Im Einzelnen sahen die Verhandlungspositionen zum sachlichen Anwendungsbereich wie folgt aus:

  • Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollten sich die Sorgfaltspflichten grundsätzlich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie den upstream- und den downstream-Teil der Wertschöpfungskette erstrecken; dies allerdings nur, wenn es sich um eine sog. "etablierte Geschäftsbeziehung" handelt, sie also in Anbetracht ihrer Intensität oder Dauer beständig ist oder sein dürfte und die keinen unbedeutenden oder lediglich untergeordneten Teil der Wertschöpfungskette darstellt. Eine explizite Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern wie im LkSG war nicht vorgesehen.
  • Der Europäische Rat wollte diesen vielfach kontrovers diskutierten Ansatz der etablierten Geschäftsbeziehung im Rahmen der Wertschöpfungskette nicht übernehmen. Er schlug vielmehr den Begriff der Aktivitätskette vor, der inhaltlich eher an das LkSG angelehnt ist und die Tätigkeiten der vorgelagerten Geschäftspartner des Unternehmens umfassen soll, sowie darüber hinaus die Tätigkeiten der nachgelagerten Geschäftspartner im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Beförderung, der Lagerung und Entsorgung des Produkts.
  • Auch das Europaparlament hat sich nicht dem von der EU-Kommission verfolgten Ansatz der etablierten Geschäftsbeziehung angeschlossen. Die Wertschöpfungskette sollte grundsätzlich bestimmte Aktivitäten im vorgelagerten und nachgelagerten Bereich umfassen. Neben der Herstellung der Produkte bzw. der Erbringung der Dienstleistungen umfasst dies insbesondere auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Vertrieb, dem Transport, der Lagerung und der Abfallbewirtschaftung der Produkte eines Unternehmens oder der Erbringung von Dienstleistungen. Abgesehen davon sollten im Grundsatz sowohl direkte als auch indirekte Geschäftsbeziehungen der Unternehmen in der Wertschöpfungskette erfasst sein.

Die OECD-Leitsätze sehen demgegenüber keine Beschränkungen vor. Hiernach sind unter der Wertschöpfungskette neben den eigenen Aktivitäten sämtliche Geschäftsbeziehungen des Unternehmens zu verstehen, egal ob diese im upstream- oder downstream-Bereich anzusiedeln sind und unmittelbar oder mittelbar sind.

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