Überblick

Nach Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ("LkSG") ist von europäischer Seite absehbar mit Änderungen zu rechnen. Die Verhandlungen über die Inhalte der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive ("CSDDD") auf EU-Ebene sind nahezu abgeschlossen. Die finale Billigung der Verhandlungsergebnisse steht noch aus. Es ist damit zu rechnen, dass sich die im deutschen Gesetz geregelten unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette inhaltlich verschärfen werden. Auch wird sich der Anwendungsbereich im Sinne eines "level playing field" (in etwa: gleiche Wettbewerbsbedingungen) deutlich erweitern. Es werden nicht mehr nur in Deutschland ansässige Unternehmen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette beachten müssen, sondern auch andere EU-Unternehmen sowie in der EU tätige Nicht-EU-Unternehmen. Mit der europäischen Regelung soll erstmals ein expliziter Tatbestand für die Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeeinträchtigungen in der Lieferkette geschaffen werden.

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