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Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität

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Über 90 % der Lebenszeit verbringt der Mensch in Innenräumen. Da die Ausstattung und Gestaltung der Innenraumqualität häufig nicht im Anwendungsbereich des Gebäudenutzenden liegen, sollten insbesondere Vermietende und Mietende kooperativ auf gesundheitsfördernde Maßnahmen und die Verbesserung von Innenraumqualitäten achten. Hierdurch lassen sich der Krankenstand verringern und die Produktivität der Mitarbeitenden steigern.

11.1.1 Gesundheitsschädigende Materialien

Die Verwendung von gesundheitsschädlichen Materialien, beispielsweise die Verwendung von Produkten mit toxischen Inhaltsstoffen, sind ein hohes Krankheitsrisiko für Mietende und Mitarbeitende. Phthalate, die häufig als Weichmacher für Bodenbeläge oder Tapeten verwendet werden, können hormonelle Auswirkungen haben, die für die Bewohner einer Immobilie nachweislich Atemwegserkrankungen, ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) oder fortpflanzungsgefährdende Auswirkungen hervorrufen können. Da Weichmacher ausdünsten, werden sie meist über die Atemwege und die Haut aufgenommen. Auch wenn die Europäische Union die Verwendung von Phthalaten bereits eingeschränkt hat, finden diese noch immer Einsatz in Böden, Tapeten, Möbeln oder anderen Innenraumprodukten.

  • Bodenbelag

    Bei der Auswahl von Bodenbelägen sollte daher auf Alternativen zurückgegriffen werden, die keine oder geringe Bestandteile aus Weich-PVC aufweisen und möglichst naturbelassen sind. Dies kann beispielsweise die Verwendung von Fliesen, Holz, Kork, Linoleum oder Kautschuk sein. Als Orientierungshilfe dient hier das Umweltsiegel Blauer Engel. Mit dem Siegel gekennzeichnete Bodenbeläge enthalten keine gesundheitsschädlichen Weichmacher.

  • Tapeten

    Auch Tapeten, insbesondere Vinyltapeten, enthalten Beschichtungen aus gesundheitsschädlichen Weichmachern. Alternativen wie Papiertapeten oder das ein...

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