Ganzheitliches Managen aller relevanter Aspekte

Die Anwendung der Norm und ihres oben beschriebenen Ansatzes ermöglicht Organisationen aller Art die für sie relevanten Aspekte verantwortlicher und nachhaltigkeitsförderlicher Unternehmensführung, die in der Praxis häufig nur als isolierte Handlungsfelder adressiert werden, ganzheitlich zu managen. Auf diesem Wege wird nicht nur das bisherige Geschäftsmodell zukunftsfähig ausgerichtet und operativ Synergien bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen realisiert, auch die Qualität von Management, Führung und Unternehmenskultur insgesamt lässt sich substanziell verbessern[1].

Vorbereitung auf kommende gesetzliche Vorgaben

Darüber hinaus sind Organisationen, die sich mit den Empfehlungen der ISO 26000 auseinandergesetzt und ihr unternehmerisches Verantwortungs-Management konsequent daran ausgerichtet haben, angesichts der kontinuierlich zunehmenden gesetzlichen Vorgaben im Bereich CSR und Nachhaltigkeit deutlich besser darauf vorbereitet als andere. Letzteres lässt sich u. a. anhand des 2021 beschlossenen und 2023 in Kraft tretenden deutschen "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)"[2] belegen, welches zumindest indirekt Organisationen aller Größen und aller Rechtsformen betreffen kann, sofern sie Teil der Wertschöpfungsketten unmittelbar betroffener Unternehmen sind. Die Handlungsfelder 1 bis 4 des Kernthemas "Menschenrechte" der ISO 26000 nehmen zentrale Inhalte dessen vorweg, was sich in den 2011 veröffentlichten "UN Guiding Principles on Business & Human Rigths (UNGP)" des UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte John Ruggie an Vorgaben für Unternehmen finden lässt und deren Umsetzung 2021 mit dem LkSG auch in Deutschland zur gesetzlichen Verpflichtung wurde[3]: Von der Durchführung einer Sorgfaltsprüfung über die Analyse der organisationsspezifischen Risiken, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt oder gar zum Mittäter zu werden, bis zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen und wirksamen Abhilfe-Maßnahmen[4] . Gleichzeitig fassen die letzten 3 Handlungsfelder des Kernthemas die qua internationaler Konventionen verbindlich gewordenen Inhalte der Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen zusammen, beleuchten sie vor dem Hintergrund ihrer Relevanz und ihrer konkreten Bedeutung im betrieblichen Kontext und machen anhand von Beispielen deutlich, welchen positiven oder negativen Beitrag Organisationen dazu leisten können[5] .

Nachhaltigkeit als Chance und nicht nur als Kostentreiber begreifen

Last but not least können Unternehmen entlang der oben dargestellten Empfehlungen der Norm neben klassischen Finanz- und Haftungsrisiken nicht nur ihre gesellschafts-, umwelt- und Stakeholder bezogenen Risiken identifizieren[6], sondern auch die Chancen entdecken, die sich aus der Wahrnehmung – im doppelten Bedeutungssinn des Wortes der Anerkenntnis und der Umsetzung – ihrer gesellschaftlichen Verantwortung ergeben, und für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Unternehmensstrategie nutzen. Die damit verbundene Betrachtung von (C)SR als gesellschaftlichem Wertschöpfungstreiber anstelle eines reinen Kostenfaktors, die von den beiden renommierten Managementexperten Porter und Kramer in einem viel beachteten Artikel mit dem Titel "Creating Shared Value"[7] prominent gemacht wurde[8], wird auch von der ISO 26000 ausdrücklich betont[9]. Dass das übergeordnete Ziel der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung durch Organisationen darin besteht, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesellschaft zu leisten, wird bereits in ihrer Definition von Gesellschaftlicher Verantwortung festgehalten[10].

[1] Kleinfeld/ Kettler 2011, S. 17
[2] BGB 2021
[3] Entgegen den Vorstellungen der EU wurden diese erst 2016 von der Bundesregierung in ihrem "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" aufgegriffen, der von deutschen Unternehmen zunächst auf der Basis freiwilliger Selbstverpflichtung umgesetzt werden sollte. Nach Ablauf der dreijährigen Frist, die den betroffenen Unternehmen dafür gegeben wurde, wurde dann daraus ein Gesetz zur Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette.
[4] vgl. DIN ISO 26000: 2011, S. 43-47.
[5] vgl. DIN ISO 26000: 2011, S. 50-53; siehe auch Kleinfeld 2022, S. 45
[6] Auch dies gehört zu den Anforderungen des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes (vgl. CSR-RUG 2017, S. 804)
[7] Porter, Kramer 2011
[8] vgl. dazu auch Dyllick et al. 2015
[9] DIN ISO 26000: 2011, S. 38
[10] DIN ISO 26000: 2011, S. 24, siehe auch Kleinfeld 2022, S. 45f.

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