Nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen dürfte die CSDDD hinsichtlich der Reichweite der Lieferkette schlussendlich im Wesentlichen dem Konzept des LkSG folgen. Entgegen diesbezüglicher Versuche wird es wohl nicht zu einer Erweiterung im downstream-Bereich der Lieferkette (d. h. über die auch bereits nach dem LkSG erfasste Distribution hinaus auf nachgelagerte Geschäftsbeziehungen wie Verkauf und spätere Entsorgung des Produkts) kommen. Schnell ausgedient haben dürfte in jedem Fall der mit dem LkSG gerade erst neu eingeführte – und dementsprechend in seiner Bedeutung umstrittene – Begriff des "bestimmenden Einflusses". In allen 3 Vorschlägen für die CSDDD und auch im Ergebnis der Trilog-Verhandlungen erstreckt sich der eigene Geschäftsbereich grundsätzlich auch auf alle Tochtergesellschaften des Unternehmens. Anders als beim LkSG kommt es also nicht darauf an, ob das Unternehmen auf die jeweilige Tochtergesellschaft bestimmenden Einfluss ausübt oder nicht. Auch die im LkSG mit Blick auf unmittelbare und mittelbare Zulieferer abgestuften Sorgfaltspflichten werden in dieser Form wohl nicht erhalten bleiben.

 
Hinweis

Im Rahmen der CSDDD könnte von Aktivitätskette die Rede sein

Nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen soll der Begriff der Aktivitätskette genutzt werden und neben dem upstream-Teil der Lieferkette den downstream-Teil der Lieferkette nur insoweit umfassen, als es um (vom Unternehmen beauftragte) Transport-, Lager- oder Entsorgungsleistungen geht.

Der Verkauf – und damit der Kunde – wird damit weiterhin nicht Teil der Aktivitätskette sein.

Für Finanzunternehmen werden nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen Sonderregelungen insoweit gelten, als sich ihre Sorgfaltspflichten auf den upstream-Teil der Aktivitätskette beschränken. Die Kunden gehören daher (auch) bei Finanzunternehmen nicht zur Aktivitätskette.

Die derzeit im LkSG getroffene Differenzierung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf unmittelbare und mittelbare Zulieferer wird infolge der CSDDD in dieser Form nicht fortgeführt werden. Vielmehr soll offenbar der auch bereits im LkSG angelegte risikobasierte Ansatz weiter ausgebaut. Folgende teilweise neuen Prinzipien könnten dem Vernehmen nach künftig zur Geltung zu kommen; allerdings bestehen insoweit noch Unklarheiten:

  • Die Unternehmen bemühen sich nach Kräften, Transparenz in ihre Aktivitätskette zu bringen, und identifizieren dort diejenigen Risiken, die am schwerwiegendsten sind oder am wahrscheinlichsten eintreten (offensichtlich bezogen auf länder-, branchen-, produkt- und/oder geschäftsmodellspezifische Risiken).
  • Soweit Unternehmen das Risiko selbst verursacht oder dazu beigetragen haben, sind sie dazu verpflichtet, entsprechende Mitigationsmaßnahmen zu ergreifen, um ihren Verursachungsbeitrag zu reduzieren; insoweit scheint uns noch unklar, inwieweit eine Ergebnispflicht ("obligation of results") bzw. lediglich eine Bemühenspflicht besteht ("obligation of means").
  • Soweit nicht alle Risiken gleichzeitig angegangen werden können, können die Unternehmen die Maßnahmen zur Risikomitigation nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit der festgestellten Risiken priorisieren.
  • Bei der Ermittlung von Risiken in der tieferen Lieferkette (jenseits tier 1) sollen sich die Unternehmen direkt an die betreffenden Unternehmen wenden (und somit nicht zwischengeschaltete KMU mit Fragen belasten).
  • Unternehmen müssen Stakeholder-Gruppen in ihr Risikomanagement aktiv einbeziehen und nicht mehr "nur" ihre Interessen berücksichtigen.
  • Die in den Anwendungsbereich der CSDDD fallenden Unternehmen müssen sich nicht gegenseitig kontrollieren; insbesondere insoweit würde die CSDDD Unternehmen von den derzeitigen, wenig effizient erscheinenden gegenseitigen Überprüfungen im Bereich des LkSG entlasten. Allerdings bleibt es wohl bei dem Befund, dass ein Zulieferer ggf. von einer Mehrzahl von CSDDD-pflichtigen Unternehmen auf die gleichen Fragestellungen hin geprüft wird.

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