In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifiziert und bewertet, sei es durch eigene Geschäftsaktivitäten oder entlang der Lieferkette.

Die in der Grundsatzerklärung aufgeführten relevanten Menschenrechtsrisiken sind hierbei so darzustellen, dass interne und externe Interessengruppen die Risiken im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten des Unternehmens entlang der gesamten Lieferkette besser einordnen können.

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG zudem verpflichtet, ihre Erwartungshaltung gegenüber den Beschäftigten und Zulieferern in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten klar festzulegen. Von den Beschäftigten wird hierbei erwartet, dass sie die Sorgfaltspflichten des Unternehmens stets umsetzen und befolgen. Von Zulieferern wird gefordert, dass sie die Menschenrechte respektieren, eigene Sorgfaltsprozesse einführen und dieselbe Erwartungshaltung auch an ihre eigenen Zulieferer weitergeben. Ähnlich wie bei der Umsetzung anderer Verhaltenskodizes können diese Erwartungen in Vertragsklauseln festgehalten oder im Rahmen von Schulungen deutlich kommuniziert werden.

 
Hinweis

Korruption als Indiz für das Vorliegen von Menschenrechtsverletzungen[1]

Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung spielt eine wesentliche Rolle bei der Achtung von Menschenrechten. Studien, bspw. von Transparency International, zeigen, dass Menschenrechtsverletzungen und Korruption vermehrt in Ländern auftreten, in denen Rechtsstaatlichkeit fehlt, Institutionen schwach sind und Armut weit verbreitet ist. In solchen Ländern können menschenrechtliche Risiken auftreten, die die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern und der lokalen Bevölkerung beeinträchtigen, Diskriminierung fördern, die Vereinigungsfreiheit behindern und die Rechte indigener Völker verletzen. Für eine angemessene Einbeziehung von menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen sind daher folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Bei der Analyse menschenrechtlicher Risiken ist es wichtig zu bedenken, dass das Vorhandensein von Korruption und Bestechung ein Indiz für Menschenrechtsverletzungen sein kann.
  • Es sollte in Betracht gezogen werden, Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung als integrale Bestandteile der Regelwerke und Prozesse zur Achtung der Menschenrechte zu etablieren.
  • Unternehmen sollten Anti-Korruptionsmaßnahmen in ihre Geschäftsabläufe einbetten und diese Verpflichtung entlang ihrer Lieferketten weitergeben.
  • Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Compliance-Abteilung und den betreffenden Unternehmensbereichen für die Achtung der Menschenrechte ist ratsam, um eine erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen.
 
Praxis-Beispiel

Beispielformulierungen für sektor- und unternehmensspezifische Risiken

Formulierungsbeispiel: Rohstoffspezifische Risiken[2]

"Glimmer ist ein wichtiger Rohstoff für unsere Effektpigmente, die für Fahrzeug- und Industrielacke, für Kunststoffe sowie in der Kosmetik- und Lebensmittelindustrie eingesetzt werden. Den größten Teil unseres Glimmers beziehen wir aus Indien, insbesondere aus den nordöstlichen Bundesstaaten Jharkhand und Bihar. Diese Region leidet unter politischer Instabilität und Armut; Kinderarbeit ist weit verbreitet. Wir ergreifen besondere Maßnahmen, um unseren sozialen und ökologischen Standards gerecht zu werden."

"Wir beziehen den Rohstoff ausschließlich von Lieferanten, die in einem formellen Arbeitsumfeld tätig sind. Außerdem überwachen wir die Einhaltung unserer Standards, etwa des Verbots von Kinderarbeit. Unsere Glimmer-Lieferanten wurden über unsere Standards informiert und haben bestätigt, dass sie die Grundsätze unserer Menschenrechtscharta ebenso befolgen wie die Anforderungen unserer Grundsätze für verantwortungsvolle Beschaffung. Wir tolerieren keine Kinderarbeit und verbieten unseren Lieferanten vertraglich, Kinder zu beschäftigen. Deshalb fördern wir Initiativen und ergreifen Maßnahmen mit dem Ziel, die Bedingungen für die Beschaffung von Glimmer im Einklang mit unseren hohen Standards weiter zu verbessern. Unsere Überwachungsprozesse überprüfen wir fortlaufend und arbeiten daran, sie noch wirksamer zu gestalten."

"Zu den Glimmer-Lieferanten in Indien pflegen wir direkte Geschäftsbeziehungen. Unsere Einkaufsmitarbeiter stehen zu ihnen in direktem Kontakt und weisen sie nachdrücklich darauf hin, welche Bedeutung wir ethischen, sozialen und ökologischen Standards beimessen. Stellen wir fest, dass unsere Standards nicht eingehalten werden, arbeiten wir mit den Lieferanten zusammen, um sicherzugehen, dass geeignete Korrekturmaßnahmen umgesetzt werden. So führen eigene Mitarbeitende sowie Dritte regelmäßige Überprüfungen in der Region durch. Dazu gehören sowohl...

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