Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.4 ESRS S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 52 Die Ausführungen zur Angabepflicht ESRS S3-4 konkretisieren und ergänzen die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-A ("Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte"; § 4 Rz 134 ff.). Ihr Ziel umfasst eine Darstellung der Prozesse und Maßnahmen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu vermeiden, l...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 42. Begriff des anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren

Rz. 520 BGH, Urt. v. 15.5.2018 – VI ZR 231/17, VersR 2018, 957 Zitat StVG § 17; StVO § 9 Abs. 5, § 10 S. 1 "Anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne der § 9 Abs. 5, § 10 Satz 1 StVO ist jede Person, die sich selbst verkehrserheblich verhält, d.h. körperlich und unmittelbar auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs einwirkt. Darunter fällt nicht nur der fließende Durchgangsverkehr auf d...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 118 Die Rechtsbeschwerde hatte Erfolg und führte zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 522 Abs. 1 S. 4, § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie war auch im Übrigen zulässig, weil eine Entscheidung des Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich wa...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 24 Das Berufungsgericht führte aus: Für den Beklagten zu 2 sei bei der Annäherung an das Fahrzeug des Klägers erkennbar gewesen, dass die hintere linke Tür zum Teil geöffnet war und dass eine Person in der Tür stand. Der Beklagte zu 2 habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass die erkennbar schon geöffnete Tür sich nicht weiter öffnen werde. Es könne nicht mehr geklärt wer...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 524 Die Revision war unbegründet. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG ist – wie im Rahmen des § 254 BGB – Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind. Die Ab...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 137 Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Klägerin stehe aus dem Unfallereignis kein über die bereits erfolgte Regulierung des Schadens hinausgehender Schadensersatzanspruch zu. Dies folge aus dem Ergebnis der gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmenden Abwägung. Einzustellen seien dabei im Streitfall allein die – gleich zu wertenden – Betriebsgefahren de...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 151 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts stritt nach den getroffenen Feststellungen kein Anscheinsbeweis für ein Mitverschulden der Klägerin. Die Revision beanstandete insoweit mit Recht die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschulden...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 11. Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen Nr. 2

Rz. 134 BGH, Urt. v. 26.1.2016 – VI ZR 179/15, zfs 2016, 434 = VersR 2016, 479 Zitat StVG § 17; StVO §§ 1, 9 Abs. 5mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 12. Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen Nr. 3

Rz. 146 BGH, Urt. v. 11.10.2016 – VI ZR 66/16, zfs 2017, 199 = VersR 2017, 186 Zitat StVG § 17; StVO §§ 1, 9 Abs. 5mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.11 Abgrenzung zur allgemeinen Pflichtverletzung/Vertragsverletzung

Rz. 224 Von dem Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht oder schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen ist der Schadensersatzanspruch wegen Schäden zu unterscheiden, der sich aus dem gesetzlichen geregelten Tatbestand der positiven Vertragsverletzung (§ 280 Abs. 1) ergibt. Derartige – unmittelbar zum Schadensersatz verpflichtende – Substanzschäden könnten auch Bohrlöcher a...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 645 Die zulässige Revision war unbegründet. Das angefochtene Urteil hielt der rechtlichen Nachprüfung stand. Rz. 646 Nicht zu beanstanden war zunächst der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach sowohl der Kläger als auch die Beklagten grundsätzlich für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 VVG einzustehen hatten, w...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 245 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht war ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass der Beklagte zu 3 – auch unter Berücksichtigung der eingeschalteten Warnblinkanlage an dem Lkw – nicht verpflichtet war, die festgestellte Geschwindigkeit seines Fahrzeugs von 74 bis 78 km/h weiter bis auf 45 km/h zu er...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 17. Spurwechsel bei mehrspurigem parallelem Abbiegen

Rz. 209 BGH, Urt. v. 12.12.2006 – VI ZR 75/06, zfs 2007, 201 = VersR 2007, 262 Zitat StVO §§ 7 Abs. 5, 9 Abs. 1, 41 Abs. 3 Nr. 5 (Zeichen 297); BGB § 823 Zu den Sorgfaltspflichten der Fahrzeugführer bei mehrspurigem parallelem Abbiegen nach rechts. a) Der Fall Rz. 210 Die Klägerin verlangte von den Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, an dem der Beklagte zu 1 als Fü...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 521 Die Klägerin nahm die Beklagten auf Ersatz weiteren Sachschadens nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Die Klägerin hatte ihr Fahrzeug vorwärts auf einem rechtwinklig zur Fahrbahn angeordneten Parkplatz geparkt. Der Beklagte zu 2 hatte sein von dem Beklagten zu 1 gehaltenes und bei der Beklagten zu 3 haftpflichtversichertes Fahrzeug am gegenüberliegenden Fahrbahnrand...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden: in die Prüfung des Abschlusses (§§ 316–324a HGB-E) und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts (§§ 324b–324l HGB-E). Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" usw. statt nur "Prüfung" gesprochen. Das Mitgliedstaatenwahlrecht, zur nötigen Prüfu...mehr

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§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 4 Der Beklagte war gemäß § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Kläger den aufgrund des Zusammenpralls seines Kickboards mit dessen Pkw entstandenen Schaden zu ersetzen. Unter den Umständen des Streitfalls war die Verantwortung des Beklagten nicht gemäß § 828 Abs. 2 S. 1 BGB ausgeschlossen. Da das schädigende Ereignis nach dem 31.7.2002 eingetreten ist, richtete sich die Vera...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 121 Nach Auffassung des Berufungsgerichts stand dem Kläger über den von der Beklagten zu 2 regulierten Teilbetrag hinaus weder aus § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1, 2 StVG noch aus § 823 Abs. 1 BGB, § 115 VVG ein weiterer Schadensersatzanspruch zu. Das Amtsgericht sei zu Recht von einer Haftungsquote der am Unfall beteiligten Fahrzeuge von jeweils 50 % ausgegangen. Gemäß der in d...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

In zwei weiteren Entscheidungen musste sich der VIII. Senat mit der Frage befassen, ob einem Rechtsmittelführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen war: Im ersten Fall war die Berufungsbegründungsfrist vom Anwalt versäumt worden, weil die Kanzleiorganisation nicht vorsah, eine Vorfrist zu notieren. Nach Auffassung des Gerichts verlangt die Sorgfaltspflicht in ...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.4 Vereinfachte Sorgfaltspflicht und Benchmarking-System

Das in Art. 10 Abs. 2 lit. a EUDR genannte Benchmarking-System stuft das für die Prüfung nach der EUDR relevante Risiko in Ländern und Landesteilen in drei Kategorien ein: geringes, normales oder hohes Risiko (Art. 29 Abs. 1 S. 2 EUDR). Nach der ersten Durchführungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/1093, veröffentlicht am 23.05.2025) sind (zunächst) lediglich Belarus, die Dem...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2 Sorgfaltspflicht: Informationssammlung, Risikobewertung, Risikominderung

3.2.1 Informationssammlung Die erste Stufe der Sorgfaltspflicht gebietet es, umfangreiche (durch Nachweise belegte) Informationen zu sammeln, die Rückschlüsse darauf geben, ob die relevanten Erzeugnisse EUDR-konform im Sinne des Art. 3 EUDR sind (Art. 9 Abs. 1 EUDR). Diese Informationen müssen (nachvollziehbar) organisiert und für fünf Jahre aufbewahrt werden. Welche Informat...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.1 Marktteilnehmer

Marktteilnehmer müssen die Sorgfaltspflicht des Art. 8 EUDR erfüllen, um den Konformitätsnachweis (i. S. d. Art. 3 EUDR) zu führen. Diese Sorgfaltspflicht setzt sich wiederum aus drei aufeinander aufbauenden Pflichten zusammen, die sich grob wie folgt aufteilen: 1. Stufe = Informationsbeschaffung (Art. 8 Abs. 2 lit. a) i. V. m. Art. 9 EUDR) 2. Stufe = Risikobewertung (Art. 8 A...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.1 Die relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse

Die Sorgfaltspflichten der EUDR knüpfen an die sieben relevanten Rohstoffe in Art. 1 (s. oben: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.) an. Die relevanten Erzeugnisse wiederum finden sich abschließend in Anhang I der EUDR. Die dort enthaltene Tabelle weist dabei in der linken Spalte den relevanten Rohstoff und in der rechten Spalte den zollrechtlichen KN-Cod...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.1 Informationssammlung

Die erste Stufe der Sorgfaltspflicht gebietet es, umfangreiche (durch Nachweise belegte) Informationen zu sammeln, die Rückschlüsse darauf geben, ob die relevanten Erzeugnisse EUDR-konform im Sinne des Art. 3 EUDR sind (Art. 9 Abs. 1 EUDR). Diese Informationen müssen (nachvollziehbar) organisiert und für fünf Jahre aufbewahrt werden. Welche Informationen konkret zu sammeln s...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.4 Compliance System

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, sind zudem verpflichtet, ein Compliance-System aufzubauen, um sicherzustellen, dass die aus der Verordnung resultierenden Pflichten umgesetzt werden. Dazu müssen sie zum einen angemessene Strategien, interne Kontrollen und Verfahren implementieren, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht sicherzustellen (Art. 11 Abs. 2...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.2 ESRS S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 31 Die Angabepflichten verlangen vom berichtspflichtigen Unternehmen anzugeben, ob und wie es Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihre rechtmäßigen Vertreter oder glaubwürdige Stellvertretende bei seinem laufenden Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit einbezieht. Dies in zweifacher Hinsicht: ob und wie das Unternehmen wesentli...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.2 Betroffene Tätigkeit

Die EUDR bezieht sich auf das Inverkehrbringen und Bereitstellen des relevanten Erzeugnisses sowie auf dessen Ausfuhr aus der EU. Unter "Bereitstellung" auf dem Markt ist dabei jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines relevanten Erzeugnisses zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit zu verstehen (Art. 2 Nr...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.3 Risikominderung

Ergibt die Risikobewertung ein nicht nur vernachlässigbares Risiko, sind zwingend Maßnahmen zur Risikominderung geboten. Wie solche aussehen können, gibt Art. 11 Abs. 1 EUDR vor. Vorgesehen sind etwa das Einholen weiterer Information, unabhängige Audits oder auch die Unterstützung der Lieferanten. Achtung Abgrenzung zur feststehenden Nichtkonformität Die Maßnahmen zur Risikomi...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.3 ESRS S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Rz. 34 Die Angabepflicht ESRS S2-3 verlangt Beschreibungen für Verfahren im Unternehmen: Verfahren, über die es verfügt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken; Kanäle, die den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zur Verfügung stehen, um Bedenken zu...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.4.3 Praktische Erleichterungen

Zur Erleichterung ist es gestattet, einerseits mehrere physische Chargen/Sendungen und andererseits mehrere verschiedene relevante Erzeugnisse in einer Sorgfaltserklärung zu bündeln (EU Kommission, FAQ zur EUDR, Vers. 4 v. April 2025, Ziff. 5.19). Da die Sorgfaltserklärung vorab zu übermitteln ist, muss bei der Angabe mehrerer Chargen/Lieferungen ein Schätzwert für maximal e...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.4.1 Inhalt der Erklärung

Der Inhalt der Erklärung ist vom Gesetzgeber weitgehend vorgegeben. Hierfür muss das Muster in Anhang II der EUDR verwendet werden. Die Sorgfaltserklärung enthält demnach u. a. Angaben zum Erzeugnis, zur Menge, zum Erzeugerland, zur Geolokalisierung der Anbauflächen, zu Lieferanten und Abnehmern sowie eine Bestätigung, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde und kein oder nu...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.2 Risikobewertung

Auf Basis der gesammelten Informationen ist dann eine Risikobewertung durchzuführen (Art. 10 Abs. 1 EUDR). Diese Bewertung ist zu dokumentieren und mindestens jährlich zu überprüfen (Art. 10 Abs. 4 EUDR). Liegt eine gültige FLEGT-Genehmigung[1] vor, ist die Legalität der Erzeugung damit bestätigt, gleichwohl bleibt die Entwaldungsfreiheit zu prüfen. Die Verordnung gibt in Art....mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.3 Erleichterungen für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger, nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler

Mit der Gesetzesänderung zum 26.12.2025 sind die bisherigen Erleichterungen der EUDR für kleine und mittelgroße Unternehmen durch eine neue Systematik ersetzt worden . Nunmehr sieht die Verordnung in der Kategorie der Marktteilnehmer Erleichterungen für die neu geschaffene Unterkategorie der Kleinst- und Kleinprimärerzeuger vor (Art. 4a EUDR). Diese müssen insbesondere nur no...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.3.2 Was ist legale Erzeugung?

Neben der Entwaldung sieht Art. 3 EUDR als weitere Voraussetzung die Legalität vor, d. h. die Erzeugung muss gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt sein. Konkret bedeutet dies, dass die im "Erzeugerland" geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum rechtlichen Status des Erzeugungsgebiets in Bezug auf bestimmte Rechte und Vorschriften eingehalten wu...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 42 Das Ziel der Angabepflichten umfasst eine Darstellung der Maßnahmen oder Initiativen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern oder zu beheben sowie positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen. Weiterhin soll dargestellt werden, wie mit wesentlichen...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.3 Kennzahlen und Ziele: ESRS S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 51 Nach ESRS S2-5 ist anzugeben, inwieweit das Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele verwendet in Bezug auf die Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, das Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeits...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen die Angaben zu ESRS 2 SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie un...mehr

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Haftung des Verwalters / 1.6 Mitverschulden

Stets hat sich der Geschädigte ein anspruchsminderndes Mitverschulden[1] zurechnen zu lassen, wenn sein Verschulden bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Ein Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwen...mehr

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zfs 04/2026, Zur Abwägung d... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten hat nur teilweise Erfolg, im Übrigen ist die Berufung unbegründet. Das klagende Land hat gegen die Beklagten als Gesamtschuldner einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 16.894,21 EUR aus §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 und 2, 18 StVG, §§ 3, 8 Abs. 1 StVO, § 115 VVG. Wegen der übergeleiteten Ansprüche des tödlich verunglückten Fahrers Albrecht muss...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 16 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS S4 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.2 Allgemeines Konzept und Abhilfemaßnahmen

Rz. 91 Bei der Erfüllung der Angabepflichten in ESRS S4-3 kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR18 am Inhalt der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen orientieren, die sich auf Abhilfemaßnahmen und Beschwerdemechanismen konzentrieren. ESRS S4.BC75 verdeutlicht die Zweiteilung der Betrachtung: Einerseits ...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.1 ESRS S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Rz. 60 Die bis zur Umsetzung der CSRD geltende nichtfinanzielle Berichterstattung erforderte im Grunde bereits "eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen" und wurde in Art. 19 Abs. 2 Buchst. d) der CSRD übernommen. Daher ist die erste themenbezogene Angabepflicht mit ESRS S4.13 die Beschreibung der Konzepte hinsichtlich des Umgangs mit den...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 45 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen einschl. Verbraucher und Endnutzer haben können, bei Wesentlichkeit berücksichtigt werden. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene Möglichkei...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.2 ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen

Rz. 79 Nach der Berichterstattung über die Konzepte bzgl. des Umgangs mit Verbrauchern und Endnutzern müssen nach ESRS S4.18 bei bestehender Wesentlichkeit die allgemeinen Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern sowie deren Vertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie offengelegt werden. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein V...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.4.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 108 Das berichtspflichtige Unternehmen muss nach ESRS S4.28 offenlegen, wie es Maßnahmen ergreift, um wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu begegnen, wesentliche Risiken zu managen und wesentliche Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern zu nutzen, und wie wirksam diese Maßnahmen sind. In ESRS S4.BC81 wird klargestellt, dass diese Anga...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 26 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstellung in ESRS 2, App. B betrifft dies die in Tab. 3 dar...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 55 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 56 Abb. 1: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 57 Übergeordnetes Ziel der ESRS ...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.4.4 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 128 Bewertet das Unternehmen die Wirksamkeit einer Maßnahme, indem es ein Ziel festlegt, so hat es nach ESRS S4.36 bei Offenlegung der in ESRS S4.32(c) geforderten Informationen ESRS 2 MDR-T zur Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben zu berücksichtigen. Rz. 129 Wenn das Unternehmen offenlegt, wie es die Wirksamkeit der Maßnahmen zum ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.1 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Rz. 39 Die Verbraucher und/oder Endnutzer sind eine wichtige Gruppe der vom Unternehmen betroffenen Stakeholder. Nach der delegierten Verordnung ist es daher notwendig, bei der Beantwortung von ESRS 2 SBM-2 (ESRS 2.43) offenzulegen, wie die Interessen und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern, einschl. der Achtung ihrer Menschenrechte, in die Strategie und das Geschäft...mehr