Rz. 25

Anlage A von ESRS 1 enthält eine Aufstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die in den Themenstandards behandelt werden und daher bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens zu berücksichtigen sind (§ 3 Rz 61). Tab. 1 enthält die für ESRS E2 einschlägige Aufstellung von Themen und Unterthemen. Unter-Unterthemen wurden nicht spezifiziert (ESRS E2.2).

 
Thema Unterthema
Umweltverschmutzung
  • Luftverschmutzung
  • Wasserverschmutzung
  • Bodenverschmutzung
  • Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen
  • Besorgniserregende Stoffe
  • Besonders besorgniserregende Stoffe
  • Mikroplastik

Tab. 1: Nachhaltigkeitsaspekte gem. ESRS 1.AR16

Das in Anlage A enthaltene Unterthema "Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen" wird, im Gegensatz zu den anderen Unterthemen, im Standard nicht wieder aufgegriffen. Es liegen daher keine Definitionen vor, und es bleibt abzuwarten, inwiefern dieses Thema evtl. in branchenspezifischen Ergänzungen (insbes. Landwirtschaft, Gastronomie, Lebensmittel etc.) aufgegriffen wird. Die übrigen Unterthemen werden in ESRS E2, den dazugehörigen Basis for Conclusions (BC) und dem Glossar[1] definiert und weiter konkretisiert (Rz 21 ff.).

Der Prozess zur Identifizierung der wesentlichen Unterthemen sowie deren Risiken, Chancen und Auswirkungen werden nach Offenlegungsanforderung ESRS 2 IRO-1 (§ 4 Rz 107 ff.) offengelegt.

 

Rz. 26

Das Thema "Umweltverschmutzung" ist eng mit anderen Umwelt-Unterthemen wie Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Kreislaufwirtschaft verbunden. Um einen umfassenden Überblick darüber zu geben, was für die Umweltverschmutzung wesentlich sein könnte, werden relevante Offenlegungsanforderungen in anderen Umwelt-Standards wie folgt abgedeckt:

  1. ESRS E1 "Klimawandel" behandelt in Bezug zu Luftverschmutzung die folgenden sieben Treibhausgase: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), Perfluorkohlenwasserstoffe (PCF), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) (Rz 79 ff. sowie § 6).
  2. ESRS E3 "Wasser- und Meeresressourcen" behandelt Wasserverbrauch, insbes. in wassergefährdeten Gebieten, Wasserrecycling und Wasserspeicherung. Dazu gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit den Meeresressourcen, einschl. der Art und Menge der vom Unternehmen verwendeten Rohstoffe, die mit den Meeresressourcen in Zusammenhang stehen (z. B. Kies, Tiefseemineralien, Meeresfrüchte). Im Gegensatz dazu deckt ESRS E2 die negativen Auswirkungen ab in Bezug auf die Verschmutzung von Wasser und Meeresressourcen, einschl. Mikroplastik, die durch solche Aktivitäten entstehen (Rz 83 ff., Rz 89 sowie § 8).
  3. ESRS E4 "Biologische Vielfalt und Ökosysteme" befasst sich mit Ökosystemen und Arten. Die Verschmutzung als direkter Einflussfaktor für den Verlust der biologischen Vielfalt wird in ESRS E2 behandelt (§ 9).
  4. ESRS E5 "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" befasst sich insbes. mit der Abkehr von der Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und mit der Umsetzung von Praktiken, die die Entstehung von Abfällen, einschl. der durch Abfälle verursachten Verschmutzung, verhindern (§ 10).
 

Rz. 27

ESRS E2 behandelt ein Umweltthema, jedoch können die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt durch Verschmutzung auch Gemeinden betreffen. Wesentliche negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften durch umweltverschmutzungsbedingte Auswirkungen, die auf das Unternehmen zurückzuführen sind, werden in ESRS S3 "Betroffene Gemeinschaften" behandelt (§ 14).

V. a. die Problematik der sozialen Ungerechtigkeit spielt i. V. m. Verschmutzung eine zentrale Rolle. Ärmere Gemeinden und Haushalte sind eher der Verschmutzung, insbes. Luftverschmutzung aber auch in Teilen chemischer Belastung, und den daraus resultierenden gesundheitlichen Auswirkungen ausgesetzt.[2]

I. V. m. Verschmutzung sind insbes. die Gemeinschaften in der Umgebung von Unternehmensstandorten, die Verschmutzung verursachen könnten, zu berücksichtigen sowie die Gemeinschaften in Regionen, die von der Verschmutzung, verursacht durch das Unternehmen oder entlang seiner Wertschöpfungskette, betroffen sind.

[1] Vgl. Delegierte VO C(2023) 5303, Anhang II, Abkürzungen und Glossar zu den ESRS, Tab. 2.
[2] Vgl. EU Umweltagentur, Pollution, www.eea.europa.eu/en/topics/in-depth/pollution; WHO, Environmental health inequalities in Europe, www.who.int/europe/publications/i/item/9789289054157, Abruf jew. 31.8.2023.

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