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Rohrverstopfung (Mietrecht) / 2 Mietvertragliche Regelungen

Ulf Wollenzin
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Eine Formularklausel, nach der die Mieter eines Hauses anteilig für die Kosten einer Rohrverstopfung haften, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist unwirksam.[1]

Eine Regelung durch Individualvereinbarung scheint nicht möglich, weil der Vermieter mit allen Mietern dieselbe Regelung treffen müsste: Hierdurch erhält die Vereinbarung ihren AGB-Charakter.

 
Praxis-Tipp

Sorgfaltsregeln vereinbaren

Dies ist natürlich individualvertraglich möglich. Wenn Sie z. B. eine alte, anfällige Rohrinstallation haben, die besonders pfleglich behandelt werden sollte, vereinbaren Sie entsprechende Sorgfaltspflichten unter Sondervereinbarungen im Mietvertrag. Das könnte den Nachweis eines Verstoßes erleichtern.

Dass Windeln nicht im WC entsorgt werden dürfen, versteht sich allerdings von selbst.

Die unten stehende Checkliste gilt für kleinere bis mittlere Reparaturmaßnahmen.

 
Hinweis

Sachverständiger kann hilfreich sein

Sie müssen natürlich immer den Zeitfaktor berücksichtigen: Je dringender die Maßnahme ist (z. B. weil bei verzögerter Reparatur große Schäden drohen), umso weniger Zeit haben Sie für die unten genannte Checkliste. Ggf. ziehen Sie zusätzlich zu einem kompetenten Fachbetrieb noch einen Sachverständigen hinzu zur Feststellung des Umfangs der notwendigen Reparaturmaßnahmen und Sicherung etwaiger Regressansprüche.

Größere Aufträge, die ein spezielles Fachwissen in Bauwesen und Vertragsrecht erfordern, sollten unbedingt einem Fachmann (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Architekt, Bauingenieur) zur Überwachung übertragen werden.

 

Checkliste Reparaturmaßnahme allgemein

 
□ Schadensumfang und Instand­setzungsbedarf festgestellt am:
□

Hinweise auf Fremdverschulden und den konkreten Verursacher festgestellt?

ggf. Information an Mieter mit Aufforderung, Eintrittspfli...

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