Wenngleich einzelne Unternehmen die mit dem Lieferkettengesetz verbundenen Verpflichtungen auch zu begrüßen scheinen, z. B. Vaude, Ritter Sport oder Tchibo[1], gibt es auch Stimmen, die verpflichtende Vorschriften für Unternehmen ablehnen. So befürchten Kritiker u. a. bei rein nationalen Lösungen Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen. Zudem erwarten sie kostenintensive Maßnahmen, wenn in Unternehmen zur Überprüfung der vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen oder umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten zu ergreifen sind. Sofern die zusätzlichen Kosten auf die Preise abgewälzt werden, dürfte es zu einer Benachteiligung deutscher Unternehmen im internationalen Preiswettbewerb kommen.

Doch auch bei einer EU-weiten oder internationalen Regelung erwarten Gegner eines Lieferkettengesetzes Wettbewerbsnachteile. Als Grund wird die deutsche Wirtschaftsstruktur angeführt, die zum großen Teil durch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) geprägt ist. KMU können jedoch kostenintensive Maßnahmen weniger gut kompensieren als große Unternehmen. Das wiederum kann eine Verkürzung von Lieferketten zur Folge haben, wenn sich einzelne Unternehmen aus "Risikogebieten" zurückziehen und – sofern alternative, etwa regionale Beschaffungsquellen verfügbar sind – sich nicht mehr von dort ansässigen Akteuren beliefern lassen. V. a. in Entwicklungsländern sind dann Arbeitsplatzverluste, der Anstieg von Armut oder der Rückgang von Wissenstransfer zu erwarten.[2]

[1] vgl. Business & Human Rights Resource Centre, 2021.
[2] vgl. Ertl/Schebesta, 2020, S. 4 f.

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