Wasserschaden





Überschwemmung
Überschwemmung
Kein versicherter Leitungswasserschaden

Keller mit Drainage-Wasser überschwemmt: keine Leistungspflicht der Wohngebäudeversicherung

Die Ursachen für Überschwemmungen können vielfältig sein. Die Wohngebäudeversicherung deckt beispielsweise Leitungswasserschäden und Bruchschäden an Rohren ab. Ist die Ursache für die Überschwemmung aber ein defektes Abwasserrohr außerhalb des Gebäudes, greift die Versicherung nicht, den die Drainage ist nicht vom Versicherungsschutz erfasst.


Herbst4
Herbst4
Teilkaskoversicherung

Wasserschaden am Auto nach Durchqueren einer tiefen Pfütze: Versicherungsschutz?

Das Klima wird extremer, das kommt auch bei den Versicherungen an. Muss die Teilkaskoversicherung für den Schaden aufkommen, der entsteht, wenn ein Autofahrer in eine sehr tiefe Pfütze gefahren ist? Das Landgericht Bochum sagt, ja, solange der Schaden nicht wegen einer Ausweichbewegung entstanden ist, sondern Folge von Naturgewalten sei, denen sich der Versicherungsnehmer nicht mehr durch geeignete Maßnahmen entziehen könne.