Schimmel in den Wänden, ein feuchter Keller, die Heizung streikt, Kindergeschrei aus der Nachbarschaft: Das sind Makel, die Mieter dazu bewegen können, nicht die volle Miete zahlen zu wollen. Doch wann ist die Miete gemindert? Was regelt das Gesetz? Und wie urteilen die Gerichte?mehr
Schimmel in der Wohnung ist hässlich, ungesund und kostenintensiv. Entsprechend erbittert wird vor Gericht zwischen Mieter und Vermieter darum gestritten, wer Schimmelverursacher ist. Wird in einem Urteil falsches Wohnverhaltens für den Schimmel verantwortlich gemacht, muss der Mieter dies akzeptieren und ändern. Anderenfalls blüht ihm neben Schimmelpilzen auch eine rechtmäßige Kündigung.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Es ist einem Mieter zuzumuten, drei- bis viermal täglich zu lüften, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden. Ist der Mieter tagsüber abwesend, muss währenddessen nicht gelüftet werden.mehr
Verfügt eine Wohnung über moderne Fenster, die dicht schließen, muss der Vermieter Vorkehrungen gegen Schimmelbildung treffen. Ist ein besonderes Lüftungsverhalten erforderlich, muss er die Mieter darauf hinweisen.mehr
Wie oft müssen Mieter Mängel anzeigen? Wenn es nach dem AG München geht, sehr oft. Wiederholt auftretende Mängel müssen auch nach wenig nachhaltigen Nachbesserungsversuchen immer wieder angezeigt werden, damit der Mieter Rechte aus den Mängeln herleiten kann.mehr