Eines der wohl am meisten diskutierten Themen bzgl. der CSDDD war, ob ein neuer, expliziter Haftungstatbestand für Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette eingeführt werden sollte.

Nach dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen ist mit einer expliziten Regelung zur Haftung des Unternehmens gegenüber Dritten zu rechnen. Opfer von Menschenrechtsverletzungen könnten auf Grundlage dieser Regelung künftig Schadenersatz von Unternehmen verlangen, die ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllt und dadurch den Schaden mitverursacht haben. Einzelheiten sind noch offen. Dem Vernehmen nach soll unter bestimmten Umständen eine Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen eingreifen mit der Folge, dass das Unternehmen sich entlasten müsste, indem es darlegt und beweist, dass es seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge