Nach Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ("LkSG") ist von europäischer Seite absehbar mit Änderungen zu rechnen. Die Verhandlungen über die Inhalte der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive ("CSDDD") auf EU-Ebene sind nahezu abgeschlossen. Die finale Billigung der Verhandlungsergebnisse steht noch aus. Es ist da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 5.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen zum sachlichen Anwendungsbereich wie folgt aus: Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollten sich die Sorgfaltspflichten grundsätzlich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie den upstream- und den downstream-Teil der Wertschöpfungskette erstrecken; dies allerdings nur, wenn es sich um eine sog. "etablierte Geschäftsbeziehung" hande...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 4.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

In den 3 Vorschlägen für die CSDDD war der inhaltliche Schutzbereich im Detail jeweils unterschiedlich definiert. Allen Vorschlägen gemein war, dass infolge der CSDDD mit einer gewissen Erweiterung des Schutzbereichs zu rechnen ist. Das gilt insbesondere für Umweltaspekte und hier hauptsächlich die Berücksichtigung des Klimawandels: Im Vorschlag der EU-Kommission ging es um (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 7.2 Vorläufige politische Einigung auf EU-Ebene bzgl. der Haftung

Eines der wohl am meisten diskutierten Themen bzgl. der CSDDD war, ob ein neuer, expliziter Haftungstatbestand für Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette eingeführt werden sollte. Nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen ist mit einer expliziten Regelung zur Haftung des Unternehmens gegenüber Dritten zu rechnen. Opfer von Menschenrechtsve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 9 Ausblick: Finale Regelungen der CSDDD noch unklar

Welche Regelungen die finale CSDDD am Ende beinhalten wird, lässt sich auch nach der politischen Einigung im Trilog-Verfahren noch nicht verlässlich voraussehen. Dass die CSDDD im Laufe des Jahres 2024 verabschiedet werden wird, ist ebenfalls noch nicht sicher, erscheint aber weiterhin wahrscheinlich. Damit wird es voraussichtlich jedenfalls zu einer erheblichen Ausweitung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Ursprünglich lagen hierzu folgende Verhandlungspositionen auf dem Tisch: Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollten die Regelungen grundsätzlich für EU-Unternehmen mit beschränkter Haftung gelten, die mehr als 500 Beschäftigte und mehr als 150 Mio. EUR Nettoumsatz weltweit haben (das beträfe ca. 9.400 Unternehmen). In bestimmten Hochrisikosektoren (z. B. Textilien, Landwirt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 7.3 Ursprüngliche Verhandlungspositionen zur CSDDD

Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen wie folgt aus: Die EU-Kommission hatte eine Regelung vorgeschlagen, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Grundsatz für Schäden haften, wenn sie spezifische, in der CSDDD geregelten Sorgfaltspflichten (Vermeidung potenzieller negativer Auswirkungen sowie Behebung tatsächlicher negativer Auswirkungen)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 8 Behördliche Überwachung und Sanktionen

Ferner soll die Erfüllung der Vorgaben der CSDDD nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen künftig in jedem EU-Mitgliedsstaat von einer nationalen Aufsichtsbehörde überwacht werden. Die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden können Untersuchungen einleiten und Sanktionen gegen Unternehmen verhängen, die gegen die in nationales Recht umgesetzten Vorschriften der CSDDD verst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 3.2 Vorläufige politische Einigung auf EU-Ebene bzgl. Mitarbeiterzahl und Umsatzgrenze

Auf Grundlage der in den Trilog-Verhandlungen erzielten vorläufigen politischen Einigung sollen nunmehr die folgenden Unternehmen in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen: Gruppe 1: EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Mio. EUR, Gruppe 2: EU-Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 2.2 Voraussichtlicher Zeitplan der CSDDD und Übergangsfristen für die Umsetzung und Ausgestaltung

Nach dem Vorliegen des finalen Regulierungsentwurfs werden Parlament und Rat über ihre förmliche Billigung beschließen. Dies soll noch im ersten Halbjahr 2024 passieren. Trotz der in den Trilog-Verhandlungen erzielten politischen Einigung formiert sich weiterer Widerstand gegen die CSDDD, u. a. auch in Deutschland. Welche Regelungen die CSDDD am Ende tatsächlich beinhalten w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSDDD: Die geplante EU-Lief... / 2.1 Trilog-Verhandlungen nach Uneinigkeit bzgl. Ausgestaltung zwischen Kommission, Rat und Parlament

Am 23.2.2022 legte die EU-Kommission nach mehrfacher Verschiebung ihren Vorschlag für eine Richtlinie "über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit" vor (die sog. CSDDD).[1] Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zielt auf die Förderung nachhaltigen und verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns und die Verankerung von Menschenrechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Zu den Sorgfaltspflichten beim Überholen eines stehenden LKW

StVO § 1 Abs. 2 StVO § 9 Abs. 5 § 10 S. 1 Leitsatz Der Fahrer, der mit seinem Fahrzeug einen einzelnen, in zweiter Reihe parkenden Lkw überholt, hat nicht damit zu rechnen, dass ein aus seiner Fahrtrichtung gesehen hinter dem Lkw in die Straße Einfahrender seinen Vorrang nicht beachten wird (kein sog. Lückenfall). OLG Nürnberg, Urt. v. 24.10.2023 – 6 U 2212/22 1 Sachverhalt I. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Zu den Sorgfal... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung des Klägers ist zwar zulässig, aber unbegründet. Die zulässige Berufung der Beklagten führt zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und Klageabweisung. 1) Die Berufung des Klägers ist zwar zulässig, da sie form- und fristgerecht eingelegt und begründet wurde. Sie ist aber unbegründet. Der Kläger wendet sich im Wesentlichen gegen die Beweiswürdigung des La...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Zu den Sorgfal... / Leitsatz

Der Fahrer, der mit seinem Fahrzeug einen einzelnen, in zweiter Reihe parkenden Lkw überholt, hat nicht damit zu rechnen, dass ein aus seiner Fahrtrichtung gesehen hinter dem Lkw in die Straße Einfahrender seinen Vorrang nicht beachten wird (kein sog. Lückenfall). OLG Nürnberg, Urt. v. 24.10.2023 – 6 U 2212/22mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Zu den Sorgfal... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 22.7.2021 in der X-straße in Nürnberg. 1) Der Beklagte zu 1) befuhr am 22.7.2021 gegen 17:30 mit dem vom Beklagten zu 2) gehaltenen und bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversicherten Pkw Mercedes Benz die X-straße in N westlicher Richtung. Unmittelbar vor der Ein- und Ausfahrt zum Firmengelände ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachverhaltsfragen

Rn. 532 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Auf der Grundlage dieses subjektiven Fehlerbegriffs (zu Sachverhaltsfragen) ist ein Bilanzansatz richtig, wenn er den Erkenntnismöglichkeiten entspricht, die den Unternehmer, der seine Sorgfaltspflichten erfüllte, zu dem gewählten Bilanzansatz führen mussten, mag die bilanzielle Darstellung die Gegebenheiten am Bilanzstichtag auch objektiv ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Zusammenstoß m... / 2 Aus den Gründen.

II. Die Berufungen der Parteien sind zulässig. In der Sache haben die Berufungen der Beklagten keinen Erfolg. Die Berufung der Klägerin ist zu einem geringen Teil begründet. Das Landgericht hat seiner Entscheidung rechtsfehlerfrei und mit zutreffenden Erwägungen eine Haftungsquote von 50 % zu 50 % zugrunde gelegt. Den dagegen von den Parteien vorgebrachten Einwendungen ist di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerschuldnerschaft bei unberechtigtem Steuerausweis in einer Rechnung durch einen Arbeitnehmer

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Frage, ob in dem Fall, dass ein Arbeitnehmer eines Unternehmers ohne Wissen und Zustimmung dieses Steuerpflichtigen eine falsche Mehrwertsteuerrechnung ausgestellt hat, im Licht von Art. 203 MwStSystRL als diejenige Person, die die MwSt in der Rechnung ausweist und somit zur Entrichtung der MwSt verpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2.4 Verschulden

Rz. 21 Die Ordnungswidrigkeit setzt neben dem objektiven Tatbestand der Nichterfüllung der Melde-, Auskunfts- und Vorlagepflichten subjektives Verschulden in Form von Vorsatz oder Leichtfertigkeit voraus. Diese Verschuldensmerkmale sind nachträglich mit Wirkung zum 1.1.1990 eingefügt worden (Rz. 1). Die Notwendigkeit eines subjektiven Verschuldens ergibt sich bereits aus dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 4 Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens in der gesamten Lieferkette

Unternehmen müssen das Beschwerdeverfahren entlang der gesamten Lieferkette anbieten. Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel zwischen § 8 LkSG und § 9 LkSG: § 8 LkSG sieht vor, dass Unternehmen das Beschwerdeverfahren im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern zur Verfügung stellen müssen. Unmittelbare Zulieferer sind direkte Vertragspartner des Unternehmens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3.1 Zielsetzung und Rahmenbedingungen

Rz. 21 Einen weiteren wichtigen Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt auch die Abbildung von Sozialaspekten dar, zu denen insbesondere Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Sozial- und Verbraucherbelange gehören. Während die hohe Bedeutung von Arbeitnehmerbelangen für den Unternehmenserfolg nachgewiesen ist,[1] hat die Relevanz der Achtung von Menschenrechten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Hintergrund zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Zur Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und der Stärkung der Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals werden vom europäischem Verordnungs- und Richtlinien- sowie vom deutschen Gesetzgeber verschiedenste Regulierungen angestoßen bzw. wurden diese bereits umgesetzt. Dabei kommen neben direkten Eingriffen, wie etwa dem Emissionshandel, Vorgaben für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2

Rz. 15 Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind stets wesentlich. Damit sind fast alle Pflichtangaben (P) (also Ausnahme vom Wesentlichkeitsansatz). Als Übergangserleichterun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2.1 Anwendung der CSRD

Rz. 10 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten:[1] Informationsqualität: Zu meldende Informationen müssen relevant, wahrheitsgetreu dargestellt, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (ESRS 1.19f.). Was als üblich für die Lage- und Finanzberichterstattung anzuse...mehr