Welche Regelungen die finale CSDDD am Ende beinhalten wird, lässt sich auch nach der politischen Einigung im Trilog-Verfahren noch nicht verlässlich voraussehen. Dass die CSDDD im Laufe des Jahres 2024 verabschiedet werden wird, ist ebenfalls noch nicht sicher, erscheint aber weiterhin wahrscheinlich. Damit wird es voraussichtlich jedenfalls zu einer erheblichen Ausweitung des Adressatenkreises für die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette kommen. Ferner spricht einiges dafür, dass die Schutzgüter zumindest um Klimaaspekte erweitert und die Sorgfaltspflichten im Vergleich zum LkSG tendenziell verschärft werden. Hinter dem umfassenden Ansatz in den OECD-Leitsätzen wird indes (auch) die CSDDD zurückbleiben. Auch die OECD-Leitsätze werden über die in der EU Taxonomie vorgesehenen minimum safeguards mit der schrittweisen Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an Bedeutung gewinnen.

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